Muss ich als Unternehmen vermögenswirksame Leistungen zahlen? Wie hoch ist der monatliche Betrag? Und wie läuft das Ganze eigentlich ab? Wir haben die wichtigsten Fragen zum Thema VWL für Arbeitgeber zusammengefasst.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Leistung ist für einen Betrieb grundsätzlich freiwillig. Ist sie jedoch Teil eines Arbeits-, Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung, haben Mitarbeiter Anspruch darauf.
- Je nach Branche beträgt der monatliche Zuschuss zwischen 6,65 und 40 Euro. Sind es weniger als 40 Euro, können Beschäftigte die Differenz in Eigenleistung erbringen.
- In einigen Branchen gibt es statt der VL sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL).
- Firmen können die Sparbeiträge als Betriebskosten von der Steuer absetzen.
Sind vermögenswirksame Leistungen für Arbeitgeber Pflicht?
Häufig stellt sich in einem Unternehmen die Frage, wann vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden müssen. Grundsätzlich sind sie eine freiwillige Angelegenheit. Besteht jedoch eine Regelung im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, ist man als Arbeitgeber in der Pflicht, und muss dem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch hin VL gewähren.
Arbeitnehmer beantragt VL: Was muss ich als Arbeitgeber tun?
Was muss ich als Vorgesetzter tun, wenn ein Mitarbeiter kommt, und sich nach vermögenswirksamen Leistungen erkundigt? Anhand der folgenden Anleitung können Sie sich auf das Gespräch vorbereiten. Der Ablauf in Kürze:
Wer beantragt VL?
Verpflichtung und Höhe
Anlagemöglichkeiten und Vertrag
staatl. Förderung
Laufzeit und Sperrfrist
AG-Bescheinigung
Buchhaltung informieren
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil an den VL?
Die Höhe des Arbeitgeberanteils hängt von der tariflichen Vereinbarung ab, und variiert je nach Branche. Der Höchstbetrag für Vollzeitbeschäftigte liegt bei 40 Euro monatlich, der Mindestbetrag bei 6,65 Euro. Zahlen Sie als Betrieb nicht den Höchstbetrag, kann dies für den Arbeitnehmer Nachteile haben. Einerseits bekommt er nicht die volle staatliche Förderung. Zudem setzten manche Anbieter in ihren Sparplänen einen Mindestbeitrag voraus. In dem Fall ist eine Aufteilung der Summe sinnvoll: Gewähren Sie als Chef z.B. einen Zuschuss von 26 Euro pro Monat, kann Ihr Angestellter die übrigen 14 Euro selbst übernehmen. In dem Fall wird der Differenzbetrag vom Nettogehalt entnommen, und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil auf den Sparvertrag überwiesen.
Sind vermögenswirksame Leistungen für Arbeitgeber steuerfrei?
Für einen Arbeitgeber sind die vermögenswirksamen Leistungen nicht nur steuerfrei. Dieser kann sogar die monatlichen Sparbeiträge genau wie Löhne und Beiträge zur Sozialversicherung als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Für Arbeitnehmer sind VL dagegen steuerrechtlich Bestandteil des Arbeitslohns, und damit einkommensteuerpflichtig. Mehr dazu im Kapitel Steuererklärung.
Sind vermögenswirksame Leistungen sozialversicherungspflichtig?
Mit Sozialversicherung ist die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gemeint. Vermögenswirksame Leistungen werden in der Sozialversicherung wie zusätzliches Einkommen behandelt, und sind daher beitragspflichtig. Wie beim übrigen Lohn werden die Beiträge je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Sozialversicherungspflichtig ist allerdings nur der Teil, der vom Unternehmen kommt. Stockt der Mitarbeiter die Differenz privat auf, müssen darauf keine Beiträge abgeführt werden, siehe folgendes Beispiel:
Bieten vermögenswirksame Leistungen auch für Arbeitgeber Vorteile?
Für Arbeitgeber stellt die Zuwendung auf den ersten Blick ein Kostenfaktor dar. Die steuerliche Absetzbarkeit gleicht nur einen Teil der Mehrkosten aus. Die Vorteile sind eher indirekt und langfristig zu sehen. Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um eine intelligente Möglichkeit, sich am Vermögensaufbau der eigenen Belegschaft zu beteiligen. Davon profitieren hauptsächlich Personen mit geringen Einkommen, welche sonst nicht aus eigener Kraft Ersparnisse bilden können. Freiwillige Zusatzleistungen stärken die Mitarbeiterbindung, da sich diese vom Unternehmen in ihren Belangen wertgeschätzt fühlen. Auch im Wettbewerb um begehrte Fachkräfte sind zusätzlich zum Lohn gezahlte Leistungen ein entscheidender Vorteil. Denn hochqualifizierte Mitarbeiter können sich heutzutage ihren Arbeitsplatz aussuchen, und treffen ihre Entscheidung zunehmend in Abhängigkeit vom Image des Unternehmens. Setzt sich der Betrieb für seine Belegschaft ein, kann er sich vom Wettbewerb abheben.
