Mit vermögenswirksamen Leistungen erhalten Arbeitnehmer ein monatliches Extra-Geld vom Chef. Die Höhe der VL ist jedoch nicht einheitlich geregelt, sondern richtet sich nach Branche und Arbeitsverhältnis des Beschäftigten.
- Die meisten Arbeitnehmer bekommen zwischen 6,65- und 40,00 Euro monatlich von ihrem Arbeitgeber.
- Wie hoch der Zuschuss vom Chef ausfällt, steht entweder im Tarifvertrag, oder wird individuell vereinbart.
- Die Höhe richtet sich zudem nach dem Beschäftigungsverhältnis, sowie der Anzahl der Stunden, die man arbeitet.
- Sind sich alle Parteien einig (AG, AN, Anbieter), sind VL auch über den Höchstbetrag hinaus möglich.
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich eine freiwillige Zugabe des Arbeitgebers. Doch in einigen Berufen haben Arbeitnehmer einen garantierten Anspruch. Der Tarifvertrag legt fest, wie hoch der Zuschuss für die Mitarbeiter ausfällt. Der Mindestbetrag liegt aktuell bei 6,65 Euro, der Höchstbetrag bei 40,00 Euro im Monat. Am meisten bekommen Angestellte von Banken und Versicherungen. Eher sparsam gewirtschaftet wird im öffentlichen Dienst. Die folgende Übersicht zeigt einige Beispiele unterteilt nach Branchen. Zahlt der Arbeitgeber sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), gelten eventuell andere Beträge.
- Banken und Versicherungen: 40,00 €
- KfZ-Gewerbe: 26,59 €
- Maler- und Lackiererhandwerk: 26,59 €
- Reise / Tourismus: 6,65 bis 26,67 €
- öffentlicher Dienst: 6,65 bis 40,00 €
- Beamte: 6,65 bis 13,29 €
- Metall und Elektro: 26,59 € (AVWL)
- Chemie: 51,13 € (AVWL)
Wonach richtet sich die Höhe außerdem?
Neben den tarifvertraglichen Regelungen der Branche ist die Anzahl der Arbeitsstunden sowie das Beschäftigungsverhältnis ausschlaggebend. Den möglichen Höchstbetrag erhalten nur Vollzeitbeschäftigte. Angestellte in Teilzeit erhalten einen entsprechenden Anteil entsprechend ihrer Stundenzahl. Wer z.B. 30 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt also dreiviertel der VWL. Bei Auszubildenden kommt es auf den Einzelfall an. In einigen Berufen erhalten Azubis genau so viel wie ihre ausgelernten Kollegen, in anderen nur einen prozentualen Anteil. Neue Mitarbeiter erhalten vermögenswirksame Leistungen meist erst nach Ablauf der Probezeit. Angestellte mit befristetem Arbeitsvertrag haben Anspruch darauf, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate dauert.
Sind auch mehr als 40 Euro pro Monat möglich?
Ja, grundsätzlich sind auch mehr als 40,00 € VL möglich. Streng genommen gibt es überhaupt keine bestimmte Obergrenze. Die Parteien (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Bank) können sich einvernehmlich auf jede beliebige Sparrate verständigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Beteiligten 1. die Möglichkeit dazu haben, und 2. dies auch wollen. In der Praxis kommt dies jedoch selten vor. Dies hat verschiedene Gründe, siehe nächster Abschnitt.
Warum die Höhe von 40 Euro selten überschritten wird
Meist sind im Tarifvertrag die Bedingungen der vermögenswirksamen Leistungen so geregelt, dass der Arbeitgeber daran gebunden ist. Nur wenn es an einer solchen tarifvertraglichen Regelung fehlt, kann der Betrieb den Betrag frei bestimmen, und entsprechend höher ansetzen. Auch die Regelungen zur staatlichen Förderung bestimmen indirekt die Höhe. So behaupten Unternehmen (die eigentlich frei entscheiden könnten) gerne, sie dürften ihren Mitarbeitern nicht mehr als 40,00 € Euro monatlich zahlen. Natürlich kann ein Betrieb mehr zahlen, wenn es die arbeitsvertragliche Situation zulässt. Jedoch kann der sparende Mitarbeiter für höhere Beträge wiederum keine Förderung bekommen. Dies ist der Grund, warum Banken für ihre Angebote eine Höchstgrenze von 40 Euro setzen. Ihre Produkte sind so gestrickt, dass Sparer mit geringen Einkommen die Möglichkeit zur Beantragung der Sparzulage haben.
