Die meisten Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, aber viele machen davon keinen Gebrauch: Gemeint sind vermögenswirksame Leistungen, die man vom Arbeitgeber bekommt. Wir erläutern, wie es funktioniert, und wie sich VL auch für Sie lohnen. Von A wie Abschluss, bis Z wie Zulage.
- Vermögenswirksame Leistungen – kurz VwL oder VL – bekommen Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt.
- Der Arbeitgeber zahlt monatlich bis zu 40 Euro. 6 Jahre wird angespart, 1 Jahr ruht das Kapital.
- Das Geld kann man z.B. in einen Bausparvertrag, Banksparplan oder Fonds investieren, siehe folgende Übersicht.
- Personen mit niedrigem Einkommen erhalten zusätzlich eine staatliche Förderung.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind ein finanzielles Extra, welches ein Betrieb seinen Mitarbeitern zusätzlich zum monatlichen Lohn zahlt. Sinn und Zweck ist es, Arbeitnehmer beim Aufbau von Vermögen zu unterstützen. Da hierfür kein eigenes Geld benötigt wird, können auch Menschen mit weniger Einkommen etwas auf die Seite legen. Die Voraussetzungen sowie die verschiedenen Anlagemöglichkeiten findet man im 5. Vermögensbildungsgesetz. VL sind für Arbeitgeber grundsätzlich freiwillig. Beschäftigte haben jedoch Anspruch darauf, wenn es eine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt. Eine Besonderheit ist die staatliche Förderung. Die Arbeitnehmersparzulage können Personen beantragen, deren Einkünfte eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.
Wie funktioniert der Vermögensaufbau mit VL?
Wie der Vermögensaufbau mit vermögenswirksamen Leistungen funktioniert, erklären wir nun anhand eines einfachen Beispiels. Der Arbeitnehmer Herr Müller bekommt von seinem Betrieb 40 Euro VL pro Monat. Wie üblich beträgt die Ansparzeit 6 Jahre, im siebten Jahr wird nichts mehr eingezahlt. Herr Müller wählt als Anlageform einen lukrativen ETF-Sparplan. Es wird eine realistische Rendite von 5 Prozent angenommen. Er bekommt zudem die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 80 Euro pro Jahr.
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Fazit
Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen?
Sie müssen als Arbeitnehmer nichts weiter tun, als die vermögenswirksamen Leistungen einmalig zu beantragen. Sie erhalten monatlich bis zu 40 Euro, im Prinzip also wie ein kleines zusätzliches Gehalt. Nur mit dem Unterschied, dass Sie dieses nicht sofort bekommen, sondern zunächst in einen Sparvertrag anlegen. Mögliche Anlageformen sind z.B. ein Fondssparplan, Bausparvertrag oder ein Banksparplan. Die Auszahlung erfolgt nach sieben Jahren, also nachdem Sie bereits eine höhere Summe zusammengespart haben. Nun können Sie damit tun, was immer Sie möchten. Erfüllen Sie sich einen Wunsch, wie z.B. eine neue Wohnungseinrichtung oder einen Urlaub. Wer das Geld nicht sofort benötigt, kann auch langfristig sparen, z.B. für die Altersvorsorge.
Der Ablauf in Kürze
- 1. Im Betrieb nach VL-Sparen erkundigen (Anspruch, Höhe usw..)
- 2. Anlageform auswählen, und Vertrag abschließen.
- 3. 6 Jahre einzahlen, danach folgt 1 Ruhejahr.
- 4. Kapital auszahlen lassen, oder weiter sparen.
Wie werden vermögenswirksame Leistungen angelegt?
In der folgenden Übersicht stellen wir verschiedene Anlagemöglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile vor. Je höher die Chance auf eine gute Rendite, desto mehr Risikobereitschaft ist notwendig. Wichtig für die Auswahl ist zudem, wofür Sie das angesparte Vermögen später nutzen möchten. Auch die staatliche Förderung ist ein Argument, sich für eine bestimmte Sparform zu entscheiden. Mehr Infos sowie passende Anbieter für ETF, Bausparen & Co finden Sie unter dem jeweiligen Link (orangener Button).
