Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen. Doch was muss ich als Arbeitnehmer eigentlich tun, um das Geld zu beanspruchen? Diese und weitere Fragen zum VWL-Vertrag haben wir im folgenden FAQ für Sie beantwortet.
➥ VWL-Vertrag abschließen: So geht´s
- 1. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten nach VL-Sparen in Ihrem Betrieb. Erhalten Sie weniger als 40 Euro, stocken Sie die Differenz möglichst privat auf.
- 2. Den Vertrag schließen Sie als Arbeitnehmer selbst ab, und wählen auch die Anlageform aus.
- Eröffnung: VL-Depot für Fonds oder ETF
- Beantragung: Bausparvertrag
- Beantragung: VL-Banksparplan
- alle Sparformen zeigen: vermögenswirksame Leistungen anlegen
- 3. Aktuell lohnen sich Fonds am meisten. Für Fondssparen bekommen Sie auch die höchste staatliche Förderung.
- 4. Im letzten Schritt benötigt Ihr Betrieb noch die Bescheinigung des Anbieters mit den Kontodaten des Sparplans.
Was ist ein VWL-Vertrag (Bedeutung)?
Mit einem VWL-Vertrag ist der Sparvertrag gemeint, in den sogenannte vermögenswirksame Leistungen eingezahlt werden. Mit einem festen monatlichen Betrag, der zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird, beteiligt sich der Arbeitgeber am Vermögensaufbau seiner Angestellten. Das Geld wird jedoch nicht auf das Gehaltskonto des Arbeitnehmers überwiesen, sondern direkt in einen Sparplan eingezahlt. Die Leistung ist für einen Betrieb freiwillig, außer sie wurde bereits über den Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart. Den genauen Ablauf mit Beispiel und anschaulicher Grafik finden Sie im Kapitel: Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Wer kann einen VWL-Vertrag abschließen?
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben im Prinzip alle Personen, die in einem Unternehmen fest angestellt sind. Dazu gehören normale Arbeitnehmer, Angestellte im Öffentlichen Dienst, Beamte, Richter und Soldaten. Bei Auszubildenden gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Mitarbeiter die in Teilzeit angestellt sind, erhalten das monatliche Extra anteilig nach geleisteten Arbeitsstunden. Wichtig zu wissen: Ein Arbeitgeber ist nicht gesetzlich verpflichtet, seinen Angestellten VL zu zahlen. Die Leistung erfolgt auf freiwilliger Basis. Außer es gibt hierzu bereits eine schriftliche Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Wie lange läuft ein VL-Vertrag?
Bei vermögenswirksamen Leistungen gilt die sogenannte 6 + 1 Regel. Das bedeutet: 6 Jahre lang wird in den Vertrag eingezahlt, im siebten Jahr ruht das Kapital. Eine Ausnahme gilt für den Bausparvertrag: Hier werden die Einzahlungen auch im siebten Jahr fortgesetzt. Erst nach Ablauf der sogenannten Sperrfrist kann der Sparer frei über sein Geld verfügen.
Wie viele vermögenswirksame Leistungen bekomme ich?
Ein Arbeitgeber zahlt zwischen 6,65 und 40 Euro monatlich. Die genaue Höhe hängt von der Branche, dem Beschäftigungsverhältnis sowie der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden ab. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, können Arbeitnehmer in ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag einsehen, oder beim Vorgesetzten / in der Personalabteilung erfragen.
Kann ich als Arbeitnehmer auch selbst einzahlen?
Ja, das ist möglich, und in folgenden Situationen sogar sinnvoll: 1. Beträgt die monatliche Zahlung vom Arbeitgeber weniger als 40 Euro, haben Sie die Möglichkeit, die Differenz privat aufzustocken. Damit steigern Sie den Wert Ihrer Anlage, und können später mit einem deutlich höheren Auszahlungsbetrag rechnen. 2. Sie können die monatliche Sparrate als Arbeitnehmer auch komplett selbst übernehmen. Das ist dann sinnvoll, wenn Ihr Betrieb keine VL zahlt, Sie aber Anspruch auf staatliche Förderung haben. In beiden Fällen wird das Geld von Ihrem Nettogehalt entnommen, und in den Sparvertrag abgeführt.
Kann man auch einmalige oder nachträgliche Zahlungen vornehmen?
Da es sich um einen festen Ratensparplan handelt, sind außerplanmäßige Zahlungen normalerweise nicht möglich. Jedoch gibt es eine Ausnahme: Sie können die vermögenswirksamen Leistungen nachträglich einzahlen, und zwar rückwirkend zu Beginn des Jahres, in dem Sie Ihren VWL-Vertrag abgeschlossen haben. Die Nachzahlung müssen Sie als Arbeitnehmer jedoch selbst erbringen.
VL-Vertrag wechseln: Ist das möglich?
Ein Wechsel der Anlageform während der Sperrfrist ist nicht möglich. Bei der Anlage in einen Fondssparplan kann man jedoch den gewählten Fonds zwischendurch wechseln. Die genauen Bedingungen müssen Sie jedoch bei Ihrem Anbieter erfragen.
