Die meisten Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, aber viele machen davon keinen Gebrauch: Gemeint sind vermögenswirksame Leistungen, die man vom Arbeitgeber bekommt. Wir erläutern, wie es funktioniert, und wie sich VL auch für Sie lohnen.
- Vermögenswirksame Leistungen – kurz VwL oder VL – bekommen Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt.
- Der Arbeitgeber zahlt monatlich bis zu 40 Euro. 6 Jahre wird angespart, 1 Jahr ruht das Kapital.
- Das Geld kann man z.B. in einen Bausparvertrag, Banksparplan oder Fonds investieren, siehe folgende Übersicht.
- Personen mit niedrigem Einkommen erhalten zusätzlich eine staatliche Förderung.
Vermögenswirksame Leistungen: Wie funktioniert das?
Der Chef spart jeden Monat Geld für Sie an, Vater Staat beteiligt sich daran mit einer Prämie. Das sind vermögenswirksame Leistungen in einem Satz erklärt. Das Ganze funktioniert im Prinzip wie ein normaler Sparplan bei der Bank. Nur dass Sie als Arbeitnehmer zwischen mehreren Anlageformen wählen können. Dazu gehören z.B. Bausparen, Fonds, ein Banksparplan oder eine Altersvorsorge. Die Laufzeit beträgt sieben Jahre: Sechs davon wird angespart, ein weiteres Jahr ruht das Kapital. Beschäftigte mit niedrigem Einkommen werden zudem staatlich gefördert. Die gesetzlichen Regelungen befinden sich im 5. Vermögensbildungsgesetz. Ausführlichere Infos zum Ablauf mit Beispiel finden Sie im Kapitel: Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Wie kann man die vermögenswirksamen Leistungen anlegen?
In der folgenden Übersicht stellen wir verschiedene Anlageformen sowie deren Vor- und Nachteile vor. Je höher die Chance auf eine gute Rendite, desto mehr Risikobereitschaft ist notwendig. Wichtig für die Auswahl ist zudem, wofür Sie das angesparte Vermögen später nutzen möchten. Auch die staatliche Förderung ist ein Argument, sich für eine bestimmte Sparform zu entscheiden. Mehr Infos sowie passende Anbieter zu ETF, Bausparen & Co finden Sie unter dem jeweiligen Link (orangener Button).
ETFs
Risiko: moderat
+ nach Auszahlung flexibel nutzbar
+ niedrige Kosten
+ attraktive staatliche Förderung
– kurzfristige Wertschwankungen
Fondssparplan
Risiko: moderat
+ nach Auszahlung flexibel nutzbar
+ attraktive Förderung vom Staat
– kurzfristige Wertschwankungen
Bausparvertrag
Darlehenszins: Ø 1,50 %
Risiko: gering
+ Guthaben flexibel nutzbar
+ garantierter Darlehenszins
+ Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
– Abschlussgebühr
– Darlehen zweckgebunden
Tilgung Baudarlehen
Risiko: keins
+ Arbeitnehmersparzulage
– zweckgebundene Verwendung
– nicht bei jeder Bank möglich
Banksparplan
Risiko: gering
+ Endkapital steht zu Beginn fest
– aktuell niedrige Verzinsung
– nicht förderfähig
Weitere
➥ Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen?




1. Erkundigen Sie sich in Ihrem Betrieb nach VL. Erhalten Sie weniger als 40 Euro, stocken Sie die Differenz möglichst selbst auf. 2. Wählen Sie eine Anlageform aus, die zu Ihren Plänen passt, siehe Möglichkeiten im Vergleich. Schließen Sie Ihren Sparvertrag direkt online ab. 3. Übergeben Sie Ihrem Vorgesetzten die Bescheinigung zur Überweisung der Sparbeiträge von Ihrem Anbieter. 4. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.
Wie viele vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber?
Die genaue Höhe der VL richtet sich nach der Branche, in der man arbeitet. Wer z.B. bei einer Bank oder Versicherung beschäftigt ist, erhält den Höchstbetrag von 40 Euro pro Monat. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst müssen sich meist mit dem Mindestbetrag von 6,65 Euro begnügen. Entscheidend ist auch, ob man vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt ist. Wer z.B. 20 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt entsprechend die Hälfte. Liegt man unter dem Höchstbetrag, kann man die Differenz bis zu 40 Euro privat aufstocken. Das erhöht den Wert der Anlage, und ermöglicht zudem den Bezug der vollen staatlichen Förderung.
Wer bekommt die vermögenswirksamen Leistungen?
Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine finanzielle Zuwendung einer Firma an ihre Mitarbeiter. Wer sie beantragen möchte, muss sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden. Das ist schon mal die wichtigste Voraussetzung. Berechtigt sind demnach normale Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten sowie Angestellte im öffentlichen Dienst. Keinen Anspruch haben dagegen Selbständige, Freiberufler und Arbeitslose. Die Leistung ist für Arbeitgeber grundsätzlich freiwillig, außer es gibt eine Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag. Wie das in Ihrem Fall aussieht, erfahren Sie bei Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung.
