Vermögenswirksame Leistungen sind ein monatliches Extra vom Arbeitgeber, welches Arbeitnehmer zum Vermögensaufbau nutzen können. Doch nicht jeder bekommt sie. Wir erläutern, wer Anspruch auf VL hat, und welche Voraussetzungen gelten.
- Für Arbeitgeber ist die Leistung freiwillig, außer sie ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgeschrieben.
- Gibt es keine entsprechende Regelung, kann der Betrieb die Zahlung auch ablehnen.
- Arbeitnehmer erhalten VL immer für Zeiträume, in denen ihnen auch Lohn und Gehalt zusteht.
- Der Anspruch endet daher meist bei längerer Krankheit, Elternzeit oder Eintritt in den Ruhestand.
Übersicht: Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Ob auch Sie vermögenswirksame Leistungen bekommen können, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht. Mehr Details erfahren Sie über die Links in der Tabelle (grün unterstrichen) oder direkt in Ihrem Unternehmen.
Welche Voraussetzungen gelten sonst noch?
Neben der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe gelten für den Bezug von VL weitere Bedingungen.
- Sie befinden sich in einem Arbeitnehmerverhältnis, und beziehen ein festes Gehalt.
- Sie haben einen deutschen Arbeitgeber, oder arbeiten in einem Betrieb, für den deutsches Arbeitsrecht gilt.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie schließen einen vl-fähigen Sparvertrag ab, auf den monatlich eingezahlt wird, siehe nächster Abschnitt.
Wie kann ich als Arbeitnehmer VL in Anspruch nehmen?
- Erkundigen Sie bei Ihrem Chef oder der Personalabteilung, ob und wie viele VL Sie erhalten.
- Sind es weniger als 40 Euro, können Sie die Differenz aus Ihrem Nettogehalt aufstocken.
- Entscheiden Sie sich für eine der möglichen Anlageformen, siehe Übersicht: vermögenswirksame Leistungen anlegen
- Schließen Sie Ihren Sparvertrag online ab. Legen Sie ihrem Arbeitgeber die Bestätigung des Anbieters vor.
- Eventuell können Sie eine staatliche Förderung beantragen.
Kann der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen ablehnen?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, VWL zu zahlen. Der Anspruch des Arbeitnehmers muss immer schriftlich festgelegt werden, wie z.B. im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung. Fehlt eine solche Regelung, kann das Unternehmen die Leistung auch ablehnen.
Darf man VWL auch für eine andere Person beanspruchen?
Gemäß § 3 des 5 Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) können die vermögenswirksamen Leistungen auch für nahe Angehörige beantragt werden. Dazu gehören:
- Ehepartner
- eingetragene Lebenspartner
- minderjährige Kinder
- sowie Eltern minderjähriger Kinder des Arbeitnehmers
Wer hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage?
Der Anspruch auf die vermögenswirksamen Leistungen sowie die Voraussetzungen für die staatliche Förderung werden oft miteinander verwechselt. Während VL alle berechtigten Arbeitnehmer beantragen können, erhalten die Arbeitnehmersparzulage (alle Infos unter dem Link) nur Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Wer bekommt anstelle von VWL sogenannte AVWL?
Sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen – kurz AVWL – können nur Arbeitnehmer beziehen, deren Arbeitgeber einer bestimmten Branche angehören. Einige Beispiele hierfür sind die Metall-, Chemie, Elektro- Holz- und Kunststoffindustrie. Ansonsten gelten dieselben Bedingungen wie für herkömmliche vermögenswirksame Leistungen.
Regina meint
Könnten Sie die Anspruchsvoraussetzungen über Vermögenswirksame Leistungen näher ausführen, die minderjährige Kinder betreffen?
Ich habe mir auch das Gesetz, d.h. §3 5. VermBG, dafür durchgelesen, kann mir aber keinen Reim darauf machen, ob Kinder zusätzlich zu den Eltern einen VL-Vertrag eingehen dürfen, oder nur dann, wenn z. B. ein Elternteil darauf verzichtet. Ich gehe mal davon aus, dass Kinder keinen Anspruch auf die Sparzulage haben, finde aber auch dahingehend keine eindeutige Aussage.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Martin Sohn meint
Hallo,
die Arbeitnehmersparzulage können Minderjährige ab 16 Jahren selbst beziehen. Davor können Eltern natürlich auch schon für ihre Kinder VL abschließen, können die Förderung jedoch nur im eigenen Namen beantragen.
Freundliche Grüße
Leonie meint
Hallo,
kann eine Reinigungskraft auf Teilzeit mit dem Mindestlohn von 13€ VWL bekommen? Oder besteht hier ein Verbot der Umwandlung des Mindestlohns?
Martin Sohn meint
Hallo
ob Sie vermögenswirksame Leistungen bekommen, ist nicht von der Höhe Ihres Einkommens bzw. dem Mindestlohn abhängig. Ein derartiges Verbot ist mir nicht bekannt. Jedoch erhalten Sie die VL bei Teilzeit entsprechend Ihrer Arbeitsstunden nur anteilig.
Freundliche Grüße
Wolf meint
Wie ist das, wenn ein Ehepartner Arbeitnehmer und somit anspruchsberechtigt ist, der andere aber nicht, weil er ausschließlich selbständig tätig ist? Ist dann für den erstgenannten Ehepartner nur ein VL-Vertrag bis 400,- € förderfähig mit Zuschuss von 80,- €? Oder wäre wegen des Ehestatus auch ein Vertrag bis 800,- € förderfähig mit Zuschuss von 160,- €?
Martin Sohn meint
Hallo,
gerne werde ich Ihre Frage beantworten. Selbständige haben generell keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, und können daher auch keine Förderung beantragen. Das ändert sich auch nicht durch den Ehestatus. Es kann in dem Fall also nicht eine Person beide Förderbeträge ausnutzen.
Freundliche Grüße