Arbeitnehmer die von ihrem Betrieb Vermögenswirksame Leistungen erhalten, haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Die staatliche Förderung hilft insbesondere Geringverdienern und Berufsanfängern, noch leichter Kapital anzusparen.
➥ Das Wichtigste im Kürze
- Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Beschäftigte die ihre VL in Bausparvertrag, einen Fondsparplan oder in die Tilgung eines Baukredit investieren.
- Je nach Art und Höhe der Anlage können Sparer bis zu 123 Euro pro Jahr vom Staat bekommen.
- Ob die Sparzulage gezahlt wird, hängt auch von der Höhe des Einkommens ab.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Als Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) bezeichnet man eine staatliche Förderung, welche die Vermögensbildung von Arbeitnehmern unterstützt. Sie wird Angestellten, Beamten, Richtern und Soldaten gewährt, die von ihrem Betrieb Vermögenswirksame Leistungen erhalten. Sie soll insbesondere Arbeitnehmern mit niedrigen Arbeitseinkommen ermöglichen:
- leichter Ersparnisse zu bilden
- sich eine eigene Immobilie leisten zu können
- oder für das Alter finanziell vorzusorgen.
Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage (Voraussetzungen)?
Bedingung für den Erhalt der Sparzuläge ist, dass die monatlichen Zahlungen des Arbeitgebers in Höhe von bis zu 40 Euro in einen förderfähigen VL-Sparvertrag einfließen, siehe Auflistung der Sparformen unten. Der Vertrag muss über die volle Laufzeit von 7 Jahren bestehen bleiben. Das bedeutet: Es wird 6 Jahre eingezahlt, danach folgt ein Ruhejahr. Zudem dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Gefördert werden folgende Sparformen
- VL-Fondssparen
- Bausparvertrag
- Tilgung eines bestehenden Baukredits, wenn es sich um selbst genutzte Immobilien handelt.
Höhe der Arbeitnehmersparzulage: Wann gibt es wie viel?
Entscheiden Sie sich für den Abschluss eines Bausparvertrags oder die Tilgung eines Baukredits, gewährt Ihnen der Staat jährlich bis zu 9 % auf höchstens 470 Euro Sparguthaben (43 Euro) dazu. Zahlen Sie einen Fondssparplan ein, können Sie pro Jahr maximal 20 % auf insgesamt bis zu 400 Euro (80 Euro) Sparsumme erhalten. Andere Sparformen wie z.B. die Lebensversicherung oder der Banksparplan werden nicht mehr staatlich gefördert. Es ist auch möglich, die Arbeitnehmersparzulage doppelt zu kassieren (bis zu 123 Euro), wenn der Chef gleichzeitig in einen Bausparvertrag (bis 43 Euro) sowie einen Fondsparplan (bis 80 Euro) einzahlt. Verheiratete können die doppelte Förderung kassieren, wenn beide Ehepartner Vermögenswirksame Leistungen anlegen. Entnehmen Sie die mögliche Höhe der Förderung der folgenden Tabelle.
Einkommensgrenzen
Ob Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, hängt auch von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Berechnungsgrundlage ist ein maximales Jahreseinkommen von 17.900 Euro bei Singles (Verheiratete: 35.800 Euro) abzüglich eines Kinderfreibetrags von 3.624 Euro je Kind (Verheiratete: 7.248 Euro). Haben Sie Ihre VL in Fonds angelegt, gilt eine Einkommenshöchstgrenze von 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten. Auf diese Weise haben sogar kinderreiche Familien mit einem höheren Nettoeinkommen Anspruch auf den staatlichen Förderbetrag. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Kursgewinne oder Zinsen auf Geldanlagen) bleiben bei den genannten Einkommensgrenzen unberücksichtigt.
40.000 Euro für Verheiratete
35.800 Euro für Verheiratete
35.800 Euro für Verheiratete
Unterschied: zu versteuerndes Einkommen und Bruttolohn
Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage beziehen sich nicht auf den Bruttolohn, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist immer niedriger als das Bruttogehalt. Dies liegt an verschiedenen Steuerfreibeträgen, die der Arbeitnehmer geltend machen kann. Das hat zur Folge, dass der Bruttolohn auch deutlich oberhalb von 20.000 Euro liegen kann, und man die Arbeitnehmersparzulage dennoch erhält.
Wie wird das zu versteuerende Einkommen berechnet?
Aus dem zu versteuernden Einkommen ermittelt das Finanzamt die vom Steuerpflichtigen zu zahlende Einkommenssteuer, und in dem Fall auch den Anspruch eines Beschäftigten auf Arbeitnehmersparzulage. Das zu versteuerende Einkommen berechnet sich wie folgt:
- Man addiert den Bruttolohn (vertraglich garantierter Lohn ohne Abzüge) und alle anderen Einkünfte
- zieht von der jeweiligen Summe dann den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder/und den Freibetrag für Land- und Forstwirte ab
- subtrahiert von diesem Betrag die individuellen Ausgaben (Vorsorgekosten, außergewöhnliche Belastungen, Unterhaltszahlungen)
- und bringt anschließend die persönlichen Freibeträge des Steuerpflichtigen in Abzug (Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag, Härteausgleich)
Wie kann ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie einmal jährlich über Ihre Steuererklärung. Hierfür muss nur ein Kreuzchen gesetzt werden. Das anzukreuzende Feld „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ finden Sie gleich ganz oben im Hauptformular der Steuererklärung, dem sogenannten Mantelbogen. Die frühere Anlage-VL gibt es nicht mehr. Seit 2018 werden die notwendigen Daten vom Anbieter, bei dem der VL-Vertrag abgeschlossen wurde (Anlageinstitut), elektronisch an das Finanzamt übermittelt (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung).
Wann wird die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?
Eine Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt zum Ende der Laufzeit, also nach 7 Jahren. 6 Jahre werden die Vermögenswirksamen Leistungen bespart, danach ruht das Kapital für 1 Jahr.
Die Sparzulage bei vorzeitiger Kündigung der VL
Voraussetzung für den Erhalt der Sparzulage ist, dass die komplette Laufzeit von 7 Jahren eingehalten wird. Zwar ist eine Kündigung der VL auch schon vorher möglich. Jedoch verlangt das Finanzamt dann eine Rückzahlung der bereits erhaltenen Förderung.
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie ist eine weitere staatliche Förderung, die Sparer erhalten können, die Geld in einen Bausparvertrag einzahlen. Die Wohnungsbauprämie wird unabhängig von der Arbeitnehmersparzulage gewährt, hat also mit den Vermögenswirksamen Leistungen nichts zu tun. Wer bereits Arbeitnehmersparzulage für seinen Bausparvertrag erhält, kann jedoch für den selben Bauspavertrag keine Wohnungsbauprämie mehr bekommen. Beide Förderungen sind jedoch möglich, wenn noch ein separater Bausparvertrag abgeschlossen wird.
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