Beschäftigte können Arbeitgeberanteil aufstocken
Zahlt Ihr Arbeitgeber nicht die vollen 40,00 €, können Sie als Arbeitnehmer die Differenz aus eigener Tasche „aufstocken“. Dies ist aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll: So verlangen z.B. einige Anbieter einen Mindest-Sparbeitrag, der über dem Arbeitgeberanteil liegt. Zudem steigt der Wert Ihrer Anlage insgesamt, wenn mehr eingezahlt wird. Auch lässt sich nur so die volle Förderung vom Staat beantragen, die ansonsten nur anteilig gewährt wird.
Kann man auch 2 VL-Verträge abschließen?
Ja, man kann auch einen zweiten VWL-Vertrag abschließen. Wer diesen „finanziert“, ist grundsätzlich Verhandlungssache. In der Regel muss der Mitarbeiter das Geld für den Zweitvertrag jedoch selbst aufbringen, da der Betrieb entweder nicht zur Zahlung bereit, oder an den tariflich vereinbarten Betrag gebunden ist. Arbeitnehmer die 2 Verträge abschließen, können auch die Sparzulage doppelt beantragen. Voraussetzung für die Doppelförderung ist jedoch, dass es sich um 2 verschiedene Sparformen, also z.B. einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag handelt. Mehr Infos hierzu finden Sie im Kapitel zur Arbeitnehmersparzulage.
Ist VL-Sparen auch ohne Arbeitgeberzuschuss möglich?
Nicht jeder Betrieb gewährt seinen Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen, was häufig bei kleinen Firmen der Fall ist. Jedoch haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Sparbeiträge komplett selbst zu zahlen. Was sich erstmal widersprüchlich anhört, bietet jedoch folgenden Vorteil: Wer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, kann diese auch für selbst finanzierte VL bekommen. In dem Fall wird die monatliche Sparrate komplett vom Nettogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Der Beschäftigte schließt hierfür – wie sonst auch – seinen Vertrag ab, siehe vermögenswirksame Leistungen anlegen.
Frederike meint
Hallo,
Im Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Bank steht kein Betrag. Wie wissen wir als Arbeitgeber, wie viel VL der Arbeitnehmer einzahlen möchte?
Vielen Dank
Freundliche Grüße
Martin Sohn meint
Hallo,
Sie müssten natürlich die monatliche Höhe noch ergänzen, bzw. die Info vom Arbeitnehmer einholen.
Freundliche Grüße
Joe meint
Hallo,
ich möchte den Degussa Sparplan abschließen. Die Sparrate darf hier bis zu 100 Euro betragen. Ich bin im öffentlichen Dienst, die VL betragen hier 6,65. Ich würde gerne den Eigenanteil auf 93,55 setzen. Mein Arbeitgeber sagt jedoch, neben den VL akzeptiert er nur einen Eigenanteil von 33,35 (Summe 40€). Darf er meinen Eigenanteil begrenzen?
Viele Grüße
Jochen
Martin Sohn meint
Hallo,
ja, der Arbeitgeber darf den Eigenanteil begrenzen. Oft sind im Tarifvertrag die Bedingungen der vermögenswirksamen Leistungen so geregelt, dass der Arbeitgeber an einen bestimmten Höchstbetrag gebunden ist. Falls nicht, kann der Betrieb frei bestimmen, ob er einen höheren Betrag unterstützt. Das gilt auch für den Arbeitnehmeranteil.
Freundliche Grüße
Jessica meint
Hallo,
ich bekomme leider nur 6,65 VL pro Monat. Lohnt sich die Anlage bei dieser niedrigen Höhe überhaupt? Können Sie mir dazu etwas raten?
Vielen lieben Dank schonmal!
Jessica
Martin Sohn meint
Hallo,
vermögenswirksame Leistungen sind geschenktes Geld, was man in jedem Fall „mitnehmen sollte“. Ich rate Ihnen jedoch, den Betrag auf bis zu 40 Euro monatlich privat aufzustocken. Hierzu wandelt der Arbeitgeber einen Teil Ihres Gehalts um, und überweist es zusätzlich auf den Sparvertrag. Ihr Nettogehalt sinkt dadurch zwar geringfügig. Dafür können Sie sich in 7 Jahren über eine Finanzspritze von mindestens 3.000 Euro freuen. Wenn Sie das Geld richtig anlegen, wie z.B. in VL-Fondssparen, wird der Endbetrag nochmal deutlich höher ausfallen.
Freundliche Grüße