Beschäftigte die von ihrem Betrieb Vermögenswirksame Leistungen erhalten, haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Die staatliche Förderung hilft Personen mit wenig Einkommen, noch leichter Kapital anzusparen. Wir erläutern Höhe, Voraussetzungen, und wie Sie das Geld beantragen können.
➥ Das Wichtigste im Kürze
- Die Arbeitnehmersparzulage wird für Bausparen, Fondssparen sowie die Tilgung eines Baukredits gewährt.
- Je nach Sparform und Höhe der Einzahlung können Sie als VL-Sparer bis zu 123 Euro pro Jahr vom Staat bekommen.
- Arbeitnehmer dürfen ein bestimmtes Einkommen pro Jahr nicht überschreiten.
- Die Beantragung erfolgt über die jährliche Steuererklärung.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Als Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) bezeichnet man eine staatliche Förderung, welche die Vermögensbildung von Arbeitnehmern unterstützt. Sie wird Angestellten, Beamten, Richtern und Soldaten gewährt, die von ihrem Betrieb Vermögenswirksame Leistungen erhalten. Sie soll insbesondere Arbeitnehmern mit niedrigen Arbeitseinkommen ermöglichen:
- leichter Ersparnisse zu bilden
- sich eine eigene Immobilie leisten zu können
- oder für das Alter finanziell vorzusorgen.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage? Höhe in 2022
Die Einzahlung der VL in einen Bausparvertrag sowie die Verwendung für die Tilgung eines Baukredits wird mit 9 % auf höchstens 470 Euro Sparsumme pro Jahr gefördert. Bei einem Fondssparplan sind es 20 % auf maximal 400 Euro. Andere Sparformen wie z.B. die Lebensversicherung oder der Banksparplan sind nicht zulagenberechtigt. Es ist auch möglich, die Arbeitnehmersparzulage doppelt zu kassieren (bis zu 123 Euro), wenn gleichzeitig in einen Bausparvertrag und einen Fondssparplan eingezahlt wird (mehr Infos hier). Verheiratete können die Förderung zweimal erhalten, wenn beide Ehepartner Vermögenswirksame Leistungen anlegen. Entnehmen Sie bitte die mögliche Höhe der folgenden Tabelle.
Fondssparplan
Bausparen
Tilgung Baukredit
Banksparplan
Lebensversicherung
Genossenschaftsanteile
betriebliche Altersvorsorge
Wie kann ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie einmal jährlich über Ihre Steuererklärung. Hierfür muss nur ein Kreuzchen gesetzt werden. Das anzukreuzende Feld „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ finden Sie ganz oben im Hauptformular der Steuererklärung, dem sogenannten Mantelbogen. Die frühere Anlage-VL gibt es nicht mehr. Seit 2018 werden die notwendigen Daten vom Anbieter, bei dem der VWL-Vertrag abgeschlossen wurde (Anlageinstitut), elektronisch an das Finanzamt übermittelt (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung).
Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage (Voraussetzungen)?
Voraussetzung für den Erhalt der Sparzulage ist, dass die monatlichen Zahlungen des Arbeitgebers in einen förderfähigen VL-Sparvertrag einfließen. Gefördert wird aktuell VL-Fondssparen, Bausparen sowie die Tilgung eines Baukredits für eine selbst genutzte Immobilie. Weitere Bedingung ist die Einhaltung der Laufzeit. Das bedeutet: Es wird 6 Jahre eingezahlt, danach folgt ein Ruhejahr (sogenannte Sperrfrist). Zudem darf das Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, siehe nächstes Kapitel.
Einkommensgrenzen: Wie hoch darf mein Einkommen sein?
Ob Sie Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben, hängt auch von der Höhe Ihres Einkommens ab. Berechnungsgrundlage ist ein maximales Jahreseinkommen von 17.900 Euro bei Singles und 35.800 Euro bei Verheirateten. Haben Sie Ihre VL in Fondssparen angelegt, gilt ein Höchstbetrag von 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten. Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, welches immer niedriger als das Bruttogehalt ist. Dies liegt an verschiedenen Steuerfreibeträgen, die der Arbeitnehmer geltend machen kann, wie z.B. der Kinderfreibetrag. Das hat zur Folge, dass der Bruttolohn bei Familien auch deutlich oberhalb der genannten Grenzen liegen kann, und man die Sparzulage trotzdem erhält.
