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    Einkommensgrenzen für vermögenswirksame Leistungen (VL)

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 28. Juli 2026

    Wer gut verdient, muss nicht automatisch auf vermögenswirksame Leistungen verzichten. Denn Einkommensgrenzen spielen nur bei der staatlichen Förderung eine Rolle. Welche Grenzen aktuell gelten und welches Einkommen dabei zählt, erfahren Sie hier.

    Seiteninhalt
    1. Einkommensgrenzen 2026
    2. Gibt es eine VL-Einkommensgrenze?
    3. Brutto oder zvE?
    4. Erlaubtes Bruttogehalt
    5. Was passiert bei Überschreitung?
    6. Historische Grenzen
    7. Häufig gestellte Fragen
    ➥ Das Wichtigste in Kürze
    • Für vermögenswirksame Leistungen selbst gibt es keine Einkommensgrenze.
    • Arbeitnehmersparzulage: bis 40.000 € für Ledige bzw. 80.000 € für Verheiratete
    • Wohnungsbauprämie: bis 35.000 € für Ledige bzw. 70.000 € für Verheiratete
    • Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt.

    Welche Einkommensgrenzen gelten 2026?

    Die Höhe der Einkommensgrenzen richtet sich nach der jeweiligen Förderung und dem Familienstand. Die folgende Übersicht zeigt die aktuell geltenden Grenzen für Ledige und Verheiratete.

    FörderungLedigVerheiratet
    Arbeitnehmersparzulage40.000 €80.000 €
    Wohnungsbauprämie35.000 €70.000 €
    Quellen: § 13 5. Vermögensbildungsgesetz und § 2a Wohnungsbauprämiengesetz (Stand: 2026)

    Gibt es eine Einkommensgrenze für vermögenswirksame Leistungen?

    Nein. Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen (VL) unabhängig von ihrem Einkommen erhalten, sofern der Arbeitgeber diese anbietet. Eine hohe Vergütung führt daher nicht zum Wegfall der Leistung. Einkommensgrenzen gelten ausschließlich für die staatliche Förderung wie die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.

    Brutto oder zu versteuerndes Einkommen: Was zählt?

    Für die Einhaltung der Verdienstgrenzen zählt nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE). Dieses findet man im jährlichen Steuerbescheid des Finanzamts auf Seite 2 oder 3.

    EntscheidendNicht entscheidend
    Zu versteuerndes EinkommenBruttogehalt
    EinkommensteuerbescheidMonatliche Gehaltsabrechnung

    Wie hoch darf das Bruttogehalt für die VL-Förderung sein?

    Das zu versteuernde Einkommen wird ermittelt, indem man vom Bruttoeinkommen verschiedene steuerliche Abzüge vornimmt. Daher kann das Bruttojahresgehalt deutlich über den Fördergrenzen liegen. Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie viel Brutto ein Arbeitnehmer ungefähr verdienen kann, ohne dass der Anspruch auf die staatliche Förderung verloren geht.

    RechenschrittLedigVerheiratetFamilie mit 2 Kindern
    zu versteuerndes Einkommen40.000 €80.000 €80.000 €
    Typische steuerliche Abzüge *+ ca. 6.000 €+ ca. 12.000 €+ ca. 31.000 €
    erlaubtes Bruttoeinkommenca. 46.000 €ca. 92.000 €ca. 111.000 €

    * Beispielhafte Annahme unter Berücksichtigung von Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen sowie bei Familien zusätzlich Kinderfreibeträgen. Die Beispielrechnung dient lediglich der Orientierung. Die tatsächlichen Werte können je nach persönlicher Situation abweichen.

    Weiterlesen: Wie sich das zu versteuernde Einkommen genau berechnet und welche Beträge im Detail abgezogen werden, erfahren Sie auf unserer Seite zum zu versteuernden Einkommen.

    Was passiert bei Überschreiten der Einkommensgrenze?

