Hierin sind sich alle Experten einig: Vermögenswirksame Leistungen zu beantragen, macht heutzutage wenig Mühe, lohnt sich dafür umso mehr. Ein formeller Antrag beim Chef muss hierfür nicht gestellt werden. Wie es funktioniert, erfahren Sie hier.
Wie kann ich vermögenswirksame Leistungen beantragen (ausführlich)?
Einen formellen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen müssen Sie nicht stellen. Sie sprechen lediglich mit Ihrem Arbeitgeber darüber, ob VL in Ihrem Betrieb möglich sind, und wie hoch der monatliche Betrag ist. Dann benötigen Sie einen Sparvertrag, in den das Geld eingezahlt wird. Diesen müssen Sie als Arbeitnehmer selbst abschließen, siehe folgende ausführliche Anleitung. Außer die VWL sollen in eine betriebliche Altersvorsorge einfließen. In dem Fall wird die Beantragung komplett über den Betrieb abgewickelt.
1. Nach VL erkundigen
2. Sparvertrag abschließen
- Eröffnung: VL-Depot für Fonds oder ETFs
- Beantragung: Bausparvertrag
- Beantragung: VL-Banksparplan
- alle Möglichkeiten zeigen: vermögenswirksame Leistungen anlegen
3. Bescheinigung abgeben
4. Förderung beziehen
Wo kann ich vermögenswirksame Leistungen beantragen?
Ob und wie viele VL Sie bekommen, erfahren Sie als Arbeitnehmer bei Ihrem Arbeitgeber. In kleineren Unternehmen ist der direkte Vorgesetzte Ihr Ansprechpartner. In einem größeren Betrieb oder einer Behörde ist meist die Personalabteilung zuständig. Wo Sie Ihren Sparvertrag abschließen, richtet sich danach, für welche Anlageform Sie sich entscheiden. Soll das Geld z.B. in einen Fondssparplan eingezahlt werden, benötigen Sie hierfür ein geeignetes Depot. Einen Bausparvertrag erhält man bei einer Bausparkasse. Eine Übersicht aller Anlagemöglichkeiten mit verfügbaren Anbietern finden Sie hier.
Was ist der Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen?
Haben Sie den Sparvertrag abgeschlossen, benötigt Ihr Vorgesetzter noch den Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen. Dieser wird auch als Arbeitgeberbescheinigung bezeichnet. Die Bescheinigung stellt der Anbieter aus, bei dem Sie Ihre VL abgeschlossen haben. Das Formular geben Sie bei Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung ab. Es enthält die Überweisungsdaten des Anlagekontos. Der Arbeitgeber benötigt es, um die Überweisung der monatlichen Sparbeiträge vorzunehmen.
Wer kann VWL beantragen?
Wer vermögenswirksame Leistungen beantragen möchte, muss sich nach der Vorschrift des 5. Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) in einem festen Arbeitsverhältnis befinden. Das trifft für alle in einem Betrieb oder in einer Behörde beschäftigten Personen zu. Hierzu gehören Angestellte, Beamte, Richter, Soldaten sowie Auszubildende. Keinen Anspruch haben somit alle Selbständigen und Freiberufler. Zweite Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber VWL zahlt. Da diese Leistung freiwillig ist, muss sie vertraglich vereinbart werden. Ob Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf VL haben, sehen Sie z.B. in Ihrem Arbeitsvertrag oder Ihrem Tarifvertrag. Noch einfacher erfahren Sie es, indem Sie sich bei Kollegen, Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung danach erkundigen.
Was ist der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage?
Hiermit beantragen Sie nicht die VL selbst, sondern die staatliche Förderung, die Sie zusätzlich erhalten können. Diese wird als Arbeitnehmersparzulage bezeichnet. Der Antrag hierfür wird jedoch erst später über die Steuererklärung gestellt.
Kann ich VL auch rückwirkend erhalten?
Sie können Ihren VWL Antrag auch noch stellen, wenn Sie schon eine Weile im Unternehmen tätig sind. Ihr Anspruch verfällt deshalb nicht. Eine nachträgliche Beantragung ist grundsätzlich möglich, und zwar rückwirkend zu Beginn des Jahres, in dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Die Sparbeiträge müssen in dem Fall aus eigener Tasche finanziert werden. Hierzu folgendes Beispiel: Sie beginnen im Oktober Ihren neuen Job. Ihr Betrieb zahlt die VL somit offiziell ab Oktober. Wenn Sie die Leistung für das komplette Jahr ausnutzen möchten, müssen Sie die Sparbeiträge für die Monate Januar bis September nachträglich selbst einzahlen.
Die ING hat das Formular für den Arbeitgeber für die VWL nicht mitgeschickt. Wo finde ich das?
Hallo,
Sie müssten die Bescheinigung bei der Bank anfordern. Ansonsten reicht auch eine Kopie des VL-Vertrags aus. Wichtig ist nur, dass Ihr Betrieb die Kontodaten zur Überweisung der Sparraten erhält.
Freundliche Grüße
Hallo, ich bin seit dem 01.03.23 in Rente mit 63.
Habe davor 22 Jahre in einer Behinderteneinrichtung gearbeitet. Mein Arbeitgeber hat mir 10 Jahre VWL gezahlt, die in einen Bausparvertrag geflossen sind. Die Jahre zuvor hatte ich keine Info, dass ich diese Leistungen beantragen konnte. Kann ich die entgangenen Zahlungen trotzdem noch beziehen? Eine Info erfolgte auch nicht vom Betriebsrat.
Hallo,
Sie können vermögenswirksame Leistungen immer nur rückwirkend für das aktuelle Jahr nachfordern, nicht jedoch für Zeiträume davor. Leider ist es so, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, seine Mitarbeiter auf die Möglichkeit der VL hinzuweisen. Ich bedaure, Ihnen keine andere Antwort geben zu können.
Freundliche Grüße