40.000 Euro für Verheiratete
35.800 Euro für Verheiratete
35.800 Euro für Verheiratete
Arbeitnehmersparzulage doppelt beantragen: Ist das möglich?
Sie können als Arbeitnehmer die Sparzulage doppelt kassieren, und bis zu 123 Euro pro Jahr erhalten. Hierfür müssen Sie allerdings auch 2 VL-Verträge abschließen. Sie besparen gleichzeitig einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag. Der 2 Vertrag kann ebenfalls vom Arbeitgeber finanziert werden, wenn dieser freiwillig dazu bereit ist. Ansonsten können Sie in den Zweitvertrag auch privat einzahlen. Sie haben als Arbeitnehmer immer die Möglichkeit, eine Teilzahlung des Arbeitgebers auf bis zu 40 Euro pro Monat selbst aufzustocken. Um die volle Förderung zu beantragen, sind bestimmte Mindest-Einzahlungen pro Jahr erforderlich: Bei einem Fondssparplan sind dies 400 Euro, bei einem Bausparvertrag 470 Euro. Verheiratete können bei voller Ausnutzung der Fördermöglichkeiten die Arbeitnehmersparzulage auf bis zu 246 Euro verdoppeln. Die folgende Tabelle fasst die Möglichkeiten noch einmal zusammen:
Fondssparen
Bausparen
Gesamt
Wann wird die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?
Die Sparzulage wird einmal pro Jahr beantragt. Die Auszahlung ist jedoch an die Sperrfrist, also die Gesamtlaufzeit der VL gebunden. Sie erhalten die Förderung somit erst nach 7 Jahren. Das Finanzamt überweist das Geld an den Anbieter, bei dem Sie Ihre VL angelegt haben. Sie bekommen am Ende das Gesamtkapital, bestehend aus den monatlichen Sparbeiträgen, der Verzinsung sowie der Förderung ausgezahlt. Wurde die Arbeitnehmersparzulage unberechtigterweise bezogen, z.B. bei zu hohem Einkommen oder nicht eingehaltener Sperrfrist, kann das Finanzamt das Geld zurückfordern.
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie ist eine weitere staatliche Förderung, die Sparer erhalten können, die Geld in einen Bausparvertrag einzahlen. Sie wird unabhängig davon gewährt, hat also mit den Vermögenswirksamen Leistungen nichts zu tun. Wer bereits Arbeitnehmersparzulage für seinen Bausparvertrag erhält, kann jedoch für denselben Vertrag keine Wohnungsbauprämie mehr bekommen. Beide Förderungen sind jedoch möglich, wenn noch ein separater Bausparvertrag abgeschlossen wird.
Hallo,
in den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber eine Zulage zum VL-Sparen, um den Sparer zu unterstützen. Diese wird dem Bruttoentgelt zugerechnet, und entsprechend versteuert bzw. mit weiteren Abgaben wie z.B. Einkommenssteuer oder Sozialversicherungsabgaben belegt. Verstehe ich Ihren Artikel dahingehend richtig, dass diese Zulage, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährt, bei einer förderschädlichen Kündigung nicht an diesen zurückgezahlt werden muss?
Hallo,
man muss zunächst 2 Dinge unterscheiden: 1. die eigentliche VL-Zahlung vom Arbeitgeber sowie 2. die zusätzliche Arbeitnehmersparzulage, die man vom Staat bekommt. Die VL vom Arbeitgeber kann man in jedem Fall behalten. Die Arbeitnehmersparzulage muss hingegen bei einer vorzeitigen Kündigung der VL zurückgezahlt werden. Hiervon gibt es wiederum einige Ausnahmen, siehe Sparzulage behalten trotz Kündigung.
Freundliche Grüße
Martin Sohn
Wie wird bei einem VL-Fondssparplan die staatliche Förderung beantragt, wenn, wie z.B. in der Ausbildung noch keine Einkommensteuer bezahlt wird?
L.G.
Meik
Hallo,
auch wenn Sie noch keine Steuererklärung abgeben müssen, können Sie dennoch die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Verwenden Sie hierfür das Formular für die Einkommensteuererklärung (ESt 1, Mantelbogen) in Ihrem Steuerprogramm oder Elster online etc.
Freundliche Grüße