    Wird die jeweilige Einkommensgrenze überschritten, entfällt lediglich der Anspruch auf die staatliche Förderung. Ihr VL-Vertrag und die Einzahlungen des Arbeitgebers laufen unverändert weiter. Ob Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie besteht, prüft das Finanzamt im Rahmen der Steuerveranlagung automatisch. Liegt das zu versteuernde Einkommen über der jeweiligen Grenze, wird für dieses Kalenderjahr keine Förderung gewährt. Sinken Ihre Einkünfte in einem späteren Jahr wieder, können Sie die Zulagen erneut beantragen.

    BereichFolge bei Überschreiten der Verdienstsgrenze
    Vermögenswirksame LeistungenWerden weiterhin gezahlt.
    VL-VertragBleibt unverändert bestehen.
    WohnungsbauprämieEntfällt für das entsprechende Jahr.
    ArbeitnehmersparzulageEntfällt für das entsprechende Jahr.

    Tipp: Beantragen Sie die Förderung auch dann, wenn Ihr Verdienst möglicherweise zu hoch erscheint. Das Finanzamt prüft Ihren Anspruch automatisch. Wird die erlaubte Grenze überschritten, wird die Zulage einfach nicht gutgeschrieben. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten oder sonstige Nachteile.

    Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, förderfähigen Sparformen und der Beantragung finden Sie auf unserer Seite zur staatlichen Förderung.

    Historische Einkommensgrenzen

    Für die Arbeitnehmersparzulage gelten die heutigen Einkommensgrenzen seit dem 1. Januar 2024. Bei der Wohnungsbauprämie erfolgte die letzte Anpassung zum 1. Januar 2021.

    FörderungZeitraumEinkommensgrenze
    Arbeitnehmersparzulagebis 31.12.202320.000 € (ledig) / 40.000 € (verheiratet) *
    seit 01.01.202440.000 € (ledig) / 80.000 € (verheiratet)
    Wohnungsbauprämiebis 31.12.202025.600 € (ledig) / 51.200 € (verheiratet)
    seit 01.01.202135.000 € (ledig) / 70.000 € (verheiratet)

    * Hinweis: Bis Ende 2023 richtete sich die Fördergrenze der Arbeitnehmersparzulage nach der gewählten Anlageform. Für VL-Bausparverträge und die Tilgung von Baukrediten waren dies 17.900 € für Ledige und 35.800 € für Verheiratete, bei Fondssparen 20.000 € bzw. 40.000 €.

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    Häufig gestellte Fragen

    Sind vermögenswirksame Leistungen einkommensabhängig?

    Nein. Vermögenswirksame Leistungen selbst sind nicht einkommensabhängig. Einkommensgrenzen gibt es nur für die staatliche Förderung, also die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.

    Wird mein Einkommen jedes Jahr neu geprüft?

    Ja. Ihr zu versteuerndes Einkommen wird einmal jährlich überprüft. Das bedeutet: Wenn Sie die Förderung in einem bestimmten Jahr nicht erhalten, kann sich dies zu einem späteren Zeitpunkt wieder ändern.

    Für welche VL gelten die höheren Einkommensgrenzen?

    Die höheren Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage gelten für VL, die nach dem 31.12.2023 eingezahlt wurden. Bei der Wohnungsbauprämie ist der Stichtag der 31.12.2020.

    Was passiert, wenn ich mit meinem Bruttogehalt knapp über der Einkommensgrenze liege?

    Das ist oft kein Problem. Maßgeblich ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dieses fällt in der Regel niedriger aus. Beantragen Sie die staatliche Förderung daher in jedem Fall.

    Gelten für Verheiratete automatisch die doppelten Grenzen?

    Ja. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gelten bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung die doppelten Grenzen.
    Seiteninhalt
    1. Einkommensgrenzen 2026
    2. Gibt es eine VL-Einkommensgrenze?
    3. Brutto oder zvE?
    4. Erlaubtes Bruttogehalt
    5. Was passiert bei Überschreitung?
    6. Historische Grenzen
    7. Häufig gestellte Fragen
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