Ist VL-Sparen auch ohne Arbeitgeber möglich?
Ja, Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen ist auch ohne Zuschuss des Arbeitgebers möglich. Der Beschäftigte kann sogar die kompletten 40 Euro in Eigenleistung erbringen. Die Selbstzahlung ist dann sinnvoll, wenn das Einkommen unterhalb der relevanten Grenzen liegt, und somit einen Anspruch auf die staatliche Förderung besteht. Ganz ohne betriebliche Beteiligung geht es jedoch nicht. Die Buchhaltung muss die Beiträge vom Nettolohn des Mitarbeiters entnehmen, und in den Sparvertrag abführen.
Muss ich als Arbeitgeber VWL rückwirkend bezahlen?
VWL können rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres beantragt werden. Jedoch müssen nicht Sie als Unternehmer das Geld nachzahlen. Möchte der Arbeitnehmer den Anspruch für das komplette Jahr geltend machen, muss er die Sparbeiträge nachträglich in Eigenleistung erbringen. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist ein rückwirkender Bezug nur für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres möglich. Die nachträglichen Zahlungen werden in dem Fall vom Dienstherrn erbracht.
Was ist die Arbeitgeberbescheinigung?
Die Arbeitgeberbescheinigung wird manchmal auch als Anlagebestätigung oder Antrag auf Überweisung bezeichnet. Sie wird vom Anbieter ausgestellt, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen wurden. Dies ist meist eine Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft. Die Bescheinigung enthält alle wichtigen Information zum Vertrag, wie z.B. Vertragsnummer, die Art der Anlage sowie die Kontodaten des Sparplans. Auf diese Bankverbindung wird das Geld jeden Monat überwiesen. Das Dokument wird Ihnen entweder von Ihrem Angestellten vorgelegt, oder direkt vom Anbieter auf dem Postweg zugeschickt.
Hallo liebe Experten,
wir sind ein kleiner familiengeführter Betrieb mit 5 Mitarbeitern. Aktuell zahlen wir keine vermögenswirksamen Leistungen, und sind auch nicht tarifgebunden. Unser neuer Mitarbeiter bat mich darum, seine VL die er selbst zahlen möchte, auf seinen Bausparvertrag zu überweisen. Er würde dann die staatliche Förderung erhalten. Nun meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet, und wenn ja, wie funktioniert das genau?
Euch schönen Dank
Hallo,
auch wenn Sie als Arbeitgeber selbst keine VL zahlen, müssten Sie dennoch die Überweisung für Ihren Arbeitnehmer über Ihre Lohnbuchhaltung vornehmen. Hierzu wird der monatliche Betrag von dessen Nettogehalt abgezogen, und an die Bausparkasse überwiesen. Ihr Mitarbeiter muss Ihnen dazu eine VL-Bescheinigung mit den Kontodaten des Bausparvertrags vorlegen.
Freundliche Grüße
Hallo liebes Experten-Team,
bin ich als AG dazu verpflichtet, die Überweisung der VL vom Nettogehalt in jedweder Höhe vorzunehmen?
Im aktuellen Sachverhalt soll die erste Rate 1.200,00 EUR betragen und die Folgeraten dann jeweils 100,00 EUR. Mein AN ist damit auch einverstanden.
Besten Dank!
Hallo,
Sie müssten als Arbeitgeber das Geld über Ihre Lohnbuchhaltung in den Sparvertrag abführen. Das gilt sowohl für monatliche Sparraten als auch für Einmalbeträge. Vom Netto abgezogen wird immer der Teil, den der Arbeitnehmer selbst beisteuert, indem er z.B. den Differenzbetrag aufstockt. Der Arbeitgeberanteil (also den Teil den Sie zahlen) wird zunächst zum Brutto des Arbeitnehmers hinzuaddiert, und dann abgeführt. Um das Ganze nachzuvollziehen, empfehle ich Ihnen unseren Ratgeber zur Lohnabrechnung. Zahlungen in dieser Höhe können Sie dann vornehmen, wenn auch der Anbieter des Sparvertrags dies in seinen Geschäftsbedingungen erlaubt. Das müssten Sie vorher klären.
Freundliche Grüße