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    Vermögenswirksame Leistungen: So funktioniert VL / VwL

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 7. Mai 2026

    Vermögenswirksame Leistungen bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit, mit Unterstützung des Arbeitgebers Schritt für Schritt Vermögen aufzubauen. In Kombination mit staatlicher Förderung kann so über mehrere Jahre ein spürbarer Betrag zusammenkommen. Hier erfahren Sie verständlich, wie VL funktionieren, wer Anspruch hat und welche Anlageform sinnvoll ist.

    Seiteninhalt
    1. Was sind vermögenswirksame Leistungen?
    2. Wann lohnen sich VL?
    3. Wie funktionieren VL?
    4. Anlageformen
    5. Beantragung
    6. Anspruch & Höhe
    7. Staatliche Förderung
    8. Auszahlung
    9. Steuern
    10. Rechtliches
    11. Fazit
    12. Aktuelles
    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick
    • Höhe: Bis zu 40 € monatlich vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt
    • Lohnt sich: bereits ab dem ersten Euro Zuschuss
    • Anlage: z. B. ETF für Renditechancen oder Bausparen für Immobilienpläne
    • Laufzeit: 7 Jahre (6 Jahre Ansparphase + 1 Jahr Ruhephase)
    • Förderung: bis zu 80 € pro Jahr möglich

    Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?

    Vermögenswirksame Leistungen – kurz VwL oder VL – sind ein Zuschuss vom Arbeitgeber von bis zu 40 € monatlich, der in einen Sparvertrag fließt und Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau unterstützt.

    Das Geld fließt in bestimmte Anlageformen, wie z.B. Fonds oder Bausparen. Üblich ist eine feste Laufzeit von 7 Jahren. Ein Anspruch besteht, wenn VL im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sind. Menschen mit niedrigerem Einkommen profitieren zusätzlich von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage.


    Die vermögenswirksamen Leistungen auf einen Blick

    Für wen lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?

    Ob sich vermögenswirksame Leistungen lohnen, richtet sich vor allem nach dem Arbeitgeberbeitrag und möglichen Förderungen. Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Fällen VL sinnvoll sind und wann eher nicht.

    VL lohnen sich besonders

    VL sind weniger sinnvoll

    • ab dem ersten Euro, den Ihr Arbeitgeber dazuzahlt (geschenktes Geld).
    • wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.
    • wenn Sie Ihr Geld langfristig anlegen möchten.
    • wenn kein Zuschuss vom Arbeitgeber erfolgt.
    • keine staatliche Förderung möglich ist.
    • Sie das Geld kurzfristig benötigen.

    In der Praxis gilt: Sobald Ihr Betrieb vermögenswirksame Leistungen anbietet, lohnt sich die Nutzung in vielen Fällen. Das gilt vor allem dann, wenn zusätzlich eine staatliche Förderung möglich ist. Ohne Zuschuss oder Förderung fällt der Vorteil deutlich geringer aus. Eine ausführliche Einordnung mit allen Vor- und Nachteilen finden Sie hier: Vorteile und Nachteile im Detail

    Wie viel Geld bringen VL?

    VL können über die Jahre mehrere tausend Euro einbringen. Wie viel am Ende herauskommt, wird vor allem durch die monatliche Einzahlung, die gewählte Anlage und mögliche staatliche Zulagen bestimmt.

    Die wichtigsten Zahlen im Überblick

    • Bis zu 40 € monatlich vom Arbeitgeber
    • Das entspricht 480 € pro Jahr
    • Bis zu 80 € Arbeitnehmersparzulage jährlich
    • Laufzeit: 7 Jahre (6 Jahre Ansparphase + 1 Jahr Ruhephase)

    Beispiel: So können aus 40 € monatlich über 4.000 € entstehen

    Das folgende Beispiel zeigt, wie sich ein VL-Vertrag über die Laufzeit entwickeln kann. Selbst kleine monatliche Beträge können über die Jahre zu einer spürbaren Summe anwachsen.

    BausteinDetailsErgebnis
    Einzahlungen40 € monatlich über 6 Jahre2.880 €
    RenditeFonds / ETFs, ca. 6 % p. a.ca. 880 €
    Förderung80 € pro Jahr über 7 Jahre560 €
    Gesamtrund 4.300 €

    Die folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung im Zeitverlauf. Durch regelmäßige Beiträge, mögliche Rendite und staatliche Förderung wächst das Guthaben Schritt für Schritt an.

    VL-Rendite im Zeitverlauf

    Hinweis: Die tatsächliche Entwicklung kann je nach Anlageform, Kosten und Marktlage abweichen. Das Beispiel dient der Veranschaulichung und stellt keine garantierte Rendite dar.

