Beschäftigte die von ihrem Betrieb vermögenswirksame Leistungen erhalten, haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine staatliche Förderung, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Wir erläutern Beantragung, Höhe und Voraussetzungen in 2023.
➥ Das Wichtigste im Kürze
- Die Arbeitnehmersparzulage hilft Personen mit wenig Einkommen, leichter Kapital anzusparen.
- Je nach Anlageform und Einzahlungsbetrag können VL-Sparer bis zu 123 Euro pro Jahr vom Staat bekommen.
- Arbeitnehmer dürfen dabei bestimmte jährliche Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Die Beantragung erfolgt über die jährliche Steuererklärung.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Als Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) bezeichnet man eine staatliche Förderung, welche die Vermögensbildung von Arbeitnehmern unterstützt. Sie wird Angestellten, Beamten, Richtern und Soldaten gewährt, die von ihrem Betrieb sogenannte vermögenswirksame Leistungen erhalten. Sie soll insbesondere Beschäftigten mit niedrigen Arbeitseinkommen ermöglichen:
- leichter Ersparnisse zu bilden
- sich eine eigene Immobilie leisten zu können
- oder für das Alter finanziell vorzusorgen.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage 2023?
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage 2023 hat sich im Vergleich zu 2022 nicht geändert. Die Einzahlung der VL in einen Bausparvertrag sowie die Verwendung für die Tilgung eines Baukredits wird mit 9 % auf höchstens 470 Euro Sparsumme pro Jahr gefördert. Bei Fondssparen sind es 20 % auf maximal 400 Euro pro Jahr. Andere Sparformen wie z.B. die Lebensversicherung oder der Banksparplan sind nicht zulagenberechtigt. Verheiratete können die Förderung zweimal erhalten, wenn beide Ehepartner vermögenswirksame Leistungen anlegen. Entnehmen Sie bitte die jeweiligen Beträge der folgenden Tabelle.
Fonds
Bausparen
Tilgung Baukredit
Banksparplan
Lebensversicherung
Genossenschaftsanteile
aber Wohnungsbauprämie
Riester-Rente
aber Riester-Zulage oder Steuervorteile
betriebliche Altersvorsorge
aber steuerliche Vorteile
Wie kann ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?
Die Sparzulage beantragen Sie als Arbeitnehmer einmal jährlich über Ihre Steuererklärung. Die frühere Anlage VL gibt es jedoch nicht mehr. Seit 2018 werden die notwendigen Daten vom Anbieter, bei dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben (Anlageinstitut), direkt online an das Finanzamt übermittelt. Man bezeichnet dies auch als elektronische Vermögensbildungsbescheinigung. Die Bescheinigung enthält Ihre persönlichen Daten, Ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie alle Fakten zum abgeschlossenen VL-Vertrag. Der genaue Ablauf wird im nächsten Abschnitt erläutert. Tipp: Die Zulage lässt sich übrigens noch für 4 Jahre nachträglich beantragen.
Was ist der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage?
Der eigentliche Vorgang der Beantragung wird „etwas sperrig“ als Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage bezeichnet. Was sich kompliziert anhört, ist jedoch (z.B. bei Nutzung von Elster Online) mit 2 Klicks erledigt. Es muss nämlich im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung lediglich 1 Kreuzchen und 1 Zahl eingesetzt werden. Der Mantelbogen ist der Hauptvordruck Ihrer Steuer, und besteht aus 2 Seiten. Das Kreuzchen wird direkt ganz oben auf der ersten Seite gesetzt, siehe Abbildung:
Auf Seite 2 des Mantelbogens tragen Sie unter Punkt 42 eine „1“ ein. Ist Ihr Ehepartner ebenfalls zulagenberechtigt, füllen Sie bitte entsprechend auch dieses Feld mit einer 1 aus, siehe Abbildung.
Wer bekommt die Arbeitnehmer-Sparzulage (Voraussetzungen)?
