Meist werden Vermögenswirksame Leistungen klassisch in einen Fond- oder Bausparvertrag eingezahlt. Was nur wenige wissen: Auch die Tilgung eines bereits bestehenden Baukredit ist möglich, und wird zudem noch staatlich gefördert.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- Mit der Einzahlung der VL-Sparbeiträge kann ein Baukredit schneller abgezahlt werden. Aufgrund der der niedrigen Zinsen auf normale Sparguthaben rechnet sich die Tilgung in vielen Fällen
- Bei Bauspardarlehen ist eine VL-Sondertilgung meist problemlos möglich, bei normalen Banken-Baufinanzierungen hängt dies vom Vertrag ab.
- Wie Sie am besten vorgehen, finden Sie im nächsten Abschnitt erläutert.
Wie funktioniert die VL-Baukredit-Tilgung?
Bei dieser Variante der Vermögenswirksamen Leistungen wird im Gegensatz zu Bausparen oder VL-Fondssparen kein neuer Vertrag abgeschlossen. Die Beiträge vom Arbeitgeber fließen zusammen mit der üblichen monatlichen Kreditrate in die Tilgung einer bereits bestehenden Baufinanzierung ein. Möchten Sie diese Möglichkeit für sich nutzen, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer finanzierenden Bank oder Bausparkasse auf. Die uneingeschränkte Tilgung mit Vermögenswirksamen Leistungen ist jedoch nicht immer möglich. Bei Sparkassen und Banken hängt sie von den Vertragsbedingungen ab. Haben Sie Ihren laufenen Kredit von einer Bausparkasse, wird Ihnen die Einzahlung meist problemlos bewilligt. Übergeben Sie im letzten Schritt die VL-Bescheinigung Ihrer Bank oder Bausparkassen an Ihren Arbeitgeber, damit er weiß, wohin der die Sparbeiträge überweisen muss.
Die Möglichkeiten der Rückzahlung
Lässt Ihr Baukredit eine zusätzliche Rückzahlung mit VL zu, gibt es für den Ablauf zwei Möglichkeiten:
- Der Arbeitgeber überweist Ihnen die VL auf Ihr Kreditkonto. Dafür geben Sie einfach bei der VL-Beantragung die Bankdaten Ihres Darlehenskontos an.
- Sie lassen sich Ihre Vermögenswirksamen Leistungen auf Ihr Gehaltskonto überweisen, und leiten das Geld selbst auf Ihr Kreditkonto weiter. In diesem Fall müssen Sie sich von Ihrer Bank eine Bestätigung ausstellen lassen, dass Sie die erhaltenen VL-Beträge ausschließlich zur Darlehenstilgung einsetzen.
Vermögenswirksame Leistungen ermöglichen schnellere Tilgung
Welchen Vorteil Ihnen die Tilgung mithilfe Ihrer VL bietet, zeigt folgendes Rechenbeispiel: Sie und Ihr Ehepartner erhalten jeweils 40 Euro VL monatlich. Ihr Baukredit beträgt 100.000 Euro, die Zinsbindungsfrist 10 Jahre. Die Bank berechnet Ihnen für die Baufinanzierung 2 % p.a. Bei einem einprozentigen Tilgungssatz und einer monatlichen Rate von 250 Euro (ohne VL) beträgt Ihre Restschuld nach zehn Jahren 88.940,03 Euro. Sie haben insgesamt 11.059,97 Euro getilgt und 18.940,03 Euro an Zinsen an die Bank gezahlt. Erhöhen Sie jedoch Ihren Tilgungssatz auf 2 % (333,33 Euro monatlich inklusive zwei VL-Beträge), liegt Ihre Restschuld bei 77.880,06 Euro. Von Ihrem 100.000 Euro-Baukredit haben Sie bereits 22.119,94 Euro abbezahlt. Und zusätzlich Zinszahlungen in Höhe von insgesamt 17.880,06 Euro geleistet. Dank der beiden freiwilligen Arbeitgeberleistungen konnten Sie Ihren Tilgungssatz verdoppeln, Ihre Restschuld um mehr als 11.000 Euro verringern und über 1.000 Euro an Zinsen einsparen.
Wie kann ich ein Bauspardarlehen mit Vermögenswirksamen Leistungen tilgen?
Als Bausparer haben Sie das Recht, Ihre Tilgungsraten später zu erhöhen, oder in der Darlehensphase jederzeit Sondertilgungen in der gewünschten Höhe vorzunehmen. Das macht die Kombination mit Vermögenswirksamen Leistungen besonders einfach und attraktiv. Die zusätzlichen Geldsummen können sogar Ihren finanziellen Spielraum erweitern, falls Sie eine Anschlussfinanzierung mit ungünstigen Konditionen erhalten. Was Sie beachten sollten: Bekommen Sie von Ihrer Bausparkasse eine Vor- oder Zwischenfinanzierung, können Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen nicht zur Tilgung verwenden. Vorsicht gilt auch bei Kombikrediten wie beispielsweise dem Bausparvertrag plus Immobilien-Sofortdarlehen. Auch bei diesen sind Sondertilgungen wahrscheinlich nicht möglich.
