Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss von bis zu 123 € pro Jahr, den Sie sich zusätzlich zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen sichern können. Entscheidend sind die richtige Anlageform, Ihr Einkommen und ein einfacher Antrag über die Steuererklärung.
- Höhe: bis zu 80 € jährlich für Fonds / ETFs + 43 € für Bausparen / Baukredit. ➥ Insgesamt: 123 € für Singles und 246 € für Verheiratete möglich.
- Einkommensgrenzen: 40.000 € für Singles / 80.000 € für Verheiratete
- Beantragung: einmal jährlich über Steuererklärung
- Auszahlung: Nach 7 Jahren Sperrfrist (vorher nur vorgemerkt).
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist eine staatliche Förderung für Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber sogenannte vermögenswirksame Leistungen erhalten. Das Geld wird in bestimmte Anlageformen wie Fonds oder Bausparen investiert. Die Zulage soll insbesondere Menschen mit niedrigeren Einkommen ermöglichen:
- leichter Ersparnisse zu bilden
- sich eine eigene Immobilie leisten zu können
- für das Alter finanziell vorzusorgen
Die gesetzlichen Grundlagen sind in § 13 des 5. Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) geregelt.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage bleibt 2026 unverändert. Wie viel Förderung Sie erhalten, hängt von der gewählten Anlageform sowie Ihrer jährlichen Sparleistung ab.
- Fonds / VL-ETF: 20 % auf bis zu 400 € jährlich → maximal 80 €
- VL-Bausparen oder Baukredit-Tilgung: 9 % auf bis zu 470 € jährlich → maximal 43 €
Nicht förderfähig sind dagegen Banksparpläne und Lebensversicherungen. Verheiratete können die Beträge jeweils verdoppeln, wenn beide Partner vermögenswirksame Leistungen anlegen. Die genauen Werte finden Sie in der folgenden Tabelle.
| Anlageform | max. geförderte Sparleistung pro Jahr | Fördersatz | Förderhöchstbetrag |
|---|---|---|---|
| Fonds und ETFs | 400 € (ledig) / 800 € (verheiratet) | 20 % | 80 € (ledig) / 160 € (verheiratet) |
| Bausparen | 470 € (ledig) / 940 € (verheiratet) | 9 % | 43 € (ledig) / 86 € (verheiratet) |
| Baukredit-Tilgung | 470 € (ledig) / 940 € (verheiratet) | 9 % | 43 € (ledig) / 86 € (verheiratet) |
| Banksparplan | keine | ||
| Lebensversicherung | keine | ||
| Genossenschaftsanteile | keine ANSpZ, aber Wohnungsbauprämie | ||
| Riester-Rente | keine ANSpZ, aber Riester-Zulage oder Steuervorteile | ||
| betriebliche Altersvorsorge | keine ANSpZ, aber steuerliche Vorteile | ||
Wie erhalte ich die maximale Förderung von 123 € (246 € für Paare)?
Die maximale Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 123 € erhalten Sie dann, wenn Sie zwei VL-Verträge abschließen und hierbei zwei verschiedene Anlageformen kombinieren. Sie besparen z.B. einen VL-Bausparvertrag und zusätzlich einen VL-Fondssparplan. Der Förderhöchstbetrag gilt für jeden Vertrag separat und kann entsprechend doppelt ausgeschöpft werden. Verheiratete können entsprechend 4 Verträge abschließen, und kommen bei voller Ausnutzung der Möglichkeiten auf bis zu 246 €.
Tipp: Für zusätzliche Einzahlungen in den Bausparvertrag (nicht über den Arbeitgeber) kann eine weitere staatliche Förderung, die sogenannte Wohnungsbauprämie (WoP), beantragt werden.
| geförderte Anlageform | höchste mögliche Förderung |
|---|---|
| Fonds und ETFs | bis zu 80 € (alleinstehend) / 160 € (Eheleute) |
| Bausparen | bis zu 43 € (alleinstehend) / 86 € (Eheleute) |
| beide Anlagen zusammen | bis 123 € (alleinstehend) / 246 € (Eheleute) |
Wichtig: Auch der zweite Vertrag muss als vermögenswirksame Leistung laufen. Das bedeutet: Die Beiträge werden über die Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitgebers abgewickelt: Entweder direkt vom Arbeitgeber gezahlt oder aus Ihrem Nettogehalt umgewandelt, siehe auch VL aufstocken.
| Vertrag | Einzahlung monatlich | Förderung pro Jahr |
|---|---|---|
| Bausparen (VL vom Arbeitgeber) | 40 € | 43 € |
| Fondssparen (über Lohnabrechnung) | 34 € | 80 € |
| Single (2 Verträge) | 74 € | 123 € |
| Verheiratete (4 Verträge) | 148 € | 246 € |
Fazit: Die maximale Zulage von 123 € (246 €) bekommen Sie, wenn Sie jeweils Fonds / ETF (80 €) mit Bausparen (43 €) kombinieren. Wichtig: Alle Verträge müssen als VL geführt werden.
Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage gibt es nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), eine geeignete Anlageform sowie die Einhaltung von Sperrfrist und Einkommensgrenzen.
Alle Voraussetzungen im Überblick
- Ihr Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt.
- Oder: Sie sparen VL aus Ihrem Nettogehalt, siehe Anleitung: aufstocken / selbst zahlen.
- Die Beiträge fließen in eine förderfähige Anlage (ETF, Fonds, Bausparen, Baukredit).
- Die gesetzliche Sperrfrist von 7 Jahren wird eingehalten.
- Ihre Einkünfte liegen innerhalb der zulässigen Einkommensgrenzen.
- Die Beantragung erfolgt über die Steuererklärung.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie nur, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Seit 2024 gelten deutlich höhere Beträge. Wichtig: Maßgeblich ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Dieses liegt meist deutlich darunter, da Steuerfreibeträge wie z.B. für Kinder abgezogen werden. Das bedeutet: Auch bei einem höheren Brutto kann weiterhin Anspruch bestehen. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Einkommensgrenzen.
| Jahr | Fonds und ETFs | Bausparen und Baukredit |
|---|---|---|
| 2026 | 40.000 € / 80.000 € (ledig / verheiratet) | 40.000 € / 80.000 € (ledig / verheiratet) |
| 2025 | 40.000 € / 80.000 € (ledig / verheiratet) | 40.000 € / 80.000 € (ledig / verheiratet) |
| 2024 | 40.000 € / 80.000 € | 40.000 € / 80.000 € |
| 2023 | 20.000 € / 40.000 € | 17.900 € / 35.800 € |
Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie einmal jährlich über Ihre Steuererklärung. Zwar übermittelt der Anbieter Ihres Vertrags (z. B. Bausparkasse oder Fondsgesellschaft) die erforderlichen Angaben automatisch an das Finanzamt. Dennoch müssen Sie einmal pro Jahr den sogenannten Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage stellen. Dies klingt zunächst kompliziert, ist jedoch schnell erledigt. Hierfür kreuzen Sie lediglich im Hauptvordruck Ihrer Steuererklärung (Mantelbogen) ein Feld an, und tragen eine Zahl ein. Dies funktioniert z.B. über ELSTER (hierzu einloggen).
Tipp: Sie können die Förderung noch bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen.
1.
AnkreuzenSetzen Sie das Kreuz auf Seite 1 des Hauptvordrucks ganz oben.

2.
Zahl eintragenTragen Sie auf Seite 2 unter Punkt 42 eine „1“ ein. Ist Ihr Ehepartner ebenfalls berechtigt, setzen Sie auch dort eine „1“.

Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Sparzulage wird zwar jährlich beantragt, aber nicht sofort ausgezahlt. Stattdessen vermerkt das Finanzamt sie zunächst nur. Die Auszahlung erfolgt erst nach Ablauf der Sperrfrist, also nach 7 Jahren. Anschließend überweist das Finanzamt die angesammelte Zulage an den Anbieter. Am Ende erhalten Sie das gesamte Guthaben aus Einzahlungen, Erträgen und Förderung.
Wann lohnt sich die Arbeitnehmersparzulage?
Ob sich die Arbeitnehmersparzulage lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Entscheidend sind insbesondere der Anspruch auf VL, die gewählte Anlageform sowie Ihr Einkommen.
Lohnt sich besonders, wenn:
Ist weniger sinnvoll, wenn:
- Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber bekommen.
- Sie einen Fondssparplan oder Bausparvertrag nutzen.
- Ihr Einkommen unter den Fördergrenzen liegt.
- Sie die maximale Zulage ausschöpfen.
- Sie flexibel bleiben und frei über Ihr Geld verfügen möchten.
- Sie die Förderung gar nicht oder nur teilweise nutzen.
- Sie den Sparvertrag vorzeitig kündigen.
- Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen.
Fazit: Die Sparzulage ist ein attraktiver Zuschuss, jedoch nur in Verbindung mit VL und bei entsprechendem Einkommen.
Kann man Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie kombinieren?
Ja, Sie können beide Förderungen gleichzeitig nutzen. Entscheidend ist, dass Sie neben den vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich eigenes Geld ansparen. Typisch sind zwei Varianten:
- Alles in einem Vertrag: VL in Bausparvertrag → Arbeitnehmersparzulage + zusätzliche Eigenbeiträge → Wohnungsbauprämie
- Zwei getrennte Verträge: VL in Fonds → ANSpZ + eigener Bausparvertrag → WoP