Voraussetzung für den Erhalt der Sparzulage ist, dass die monatlichen Zahlungen vom Arbeitgeber in einen förderfähigen VL-Sparvertrag einfließen. Förderberechtigt sind somit die Personen, die normalerweise auch Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben. Die Zulage wird allerdings nur für bestimmte Anlageformen gewährt, wie VL-Fondssparen, Bausparen sowie die Tilgung eines Baukredits für eine selbst genutzte Immobilie. Weitere Bedingung ist die Einhaltung der sogenannten Sperrfrist. Der Bezug ist zudem nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen möglich, siehe nächstes Kapitel.
Einkommensgrenze 2023: Wie hoch darf mein Einkommen sein?
Ob Sie Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben, hängt auch von der Höhe Ihre Einkünfte ab. Die Einkommensgrenzen bleiben auch in 2023 unverändert. Berechnungsgrundlage ist das jährliche zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers. Dieses ist immer niedriger als das Bruttogehalt. Dies liegt an verschiedenen Steuerfreibeträgen, die der Arbeitnehmer geltend machen kann, wie z.B. den Kinderfreibetrag. Das hat zur Folge, dass der Bruttolohn bei Familien auch deutlich oberhalb der genannten Grenzen liegen kann, und man die Sparzulage trotzdem erhält. Für Eheleute gelten die doppelten Beträge. Unterschiede gibt es auch bei den Anlageformen.
40.000 € für Verheiratete
35.800 € für Verheiratete
35.800 € für Verheiratete
Sparzulage doppelt beziehen: Ist das möglich?
Sie können als Arbeitnehmer die Sparzulage doppelt kassieren, und bis zu 123 Euro pro Jahr erhalten. Verheiratete kommen bei voller Ausnutzung der Fördermöglichkeiten sogar auf bis zu 246 Euro. Hierfür müssen Sie allerdings auch 2 VL-Verträge abschließen. Der Förderhöchstbetrag gilt für jeden Vertrag separat, und kann daher auch entsprechend zweimal ausgenutzt werden. In dem Fall besparen Sie gleichzeitig einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag. Ob Ihr Arbeitgeber den 2. Vertrag ebenfalls finanziert, oder Sie das Geld aus Ihrem Netto aufstocken, müssen Sie individuell vereinbaren.
Wann wird die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird zwar einmal jährlich beantragt, und dem VWL-Vertrag gutgeschrieben. Zur Auszahlung kommt es jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist, also nach sieben Jahren. Das Finanzamt überweist das Geld an den Anbieter, bei dem Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen angelegt haben. Am Ende bekommen Sie das Gesamtkapital, bestehend aus den monatlichen Sparbeiträgen, der Verzinsung sowie den Sparzulagen ausgezahlt. Wurde die Förderung unberechtigterweise bezogen, z.B. bei zu hohem Einkommen oder vorzeitiger Kündigung, kann das Finanzamt diese entsprechend zurückfordern.
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie ist eine weitere staatliche Förderung, die Sparer bekommen, die Geld in einen Bausparvertrag einzahlen. Sie hat mit den vermögenswirksamen Leistungen nichts zu tun, wird also unabhängig davon gewährt. Wer jedoch bereits für seinen Bausparvertrag Arbeitnehmersparzulage erhält, kann für dieselbe Anlage keine Wohnungsbauprämie mehr bekommen. Beide Förderungen sind jedoch möglich, wenn noch ein separater Bausparer abgeschlossen wird.
Kann man Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gleichzeitig bekommen?
Ja, man kann auch beide staatliche Förderungen gleichzeitig bekommen. Jedoch muss man hierfür zusätzlich zur VL-Zahlung vom Arbeitgeber eine separate Sparleistung erbringen. Eine weitere Bedingung für den Erhalt beider Prämien ist, dass die (unterschiedlichen!) Einkommensgrenzen eingehalten werden.
- Beispiel 1: Der Arbeitgeber zahlt monatlich 40 Euro VL in einen Fondssparplan des Arbeitnehmers ein, wofür dieser die Arbeitnehmersparzulage beantragen kann. Der Arbeitnehmer schließt gleichzeitig einen Bausparvertrag ab, und zahlt dort weitere 50 € pro Monat ein. Hierfür erhält er zusätzlich die Wohnungsbauprämie.