    Wie funktioniert Sparen mit VL?

    Das Prinzip ist einfach: Ihr Arbeitgeber zahlt jeden Monat einen festen Betrag für Sie ein. Dieses Geld fließt in eine Anlage, die Sie selbst auswählen, wie z.B. Fonds, ETFs oder einen Bausparvertrag. Die Ansparphase dauert in der Regel 6 Jahre. Danach folgt ein weiteres Jahr ohne neue Beiträge (sogenannte Ruhephase). Erst im Anschluss können Sie frei über das angesparte Guthaben verfügen. Deshalb spricht man von einer Sperrfrist von insgesamt 7 Jahren.

    Wichtig: Eine vorzeitige Kündigung ist zwar möglich, führt jedoch in den meisten Fällen dazu, dass staatliche Förderungen verloren gehen.

    So läuft VL-Sparen ab

    • Passende Anlageform auswählen (z. B. ETF oder Bausparen)
    • Vertrag bei einem Anbieter abschließen
    • Arbeitgeber überweist monatlich den VL-Betrag
    • Staatliche Förderung nutzen (falls Anspruch besteht)
    • Nach 7 Jahren über das Guthaben verfügen

    Der Ablauf zeigt, dass VL-Sparen mit wenig Aufwand verbunden ist und weitgehend automatisch funktioniert. Die folgende Grafik veranschaulicht die Zusammenhänge noch einmal im Überblick.

    So funktionieren vermögenswirksame Leistungen

    Welche Anlageformen gibt es für VL?

    Vermögenswirksame Leistungen können in verschiedene Sparformen fließen – von sicher bis renditestark. Welche Anlage sich lohnt, hängt von Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft ab.

    Welche Anlageform passt zu Ihnen?

    So treffen Sie die richtige Entscheidung:

    • Wenn Sie breit gestreut und kostengünstig investieren möchten → ETF-Sparplan
      → ideal für langfristigen Vermögensaufbau, mit Kursschwankungen
    • Wenn Sie auf aktives Management setzen → Fondssparplan
      → gezielte Auswahl von Wertpapieren, aber meist mit höheren Kosten
    • Wenn Sie eine Immobilie planen → Bausparvertrag
      → sinnvoll für Eigenkapital und späteres Darlehen
    • Wenn Sie maximale Sicherheit wollen → Banksparplan
      → planbar, aber geringe Erträge
    • Wenn Sie bereits einen Immobilienkredit haben → Baukredit-Tilgung
      → spart Zinsen und reduziert Schulden

    Unsere Einschätzung: Aufgrund der guten Renditechancen und niedrigen Kosten ist für die meisten VL-Sparer ein ETF-Sparplan die beste Wahl.

    → VL-ETF: Anbieter und Konditionen im Vergleich

    Die Anlageformen im Überblick (Details auf den Unterseiten)

    Fondssparplan

    Aktiv gemanagte Fonds bieten einen langfristigen Vermögensaufbau mit hohen Wachstumschancen am Kapitalmarkt, allerdings meist zu höheren Gebühren.

    Mehr zu VL-Fondssparen

    ETF-Sparplan

    Mit einem ETF-Sparplan investieren Sie breit gestreut am Aktienmarkt, bauen langfristig Vermögen auf und profitieren von attraktiven Renditechancen und vergleichsweise niedrigen Kosten.

    Mehr zu VL-ETF

    Bausparvertrag

    Mit einem Bausparvertrag sparen Sie gezielt Kapital für den Kauf oder Bau einer Immobilie an und sichern sich gleichzeitig niedrige Zinsen für ein späteres Darlehen.

    Mehr zum VL-Bausparvertrag

    Banksparplan

    Der Banksparplan ist eine sichere Anlageform mit festen Zinsen, die einen planbaren Vermögensaufbau ermöglicht. Die Rendite ist allerdings vergleichsweise gering.

    Mehr zum VL-Banksparplan

    Baukredit-Tilgung

    Hier können Sie die vermögenswirksamen Leistungen direkt zur Rückzahlung eines bestehenden Immobilienkredits verwenden. Man spart Zinskosten und ist dadurch schneller schuldenfrei.

    Mehr zur Baukredit-Tilgung

    Weitere

    Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, wie z.B. Lebensversicherung, Riester-Rente (nur bei AVWL), oder betriebliche Altersvorsorge. Diese entsprechen jedoch nicht dem typischen VL-Modell (6 Jahre Einzahlung + 1 Ruhejahr), sondern haben längere Laufzeiten, wie z.B. bis zum Rentenbeginn.

