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    Arbeitnehmersparzulage: Antrag, Höhe und Einkommensgrenzen

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 25. April 2026

    Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss von bis zu 123 € pro Jahr, den Sie sich zusätzlich zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen sichern können. Entscheidend sind die richtige Anlageform, Ihr Einkommen und ein einfacher Antrag über die Steuererklärung.

    Seiteninhalt
    1. Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
    2. Höhe
    3. Maximale Förderung
    4. Voraussetzungen
    5. Einkommensgrenzen
    6. Beantragung
    7. Auszahlung
    8. Wann lohnt sich die ANSpZ?
    9. ANSpZ + WoP kombinieren
    10. FAQ
    ➥ Das Wichtigste in Kürze
    • Höhe: bis zu 80 € jährlich für Fonds / ETFs + 43 € für Bausparen / Baukredit. ➥ Insgesamt: 123 € für Singles und 246 € für Verheiratete möglich.
    • Einkommensgrenzen: 40.000 € für Singles / 80.000 € für Verheiratete
    • Beantragung: einmal jährlich über Steuererklärung
    • Auszahlung: Nach 7 Jahren Sperrfrist (vorher nur vorgemerkt).

    Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

    Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist eine staatliche Förderung für Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber sogenannte vermögenswirksame Leistungen erhalten. Das Geld wird in bestimmte Anlageformen wie Fonds oder Bausparen investiert. Die Zulage soll insbesondere Menschen mit niedrigeren Einkommen ermöglichen:

    • leichter Ersparnisse zu bilden
    • sich eine eigene Immobilie leisten zu können
    • für das Alter finanziell vorzusorgen

    Die gesetzlichen Grundlagen sind in § 13 des 5. Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) geregelt.

    Die Arbeitnehmersparzulage auf einen Blick

    Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

    Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage bleibt 2026 unverändert. Wie viel Förderung Sie erhalten, hängt von der gewählten Anlageform sowie Ihrer jährlichen Sparleistung ab.

    • Fonds / VL-ETF: 20 % auf bis zu 400 € jährlich → maximal 80 €
    • VL-Bausparen oder Baukredit-Tilgung: 9 % auf bis zu 470 € jährlich → maximal 43 €

    Nicht förderfähig sind dagegen Banksparpläne und Lebensversicherungen. Verheiratete können die Beträge jeweils verdoppeln, wenn beide Partner vermögenswirksame Leistungen anlegen. Die genauen Werte finden Sie in der folgenden Tabelle.

    Anlageformmax. geförderte Sparleistung pro JahrFördersatzFörderhöchstbetrag
    Fonds und ETFs400 € (ledig) / 800 € (verheiratet)20 %80 € (ledig) / 160 € (verheiratet)
    Bausparen470 € (ledig) / 940 € (verheiratet)9 %43 € (ledig) / 86 € (verheiratet)
    Baukredit-Tilgung470 € (ledig) / 940 € (verheiratet)9 %43 € (ledig) / 86 € (verheiratet)
    Banksparplankeine
    Lebensversicherungkeine
    Genossenschaftsanteilekeine ANSpZ,
    aber Wohnungsbauprämie
    Riester-Rentekeine ANSpZ,
    aber Riester-Zulage oder Steuervorteile
    betriebliche Altersvorsorgekeine ANSpZ,
    aber steuerliche Vorteile

    Wie erhalte ich die maximale Förderung von 123 € (246 € für Paare)?

    Die maximale Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 123 € erhalten Sie dann, wenn Sie zwei VL-Verträge abschließen und hierbei zwei verschiedene Anlageformen kombinieren. Sie besparen z.B. einen VL-Bausparvertrag und zusätzlich einen VL-Fondssparplan. Der Förderhöchstbetrag gilt für jeden Vertrag separat und kann entsprechend doppelt ausgeschöpft werden. Verheiratete können entsprechend 4 Verträge abschließen, und kommen bei voller Ausnutzung der Möglichkeiten auf bis zu 246 €.

