In einigen Branchen erhalten Arbeitnehmer anstelle der herkömmlichen VL sogenannte AVWL (altersvorsorgewirksame Leistungen). Wir erläutern, wer Anspruch darauf hat, wie man sie anlegen kann, und welche staatliche Förderung es gibt.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) dienen dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge.
- Sie bekommen Arbeitnehmer der Metall-, Chemie, Elektro- Holz- und Kunststoffindustrie.
- Das Geld kann in eine betriebliche- oder in eine private Altersvorsorge, wie die Riester-Rente einfließen.
- Es gibt auch eine staatliche Förderung, die sich je nach gewählter Anlageform unterscheidet.
In 4 Schritten zum AVWL-Vertrag
Die folgende Grafik zeigt den Ablauf in Kürze. Eine ausführlichere Beschreibung finden Sie darunter. 1. Erkundigen Sie sich beim Arbeitgeber, ob Sie AVWL erhalten können. Im Tarifvertrag ist geregelt, ob Sie Anspruch haben. 2. Sie benötigen einen geeigneten AVWL-Vertrag. Dies kann eine private Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge sein. 3. Legen Sie die Höhe der monatlichen Einzahlung fest. Stocken Sie die Arbeitgeberzahlung eventuell durch Eigenanteil auf, um die maximale staatliche Förderung zu bekommen. 4. Über Ihre Steuererklärung beantragen Sie entweder Riester-Zulagen, oder sichern sich steuerliche Vorteile.




Was sind Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)?
AVWL sind eine Geldleistung, die ein Betrieb seinen Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt zahlt. Sie sind aus den herkömmlichen vermögenswirksamen Leistungen entstanden, und stellen eine Weiterentwicklung dar. Der Unterschied zwischen beiden besteht im Sparziel sowie der Dauer: Während herkömmliche VL für den kurzfristigen Vermögensaufbau gedacht sind, dienen AVWL gezielt dem Ansparen einer zusätzlichen Altersvorsorge. Sie fließen als extra Geld vom Arbeitgeber in eine zweite lebenslang gezahlte Rente. Eine staatliche Förderung gibt es ebenfalls, und zwar über Riester-Zulagen und steuerliche Vorteile.
Wer bekommt AVWL?
Derzeit können Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie, Textil-, IT-, Chemiebranche sowie in der Holz- und Kunststoffindustrie AVWL beziehen. Auch einige andere Branchen gehen dazu über, Vermögenswirksame Leistungen durch AVWL zu ersetzen. Daher empfiehlt sich eine direkte Nachfrage beim Arbeitgeber, wie der Stand ist. Berechtigt sind sowohl vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte mit mindestens 6 monatiger Betriebszugehörigkeit. Auch Auszubildende in den genannten Branchen können die Leistungen beantragen. Wie bei normalen VWL ist auch hier eine Vereinbarung über den Tarifvertrag oder den Arbeitsvertrag notwendig.
Wie kann ich meine AVWL anlegen?
Für die Anlage der AVWL gibt es grundsätzlich 3 Möglichkeiten, die im folgenden Abschnitt erläutert werden.
Riester-Rente
Hier zahlt der Betrieb die monatlichen Sparbeiträge in einen vom Arbeitnehmer privat abgeschlossenen Riestervertrag ein. AVWL-Riester bietet wiederum mehrere Möglichkeiten, wie z.B. Bausparen, Wohn-Riester, Fondssparen, ETF-Sparen sowie eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung. Entsprechende Verträge erhält man bei Banken, Bausparkassen, einem Fondsanbieter oder einer Versicherung. Möglichkeiten gibt es z.B. bei Schwäbisch Hall, Fair-Relax, DWS, Union Investment, Volkswohlbund, Metallrente und Stuttgarter, siehe Angebote zur Riester-Rente im Vergleich.
Betriebsrente
Die Betriebsrente ist eine zusätzliche Altersversorgung, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern gewährt. Sie ergänzt die gesetzliche Rente. Bei der klassischen Form übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge, und zahlt diese in einen Sparvertrag ein. Grundlage hierfür bildet eine freiwillige Betriebsvereinbarung. Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es mehrere Durchführungswege.
Entgeltumwandlung
Übernimmt der Betrieb die Beiträge nicht, bietet die sogenannte Entgeltumwandlung eine Alternative. Hierbei nutzt der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für die monatlichen Sparbeiträge. Einen neu abgeschlossenen AVWL Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge muss das Unternehmen mit 15 Prozent bezuschussen. Die Entgeltumwandlung lohnt sich für den Arbeitnehmer bei entsprechenden Zuschüssen.
