Wie viele Steuern man in Deutschland zahlt, richtet sich nicht nach dem Bruttolohn, sondern dem sogenannten zu versteuernden Einkommen. Wir erläutern, wie man das zvE berechnet, und mit welchen Abzugsmöglichkeiten man die Steuerlast senken kann.
- Auf Basis des zu versteuernden Einkommens wird die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer berechnet.
- Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Bruttolohn, vermindert um bestimmte Abzüge wie z.B. Werbungskosten und Steuerfreibeträge.
- Das zvE findet man im jährlichen Steuerbescheid des Finanzamts.
- Es dient auch als Einkommensgrenze für bestimmte staatliche Förderungen.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist der Betrag, auf dessen Basis das Finanzamt die Höhe der Einkommensteuer erhebt. Es ist nicht gleichzusetzen mit dem Bruttoeinkommen, sondern deutlich niedriger. Das zvE erhält man, indem man vom Brutto bestimmte Abzüge vornimmt. Die gesetzlichen Regelungen hierzu findet man in § 2 EStG (Einkommensteuergesetz).
Wie berechnet man das zu versteuernde Einkommen?
Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Dabei wird die tatsächliche wirtschaftliche Leistungskraft eines Steuerzahlers berücksichtigt. Wer weniger verdient, oder hohe abzugsfähige Ausgaben hat, wird steuerlich entlastet. Grundlage ist das gesamte Jahreseinkommen, welches Schritt für Schritt um verschiedene Kosten und Freibeträge gekürzt wird. Welche Positionen dabei eine Rolle spielen, zeigt die folgende Übersicht.

Berechnung zu versteuerndes Einkommen mit Beispiel
In unserer Berechnung verdient das Ehepaar Müller 90.000 € brutto pro Jahr und hat 2 Kinder. Die Müllers sparen 5.000 € für Ihre Altersvorsorge, und setzen zudem Kosten für eine Beerdigung von der Steuer ab. Hinweis: Es handelt sich hierbei um überschlägige und gerundete Beträge, die lediglich der Veranschaulichung dienen. Jeder Fall erfordert eine individuelle Betrachtung.
| Posten | Betrag | Erläuterung |
|---|---|---|
| Summe der Einkünfte | 90.000 € | Zunächst werden alle Einkünfte addiert. Im Beispiel entsprechen 90.000 € dem jährlichen Brutto. |
| Werbungskosten | – 2.460 € | Für berufliche Ausgaben gilt 2026 eine Pauschale von 1.230 € pro Person. Bei Eheleuten im Beispiel somit 2.460 €. |
| Gesamtbetrag der Einkünfte | = 87.540 € | Ergebnis nach Abzug der Werbungskosten vom Brutto. Weitere Entlastungsbeträge fallen hier nicht an. |
| Sonderausgaben | – 72 € | Pauschale für Sonderausgaben wie Spenden oder Beiträge: 36 € pro Person, bei Verheirateten 72 €. |
| Vorsorgeaufwendungen | – 5.000 € | Hierzu zählen z.B. Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Diese sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen absetzbar, in unserem Beispiel: 5.000 €. |
| Außergewöhnliche Belastungen | – 2.500 € | Dazu zählen z.B. anteilige Krankheits- oder Bestattungskosten. Abziehbar sind nur Kosten über der zumutbaren Eigenbelastung, im Beispiel: 2.500 €. |
| Einkommen | = 79.968 € | Ergebnis nach Abzug aller relevanten Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Dieser Wert gilt steuerlich als „Einkommen“. |
| Kinderfreibetrag | – 19.512 € | 2026 beträgt der Freibetrag 9.756 € pro Kind. Bei 2 Kindern im Beispiel also insgesamt 19.512 €. |
| Zu versteuerndes Einkommen | = 60.456 € | Das zu versteuernde Einkommen erhält man, indem man vom Posten „Einkommen“ die Kinderfreibeträge abzieht. |
Wie kann ich mein steuerpflichtiges Einkommen senken?
Wer bestimmte Ausgaben geltend macht, kann sein steuerpflichtiges Einkommen, und damit seine steuerliche Belastung deutlich senken. Der Gesetzgeber ermöglicht hierfür zahlreiche Abzugsmöglichkeiten. Diese reichen von beruflichen Aufwendungen über Vorsorgebeiträge bis hin zu Freibeträgen, z.B. für Kinder. Voraussetzung ist die jährliche Abgabe einer Steuererklärung. Hierfür hat man in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Wer einen Steuerberater damit beauftragt, für den gelten längere Fristen. Wichtig zu wissen: Viele Abzüge werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn man diese nachweisen kann. Möglichkeiten hierfür sind z.B. Quittungen, Rechnungen oder genaue Kilometerangaben bei den Fahrtkosten zur Arbeit.
Wo finde ich mein zu versteuerndes Einkommen?
Das steuerpflichtige Einkommen wird vom Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung ermittelt. Man findet es im Steuerbescheid auf einer der hinteren Seiten.
ZvE als Einkommensgrenze für staatliche Leistungen
Das zu versteuernde Einkommen wird nicht nur zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen. Es dient auch als maßgebliche Größe für die Beantragung verschiedener staatlicher Leistungen und Förderungen. So gelten z.B. für Elterngeld, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie jährliche Einkommensgrenzen, bei denen das zvE zugrunde gelegt wird.
| Art der Zulage | Betrag in Euro |
|---|---|
| Elterngeld | 200.000 € bei Geburten ab 1. April 2024 175.000 € bei Geburten ab 1. April 2025 |
| Arbeitnehmersparzulage | 40.000 € / 80.000 € (ledig / verheiratet) |
| Wohnungsbauprämie | 35.000 € / 70.000 € (ledig / verheiratet) |


