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    Vermögenswirksame Leistungen aufstocken / selbst einzahlen

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 22. März 2023

    Die meisten Arbeitnehmer erhalten weniger als 40 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Monat. Experten empfehlen, die Differenz aus dem eigenen Netto aufzustocken. Wir erläutern, wie es funktioniert, und wann sich das „selbst zahlen“ lohnt.

    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick

    • Beim Aufstocken der vermögenswirksamen Leistungen zahlt der Arbeitnehmer die Differenz zwischen Arbeitgeberanteil und Höchstbetrag aus eigener Tasche.
    • Der Betrag wird vom Nettogehalt entnommen, und zusammen mit dem AG-Anteil auf den Sparvertrag überwiesen.
    • Einige wenige Anbieter erlauben in ihren AGBs auch höhere Einzahlungen als 40 Euro monatlich.
    • Es sind auch 2 VL-Verträge möglich. Der Beschäftigte muss den Zweitvertrag jedoch meist selbst finanzieren.

    Was bedeutet: Vermögenswirksame Leistungen aufstocken?

    Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, den monatlichen VL-Betrag des Arbeitgebers aus eigener Tasche zu ergänzen. Zahlt ein Betrieb weniger als den Höchstbetrag von 40 Euro pro Monat, lässt sich ein hierdurch entstehender finanzieller Nachteil ausgleichen. Durch das „aufstocken“ erhöht sich der spätere Auszahlungsbetrag. Zudem kann der Sparer so die volle staatliche Förderung beantragen. Eine Aufstockung ist grundsätzlich bei allen Verträgen möglich.

    Wie funktioniert die Aufstockung bei VL-Sparen?

    Der Arbeitnehmer Herr Müller erhält von seinem Arbeitgeber monatlich 26 Euro vermögenswirksame Leistungen. Er möchte jedoch den bestmöglichen Sparbeitrag für seine VL-Anlage ausnutzen. Deshalb zahlt Herr Müller die übrigen 14 Euro selbst. Um von einer bestmöglichen Rendite zu profitieren, entscheidet er sich für eine Anlage in Fonds. Beim Eröffnungsantrag seines VL-Depots gibt er lediglich den Gesamtbetrag (40 Euro) an. Die Aufteilung nimmt der Arbeitgeber vor. Wie man einer beliebigen Lohnabrechnung entnehmen kann, wird der Sparbeitrag des Arbeitnehmers vom Nettogehalt abgezogen, und zusammen mit dem Zuschuss des Arbeitgebers auf das Depot überwiesen. Mit dem Gesamtbetrag werden monatlich Anteile an einem Investmentfonds erworben.

    5 Gründe, warum man VL aufstocken sollte

    Bei vermögenswirksamen Leistungen geht es eigentlich darum, ohne Eigenaufwand Geld zu sparen. Warum es sich für Arbeitnehmer dennoch lohnt, einen Teil selbst einzuzahlen, erläutern wir anhand der folgenden 5 Beispiele.

    Situation
    Regelung

    1. Höhere Auszahlung

    Das Prinzip ist einfach, und gilt für jede Art der Geldanlage: Wer mehr spart, hat am Ende auch mehr Geld zur Verfügung. Wer also seine VL aufstockt, kann sich später über einen höheren Auszahlungsbetrag freuen.

    2. Höhere Verzinsung

    Mehr Kapital bedeutet auch gleichzeitig mehr Rendite. Denn die Verzinsung bezieht sich logischerweise immer auf den angesparten Betrag. Hierbei spielt auch der sogenannte Zinseszinseffekt eine Rolle. Die erwirtschafteten Zinsen werden zum Kapital hinzuaddiert, und verzinsen sich damit wiederum selbst.

    3. Optimierung der Kosten

    Kosten schmälern immer die Rendite einer Geldanlage. Eine besondere Rolle hierbei spielen sogenannte Fixkosten. Beispiele hierfür sind monatliche Kontoführungs -oder einmalige Abschlussgebühren. Sie fallen immer in gleicher Höhe an, egal ob man 2.000 oder 3.000 Euro anlegt. Kleinere Anlagesummen werfen allerdings weniger Rendite ab, welche durch hohe Fixkosten schneller aufgezehrt werden. Mit einer höheren Ansparsumme kann man also dafür sorgen, dass sich die Fixkosten weniger stark auswirken.