    Alle Anlageformen vergleichen

    Sie sind unsicher, welche VL-Anlage am besten zu Ihnen passt? Vergleichen Sie alle Optionen übersichtlich mit Vor- und Nachteilen und finden Sie die passende Lösung.

    Vermögenswirksame Leistungen anlegen: alle Möglichkeiten im Vergleich

    Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen?

    Die Initiative geht immer vom Arbeitnehmer aus. Erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Ansprechpartner ist meist die Personalabteilung oder der direkte Vorgesetzte. Wählen Sie ein passendes Anlageprodukt, wie z.B. Fonds, ETFs oder Bausparen. Den VL-Vertrag schließen Sie als Arbeitnehmer selbst ab. Legen Sie Ihrem Betrieb die Vertragsbestätigung mit den Kontodaten des Sparplans vor. Der Ablauf in Kürze:

    Bitte wählen Sie eine Option aus
    Vermögenswirksame Leistungen online abschließen
    • 1. Im Betrieb nach VL erkundigen
    • 2. Anlageprodukt auswählen
    • 3. Vertrag online abschließen.
    • 4. Arbeitgeber VL-Bescheinigung übergeben.

    Eine ausführliche Anleitung inklusive aller Details finden Sie unter VL beantragen.

    Anspruch, Höhe und Voraussetzungen

    Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Ob Sie vermögenswirksame Leistungen erhalten, hängt vor allem von Ihrem Arbeitgeber ab. Häufig sind VL im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Gibt es keine solche Vereinbarung, kann der Betrieb sie auch freiwillig zahlen. Wer die Leistung beziehen möchte, muss zudem in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, siehe folgende Übersicht:

    Anspruch auf VL haben

    Nicht anspruchsberechtigt sind

    • Arbeitnehmer
    • Angestellte im öffentlichen Dienst
    • Beamte
    • Richter
    • Soldaten
    • Azubis
    • Selbstständige
    • Freiberufler
    • Rentner
    • Arbeitslose

    Mehr Details zu den Bedingungen und Ausnahmen finden Sie im Kapitel: VL-Anspruch

    Wie viele vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber?

    Die Höhe der Leistung ist nicht einheitlich festgelegt. Sie richtet sich vor allem nach Branche, Tarifvertrag oder individuellen Vereinbarungen im Unternehmen. Das Wichtigste in Kürze:

    • Bis zu 40 € monatlich vom Arbeitgeber sind möglich.
    • Die tatsächliche Höhe variiert je nach Branche und Tarifvertrag.
    • Im öffentlichen Dienst und bei Beamten sind häufig 6,65 € üblich.
    • Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Zahlung in der Regel anteilig.

    Tipp: Liegt der Zuschuss unter dem Höchstbetrag, können Sie die Differenz durch eigene Beiträge aufstocken und so die volle Förderung nutzen.

    Mehr zu den Beträgen in verschiedenen Branchen und dazu, wie Sie auch mehr als 40 € VL anlegen können, finden Sie im Kapitel: VL Höhe

    Staatliche Förderung mit der Arbeitnehmersparzulage

    Neben dem Zuschuss vom Arbeitgeber können vermögenswirksame Leistungen zusätzlich staatlich gefördert werden. Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage unterstützt vor allem Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen beim Vermögensaufbau.

    Je nach Anlageform sind bis zu 80 € Förderung pro Jahr möglich. Voraussetzung ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet:

    • bis zu 40.000 € jährlich (ledig)
    • bis zu 80.000 € jährlich (verheiratet)

    Die Arbeitnehmersparzulage im Überblick

    Anlageformmax. geförderte SparleistungFördersatzFörderhöchstbetrag
    Fonds und ETFs400 € (ledig) / 800 € (verheiratet)20 %80 € (ledig) / 160 € (verheiratet)
    Bausparen470 € (ledig) / 940 € (verheiratet)9 %43 € (ledig) / 86 € (verheiratet)
    Baukredit-Tilgung470 € (ledig) / 940 € (verheiratet)9 %43 € (ledig) / 86 € (verheiratet)

    Wichtig: Die Förderung erhalten Sie nur für bestimmte Anlageformen, siehe Tabelle. Andere wie z.B. Banksparpläne und Lebensversicherungen sind nicht förderfähig.

    Hinweis: Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss über die Steuererklärung beantragt werden.

    Auszahlung und Kündigung vermögenswirksamer Leistungen

    VwL haben eine feste Laufzeit von 7 Jahren (6 Jahre Ansparphase + 1 Ruhejahr). Nach Ablauf dieser Sperrfrist können Sie frei über das angesparte Guthaben verfügen.