    Tipp: Für zusätzliche Einzahlungen in den Bausparvertrag (nicht über den Arbeitgeber) kann eine weitere staatliche Förderung, die sogenannte Wohnungsbauprämie (WoP), beantragt werden.

    geförderte Anlageformhöchste mögliche Förderung
    Fonds und ETFsbis zu 80 € (alleinstehend) / 160 € (Eheleute)
    Bausparenbis zu 43 € (alleinstehend) / 86 € (Eheleute)
    beide Anlagen zusammenbis 123 € (alleinstehend) / 246 € (Eheleute)

    Wichtig: Auch der zweite Vertrag muss als vermögenswirksame Leistung laufen. Das bedeutet: Die Beiträge werden über die Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitgebers abgewickelt: Entweder direkt vom Arbeitgeber gezahlt oder aus Ihrem Nettogehalt umgewandelt, siehe auch VL aufstocken.

    VertragEinzahlung monatlichFörderung pro Jahr
    Bausparen (VL vom Arbeitgeber)40 €43 €
    Fondssparen (über Lohnabrechnung)34 €80 €
    Single (2 Verträge)74 €123 €
    Verheiratete (4 Verträge)148 €246 €

    Fazit: Die maximale Zulage von 123 € (246 €) bekommen Sie, wenn Sie jeweils Fonds / ETF (80 €) mit Bausparen (43 €) kombinieren. Wichtig: Alle Verträge müssen als VL geführt werden.

    Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage

    Die Arbeitnehmersparzulage gibt es nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), eine geeignete Anlageform sowie die Einhaltung von Sperrfrist und Einkommensgrenzen.

    Alle Voraussetzungen im Überblick

    • Ihr Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt.
    • Oder: Sie sparen VL aus Ihrem Nettogehalt, siehe Anleitung: aufstocken / selbst zahlen.
    • Die Beiträge fließen in eine förderfähige Anlage (ETF, Fonds, Bausparen, Baukredit).
    • Die gesetzliche Sperrfrist von 7 Jahren wird eingehalten.
    • Ihre Einkünfte liegen innerhalb der zulässigen Einkommensgrenzen.
    • Die Beantragung erfolgt über die Steuererklärung.

    Welche Einkommensgrenzen gelten?

    Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie nur, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Seit 2024 gelten deutlich höhere Beträge. Wichtig: Maßgeblich ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Dieses liegt meist deutlich darunter, da Steuerfreibeträge wie z.B. für Kinder abgezogen werden. Das bedeutet: Auch bei einem höheren Brutto kann weiterhin Anspruch bestehen. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Einkommensgrenzen.

    JahrFonds und ETFsBausparen und Baukredit
    202640.000 € / 80.000 €
    (ledig / verheiratet)
    40.000 € / 80.000 €
    (ledig / verheiratet)
    202540.000 € / 80.000 €
    (ledig / verheiratet)
    40.000 € / 80.000 €
    (ledig / verheiratet)
    202440.000 € / 80.000 €40.000 € / 80.000 €
    202320.000 € / 40.000 €17.900 € / 35.800 €

    Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

    Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie einmal jährlich über Ihre Steuererklärung. Zwar übermittelt der Anbieter Ihres Vertrags (z. B. Bausparkasse oder Fondsgesellschaft) die erforderlichen Angaben automatisch an das Finanzamt. Dennoch müssen Sie einmal pro Jahr den sogenannten Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage stellen. Dies klingt zunächst kompliziert, ist jedoch schnell erledigt. Hierfür kreuzen Sie lediglich im Hauptvordruck Ihrer Steuererklärung (Mantelbogen) ein Feld an, und tragen eine Zahl ein. Dies funktioniert z.B. über ELSTER (hierzu einloggen).

    Tipp: Sie können die Förderung noch bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen.

    1. 1.
      Ankreuzen

      Setzen Sie das Kreuz auf Seite 1 des Hauptvordrucks ganz oben.

      Antrag auf Festsetzung ANSpZ Teil 1

    2. 2.
      Zahl eintragen

      Tragen Sie auf Seite 2 unter Punkt 42 eine „1“ ein. Ist Ihr Ehepartner ebenfalls berechtigt, setzen Sie auch dort eine „1“.

