Bei vermögenswirksamen Leistungen erhalten Arbeitnehmer ein monatliches Extra-Geld vom Chef. Doch nicht jeder bekommt sie. Auch die Höhe der Zuwendung fällt je nach Branche und Arbeitsvertrag unterschiedlich aus.
➥ Das Wichtigste im Kürze
- Arbeitnehmer erhalten zwischen 6,65 Euro und 40,00 Euro monatlich von ihrem Arbeitgeber.
- Die Höhe richtet sich nach der Branche sowie der Anzahl der Stunden, die man arbeitet.
- Wie hoch der Zuschuss vom Chef ausfällt, steht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Wie hoch sind VWL in 2022?
Vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich eine freiwillige Zugabe des Arbeitgebers. Doch in einigen Berufen haben Arbeitnehmer einen garantierten Anspruch. Der Tarifvertrag legt fest, wie hoch der Zuschuss für die Mitarbeiter ausfällt. Der Mindestbetrag liegt aktuell bei 6,65, der Höchstbetrag bei 40 Euro im Monat. Am meisten bekommen Angestellte von Banken und Versicherungen. Eher sparsam gewirtschaftet wird im öffentlichen Dienst. Die folgende Übersicht zeigt einige Beispiele unterteilt nach Branchen. Zahlt der Arbeitgeber sogenannte Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), gelten eventuell andere Beträge.
- Banken und Versicherungen: 40 Euro
- KfZ-Gewerbe: 26,59 Euro
- Maler- und Lackiererhandwerk: 26,59 Euro
- Reise / Tourismus: 6,65 bis 26,67 Euro
- öffentlicher Dienst: 6,65 bis 40,00 Euro
- Beamte: 6,65 bis 13,29 Euro
- Metall und Elektro: 26,59 Euro (AVWL)
- Chemie: 51,13 Euro (AVWL)
Wonach richtet sich die Höhe bei vermögenswirksamen Leistungen?
Neben der Branche ist die Anzahl der Arbeitsstunden sowie das Beschäftigungsverhältnis ausschlaggebend. Den möglichen Höchstbetrag erhalten nur Vollzeitbeschäftigte. Angestellte in Teilzeit erhalten einen entsprechenden Anteil entsprechend ihrer Stundenzahl. Wer z.B. 30 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt also dreiviertel der VWL. Bei Auszubildenden kommt es auf den Einzelfall an. In einigen Berufen erhalten Azubis genau so viel wie ihre ausgelernten Kollegen, in anderen nur einen prozentualen Anteil. Neue Mitarbeiter erhalten Vermögenswirksame Leistungen meist erst nach Ablauf der Probezeit. Auch Angestellte mit befristetem Arbeitsvertrag haben ebenso wie ihre unbefristet beschäftigten Kollegen einen Anspruch auf VWL.
Der Arbeitgeberanteil kann aufgestockt werden
Zahlt Ihr Arbeitgeber nicht die vollen 40 Euro, können Sie als Arbeitnehmer die Differenz aus eigener Tasche aufstocken. Dies ist aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll. So verlangen z.B. einige Anbieter einen Mindest-Sparbeitrag, der in der Höhe über dem Arbeitgeberanteil liegt. Zudem steigt der Wert Ihrer VL-Anlage insgesamt, wenn die monatlichen Einzahlungen höher sind. Auch lässt sich nur so die volle staatliche Förderung beantragen, die ansonsten nur anteilig gewährt wird.
Wie stocke ich den Arbeitgeberzuschuss auf (praktischer Ablauf)?
- 1. Informieren Sie Ihren Chef darüber, dass Sie den VL-Teilbetrag in Anspruch nehmen, diesen aber privat aufstocken möchten.
- 2. Der Anteil den Sie selbst zahlen, wird von Ihrem monatlichen Gehalt entnommen.
- 3. Ihr Betrieb überweist den gesamten Betrag bestehend aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil auf den Sparplan, den Sie vorher ausgewählt haben.
Sind auch mehr als 40 Euro pro Monat möglich?
Ja, grundsätzlich ist es auch möglich, mehr als 40 Euro VL anzusparen. Dies ist jedoch vom jeweiligen Anbieter abhängig, und muss im Einzelfall erfragt werden. Beim VL-Banksparplan der Degussa-Bank (mit attraktivem Girokonto) können z.B. bis zu 100 Euro pro Monat inklusive des Arbeitgeberanteils eingezahlt werden.
Kann ich auch 2 VL-Verträge abschließen?
Ja es ist auch möglich, z.B. einen Fondssparplan sowie einen Bausparvertrag gleichzeitig abzuschließen (Quelle). Ihr Arbeitgeber zahlt jedoch nur in einen der beiden Verträge monatlich Geld ein, den anderen müssen Sie in Eigenleistung erfüllen. Sie können in dem Fall auch eine doppelte staatliche Förderung kassieren. Für den Fondssparplan erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage, für die zusätzliche Einzahlung in den Bausparvertrag können Sie die Wohnungsbauprämie beantragen.
Ist VL-Sparen auch ohne Arbeitgeberzuschuss möglich?
Nicht jeder Betrieb zahlt seinen Mitarbeitern VWL, was häufig bei kleinen Firmen der Fall ist. Vermögenswirksame Leistungen können Sie jedoch trotzdem nutzen. Auch die Arbeitnehmersparzulage können Sie beantragen. In dem Fall wird der Sparbeitrag von Ihrem Nettogehalt abgezogen. Sie schließen hierfür ganz normal einen Sparvertrag ab, siehe VL anlegen. Dann übergeben Sie Ihrem Vorgesetzten die Bescheinigung des Anbieters zur Überweisung der Sparbeiträge.
Wie hoch ist die staatliche Arbeitnehmersparzulage?
Wer die Leistung vom Arbeitgeber in VL-Fondssparen, einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Baukredit einzahlt, kann eine staatliche Förderung, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage erhalten. Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Anlageform, und ist nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen möglich, siehe Kapitel zur Arbeitnehmersparzulage.
Hallo,
mein Arbeitgeber würde gerne 50,00 € VL zahlen. Ist das möglich? Hätte dies später Nachteile für mich oder meinen Chef?
Viele Anbieter meinen, das ginge nicht.
Grüße
Hallo,
der Arbeitgeber kann tatsächlich auch mehr zahlen, z.B. 50 Euro oder sogar 100 Euro. Der Anbieter der vermögenswirksamen Leistungen, also die Bausparkasse oder die Fondsgesellschaft ist jedoch nicht verpflichtet, mehr als 40 Euro pro Monat anzunehmen.
Freundliche Grüße