Höhe der Zahlungen
Unternehmen der chemischen Industrie zahlen Vollzeitbeschäftigten 478,56 Euro pro Jahr, Mitarbeiter in der Metall- und Elektroindustrie bekommen derzeit 319,08 Euro. Für Arbeitnehmer der Holz- und Kunststoffindustrie hängt die Höhe der Zuwendung vom Sitz des Arbeitgebers ab. Sie beträgt zwischen 238,28 Euro in Sachsen und 388,74 Euro in Sachsen-Anhalt. Azubis erhalten die Hälfte, Teilzeitbeschäftigte bekommen die AVWL entsprechend ihres Anteils an der tariflich geregelten Arbeitszeit anteilig. Die Sparbeiträge können auch aus eigenen Mitteln des Arbeitnehmers von seinem Konto oder aus dem Nettolohn aufgestockt werden. Die Beitragszahlung lässt sich flexibel gestalten, und kann unter bestimmten Bedingungen geändert bzw. ausgesetzt werden.
Wie lange wird angespart?
Es gilt nicht die übliche 6 + 1 Regel wie bei normalen Vermögenswirksamen Leistungen (6 Jahre ansparen, 1 Ruhejahr). Da es sich bei AVWL um einen Vermögensaufbau speziell für die Altersvorsorge handelt, müssen Arbeitnehmer auch bis zum Eintritt in den Ruhestand in den Vertrag einzahlen. Die Leistungen sind ein längerfristiger Zuschuss zur Rentenvorsorge, der im besten Fall über Jahrzehnte bezogen werden kann. Die betriebliche Zuwendung muss zweckgebunden für die Ruhestandsversorgung eingesetzt werden. Eine Barauszahlung der Mittel ist somit ausgeschlossen. Eine rückwirkende Überweisung ist ebenso nicht möglich.
Staatliche Förderung von AVWL
Während der Ansparphase in der beruflich aktiven Zeit werden Altersvorsorgewirksame Leistungen staatlich gefördert. Die Förderung fällt je nach gewählter Anlageform unterschiedlich aus. Dazu im Einzelnen:
Riester-Rente
Bei der Riester-Rente gibt es entweder konkrete staatliche Zuschüsse oder steuerliche Vorteile. Riester-Sparer erhalten eine sogenannte Grundzulage in Höhe von 175 Euro pro Jahr. Wer Kinder hat, bekommt noch eine Kinderzulage. Für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, beträgt die Zulage 300 Euro im Jahr, für ältere Kinder 185 Euro. Berufseinsteiger, die noch keine 25 Jahre alt sind, erhalten einen einmaligen Zuschuss von 200 Euro. Alternativ können die Sparleistungen bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Sparer besser ist, entscheidet das Finanzamt. Um die volle Förderung zu bekommen, müssen Arbeitnehmer 4 Prozent vom Vorjahres-Bruttoeinkommen in den Vertrag einzahlen.
Betriebsrente
Die Beiträge für eine arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente aus dem Nettogehalt können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die Betriebsrente, die auf einer betrieblichen Vereinbarung basiert, ist auf Dauer steuer- und sozialversicherungsfrei.
Entgeltumwandlung
Die staatliche Förderung bei der Entgeltumwandlung besteht darin, dass auf den vom Gehalt umgewandelten Teil keine Steuern und Sozialabgaben vom Arbeitnehmer abgeführt werden müssen. Bei der Unterstützungskasse und Direktzusage sind die eingezahlten Beiträge unbegrenzt steuerfrei. Zahlt der Angestellte Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, kann er bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung steuerfrei einbringen.
Steuern und Sozialabgaben
Die späteren Auszahlungen der AVWL im Rentenalter stellen Einkünfte dar, und müssen versteuert werden. Sie sind als „Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung“ in der Anlage R der Steuererklärung einzutragen. Auf die Rentenzahlungen werden außerdem Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben.
Hallo, eine Frage an die Profis:
wäre es nicht besser, wenn man die AVWL anstatt zu riestern, direkt in Fonds oder ETF einzahlt? Soweit ich weiß, sind die Kosten eines normalen Sparplans ohne „Riester-Mantel“ doch wesentlich niedriger?? Ansonsten müsste man doch erst die hohe Abschlussgebühr wieder herausverdienen, was unter Umständen Jahre dauern kann….. Was können Sie mir raten?
Herzlichen Dank für die Antwort.
LG Moni
Hallo,
Ihr Einwand mit den hohen Kosten ist absolut berechtigt. Nur leider ist es so, dass AVWL nicht in normale VL-Produkte eingezahlt werden können. Wenn Sie also Fondssparen machen möchten, ist dies aktuell nur über den Umweg „Riester“ möglich. Das heißt, Sie müssten also eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen. Hier gibt es leider ganz wenig Auswahl. Die meisten Anbieter akzeptieren keine altersvorsorgewirksamen Leistungen. Zudem kann Ihnen auch kein Produkt empfehlen, von dem ich selbst überzeugt wäre. Aber es ist in jedem Fall besser, das geschenkte Geld vom Arbeitgeber mitzunehmen, und eventuell mittelmäßig zu investieren, als den Anspruch komplett verfallen zu lassen. Eine Alternative zur Riester-Rente wäre noch die Einzahlung der AVWL in die betriebliche Altersvorsorge. Hierzu am besten mal im Betrieb zu den genauen Bedingungen informieren.
Viel Erfolg