Wer riestert, profitiert auch in 2022 von umfangreichen staatlichen Förderungen. Je nach Einkommen und Familienstand handelt es sich dabei um direkte Riester-Zulagen oder Steuervorteile. Wir erläutern, wie es funktioniert, und welche Voraussetzungen gelten.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer von seinem Arbeitgeber AVWL bezieht, kann diese in eine Altersvorsorge wie z.B. die Riester-Rente anlegen.
- Die Staat fördert „riestern“ mit konkreten Zulagen, Steuervorteilen und einem Ausbildungszuschuss.
- Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person, die Kinderzulage zwischen 185 und 300 pro Kind. Als Steuervorteil kann man die monatlichen Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen.
- Das Finanzamt legt im Rahmen der Günstigerprüfung fest, welche Förderung man bekommt.
Wie funktioniert das mit der Riester-Rente und den Zulagen?
Die Riester-Rente ist eine durch Zulagen und Steuervorteile staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Sie soll die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente verringern, oder im Optimalfall komplett schließen. Arbeitnehmer zahlen während des Erwerbslebens monatlich Geld in einen Sparvertrag ein. Mit Eintritt in den Ruhestand erhält man die Auszahlung, entweder als lebenslange monatliche Rente oder als vorgezogener Einmalbetrag. Für die Anlage gibt es mehrere Möglichkeiten, wie z.B. eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag.
Wer bekommt die Riester-Zulagen: (Voraussetzung)?
Riestern darf grundsätzlich jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Förderberechtigt sind neben Angestellten auch Selbständige, die verpflichtend in die RV einzahlen. Die Riester-Zulagen erhalten jedoch auch Beamte, Berufssoldaten, Richter oder Pfarrer, obwohl diese von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. Bei Ehepaaren haben beide Partner Anspruch, auch wenn nur einer in die Rentenkasse einzahlt. Die staatliche Zulage bekommt, wer mindestens 60 Euro pro Jahr (5 pro Monat) in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Den Förderhöchstbetrag erhält derjenige, der 4 Prozent seines Bruttoeinkommens des Vorjahres, oder höchstens 2.100 Euro pro Jahr anspart. Die Einzahlungen sind inklusive der Zulagen zu verstehen. Sie verringern also den tatsächlich selbst aufzubringenden monatlichen Sparbeitrag, siehe auch Beispiel zur Berechnung:
Wie hoch sind die Riester-Zulagen 2022?
Welche Riester-Zulagen es gibt, zeigt die folgende Übersicht: Die Grundzulage von derzeit 175 Euro im Jahr erhalten alle Sparer. Wer Kinder hat, für die er Kindergeld bekommt, darf sich zusätzlich über die Kinderzulage freuen. Diese beträgt 300 Euro jährlich pro Kind mit Geburtsjahr ab 2008 und 185 bei Geburtsjahr vor 2008. Voraussetzung ist, dass das Kind im gleichen Haushalt lebt. Bei Verheirateten sowie gemeinsam lebenden Elternpaaren bekommt die Mutter die Kinderzulage, wobei sie auch auf Antrag auf den Vater übertragen werden kann. Bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und Ehen geht die Kinderzulage an die Person, die auch das Kindergeld bezieht. Es ist auch möglich, die Förderung auf den Partner zu übertragen. Zusätzlich gibt es bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag einmalig den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200,00 aufs Riesterkonto.
Wie kann ich meine Riester-Zulage berechnen?
Die Höhe der Riester-Förderung lässt sich aus dem Einkommen, dem Sozialversicherungsstatus, sowie der Anzahl der Kinder berechnen. Zusätzlich ist der Familienstand relevant, wenn jemand nicht selbst gesetzlich rentenversichert ist. Das Ganze wird an folgendem Beispiel erläutert. Sie können es auch selbst mit dem Rechner der Deutschen Rentenversicherung nachvollziehen.
Die Berechnung ist jedoch noch nicht komplett. Denn die volle Förderung bekommt Herr Müller nur, wenn er genügend Beiträge in seine Riester-Rente einzahlt. Um den Förderhöchstbetrag zu erhalten, muss Herr Müller nämlich 4 Prozent seines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr, oder alternativ 2.100 Euro pro Jahr ansparen. Die Einzahlungen sind inklusive der Zulagen zu verstehen, sie verringern also den tatsächlich selbst aufzubringenden monatlichen Sparbeitrag. Aus der gesamten Zulagensumme und seinem Bruttoeinkommen ergibt sich sein jährlicher Mindest-Eigenbetrag. Spart er weniger, bekommt die Zuschüsse entsprechend nur anteilig.
Wie kann ich die Zulagen für Riester beantragen?
Den Antrag stellt man über den Anbieter, bei dem man seinen Vertrag abgeschlossen hat. Die Antragstellung bezieht sich meist auf das Vorjahr, sodass hierfür der letzte Einkommenssteuerbescheid sowie ein Nachweis der Kindergeldzahlungen vorgelegt werden muss. Es gibt 2 Möglichkeiten: 1. Man stellt den Antrag einmal pro Jahr. 2. Viel bequemer ist jedoch der sogenannte Dauerzulagenantrag, der nur einmalig zu Beginn gestellt wird. Beim Dauerzulagenantrag ist wichtig, dass die Daten stets aktuell sind. Man kann die Förderung übrigens für zwei Jahre rückwirkend beantragen, also z.B. für 2022 bis Ende 2024.
Wann wird die Riester-Zulage gutgeschrieben?
Die Riester-Zulage wird vom Staat einmal pro Jahr auf das Anlagekonto überwiesen. Ob und welche Beträge gutgeschrieben wurden, können Sie Ihrer jährlichen Riesterbescheinigung entnehmen, die Sie vom Anbieter erhalten.
Was ist die Günstigerprüfung?
Bei der sogenannten Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt bei einer Riester-Rente, welcher Betrag höher ist: nämlich die Summe der Zulagen oder der steuerliche Vorteil durch den Sonderausgabenabzug. Ist der Sonderausgabenabzug höher, wird von der theoretischen Steuererstattung noch die Summe der Zuschüsse abgezogen, und der Rest ausgezahlt. Übersteigt die Zulage den eigentlichen Steuervorteil, wird aber auch nichts zurückgefordert oder reduziert. Bei der Günstigerprüfung wählt das Finanzamt immer das für den Besteuerten finanziell bessere Ergebnis. Ein Beispiel für eine Berechnung der Günstigerprüfung finden Sie hier.
Der Steuervorteil als Alternative
Der Steuervorteil beim Riestern zeigt sich vor allem bei höheren Einkommen. Es sollte vorweggenommen werden, dass etwaige Steuervorteile, die durch das steuerliche Geltendmachen der Riester-Einzahlungen als Sonderausgaben entstehen, stets mit erhaltenen Zulagen verrechnet werden. Bei 2.100 Euro Sonderausgaben durchs Riestern (Maximalbetrag) ergibt sich bei einem Jahresgehalt von 50.000 Euro brutto in etwa ein Steuervorteil von 450 Euro. Wurde nur die Grundzulage von 175 Euro bezogen, bleiben also noch 450 – 175 = 275 üblich. Es gilt: Je höher der eigene durchschnittliche Einkommensteuersatz, desto höher ist auch der finanzielle Vorteil, wobei auch hier der maximale Betrag stets bei 2.100 Euro gedeckelt ist.
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