Die meisten Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, aber viele nutzen sie gar nicht: Gemeint sind Vermögenswirksame Leistungen, die man vom Arbeitgeber bekommt. Dabei handelt es sich um eine sinnvolle Geldanlage, bei der man ohne viel tun zu müssen, mehrere Tausend Euro an Vermögen ansparen kann. Zusätzlich gibt es noch Geld vom Staat geschenkt. Wie das Ganze funktioniert, und wie Sie die Leistung beantragen, haben wir für Sie einfach verständlich zusammengefasst.
➥ VL beantragen: So gehen Sie vor:

Fragen Sie Ihren Chef, ob und wie viele VL Sie erhalten. Sind es weniger als 40 Euro, stocken Sie die Differenz möglichst selbst auf.

Wählen Sie eine Anlageform aus, die zu Ihren Plänen passt, wie z.B. Fondssparen, Bausparen oder eine Altersvorsorge.

Schließen Sie den Vertrag direkt online ab, wie z.B. hier über vermoegenswirksame-leistungen.de. Das geht am schnellsten.

Übergeben Sie Ihrem Arbeitgeber die Bescheinigung zur Überweisung der VL-Sparbeiträge von Ihrem Anbieter.
Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
Der Chef spart für Sie monatlich Geld an, Vater Staat beteiligt sich daran mit einer Prämie. Das sind Vermögenswirksame Leistungen in einem Satz erklärt. Ihr Arbeitgeber zahlt monatlich bis zu 40 Euro, die genaue Höhe richtet sich nach der Branche, in der Sie arbeiten. Das Geld wird in einem Sparvertrag angelegt, wie z.B. in Bausparen, Fonds oder einen Banksparplan. Die Laufzeit beträgt 7 Jahre: 6 Jahre wird eingezahlt, ein weiteres Jahr ruht das Kapital. VL sind eine freiwillige Leistung, ein Betrieb ist also nicht dazu verpflichtet. Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen erhalten zudem eine staatliche Förderung, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Der Anspruch, die Höhe sowie die verschiedenen Anlageformen sind im 5. Vermögensbildungsgesetz geregelt.
Wer erhält Vermögenswirksame Leistungen (Voraussetzungen)?
Vermögenswirksame Leistungen erhalten Personen in einem festen Arbeitsverhältnis. Dazu gehören normale Angestellte, Beamte, Richter und Soldaten. Auch Auszubildende ab 16 können sie beantragen. Nicht berechtigt sind demnach Selbstständige, Freiberufler und Rentner. Die zweite Bedingung ist, dass der Arbeitgeber die freiwillige Leistung anbietet. Geregelt ist der Anspruch im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ob auch Sie VWL bekommen, erfahren Sie am besten bei Ihrem direkten Vorgesetzten oder in der Personalabteilung. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält die VL-Leistungen Regel anteilig. Mitarbeiter in der Probezeit haben dagegen noch keinen Anspruch. Ob jemand befristet oder unbefristet beschäftigt ist, macht dagegen keinen Unterschied. Was häufig verwechselt wird: Die Höhe Ihres monatlichen Einkommens ist nur für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage von Bedeutung. Für den Bezug der VL selbst spielt das Einkommen dagegen keine Rolle.
Wie kann ich meine VL anlegen? Die Möglichkeiten im Vergleich
Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich dann besonders, wenn sie richtig angelegt werden. Mit insgesamt 8 verschiedenen Möglichkeiten lassen sich VL wunderbar an Ihre Lebenspläne anpassen. Entscheidend für die Wahl Ihrer Anlageform sollte immer sein, wofür Sie das angesparte Vermögen später nutzen. Ein weiterer Aspekt ist, ob Sie zugunsten einer höheren Rendite ein gewisses Risiko eingehen, oder Ihre VL doch lieber sicher anlegen möchten. Auch die staatliche Förderung kann ein Argument sein, sich für eine bestimmte Geldanlage zu entscheiden. In der folgenden Tabelle stellen wir für Sie die 4 gängigsten Sparformen gegenüber. Weit verbreitet und beliebt ist z.B. die Anlage in VL-Fondssparen, die Einzahlung in einen Bausparvertrag oder den klassischen Banksparplan. Weniger bekannte Möglichkeiten sind z.B. die Tilgung eines bestehenden Baukredits oder das Ansparen für die Altersvorsorge. Eine Übersicht mit allen Optionen finden Sie in unserem ausführlichen Vergleich.
Rendite
Ø 1,5% Darlehenszins
Risiko
Höhe Zahlung vom Arbeitgeber
Verwendung
Dauer der Einzahlung
staatliche Förderung
Wie lange läuft eine Vermögenswirksame Leistung?
Egal für welche Anlage Sie sich entscheiden: Vermögenswirksame Leistungen haben immer eine Laufzeit von 7 Jahren. Es gilt die 6+1 Regel. Das bedeutet: 6 Jahre lang wird Geld eingezahlt, danach ruht das Kapital in einer einjährigen Sperrfrist. Der Vertrag kann danach entweder ausgezahlt, oder weiter bespart werden. Bei einem Bausparvertrag können Sie nach der Ansparphase ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen. Entscheiden Sie sich für den Bezug des Darlehens, wird das angesparte Guthaben der VL als Eigenkapital für die Finanzierung verwendet.