Wann kann ich eine normale Baufinanzierung mit VL tilgen?
Ob diese Möglichkeit besteht, hängt vom jeweiligen Baufinanzierer ab. Die Tilgungskonditionen vieler herkömmlicher Baukredite lassen eine nachträgliche Erhöhung der monatlichen Abzahlung nicht zu. Dafür genießen Sie aber oft ein vertraglich garantiertes Sondertilgungsrecht. Dieses sollten Sie unbedingt wahrnehmen. Lesen Sie sich dazu einfach den betreffenden Abschnitt Ihres Kreditvertrags durch. Darin finden Sie auch Informationen darüber, wie oft Sie pro Jahr Sondertilgungen vornehmen dürfen. Und wie hoch diese Summen maximal sein dürfen, falls es diesbezüglich eine Grenze gibt.
Tipp: Bei Kreditabschluss Sondertilgung vereinbaren
Bekomme ich für diese Sparform eine staatliche Förderung?
Ja, es gibt folgende Möglichkeiten der staatlichen Förderung:
- Liegt Ihr zu versteuerndes Arbeitseinkommen als Angestellte(r) unter einer bestimmten Grenze (Alleinstehende 17.900, Ehepaare 35.800 Euro) können Sie die sogenannte Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Gefördert werden bei der Baukredit-Tilgung 9 Prozent der eingezahlten Beiträge von bis zu 470 Euro pro Jahr. Der maximale Förderbetrag beträgt also 43 Euro.
- Haben Sie einen Bausparvertrag, gibt es zusätzlich noch die staatliche Wohnungsbauprämie. Diese Leistung wurde 2021 von bisher 8,8 auf 10 % des jährlich in den Bausparvertrag eingezahlten Betrags erhöht.
Alternative: Einzahlung in Bausparvertrag
Ist Ihr Umzug ins Eigenheim oder eine Renovierung noch in der Planungsphase, können Sie mit Ihren VL auch einen Bausparvertrag besparen, und die monatlichen Gelder vom Arbeitgeber dort einzahlen. Egal ob Sie ihn später zum Immobilienkauf, Hausbau oder zur Ansammlung von Sparguthaben für Modernisierungen nutzen möchten: Nach Ablauf der 7 Jahre können Sie sich flexibel zwischen 2 Möglichkeiten entscheiden:
- Sie rufen Ihr Darlehen von der Bausparkasse ab, um Ihre Finanzierung umzusetzen.
- Sie entscheiden sich aktuell gegen eine Immobilienfinanzierung, kündigen das Guthaben, und lassen es sich zu einem beliebigen Zweck auszahlen.
Guten Tag, ich wollte nur auf eine Unstimmigkeit im Text hinweisen. Bei der Tilgung von Baukrediten fördert der Staat lt. Ihrem anderen Text nur 9% statt 10%, also maximal 43 € (aus 470 €) und nicht 48 € wie im Text.
Hier ihr zu berichtigender Text:
Gibt es für Tilgung von Baukrediten staatliche Förderung? Ja. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Liegt Ihr zu versteuerndes Arbeitseinkommen als Angestellte(r) unter einer bestimmten Grenze (Alleinstehende 17.900, Ehepaare 35.800 Euro) können Sie die sogenannte Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Gefördert werden bei der Baukredit-Tilgung 10 Prozent der eingezahlten Beiträge. Bei monatlich 40 Euro (jährlich 480 Euro) wären dies 48 Euro Förderung pro Jahr.
Hallo,
herzlichen Dank für den Hinweis, den Fehler haben wir natürlich korrigiert. Es gilt ein Fördersatz von 9 Prozent bei einer geförderten Sparsumme von 470 Euro. Demnach sind es 43 und nicht 48 Euro.
Freundliche Grüße
Hallo,
kann ich mit meinem Arbeitnehmer-Anteil eine VL-Baukredit-Tilgung über 40€ hinaus aufstocken?
Freundliche Grüße
Hallo,
nein, aber Sie können einen zweiten VL-Vertrag abschließen, und diesen komplett selbst besparen.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich möchte eine normale bestehende Baufinanzierung zusätzlich mit VL tilgen, was auch von Seiten meiner Bank möglich ist. Mein Arbeitgeber benötigt jetzt dafür eine Bescheinigung. Meine Bank hatte anscheinend diesen Fall noch nicht, und dafür auch keine passende Bescheinigung.
Können Sie mir weiterhelfen?
Viele Grüße
Hallo,
wenn ein solches Formular nicht vorliegt, ist (meiner Meinung nach) auch eine von der Bank selbst geschriebene Bestätigung ausreichend. Wichtig ist, dass die Bestätigung die korrekte Kontoverbindung mit exakter Kreditkontonummer enthält, damit der Arbeitgeber das Geld dahin überweisen kann.
Freundliche Grüße
Gilt das auch für Kredite, mit denen nicht gebaut, sondern nur Wohneigentum gekauft wurde?
Danke
Hallo,
ja die Möglichkeit der zusätzlichen Tilgung mit vermögenswirksamen Leistungen gilt auch für den Kauf von Wohneigentum.
Freundliche Grüße