Hierin sind sich alle Experten einig: Vermögenswirksame Leistungen zu beantragen, macht heutzutage wenig Mühe, lohnt sich dafür umso mehr. Ein formeller Antrag beim Chef muss hierfür nicht gestellt werden. Wie es funktioniert, erfahren Sie hier.
➥ So beantragen Sie VL in 4 Schritten

1. Nach vermögenswirksamen Leistungen erkundigen
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob und wie viele VL Sie erhalten. Dies steht meist im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ansonsten fragen Sie bei Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung nach. Zahlt Ihr Betrieb weniger als 40 Euro monatlich, ist eine private Aufstockung in Höhe der Differenz sinnvoll. Das erhöht den Wert Ihrer Anlage.

2. Anlageform wählen, und Sparvertrag abschließen
- Eröffnung: VL-Depot für Fonds oder ETFs
- Beantragung: Bausparvertrag
- Beantragung: VL-Banksparplan
- alle Möglichkeiten zeigen: vermögenswirksame Leistungen anlegen

3. VL-Bescheinigung abgeben
Übergeben Sie Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung die Bescheinigung des Anbieters. Diese benötigt der Arbeitgeber zur Überweisung der Sparbeiträge. Eine Kopie des abgeschlossenen Vertrags geht auch.

4. Anspruch auf Förderung überprüfen
Je nach Einkommen kann für Fonds, Bausparen sowie die Tilgung von Baukrediten eine staatliche Förderung, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage beantragt werden.
Wie kann ich vermögenswirksame Leistungen beantragen?
Einen formellen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen müssen Sie nicht stellen. Sie sprechen lediglich mit Ihrem Vorgesetzten darüber, ob VL in Ihrem Betrieb möglich sind, und wie hoch der monatliche Betrag ist. Was Sie benötigen, ist ein Sparvertrag, in den das Geld eingezahlt wird. Den Vertrag schließt jedoch nicht Ihr Arbeitgeber ab. Darum müssen Sie sich als Arbeitnehmer selbst kümmern, siehe Anleitung oben. Außer die VWL sollen in eine betriebliche Altersvorsorge einfließen. In dem Fall wird die Beantragung komplett über den Betrieb abgewickelt.
Wo kann ich vermögenswirksame Leistungen beantragen?
Ob und wie viele VL Sie bekommen, erfahren Sie als Arbeitnehmer bei Ihrem Arbeitgeber. In kleineren Unternehmen ist der direkte Vorgesetzte Ihr Ansprechpartner. In einem größeren Betrieb oder einer Behörde ist meist die Personalabteilung zuständig. Wo Sie Ihren Sparvertrag abschließen, richtet sich danach, für welche Anlageform Sie sich entscheiden. Soll das Geld z.B. in einen Fondssparplan eingezahlt werden, benötigen Sie hierfür ein geeignetes Depot. Einen Bausparvertrag erhält man bei einer Bausparkasse. Eine Übersicht aller Anlagemöglichkeiten mit verfügbaren Anbietern finden Sie hier.
Was ist der Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen?
Haben Sie den Sparvertrag abgeschlossen, benötigt Ihr Vorgesetzter noch den Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen. Dieser wird auch als Arbeitgeberbescheinigung bezeichnet. Die Bescheinigung stellt der Anbieter aus, bei dem Sie Ihre VL abgeschlossen haben. Das Formular geben Sie bei Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung ab. Es enthält die Überweisungsdaten des Anlagekontos. Der Arbeitgeber benötigt es, um die Überweisung der monatlichen Sparbeiträge vorzunehmen.
Wer kann VWL beantragen?
Wer vermögenswirksame Leistungen beantragen möchte, muss sich nach der Vorschrift des 5. Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) in einem festen Arbeitsverhältnis befinden. Das trifft für alle in einem Betrieb oder in einer Behörde beschäftigten Personen zu. Hierzu gehören Angestellte, Beamte, Richter, Soldaten sowie Auszubildende. Keinen Anspruch haben somit alle Selbständigen und Freiberufler. Zweite Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber VWL zahlt. Da diese Leistung freiwillig ist, muss sie vertraglich vereinbart werden. Ob Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf VL haben, sehen Sie z.B. in Ihrem Arbeitsvertrag oder Ihrem Tarifvertrag. Noch einfacher erfahren Sie es, indem Sie sich bei Kollegen, Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung danach erkundigen.
Was ist der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage?
Hiermit beantragen Sie nicht die VL selbst, sondern die staatliche Förderung, die Sie zusätzlich erhalten können. Diese wird als Arbeitnehmersparzulage bezeichnet. Der Antrag hierfür wird jedoch erst später über die Steuererklärung gestellt.
Kann ich VL auch rückwirkend erhalten?
Sie können Ihren VWL Antrag auch noch stellen, wenn Sie schon eine Weile im Unternehmen tätig sind. Ihr Anspruch verfällt deshalb nicht. Eine nachträgliche Beantragung ist grundsätzlich möglich, und zwar rückwirkend zu Beginn des Jahres, in dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Die Sparbeiträge müssen in dem Fall aus eigener Tasche finanziert werden. Hierzu folgendes Beispiel: Sie beginnen im Oktober Ihren neuen Job. Ihr Betrieb zahlt die VL somit offiziell ab Oktober. Wenn Sie die Leistung für das komplette Jahr ausnutzen möchten, müssen Sie die Sparbeiträge für die Monate Januar bis September nachträglich selbst einzahlen.
Die ING hat das Formular für den Arbeitgeber für die VWL nicht mitgeschickt. Wo finde ich das?
Hallo,
Sie müssten die Bescheinigung bei der Bank anfordern. Ansonsten reicht auch eine Kopie des VL-Vertrags aus. Wichtig ist nur, dass Ihr Betrieb die Kontodaten zur Überweisung der Sparraten erhält.
Freundliche Grüße