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    Vermögenswirksame Leistungen (VL) beantragen: So geht´s

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 8. Juli 2026

    Vermögenswirksame Leistungen (VL) zu beantragen, ist einfacher als viele denken. Ein formeller Antrag beim Arbeitgeber muss hierfür nicht gestellt werden. In der Regel genügt es, einen passenden VL-Vertrag abzuschließen. Wie das Ganze Schritt für Schritt funktioniert, erfahren Sie hier.

    Seiteninhalt
    1. VL beantragen: So geht´s
    2. Dauer des Antrags
    3. Wer hat Anspruch?
    4. Wo VL abschließen?
    5. Was passiert danach?
    6. VL rückwirkend beziehen
    7. Typische Fehler vermeiden
    8. FAQ

    Bitte wählen Sie eine Option aus
    Vermögenswirksame Leistungen online abschließen
    • 1. Anlageform auswählen.
    • 2. Anbieter vergleichen.
    • 3. Vertrag online abschließen.

    Vermögenswirksame Leistungen beantragen: Schritt für Schritt

    Mit den folgenden Schritten beantragen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen: Von der Anfrage beim Arbeitgeber bis zur möglichen staatlichen Förderung.

    1. 1.
      Nach VL erkundigen

      Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe Sie VL erhalten. In kleineren Betrieben ist meist der direkte Vorgesetzte, in größeren Unternehmen oder Behörden die Personalabteilung zuständig.

    2. 2.
      Anlage wählen

      Wählen Sie ein Anlageprodukt, das zu Ihrem Sparziel passt. Die verschiedenen Möglichkeiten inklusive passender Anbieter finden Sie hier:

      • Eröffnung: VL-Depot für Fonds
      • spezielle Anbieter für VL-ETF
      • Beantragung: VL-Bausparvertrag
      • Beantragung: VL-Banksparplan
      • alle Möglichkeiten zeigen: vermögenswirksame Leistungen anlegen
    3. 3.
      Vertrag abschließen

      Schließen Sie den gewünschten VL-Vertrag ab, in der Regel ist dies direkt online möglich. Nach dem Abschluss erhalten Sie die Arbeitgeberbescheinigung (auch Antrag auf Überweisung genannt). Reichen Sie diese bei Ihrem Chef oder der Personalabteilung ein.

    4. 4.
      Förderung beantragen

      Bestimmte Anlageformen wie Fonds oder Bausparen werden staatlich gefördert. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 40.000 € (Alleinstehende) bzw. 80.000 € (Verheiratete) pro Jahr. Die Förderung beantragen Sie einmal pro Jahr über Ihre Steuererklärung. Ausführliche Infos zur Arbeitnehmersparzulage.

    Tipp: Bekommen Sie weniger als 40 Euro VL monatlich, können Sie den Differenzbetrag aus eigener Tasche ergänzen. So erhöhen Sie Ihr Sparguthaben und können (sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen) die volle staatliche Förderung beanspruchen. Mehr dazu im Ratgeber „VL aufstocken“.

    Wie lange dauert die Beantragung?

    Die Beantragung vermögenswirksamer Leistungen dauert meist nur 5 bis 10 Minuten. Bis die erste Einzahlung auf Ihrem Anlagekonto eingeht, vergehen jedoch in der Regel ein bis zwei Monate.

    SchrittDauer
    Im Betrieb nach VL fragenwenige Minuten
    VL-Vertrag online abschließenca. 5-10 Minuten
    Arbeitgeberbescheinigung einreichenwenige Minuten
    Bearbeitung durch den Arbeitgebermeist bis zur nächsten Gehaltsabrechnung
    Erste VL-Zahlungin der Regel innerhalb von 1–2 Monaten

    Wer kann vermögenswirksame Leistungen beantragen?

    Alle Beschäftigten in Deutschland, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, können grundsätzlich vermögenswirksame Leistungen erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber VL anbietet. Die Leistung wird entweder auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer vertraglichen Regelung, beispielsweise im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, gewährt.

    Wer kann VL beantragen?

    Wer hat keinen Anspruch?

    • voll- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
    • Auszubildende ab 16 Jahren
    • Beamte
    • Angestellte im öffentlichen Dienst
    • Richter und Soldaten
    • Selbständige und Freiberufler
    • Arbeitsuchende
    • Bezieher von Bürgergeld

    Weiterlesen: Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, Ausnahmen und Sonderfällen finden Sie im Kapitel: Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?.

    Wo kann ich vermögenswirksame Leistungen abschließen?