      Antrag auf Festsetzung ANSpZ Teil 2

    Wann erfolgt die Auszahlung?

    Die Sparzulage wird zwar jährlich beantragt, aber nicht sofort ausgezahlt. Stattdessen vermerkt das Finanzamt sie zunächst nur. Die Auszahlung erfolgt erst nach Ablauf der Sperrfrist, also nach 7 Jahren. Anschließend überweist das Finanzamt die angesammelte Zulage an den Anbieter. Am Ende erhalten Sie das gesamte Guthaben aus Einzahlungen, Erträgen und Förderung.

    Wann lohnt sich die Arbeitnehmersparzulage?

    Ob sich die Arbeitnehmersparzulage lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Entscheidend sind insbesondere der Anspruch auf VL, die gewählte Anlageform sowie Ihr Einkommen.

    Lohnt sich besonders, wenn:

    Ist weniger sinnvoll, wenn:

    • Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber bekommen.
    • Sie einen Fondssparplan oder Bausparvertrag nutzen.
    • Ihr Einkommen unter den Fördergrenzen liegt.
    • Sie die maximale Zulage ausschöpfen.
    • Sie flexibel bleiben und frei über Ihr Geld verfügen möchten.
    • Sie die Förderung gar nicht oder nur teilweise nutzen.
    • Sie den Sparvertrag vorzeitig kündigen.
    • Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen.

    Fazit: Die Sparzulage ist ein attraktiver Zuschuss, jedoch nur in Verbindung mit VL und bei entsprechendem Einkommen.

    Kann man Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie kombinieren?

    Ja, Sie können beide Förderungen gleichzeitig nutzen. Entscheidend ist, dass Sie neben den vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich eigenes Geld ansparen. Typisch sind zwei Varianten:

    • Alles in einem Vertrag: VL in Bausparvertrag → Arbeitnehmersparzulage + zusätzliche Eigenbeiträge → Wohnungsbauprämie
    • Zwei getrennte Verträge: VL in Fonds → ANSpZ + eigener Bausparvertrag → WoP

    Häufig gestellte Fragen

    Muss man die Arbeitnehmersparzulage zurückzahlen?

    In der Regel nein. Die Arbeitnehmersparzulage ist ein zweckgebundener Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Eine Rückforderung ist aber möglich, wenn die Voraussetzungen nachträglich nicht erfüllt sind, wie z.B. bei zu hohem Einkommen durch eine Steuerkorrektur. Wurde die Zulage für das entsprechende Jahr bereits ausgezahlt, kann das Finanzamt das Geld zurückfordern.

    Was ist der Unterschied zwischen VL und Arbeitnehmersparzulage?

    Vermögenswirksame Leistungen sind monatliche Geldzahlungen des Arbeitgebers mit dem Zweck, Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Die Arbeitnehmersparzulage ist wiederum eine staatliche Förderung, die Beschäftigte zusätzlich zu VL beantragen können.

    Gibt es die Sparzulage auch ohne VL?

    Nein. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es nur in Verbindung mit vermögenswirksamen Leistungen. Ohne VL besteht kein Anspruch. Wichtig: Die Beiträge können auch aus Ihrem Nettogehalt stammen. Entscheidend ist, dass sie über die Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers abgewickelt werden.

    Gibt es die Zulage auch für Rentner?

    In der Regel nein. Die Arbeitnehmersparzulage ist an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden. Wer jedoch einen Nebenjob (z.b. Minijob) ausübt und von seinem Arbeitgeber VL bekommt, kann die Zulage beantragen, wenn er mit Rente und Hinzuverdienst innerhalb der erlaubten Einkommensgrenzen liegt. Mehr Infos zu VL für Rentner.

    Gibt es die Förderung auch für Azubis?

    Ja. Auch Auszubildende können die Förderung erhalten, wenn sie vermögenswirksame Leistungen beziehen und die Voraussetzungen erfüllen. Hinweis: Aufgrund ihres Einkommens liegen viele Azubis unter den Fördergrenzen und erhalten die volle Zulage. Mehr Infos zu VL für Azubis.
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