    4. Mehr Förderung vom Staat

    Die staatliche Arbeitnehmersparzulage wird nicht in fixen Beträgen, sondern prozentual auf Basis der angesparten Summe gewährt. So wird z.B. die Anlage in einen Fondssparplan mit 20 Prozent pro Jahr gefördert. Das bedeutet: Wer mehr einzahlt, wird auch mit einer höheren Zulage belohnt.

    5. Mindest-Sparbeitrag der Anbieter

    Einige Anbieter setzen in ihren Geschäftsbedingungen eine monatliche Mindest-Sparrate fest, wie z.B. 25 Euro. Liegt der Sparbeitrag des Arbeitgebers darunter, lässt sich durch die Aufstockung der Mindestbeitrag überschreiten. So kann man den VWL-Vertrag trotzdem abschließen.

    Vermögenswirksame Leistungen komplett selbst zahlen

    Ein Arbeitnehmer kann seine vermögenswirksamen Leistungen auch komplett aus eigener Tasche zahlen. Hierfür schließt er – wie sonst auch – einen VWL-Vertrag ab, und legt seinem Vorgesetzten die Kontodaten seines Sparplans vor. Der Arbeitgeber behält in dem Fall die komplette Sparrate vom Nettogehalt ein, und überweist den monatlichen Betrag auf das VL-Konto.

    VL selbst einzahlen: Wann ist das sinnvoll?

    Die staatliche Förderung erhält man auch für selbst eingezahlte Sparbeiträge. Wer von seinem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bekommt, jedoch förderberechtigt ist, kann so trotzdem die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Wer kein Anspruch auf die Förderung hat, profitiert dagegen nicht von der Selbstzahlung.

    Kann man auch mit mehr als 40 Euro VL-Sparen?

    Grundsätzlich sind auch mehr als 40 Euro pro Monat möglich, siehe Höhe der VL. Hierfür muss jedoch der Betrieb freiwillig zu einer höheren Zahlung, oder der Beschäftigte zu einer zusätzlichen Aufstockung bereit sein. Außerdem muss der Anbieter der VWL in seinen Geschäftsbedingungen mehr als 40 Euro Einzahlung akzeptieren. Wichtig zu wissen: die Arbeitnehmersparzulage steigt ab einem bestimmten Betrag nicht mehr weiter an. So liegt die höchste geförderte Einzahlungssumme bei einem Bausparvertrag bei 470 Euro pro Jahr (39,16 pro Monat), und bei VL-Fondssparen bei 400 Euro pro Jahr (33,33 pro Monat).

    Kann man auch 2 VL-Verträge abschließen?

    Man kann nicht nur 2 Verträge abschließen, sondern auch die Arbeitnehmersparzulage doppelt beantragen. Voraussetzung ist in dem Fall, dass es sich um 2 verschiedene Anlageformen handelt, wie z.B. einen VL-Banksparplan sowie einen Fondssparplan. I.d. Regel finanziert der Arbeitgeber jedoch nur einen Vertrag. Den Zweitvertrag muss der Angestellte in Eigenleistung besparen.

    Leser-Interaktionen

    Kommentare

    1. Fatima meint

      17. März 2023 um 0:03

      Ist eigentlich auch eine Aufstockung möglich, wenn ich schon 40 Euro pro Monat vom Betrieb bekomme, also über 40 Euro hinaus? Oder muss dann einen Extra Vertrag abschließen? Und kann ich damit auch eine höhere staatliche Zulage bekommen?

      Vielen lieben Dank schon mal…!!

      Antworten
      • admin meint

        19. März 2023 um 11:35

        Hallo,

        i.d. Regel verhält es sich so, dass Anbieter von VL-Verträgen nicht mehr als 40 Euro pro Monat „annehmen“. Sie haben aber die Möglichkeit, einen zweiten VL-Vertrag abzuschließen, in den Sie privat einzahlen können. Der Zweitvertrag muss jedoch formell über Ihren Arbeitgeber laufen, der den monatlichen Betrag von Ihrem Netto abzieht, und auf das Anlagekonto überweist. Wenn Sie zwei Verträge abschließen, können Sie übrigens auch die Arbeitnehmersparzulage doppelt kassieren.

        Freundliche Grüße

        Antworten

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