6 Jahre einzahlen und 1 Jahr abwarten: Danach kann man sich seine vermögenswirksamen Leistungen auszahlen lassen. So läuft es normalerweise. Eine Rückzahlung ist jedoch auch vor Ablauf der Sperrfrist möglich. Allerdings nur unter gewissen Bedingungen.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- Vermögenswirksame Leistungen werden 6 Jahre lang in einen Sparvertrag eingezahlt, ein weiteres Jahr ruht das Geld.
- Normalerweise ist also eine Auszahlung nach 7 Jahren möglich.
- Wer sich das Geld vorzeitig auszahlen lassen möchte, muss eventuell die bereits erhaltene Arbeitnehmersparzulage zurückzahlen.
Wann kann man sich vermögenswirksame Leistungen auszahlen lassen?
Die gute Nachricht lautet: Sie kommen grundsätzlich immer an Ihr Geld dran. Eine Auszahlung nach 7 Jahren ist zwar grundsätzlich vorgesehen, jedoch nicht in jedem Fall verpflichtend. So lassen sich vermögenswirksame Leistungen sowohl vorher als auch nachher kündigen. Wechseln Sie z.B. Ihren Arbeitgeber, werden arbeitslos, oder haben einfach nur einen finanziellen Engpass, können Sie sich das Geld vorzeitig auszahlen lassen. Sparen Sie langfristig für eine eigene Immobilie oder Ihre private Altersvorsorge, lassen Sie Ihren Vertrag einfach stehen. Besparen Sie ihn weiter, z.B. mit Ihren nächsten VL. Wer von seinem Arbeitgeber sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) bezieht, erhält das Geld erst mit Eintritt in den Ruhestand.
Wie funktioniert die Auszahlung bei Fonds, Bausparen & Co?
Um eine Auszahlung zu erwirken, müssen Sie Ihren VL-Vertrag kündigen. Bei einem Bausparvertrag wird das angesparte Guthaben aufgelöst. Bei Fonds werden die Anteile an der Börse zum aktuellen Kurs verkauft, und der Gegenwert ausgezahlt. Weisen Sie die Bausparkasse oder die Fondgesellschaft an, das Guthaben auf Ihr Girokonto zu überweisen. Bei der gängigen 7 jährigen Laufzeit werden Sie rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist von Ihrem Anbieter angeschrieben. Möchten Sie den Vertrag vorzeitig abbrechen, müssen Sie selbst aktiv werden, und eine Kündigung verschicken.
Wie hoch ist meine Auszahlung am Ende?
Wie viel Geld Sie zum Ende der Laufzeit ausgezahlt bekommen, hängt von im Prinzip von 3 Faktoren ab, siehe folgende Auflistung. Welcher Betrag am Ende in etwa herauskommt, können Sie auch mit wenigen Klicks mit unserem VL-Rechner ermitteln.
- Wie viel zahlen Sie pro Monat in Ihren VL-Vertrag ein?
- Für welche Anlageform entscheiden Sie sich? Die Verzinsung ist unterschiedlich hoch.
- Erhalten Sie eine staatliche Förderung?
VL vorzeitig auszahlen lassen: Was muss beachtet werden?
Vermögenswirksame Leistungen werden mit der Arbeitnehmersparzulage staatlich gefördert. Bedingung für den Bezug der Förderung ist, dass die komplette Laufzeit inklusive der Sperrfrist eingehalten wird. Eine vorzeitige Auszahlung ist zwar möglich. Wer jedoch den Vertrag vorzeitig kündigt, muss die bereits erhaltene Prämie zurückzahlen.
Ausnahmen: So bekommt man die Arbeitnehmersparzulage trotzdem
Manchmal gibt es für eine vorzeitige Auszahlung bestimmte „unausweichliche Gründe“. Dann darf die Förderung trotzdem behalten werden. Eine prämienunschädliche Verfügung ist nach § 4 Abs.4 des 5. Vermögensbildungsgesetz möglich, wenn:
- der Arbeitnehmers oder sein Ehe- oder Lebenspartner stirbt oder völlig erwerbsunfähig wird
- der Arbeitnehmer mindestens 1 Jahr ununterbrochen arbeitslos ist
- er heiratet und die Heirat die mindestens 2 Jahre besteht
- der Erlös aus den VL innerhalb von 3 Monaten nach der vorzeitigen Auszahlung für eine Weiterbildung eingesetzt wird
- der Arbeitnehmer seinen Job aufgibt, um sich selbstständig zu machen
Ist die Auszahlung der VL steuerfrei?
Die Erträge aus vermögenswirksamen Leistungen sind wie bei jeder Geldanlage steuerpflichtig. Ausführliche Infos hierzu finden Sie im Kapitel Steuererklärung.
Guten Tag,
ich hatte ab 1972 – 1979 einen VWL Vertrag. Im November 1979 bin ich in die NL immigriert. Leider weiß ich nicht, was mit dem angesparten Geld geschehen ist. Diesbezüglich habe ich mich jetzt mit Vermeldung der Kontonummer an meine damalige Bank gewendet. Die Bank teilte mir jedoch mit, dass sie den Vorgang nicht mehr nachvollziehen kann. Man nannte eine Aufbewahrungsfrist von ca 10 Jahren.
Können Sie mir raten, was ich noch tun könnte?
Mit Dank für Ihre Bemühungen und mit freundlichem Gruss
Kerstin
Hallo,
ich kenne das auch so, dass Banken die Unterlagen nur 10 Jahre vorhalten müssen. Ohne die Kontounterlagen ist es schwierig, die Sache nachzuvollziehen. Ich weiß da leider auch keinen Rat für Sie.
Freundliche Grüße