ETFs
Risiko: moderat
Fondssparplan
Risiko: moderat
+ niedrige Kosten
(bei Rabatt auf den Ausgabeaufschlag)
+ Förderung vom Staat
– kurzfristige Wertschwankungen
Bausparen
Guthaben: Ø 1,2 %
Darlehen: Ø 2,0 %
Risiko: gering
+ Guthaben flexibel nutzbar
+ garantierter Darlehenszins
+ Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
– Abschlussgebühr
– Darlehen zweckgebunden
Tilgung Baudarlehen
Risiko: keins
+ Arbeitnehmersparzulage
– zweckgebundene Verwendung
– nicht bei jeder Bank möglich
Banksparplan
Risiko: gering
+ garantierter Endbetrag
– niedrige Verzinsung
– nicht förderfähig
Weitere
Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf VL habe?
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass man sich in einem festen Arbeitsverhältnis befindet. Berechtigt sind demnach normale Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten sowie Angestellte im öffentlichen Dienst. Keinen Anspruch haben dagegen Selbständige, Freiberufler und Arbeitslose. Die Leistung ist für Unternehmen grundsätzlich freiwillig, außer es gibt eine Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag. Wie das in Ihrem Fall aussieht, erfahren Sie bei Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung.
Wie viele vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber?
Die genaue Höhe der VL richtet sich nach der Branche, in der man arbeitet. Wer z.B. bei einer Bank oder Versicherung beschäftigt ist, erhält den Höchstbetrag von 40 Euro pro Monat. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst müssen sich meist mit dem Mindestbetrag von 6,65 Euro begnügen. Entscheidend ist auch, ob man vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt ist. Wer z.B. 20 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt entsprechend die Hälfte. Liegt man unter dem Höchstbetrag, kann man die Differenz bis zu 40 Euro privat aufstocken. Das erhöht den Wert der Anlage, und ermöglicht zudem den Bezug der vollen staatlichen Förderung.
Wie bei jeder Geldanlage gibt es Vor- und Nachteile
Wie alle Finanzprodukte haben auch VL Vorteile und Nachteile. So kann man sich damit ein kleines Vermögen aufbauen, ohne eigene Mittel zu verwenden. Davon profitieren insbesondere Beschäftigte mit niedrigen Einkommen, die ansonsten nicht aus eigener Kraft Ersparnisse bilden können. Der Sparanreiz wird zudem noch mit staatlichen Förderungen unterstützt. Ein weiterer Vorteil ist die flexible Gestaltung. So kann die Wahl der Anlage an die persönlichen Bedürfnisse sowie die eigene Risikobereitschaft angepasst werden. Ein wesentlicher Kritikpunkt sind die anfallenden Steuern.
Für wen lohnt sich VL-Sparen?
Die vermögenswirksamen Leistungen sind geschenktes Geld, welches Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt bekommen. Daher lohnen sie sich bereits ab dem ersten Euro, den der Arbeitgeber zahlt. Aber auch wenn der Chef nichts dazu gibt, kann VL-Sparen sinnvoll sein: Denn auch selbst eingezahlte Beiträge werden staatlich gefördert. Ein Abschluss lohnt sich dagegen nicht, wenn man weder den Zuschuss vom Betrieb, noch die Arbeitnehmersparzulage beziehen kann. Für die meisten Sparer eignet sich eine Anlage in ETF, da man hiermit trotz kurzfristiger Schwankungen die beste Rendite erzielt.
Die Laufzeit endet: Wie geht es mit den VL weiter?
Zum Ende der Laufzeit stellt sich die Frage, wie es mit den vermögenswirksamen Leistungen weitergeht. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten: 1. Sie können sich das Geld auszahlen lassen. Das ist z.B. sinnvoll, wenn Sie damit eine geplante Anschaffung finanzieren möchten. 2. Sie lassen den Vertrag bestehen, und zahlen einfach weiter ein. Durch die fortlaufende Verzinsung kann das Kapital stetig wachsen. 3. Auch eine vorzeitige Auszahlung vor Ablauf der Sperrfrist ist möglich. Jedoch muss eine schon erhaltene staatliche Zulage eventuell zurückerstattet werden, siehe auch Kapitel zur Kündigung. In jedem Fall gibt es keinen Grund zur Eile: Etwa ein halbes Jahr vor Ablauf werden Sie von Ihrem Anbieter angeschrieben. Jetzt können Sie sich in Ruhe entscheiden.
Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich gefördert
VL-Sparen wird zudem vom Staat gefördert. Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage soll Personen mit wenig Einkommen zusätzlich dabei helfen, Ersparnisse zu bilden. Diese gibt es jedoch nur für bestimmte Sparformen. Dazu gehören Bausparen, Fonds, ETFs sowie die Tilgung von Baukrediten. Bis zu 80 Euro jährlich erhalten Sparer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bausparer können zudem die sogenannte Wohnungsbauprämie bekommen.
Was muss ich zum Thema Steuern wissen?
Die vermögenswirksamen Leistungen sind nicht steuerfrei, und das aus 2 Gründen: Sie sind Teil des Arbeitslohns. Zudem sind sie eine Geldanlage, die Erträge erwirtschaftet. Die monatlichen Sparbeiträge vom Arbeitgeber sind genau wie der übrige Lohn einkommensteuerpflichtig. Die Zinsen, Kursgewinne und Dividenden aus den Sparplänen unterliegen dagegen der sogenannten Abgeltungssteuer. Ausführlichere Infos finden Sie im Kapitel zur Steuererklärung.
Saodat meint
Hallo,
vielen Dank für so eine tolle Aufklärung! Man sucht oft verzweifelt nach einem guten (!!!) Berater. Ich habe heute zufällig diese Seite entdeckt, und bin ein wenig traurig, dass ich so eine gute Möglichkeit für eine seriöse Geldanlage wie vermögenswirksame Leistungen viele Jahre verpasst habe.
Werde aber nun bei meinem Arbeitgeber nachfragen…
Schöne Grüße
Saodat
Martin Sohn meint
Hallo,
vielen Dank für das positive Feedback!
Freundliche Grüße
Thorsten meint
Hallo,
ich suche einen Unabhängigen, der mir einen Tipp geben kann in folgender Situation: Bisher hatte ich immer meine vermögenswirksamen Leistungen auf einem einfachen Sparbuch, 40€, 6 Jahre einzahlen, 1 Jahr ruhenlassen. Nun sind 6 Jahre um, und ich sollte zu einem „Beratungsgespräch“ kommen. Erst da hab ich erfahren, dass es das herkömmliche VL-Konto so nicht mehr gibt. Man wollte mir eines der hauseigenen Produkt andrehen. Ich sagte, dass ich erstmal überlegen möchte. Ich denke, dass die Gebühren und Umlagen die Rendite vernichten. Könnte man nicht ohne Zwischenhändler anlegen, oder ist das zu umständlich? Etwas Risikoarmes wäre dann nicht schlecht.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus und liebe Grüße.
Martin Sohn meint
Hallo,
Sie haben es schon richtig gemacht, indem Sie nicht gleich das erstbeste Produkt abgeschlossen haben. Denn Banken verkaufen natürlich erstmal ihre hauseigenen Produkte. Ob es vielleicht bessere Anlagen gibt, wird Ihnen dort natürlich nicht gesagt. Mein Tipp: Verschaffen Sie sich hier auf vermoegenswirksame-leistungen.de zunächst einen Überblick, welche Anlageform überhaupt zu Ihren Plänen passt, siehe Sparplan-Finder oben. Vergleichen Sie im nächsten Schritt verschiedene Anbieter, um Gebühren zu sparen.
Freundliche Grüße
M. meint
Hallo,
mein Arbeitgeber möchte uns vorgeben, dass die vermögenswirksamen Leistungen auf die betriebliche Altersvorsorge beschränkt sind. Nur wenn bereits Verträge (Bausparen etc) bestehen, kann man die VL weiter darauf einzahlen lassen. Man „darf“ aber z.B. keinen neuen Bausparvertrag oder ETF Sparplan mehr anlegen. Ist das rechtens?
Martin Sohn meint
Hallo,
es kommt darauf an. Wenn z.B. ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde, der die Anlage der VwL in die betriebliche Altersvorsorge verbindlich vorschreibt, ist Ihr Arbeitgeber daran gebunden, und muss die Regelung entsprechend umsetzen. Gibt es keine solche Vereinbarung, darf ein Betrieb die Auswahl der Anlageprodukte meiner Ansicht nach nicht einschränken. Aber ich bin da auch kein Rechtsexperte…
Freundliche Grüße