Vermögenswirksame Leistungen (VL) können in der Regel bis zu 40 Euro pro Monat betragen. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers. Fehlende Beträge lassen sich häufig durch eigene Einzahlungen aufstocken.
- Bis zu 40 Euro monatlich: Das ist der übliche Höchstbetrag.
- Keine einheitliche Höhe: Je nach Arbeitgeber fallen die VL unterschiedlich hoch aus.
- Aufstocken möglich: Fehlende Beträge können Arbeitnehmer selbst ergänzen.
- Keine feste Obergrenze: Mit Zustimmung von Arbeitgeber und Anbieter sind auch mehr als 40 Euro möglich.
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen?
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen unterscheidet sich je nach Branche und Tarifvertrag. Während einige Beschäftigte lediglich 6,65 Euro pro Monat erhalten, zahlen andere Arbeitgeber die vollen 40 Euro. Die folgende Übersicht zeigt typische VL-Beträge anhand ausgewählter Bereiche.
| Monatliche VL | Branchenbeispiele |
|---|---|
| 6,65 € bis 13,29 € | Öffentlicher Dienst (Beamte und Tarifbeschäftigte) |
| 6,65 € bis 13,29 € | Einzelhandel |
| 6,65 € bis 26 € | Handwerk |
| 13,29 € | Deutsche Bahn |
| 13 € bis 26 € | Land- und Forstwirtschaft |
| ca. 16 € | Architekten / Ingenieure |
| ca. 20 € | Entsorgungswirtschaft |
| ca. 23 € | Baugewerbe |
| 26 € bis 40 € | Industrie |
| 40 € | Banken und Versicherungen |
| Quellen: Auswertung verschiedener Tarifverträge z.B. TVöD, EVG Deutsche Bahn, Bankgewerbe (Stand: Juli 2026) | |
Hinweis: Die Übersicht dient lediglich der Orientierung. Ihren tatsächlichen VL-Betrag erfahren Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber, zum Beispiel in der Personalabteilung oder in Ihrem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag. Für altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) können abweichende Beträge gelten.
Wonach richtet sich die Höhe der VL?
Neben den tarifvertraglichen Regelungen der Branche beeinflussen auch die Arbeitszeit, das Beschäftigungsverhältnis sowie eine mögliche Eigenleistung den VL-Betrag.
| Einflussfaktor | Auswirkung auf die Höhe der VL |
|---|---|
| Branche / Tarifvertrag | Je nach Branche und Tarifvertrag gelten unterschiedliche Regelungen für den Arbeitgeberzuschuss. |
| Arbeitgeber | Gibt es keine tarifliche Vereinbarung, entscheidet der Arbeitgeber, ob VL gezahlt werden und wie hoch der Zuschuss ausfällt. |
| Arbeitszeit | Vollzeitbeschäftigte erhalten häufig den vollen Zuschuss. Bei Teilzeit kann sich der Betrag entsprechend der Arbeitszeit verringern. |
| Beschäftigungsverhältnis | Für Auszubildende, neue Mitarbeiter oder befristet Beschäftigte können abweichende Regelungen gelten. |
| Aufstockung | Zahlt der Betrieb weniger als 40 Euro, können Arbeitnehmer den Differenzbetrag häufig aus eigenen Mitteln ergänzen. |
Sind auch mehr als 40 Euro pro Monat möglich?
Ja, streng genommen gibt es überhaupt keine Obergrenze. Die häufig genannten 40 Euro bezeichnen lediglich den Höchstbetrag, der nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) staatlich gefördert wird. Höhere Einzahlungen sind möglich, wenn Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Anbieter des VL-Vertrags zustimmen. In der Praxis kommt dies jedoch nur selten vor, was verschiedene Gründe hat:
Warum die Höhe von 40 Euro selten überschritten wird
- Tarifliche Vorgaben: In vielen Branchen ist die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen tariflich festgelegt. Der Betrieb ist an diese Regelungen gebunden und kann den Zuschuss daher nicht beliebig ändern. Fehlen solche Vorgaben, kann dieser den Betrag grundsätzlich frei festlegen und auch mehr als 40 Euro monatlich zahlen.
- Staatliche Förderung: Die Arbeitnehmersparzulage wird nur bis zum gesetzlichen Förderhöchstbetrag gewährt. Zusätzliche Einzahlungen erhöhen zwar das Sparguthaben, führen jedoch nicht zu mehr staatlicher Förderung.
- Standardisierte Prozesse: Viele Arbeitgeber und Anbieter haben ihre Abrechnungs-, Vertrags- und Bearbeitungsprozesse auf den Regelfall von höchstens 40 Euro monatlich ausgerichtet. Höhere Sparraten wären zwar grundsätzlich möglich, würden jedoch Anpassungen der bestehenden Prozesse und damit einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.
Arbeitnehmer können VL auf 40 Euro aufstocken
Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als 40 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Monat, können Sie als Arbeitnehmer die Differenz häufig aus eigenen Mitteln ergänzen. Der zusätzliche Betrag wird in der Regel direkt vom Nettogehalt einbehalten und zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss auf den VL-Vertrag überwiesen. Eine Aufstockung kann sich insbesondere dann lohnen, wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. So lässt sich der gesetzliche Förderhöchstbetrag besser ausschöpfen und langfristig ein höheres Sparguthaben aufbauen.
Tipp: Ausführliche Informationen, Voraussetzungen und Rechenbeispiele finden Sie im Ratgeber: Vermögenswirksame Leistungen aufstocken.
Wie erfahre ich, wie viel VL ich bekomme?
Wie viele vermögenswirksame Leistungen Sie erhalten, erfahren Sie am einfachsten direkt in Ihrem Betrieb. Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Chef oder Personalabteilung: Erste Anlaufstelle bei Fragen zu VL.
- Tarifvertrag: Enthält den tariflich vereinbarten Arbeitgeberzuschuss.
- Arbeitsvertrag: Kann individuelle Vereinbarungen enthalten.
- Lohnabrechnung: Bereits gezahlte VL sind dort als eigener Posten aufgeführt.
Tipp: Bekommen Sie bislang keine vermögenswirksamen Leistungen, lohnt es sich in jedem Fall nachzufragen. Auch ohne tariflichen Anspruch zahlen viele Unternehmen freiwillig einen Zuschuss. Welche Voraussetzungen hierfür gelten, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Wer hat Anspruch auf VL?“.
- 1. Anlageform auswählen.
- 2. Anbieter vergleichen.
- 3. Vertrag online abschließen.