Kann ich VWL auch nachträglich oder rückwirkend beantragen?
Sie können auch Vermögenswirksame Leistungen beantragen, wenn Sie schon eine Weile im Unternehmen tätig sind. Ihr Anspruch verfällt deshalb nicht. Eine nachträgliche Beantragung ist grundsätzlich auch möglich, und zwar rückwirkend zum Beginn des Jahres, in dem Sie Ihren Vertrag abschließen. Sie müssen jedoch in dem Fall die Sparbeiträge aus eigener Tasche finanzieren. Hierzu folgendes Beispiel: Sie beginnen im Oktober Ihren neuen Job. Ihr Betrieb zahlt die VL somit ab Oktober. Wenn Sie die Leistung für das komplette Jahr ausnutzen möchten, müssen Sie die Sparbeiträge für die Monate Januar bis September nachträglich selbst einzahlen.
Für wen lohnen sich VWL?
Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich bereits ab dem ersten Euro, den der Arbeitgeber locker macht. Schließlich handelt es sich um geschenktes Geld, auf welches man nicht verzichten sollte. Auch wenn der Betrieb die Zuwendung nicht zahlt, kann das Ganze dennoch sinnvoll ein. Die staatliche Arbeitnehmersparzulage wird auch für selbst eingezahlte VWL gewährt. Auch hier würde man Geld verschenken, wenn man den Anspruch verfallen lässt.
Wie funktioniert der Vermögensaufbau mit VL?
Ziel und Grundkonzept der VL ist, Arbeitnehmer beim Aufbau von Vermögen zu unterstützen. Ein Vermögensaufbau mit nur 40 Euro pro Monat hört sich zugegeben erst mal nicht so attraktiv an. Doch das Ganze muss auf lange Sicht betrachtet werden. Denn in einem Jahr kommen immerhin schon 480 Euro zusammen. Nach 6 Jahren sind es bereits 2880 Euro. Bisher nicht eingerechnet sind die Verzinsung sowie die staatliche Förderung. Stellen wir uns nun vor, die VWL werden in einen lukrativen ETF-Fondsparplan mit einer durchschnittlichen Rendite von 6 Prozent angelegt. Dies ist auf keinen Fall zu hoch gegriffen, da es auch Fonds mit einem jährlichen Wachstum von 8 oder 9 Prozent gibt. Rechnet man das Ganze inklusive der Zinsen nun auf 7 Jahre hoch – es wird das Ruhejahr mit eingerechnet – ergibt sich bereits ein Guthaben in Höhe von ca. 3760 Euro. Bei maximaler staatlicher Förderung von 80 Euro pro Jahr kommen weitere 560 Euro hinzu (80 x 7). Da die Förderung in den Sparplan eingezahlt wird, wird diese auch mit verzinst. Am Ende sprechen wir also über ca. 700 Euro Förderung. Im Ergebnis können Sie mit den VL ein Vermögen von ca. 4.470 Euro aufbauen. Noch deutlich besser fällt das Ergebnis aus, wenn die VL nach Ablauf weiter bespart werden: Nach 13 Jahren sind es bereits über 10.000 Euro Endkapital. Mit entscheidend für das schnelle Wachstum ist der sogenannte Zinses-Zinseffekt. Dieser entsteht, indem auch die erwirtschaftete Rendite wieder mit in den Sparplan angelegt wird, und hierdurch selbst Zinsen abwirft. Tipp: Die Wertentwicklung können Sie auch schnell und einfach mit unserem VL-Rechner nachvollziehen. Berechnen Sie die Verzinsung sowie das Gesamtkapital zum Ende der Laufzeit, wahlweise mit und ohne staatliche Förderung.
Staatliche Förderung
Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich gefördert. Das Ganze nennt sich Arbeitnehmersparzulage, und wird einmal im Jahr über die Steuererklärung beantragt. Die Zulage wird jedoch nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe gewährt. Infos zu den Voraussetzungen sowie zur Beantragung finden Sie im Kapitel Arbeitnehmersparzulage. VL lassen sich mit weiteren staatlichen Förderungen kombinieren. So haben Arbeitnehmer die einen Bausparvertrag abschließen, zusätzlich die Chance auf die Wohnungsbauprämie. Wer seine VWL in eine Riester-Rente einzahlt, bekommt zwar nicht die Sparzulage, hat jedoch Anspruch auf die umfangreichen Riester-Förderungen.
VL-Leistungen in der Steuererklärung
Das Thema Steuererklärung ist bei VL-Leistungen in zweierlei Hinsicht wichtig. Zum einen sind Erträge aus Geldanlagen steuerpflichtig. Gemeint sind damit die Zinsen z.B. aus einem Banksparplan oder die Kursgewinne bei Fonds. Beide unterliegen der Abgeltungssteuer, und werden in der Steuererklärung unter Einkünfte aus Kapitalvermögen geführt. Hierbei erfolgt eine pauschale Besteuerung in Höhe von 25 Prozent. Da jedoch noch Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzukommen, sprechen wir im Ergebnis von einer Gesamt-Steuerbelastung von ca. 28 Prozent. Der zweite wichtige Punkt in Sachen Steuer ist die Beantragung der staatlichen Arbeitnehmersparzulage. Diese erfolgte früher über die Anlage VL, welche jedoch inzwischen durch die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung ersetzt wurde. Ausführliche Infos finden Sie im Kapital Steuererklärung.
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