- Beispiel 2: Man kann auch auf ein- und demselben Bausparvertrag beide Zulagen bekommen. Der Arbeitgeber überweist dorthin 40,00 € vermögenswirksame Leistungen. Hierfür gibt es die Arbeitnehmersparzulage. Der Arbeitnehmer ergänzt 50,00 € in Eigenleistung: Hierfür kann er die Wohnungsbauprämie beantragen.
Hallo,
in den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber eine Zulage zum VL-Sparen, um den Sparer zu unterstützen. Diese wird dem Bruttoentgelt zugerechnet, und entsprechend versteuert bzw. mit weiteren Abgaben wie z.B. Einkommenssteuer oder Sozialversicherungsabgaben belegt. Verstehe ich Ihren Artikel dahingehend richtig, dass diese Zulage, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährt, bei einer förderschädlichen Kündigung nicht an diesen zurückgezahlt werden muss?
Hallo,
man muss zunächst 2 Dinge unterscheiden: 1. die eigentliche VL-Zahlung vom Arbeitgeber sowie 2. die zusätzliche Förderung, die man vom Staat bekommt. Die VL vom Arbeitgeber kann man in jedem Fall behalten. Die Arbeitnehmersparzulage muss hingegen bei einer vorzeitigen Kündigung der VL zurückgezahlt werden. Hiervon gibt es wiederum einige Ausnahmen.
Freundliche Grüße
Martin Sohn
Guten Abend,
man kann ja, so wie Sie schreiben, 2 mal die Förderung erhalten, solange man bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Geht das auch, wenn man anstelle des Bausparvertrag auf ETF umsteigt, und ansonsten Fondssparen beibehält?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Georg
Hallo,
in dem Fall geht das nicht, da Etfs ja ebenfalls Fonds sind, also ist es dieselbe Anlageform.
Freundliche Grüße
Was passiert, wenn ich über die 400 € komme? Bekomme ich dann trotzdem die 80 €, oder darf es wirklich maximal genau 400 € betragen?
Hallo,
Sie können auch mehr als 400 € pro Jahr VL Sparen. Allerdings ist die Sparzulage trotzdem immer auf maximal 80 € (160 € bei Verheirateten) begrenzt.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich habe einen VL-Vertrag (Fonds). Er ist auf den Lohnabrechnungen auch entsprechend ausgewiesen. Aber mein Arbeitgeber zahlt mir nichts dazu (ist mir eigentlich egal, sind „Peanuts“). Kann ich aber trotzdem die staatliche Arbeitnehmersparzulage beantragen und bekommen?
Hallo,
ja, Sie können die Förderung auch dann beziehen, wenn Sie eigene Einzahlungen aus Ihrem Nettogehalt leisten, und diese auf den Sparplan überweisen.
Freundliche Grüße
Wie verhält es sich bei diesem Fall: Sparvertrag seit Herbst 2020: Die Sparleistung i.H.v. 40 Euro wird vom Netto regelmäßig monatlich abgezogen. Wurde in 2020 und 2021 vom AG nicht auf den Vertrag weitergeleitet. Dann wurde eine Nachzahlung der ausstehenden Beträge geleistet, und auch eine regelmäßige Überweisung bis Frühjahr 2022, seit dem wieder keine Einzahlung. Gehen wir davon aus, dass alle Beträge noch nachgezahlt werden. Stehen dem AN ja zu.
Frage: Steht für alle Jahre seit 2020 bis 2023 die Sparzulage i.H. 80 Euro zu oder nicht. Die Beträge wurden ja erst später für 2020 und 2021 und seit Frühjahr 2022 (nicht) gezahlt.
Danke und Grüße
Hallo,
Sie können die Arbeitehmersparzulage bis zu 4 Jahre rückwirkend beim Finanzamt beantragen. Die Bescheide lassen sich meines Wissens auch noch nachträglich ändern. Was ich leider nicht weiß, welchem Steuerjahr die Eigänge auf dem VL-Konto zugeordnet werden. Also dem Jahr wo sie hätte eingehen sollen, oder dem Jahr wo sie tatsächlich eingegangen sind. Da muss ich leider passen.
Freundliche Grüße