Auszahlung und Kündigung
Zum Ende der Laufzeit stellt sich die Frage, wie es mit den vermögenswirksamen Leistungen weitergeht. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten: 1. Sie können sich das Geld auszahlen lassen. Das ist z.B. sinnvoll, wenn damit eine geplante Anschaffung finanziert werden soll. 2. Sie lassen den Vertrag bestehen, und zahlen einfach weiter ein. Durch die fortlaufende Verzinsung kann das Kapital stetig wachsen. 3. Auch eine vorzeitige Auszahlung vor Ablauf der Sperrfrist ist möglich. Jedoch muss eine schon erhaltene staatliche Zulage eventuell zurückerstattet werden, siehe auch Kapitel zur Kündigung. In jedem Fall gibt es keinen Grund zur Eile: Denn etwa ein halbes Jahr vor Ablauf werden Sie von Ihrem Anbieter angeschrieben. Jetzt können Sie sich in Ruhe entscheiden.
Staatliche Förderung von VL
Vermögenswirksame Leistungen werden zudem vom Staat gefördert. Die Arbeitnehmersparzulage soll Personen mit wenig Einkommen zusätzlich dabei helfen, Ersparnisse zu bilden. Diese gibt es jedoch nur für bestimmte Sparformen. Dazu gehören Bausparen, Fonds, ETFs sowie die Tilgung von Baukrediten. Bis zu 80 Euro pro Jahr erhalten Sparer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Eine Übersicht über alle Förderbeträge und Voraussetzungen finden Sie im Kapitel zur Arbeitnehmersparzulage. Für die Anlage in einen Bausparvertrag kann man zudem die Wohnungsbauprämie bekommen.
Vorteile und Nachteile von VL
Wie alle Finanzprodukte haben auch VL Vorteile und Nachteile. So kann man sich damit ein kleines Vermögen aufbauen, ohne eigene Mittel zu verwenden. Davon profitieren insbesondere Beschäftigte mit niedrigen Einkommen, die ansonsten nicht aus eigener Kraft Ersparnisse bilden können. Der Sparanreiz wird zudem noch mit staatlichen Förderungen unterstützt. Ein weiterer Vorteil ist die flexible Gestaltung. So kann die Wahl der Anlage an die persönlichen Bedürfnisse sowie die eigene Risikobereitschaft angepasst werden. Ein wesentlicher Kritikpunkt sind die anfallenden Steuern, siehe nächstes Kapitel.
Was muss ich zum Thema Steuern wissen?
Die vermögenswirksamen Leistungen sind nicht steuerfrei, und das aus 2 Gründen: Sie sind Teil des Arbeitslohns. Zudem sind sie eine Geldanlage, die Erträge erwirtschaftet. Die monatlichen Sparbeiträge vom Arbeitgeber sind genau wie der übrige Lohn einkommensteuerpflichtig. Die Zinsen, Kursgewinne und Dividenden aus den Sparplänen unterliegen dagegen der sogenannten Abgeltungssteuer. Ausführlichere Infos finden Sie im Kapitel zur Steuererklärung.
Für wen lohnt sich VL-Sparen?
VL-Sparen lohnt sich bereits ab dem ersten Euro, den man von seinem Arbeitgeber bekommt. Schließlich handelt es sich um geschenktes Geld, auf das man nicht verzichten sollte. Aber auch wenn der Chef nichts dazu gibt, kann das Ganze dennoch sinnvoll ein. Denn die Arbeitnehmersparzulage erhält man nämlich auch für selbst eingezahlte Beiträge. Nicht sinnvoll sind VL, wenn man weder das eine noch das andere bekommt.
Liebe Finanzexperten,
habe vor kurzem den Job gewechselt. Mein neuer Arbeitgeber gewährt mir 40 Euro vermögenswirksame Leistungen. Wie kann ich das Geld am besten „einsetzen“? Habe das erste mal damit zu tun, bin also völliger Neuling auf dem Gebiet. Würde mich über ein paar Tipps freuen.
Danke schonmal…
Grüße aus Heidelberg
Peter
Hallo,
gerne werde ich Ihre Frage beantworten. VL haben eine Laufzeit von sieben Jahren, und es gibt verschiedene Anlageformen. Man wählt im Optimalfall immer die Anlage, die am besten zu den eigenen Lebensplänen passt. Ich empfehle Sparern, die noch unsicher sind, unseren innovativen Produktfinder zu nutzen. Neben der passenden Sparform werden Ihnen mögliche Anbieter angezeigt. Sie können dann gleich alles in Einem erledigen.
Viel Erfolg!
Hallo,
der Chef von meinem Mann wollte unbedingt, dass er vermögenswirksame Leistungen abschließt. 2 Jahre hat er gezahlt. Plötzlich meinte er, er will nicht mehr zahlen. Meine Frage: Können wir die Sparraten in den nächsten Jahre selbst übernehmen, und geht uns hierbei irgendwas verloren?
Danke für Ihre Antwort
Hallo,
normalerweise ist der Arbeitgeber verpflichtet, 6 Jahre lang jeden Monat die VL einzuzahlen. Ansonsten können Sie, wie Sie es schon sagen, die monatlichen Beiträge auch selbst übernehmen. Hat Ihr Mann Anspruch auf die staatliche Förderung, kann er diese auch für selbst eingezahlte Sparraten bekommen. Wichtig ist nur, dass der Betrieb das Geld vom Netto Ihres Mannes einbehält, und auf den Sparvertrag überweist.
Freundliche Grüße