    Ihre VL schließen Sie direkt bei einem Anbieter des gewünschten Anlageprodukts ab (meist online möglich). Einen Überblick über die verschiedenen Anlageformen und passende Anbieter finden Sie in unserem Beitrag: Vermögenswirksame Leistungen anlegen.

    Was passiert nach der Beantragung?

    Nachdem Sie den VL-Vertrag abgeschlossen und die Bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht haben, müssen Sie zunächst nichts weiter unternehmen. Ihr Betrieb überweist die monatlichen Sparraten künftig automatisch mit jeder Lohnabrechnung auf das angegebene Anlagekonto. Die Laufzeit beträgt insgesamt sieben Jahre. Sechs Jahre lang wird eingezahlt. Anschließend folgt ein Ruhejahr, in dem das angesparte Guthaben weiter angelegt bleibt, jedoch keine weiteren Beiträge eingehen.

    Hinweis: Prüfen Sie auf Ihrer nächsten Gehaltsabrechnung (hier erklärt), ob die VL dort als zusätzlicher Posten erscheinen.

    Kann ich VL auch rückwirkend beantragen?

    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine rückwirkende Beantragung möglich. Welche Fristen gelten und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Vermögenswirksame Leistungen rückwirkend erhalten“.

    Typische Fehler bei der Beantragung vermeiden

    Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, sollten Sie folgende Fehler vermeiden.

    Arbeitgeberbescheinigung nicht einreichen

    Erst nach Eingang der Bescheinigung können die monatlichen Einzahlungen beginnen.

    Falsche Anlageform wählen

    Wählen Sie eine Anlageform, die zu Ihren Sparzielen passt. Je nach Produkt unterscheiden sich Renditechancen, Risiken und staatliche Förderungen. Einen Überblick über alle Möglichkeiten finden Sie unter: VL anlegen.

    Staatliche Förderung nicht beantragen

    Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht automatisch ausgezahlt. Prüfen Sie deshalb, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und stellen Sie den Antrag einmal jährlich über Ihre Steuererklärung.

    Arbeitgeberwechsel nicht mitteilen

    Wechseln Sie den Job, informieren Sie den neuen Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre bestehenden VL, damit die Einzahlungen ohne Unterbrechung weiterlaufen. Mehr zu VL beim Arbeitgeberwechsel.

    Aufstockung auf 40 Euro nicht prüfen

    Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als 40 Euro monatlich, kann sich eine Eigenleistung lohnen. Prüfen Sie deshalb, ob Sie den Differenzbetrag aufstocken möchten.

    Bitte wählen Sie eine Option aus
    Vermögenswirksame Leistungen online abschließen
    • 1. Anlageform auswählen.
    • 2. Anbieter vergleichen.
    • 3. Vertrag online abschließen.

    Häufig gestellte Fragen

    Brauche ich einen speziellen Antrag für vermögenswirksame Leistungen?

    Nein. Einen klassischen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen gibt es nicht. Stattdessen schließen Sie einen VL-Vertrag ab und reichen die Bescheinigung des Anbieters bei Ihrem Arbeitgeber ein.

    Wann erfolgt die erste Einzahlung?

    Die erste Einzahlung erfolgt in der Regel mit der nächsten Lohnabrechnung. Je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (z.B. kurz vor Monatsende) kann es auch bis zum übernächsten Monat dauern, bis die erste Sparrate auf Ihrem VL-Konto eingeht.

    Was ist der Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen?

    Die Arbeitgeberbescheinigung wird häufig auch als Antrag auf Überweisung bezeichnet. Beide Begriffe meinen jedoch dasselbe. Das Dokument enthält alle wichtigen Angaben zu Ihrer Anlage, damit Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen korrekt überweisen kann.

    Welche Unterlagen benötige ich für den VL-Antrag?

    Sie benötigen lediglich Ihre persönlichen Daten sowie ein gültiges Ausweisdokument (Perso, Reisepass etc.) zur Identitätsprüfung. Weitere Unterlagen sind für den VL-Antrag in der Regel nicht erforderlich.

    Muss ich VL jedes Jahr neu beantragen?

    Nein. Nachdem Sie die VL abgeschlossen und die Arbeitgeberbescheinigung eingereicht haben, erfolgen die Einzahlungen automatisch. Lediglich die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie jedes Jahr im Rahmen Ihrer Steuererklärung.
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    1. VL beantragen: So geht´s
    2. Dauer des Antrags
    3. Wer hat Anspruch?
    4. Wo VL abschließen?
    5. Was passiert danach?
    6. VL rückwirkend beziehen
    7. Typische Fehler vermeiden
    8. FAQ
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