Kann man auch zwei VL-Verträge gleichzeitig abschließen?
Ja, das ist möglich. Sie können z.B. einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag gleichzeitig besparen. Sie müssen jedoch mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob dieser freiwillig dazu bereit ist, 2 VL-Verträge zu finanzieren. Andernfalls können Sie in den Zweitvertrag auch privat einzahlen. Bei zwei verschieden Anlageformen (in dem Fall Bausparen und VL-Fondssparen) können Sie übrigens auch die staatliche Förderung für beide Verträge kassieren.
Was passiert beim Arbeitgeberwechsel mit meinen VL?
Sie können Ihren VWL-Vertrag problemlos zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Informieren Sie hierzu Ihren Anbieter, dass Sie Ihre Arbeitsstelle gewechselt haben. Sie erhalten eine Bescheinigung mit den Kontodaten des Sparvertrags. Diese geben Sie entweder beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung Ihres neuen Betriebs ab. Das wars schon. Wichtig ist nur, dass Sie sich beim Arbeitgeberwechsel rechtzeitig um die Fortsetzung kümmern, damit es bei den Zahlungen zu keiner Unterbrechung kommt. Tipp: Zahlt Ihre neue Firma keine VWL, können Sie die Sparbeiträge für die restliche Laufzeit auch privat weiterzahlen.
Was passiert mit meinem VWL-Vertrag, wenn ich in Rente gehe?
Sind die VWL in eine Altersvorsorge geflossen, markiert der Rentenbeginn das Ende der Laufzeit und damit der Einzahlungen. Ansonsten gilt: Die siebenjährige Sperrfrist muss eingehalten werden, auch wenn dadurch die Auszahlung erst nach dem Eintritt in den Ruhestand erfolgt. Wer in Rente geht, hat folgende Möglichkeiten:
- Den Vertrag vorzeitig kündigen: Nicht empfehlenswert, da die staatliche Förderung gestrichen / zurückgefordert wird.
- Den Vertrag privat weiter besparen: Sinnvoll, da das Kapital weiter wächst, und man bis zum Schluss die Förderung bekommt.
- Den Vertrag beitragsfrei stellen: Ein guter Kompromiss, da die bisher beanspruchte Förderung erhalten bleibt.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit?
Auch wenn der Arbeitnehmer krank oder arbeitslos wird, gilt die Sperrfrist. Die Möglichkeiten sind dieselben wie beim Eintritt in die Rente. Bei Krankheit werden die VL-Beiträge vom Arbeitgeber im Rahmen der Lohnfortzahlung für 6 Wochen fortgeführt.
Werden meine VL während der Elternzeit weiterbezahlt?
Das hängt davon ab, was im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Dies müssten Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber in Erfahrung bringen. Falls nicht, lassen sich die VL während der Elternzeit eventuell privat weiter besparen. Dies hängt jedoch vom Anbieter ab, und muss dort erfragt werden. Ob man den Vertrag nach der Babypause wieder aufnehmen kann, ist ebenfalls nicht klar geregelt.
Wie werden VL in der Steuererklärung eingetragen?
Die frühere Anlage VL wurde inzwischen durch die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung ersetzt. Das bedeutet, dass der Anbieter alle benötigten Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Mehr dazu im Kapitel: Steuererklärung.
Wie funktioniert das mit der staatlichen Förderung?
VL-Sparen wird staatlich gefördert. Einmal im Jahr können Arbeitnehmer die sogenannte Arbeitnehmersparzulage über die jährliche Einkommensteuererklärung beantragen. Diese gibt es jedoch nur für bestimmte Sparformen. Zudem ist die Förderung nur für Bezieher niedriger Einkommen gedacht. Ausführliche Infos zu den förderfähigen Anlagen, der Beantragung sowie den Einkommensgrenzen finden Sie in unserem Ratgeber zur Arbeitnehmersparzulage.
Wie kann ich einen VWL-Vertrag kündigen?
Vermögenswirksame Leistungen haben eine feste Laufzeit von sieben Jahren, nach deren Ende die Auszahlung erfolgt. Vor Ablauf der Frist ist normalerweise kein Zugriff auf das Geld möglich. Ein VWL-Vertrag lässt sich jedoch jederzeit kündigen, wenn man auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage verzichtet. Wie es funktioniert, und worauf zu achten ist, erläutern wir im Kapitel Kündigung.
Ist eine Teilauszahlung meines Guthabens möglich?
Nein, Teil-Entnahmen aus den aktuell vorhandenen Einzahlungen sind weder zwischendurch noch zum Ende der Laufzeit möglich. Eine Auszahlung kann immer nur über den kompletten Betrag erfolgen.
Lohnt sich ein VWL-Vertrag auch bei kleinen Summen?
Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich ab dem ersten Euro, den man geschenkt bekommt. Zahlt Ihr Betrieb keine VL, kann ein Abschluss dennoch sinnvoll sein. Nämlich dann, wenn Sie Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage haben. Diese erhält man auch für selbst eingezahlte Beiträge. Keinen Vorteil bieten VL, wenn man weder Geld vom Chef noch vom Staat erhält.
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