    Diese Möglichkeiten haben Sie nach 7 Jahren:

    • Auszahlung: Sie lassen sich das Guthaben auszahlen und können frei darüber verfügen.
    • Weitersparen: Sie führen den bestehenden Vertrag fort oder schließen einen neuen VL-Vertrag ab.
    • Investiert bleiben: Sie zahlen nicht weiter ein, lassen das Geld aber angelegt und profitieren weiterhin von möglichen Erträgen.

    In der Praxis lassen viele Sparer ihren Vertrag weiterlaufen oder schließen einen neuen ab, um langfristig mehr Rendite zu erzielen.

    Vorzeitige Kündigung: Eine Kündigung vor Ablauf der 7 Jahre ist grundsätzlich möglich, führt jedoch in vielen Fällen dazu, dass die staatliche Förderung verloren geht.

    Weiterlesen: Ausführliche Infos zu VL auszahlen und VL kündigen

    Was muss ich zum Thema Steuern wissen?

    Vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich nicht steuerfrei. Sowohl der Zuschuss vom Arbeitgeber als auch mögliche Erträge unterliegen bestimmten steuerlichen Regelungen.

    • Arbeitgeberzuschuss: Wird als Teil des Gehalts behandelt und ist einkommensteuer- sowie sozialabgabenpflichtig.
    • Erträge: Zinsen und Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
    • Steuerbefreiung: Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei stellen.
    • Arbeitnehmersparzulage: Wird nicht besteuert, muss aber über die Steuererklärung beantragt werden.

    Ausführliche Infos zum Thema Steuern bei VL finden Sie im Kapitel: Steuererklärung. Die Anwendung der steuerlichen Regelungen in der Praxis werden im Lohnsteuerhandbuch des Bundesfinanzministeriums erläutert (Stand 2026).

    Hinweis: Gerade bei längeren Laufzeiten lohnt sich ein Blick auf die steuerlichen Rahmenbedingungen, da sie die tatsächliche Rendite beeinflussen können. Die konkrete Besteuerung kann je nach Anlage und persönlicher Situation abweichen. Im Zweifel ist eine individuelle Beratung sinnvoll.

    Rechtliche Grundlagen

    Die rechtliche Grundlage für vermögenswirksame Leistungen bildet das 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Darin sind unter anderem die zulässigen Anlageformen, die Voraussetzungen für die Förderung sowie die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt.

    Wichtige Regelungen im Überblick

    • VL sind grundsätzlich freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.
    • Ein Anspruch besteht nur, wenn sie im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sind.
    • Die Verwendung ist auf bestimmte, gesetzlich definierte Sparformen beschränkt.
    • Staatliche Zulagen sind an Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen geknüpft.
    • VL sind arbeitsrechtlich Teil des Einkommens und daher steuer- und sozialabgabenpflichtig.
    • Sie sind nicht auf jemand anderen übertragbar und in der Regel auch nicht pfändbar.

    Hinweis: In der Praxis spielen die rechtlichen Details für die meisten Sparer nur eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist vor allem, die grundlegenden Bedingungen zu kennen.

    Fazit: Vermögenswirksame Leistungen sinnvoll nutzen

    Vermögenswirksame Leistungen sind eine einfache Möglichkeit, zusätzliches Geld vom Arbeitgeber für den eigenen Vermögensaufbau zu nutzen. Über die Jahre kann sich daraus ein spürbarer Betrag ansammeln. Bereits ab dem ersten Euro Zuschuss empfiehlt sich ein genauer Blick, da es sich um geschenktes Geld handelt, das direkt angelegt wird. Ob sich VL im Einzelfall lohnen, kommt vor allem auf die gewählte Anlageform und die Entwicklung am Kapitalmarkt an.

    Tipp: Für die meisten Sparer ist ein VL-ETF-Sparplan eine sinnvolle Wahl, da er langfristig gute Renditechancen bietet und gleichzeitig kostengünstig ist.

    Informieren Sie sich über die verschiedenen Optionen und finden Sie die passende VL-Anlage: Vermögenswirksame Leistungen anlegen: alle Möglichkeiten im Vergleich

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    Vermögenswirksame Leistungen aktuell

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    1. Was sind vermögenswirksame Leistungen?
    2. Wann lohnen sich VL?
    3. Wie funktionieren VL?
    4. Anlageformen
    5. Beantragung
    6. Anspruch & Höhe
    7. Staatliche Förderung
    8. Auszahlung
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    11. Fazit
    12. Aktuelles
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