Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Geldleistung, die viele Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt zahlen. Doch für die Umsetzung gelten bestimmte Regeln, an die sich auch Arbeitgeber halten müssen.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Leistung ist für Arbeitgeber grundsätzlich freiwillig. Ist sie jedoch Teil eines Arbeits-, Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung, haben Arbeitnehmer Anspruch darauf.
- Je nach Branche liegt der monatliche Betrag zwischen 6,65 und 40 Euro. Zahlt der Betrieb weniger als 40 Euro, können Beschäftigte die Differenz in Eigenleistung erbringen.
- In einigen Branchen gibt es statt der VL sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL).
- Unternehmen können die Sparbeiträge als Betriebskosten von der Steuer absetzen.
Sind vermögenswirksame Leistungen für Arbeitgeber Pflicht?
Oft stellt sich für ein Unternehmen die Frage, wann vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden müssen. Grundsätzlich sind sie eine freiwillige Leistung. Ist der Anspruch jedoch über den Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag geregelt, ist man als Arbeitgeber in der Pflicht, und muss dem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch hin VL gewähren.
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil an den VL?
Die Höhe des Arbeitgeberanteils hängt von der tariflichen Vereinbarung ab, und variiert je nach Branche. Der Höchstbetrag für Vollzeitbeschäftigte liegt bei 40 Euro monatlich, der Mindestbetrag bei 6,65 Euro. Zahlen Sie als Betrieb nicht den Höchstbetrag, kann dies für den Arbeitnehmer Nachteile haben. Einerseits bekommt er nicht die volle staatliche Förderung. Zudem setzten manche Anbieter von VL-Sparplänen einen Mindestbeitrag voraus. In einem solchen Fall ist eine Aufteilung der Summe möglich: Zahlen Sie als Chef z.B. 26 Euro pro Monat, kann Ihr Angestellter die übrigen 14 Euro selbst übernehmen. Hierzu wird der Differenzbetrag vom Nettogehalt entnommen, und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil auf den Sparvertrag überwiesen.
Muss ich als Arbeitgeber VL rückwirkend bezahlen?
Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch rückwirkend zum 1. Januar des Jahres, in dem er das erste Mal VL beantragt. Jedoch müssen nicht Sie als Unternehmer das Geld nachzahlen. Möchte der Mitarbeiter den Anspruch für das komplette Jahr geltend machen, muss er die Sparbeiträge in Eigenleistung erbringen, und nachträglich in den Sparvertrag einzahlen. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist ein rückwirkender Bezug nur für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres möglich. Die nachträglichen Zahlungen werden in dem Fall vom Dienstherrn erbracht.
Sind vermögenswirksame Leistungen sozialversicherungspflichtig?
Mit Sozialversicherung ist die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gemeint. VL werden in der Sozialversicherung wie zusätzliches Einkommen behandelt, und sind daher beitragspflichtig. Wie beim übrigen Lohn werden die Beiträge je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Sozialversicherungspflichtig ist allerdings nur der Teil, der vom Unternehmen kommt. Stockt der Mitarbeiter die Differenz privat auf, müssen darauf keine Beiträge abgeführt werden, siehe folgendes Beispiel:
Können Unternehmen die Sparbeiträge von der Steuer absetzen?
Die vermögenswirksamen Leistungen gelten steuerrechtlich als Bestandteil des Arbeitslohns. Für einen Betrieb sind die monatlichen Sparbeiträge daher zusätzlicher Personalaufwand, und können ebenso wie Löhne und Beiträge zur Sozialversicherung als Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden, siehe auch Kapitel zur Steuererklärung.
Bieten vermögenswirksame Leistungen auch für Arbeitgeber Vorteile?
Aus Sicht des Arbeitgebers stellt die Zuwendung auf den ersten Blick ein Kostenfaktor da. Die steuerliche Absetzbarkeit gleicht nur einen Teil der Mehrkosten aus. Die Vorteile sind eher indirekt und langfristig zu sehen. Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um eine intelligente Möglichkeit, sich am Vermögensaufbau der eigenen Mitarbeiter zu beteiligen. Davon profitieren hauptsächlich Arbeitnehmer mit geringen Einkommen, welche sonst nicht aus eigener Kraft Ersparnisse bilden können. Freiwillige Zusatzleistungen stärken die Mitarbeiterbindung, da sich diese vom Unternehmen in ihren Belangen wertgeschätzt fühlen. Auch im Wettbewerb um begehrte Fachkräfte sind zusätzlich zum Lohn gezahlte Leistungen ein entscheidender Vorteil. Denn hochqualifizierte Mitarbeiter können sich heutzutage ihren Arbeitsplatz aussuchen, und treffen ihre Entscheidung zunehmend in Abhängigkeit vom Image des Unternehmens. Setzt sich der Betrieb für seine Belegschaft ein, kann er sich vom Wettbewerb abheben.
Sind VL auch ohne Arbeitgeber möglich?
Ja, das Ansparen der VWL ist auch ohne Arbeitgeberanteil möglich. Der Arbeitnehmer kann sogar die kompletten 40 Euro in Eigenleistung erbringen. Die Selbstzahlung ist dann sinnvoll, wenn das Einkommen unterhalb der relevanten Grenzen liegt, und somit einen Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage besteht. Ganz ohne Arbeitgeber geht es jedoch nicht. Der Betrieb muss die monatlichen Sparbeiträge vom Nettolohn des Mitarbeiters entnehmen, und direkt in den VL-Sparvertrag abführen.
Was ist die Arbeitgeberbescheinigung?
Die sogenannte Arbeitgeberbescheinigung wird vom Anbieter ausgestellt, bei dem der Mitarbeiter seine VL abgeschlossen hat, wie z.B. eine Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft. Die Bescheinigung enthält alle wichtigen Information zum Vertrag. Dazu gehören z.B. die Vertragsnummer, die Art der Anlage sowie die Kontodaten des Sparplans. Dorthin werden die monatlichen Beiträge überwiesen. Das Dokument wird Ihnen entweder von Ihrem Angestellten vorgelegt, oder direkt vom Anbieter auf dem Postweg zugeschickt.
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