• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
vermoegenswirksame-leistungen.de

vermoegenswirksame-leistungen.de

    • Beantragen
    • Vergleichen
      • VL-Anlagen im Vergleich
      • VL-Depot
      • VL-Rechner
    • Anlegen
      • frei sparen
        • VL-Fondssparen
        • ETF
        • Banksparplan
      • Bauen & Wohnen
        • Bausparvertrag
        • Baukredit tilgen
        • Genossenschaftsanteile
      • Rente
        • AVWL
        • Riester-Rente
        • Betriebliche Altersvorsorge
        • Lebensversicherung
    • Informieren
      • Basiswissen
        • Was sind vermögenswirksame Leistungen?
        • Wer hat Anspruch?
        • Höhe
        • Sperrfrist
        • Auszahlung
        • Kündigung
      • Erweitert
        • FAQ zum VWL-Vertrag
        • 5. Vermögensbildungsgesetz
        • öffentlicher Dienst
        • Infos für Arbeitgeber
        • Steuererklärung
        • Lohnabrechnung
    • Förderung
      • Arbeitnehmersparzulage
      • Wohnungsbauprämie
      • Riester-Zulagen

    VL-Depot: Vergleich zeigt, welche Anbieter sich lohnen

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 26. April 2022

    Wer vermögenswirksame Leistungen in Wertpapiere anlegen möchte, benötigt hierfür ein spezielles VL-Depot. Unser Vergleich zeigt, welche Anbieter sich im Jahr 2022 lohnen. Wir erläutern, wie es funktioniert, und wie Sie vorgehen.

    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick

    • 1. Erkundigen Sie sich bei Ihren Vorgesetzten oder der Personalabteilung nach VL. Bekommen Sie weniger als 40 Euro monatlich, stocken Sie die Differenz möglichst privat auf. Sie profitieren dann von höheren Renditechancen.
    • 2. Eröffnen Sie Ihr Depot. In der folgenden Übersicht finden Sie verschiedene Anbieter zur Auswahl.
    • 3. Wählen Sie dann aus einer Liste Ihren gewünschten Fondssparplan aus.
    • 4. Übergeben Sie Ihrem Arbeitgeber die Bescheinigung der Depotbank.

    Die besten VL-Depot für 2022 im Vergleich

    Fondssparen kann man bei so ziemlich bei jeder Bank. Die Einzahlung vermögenswirksamer Leistungen erlauben jedoch nur wenige Anbieter, wie die folgende Übersicht zeigt. Achten Sie auf eine große Auswahl an Fonds sowie einen möglichst niedrigen Ausgabeaufschlag. Das beste Gesamtpaket in unserem Vergleich bieten derzeit Finvesto und Oskar.

    Anbieter
    Konditionen
    Fonds
    Förderung
    Eröffnung

    Finvesto (Ebase)

    Logo von Finvesto

    Konditionen
    • Depotführungsgebühr: 10 € / Jahr
    • Ausgabeaufschlag: 1,25% (75% Rabatt)
    • Transaktionskosten 0,20% bei ETFs
    • Mindest-Sparrate: keine
    • online eröffnen: ja
    Auswahl
    • Fondssparpläne: ca. 600
    • ETF: ca. 500
    staatliche förderung
    ja

    Oskar

    Logo von Oskar

    Konditionen
    • Gesamtkosten: 0,1% vom Depotwert / Monat (bei 1.000 € entsprechend 1 € / Monat)
    • Transaktionskosten 0,14% bei ETFs
    • Mindest-Sparrate: 25,00 €
    • online eröffnen: ja
    Auswahl
    • Fondssparpläne: 0
    • ETF: 6
    staatliche förderung
    nein

    FFB (FIL Fondsbank)

    Logo der FFB

    Konditionen
    • Depotführung: 12 € / Jahr
    • Ausgabeaufschlag: Ø 3%
    • Mindest-Sparrate: 25,00 €
    • online abschließen: nein
    Auswahl
    • Fondssparpläne: ca. 250
    • ETFs: 0
    staatliche förderung
    ja

    DWS

    Logo der DWS

    Konditionen
    • Kontoführungsgebühr: 12 € / Jahr
    • Ausgabeaufschlag: Ø 4%
    • Mindest-Sparrate: 12,00 €
    • online abschließen: ja
    Auswahl
    • Fondssparpläne: 99:
    • ETFs: 0
    staatliche förderung
    ja

    Union-Investment

    Logo von Univest

    Konditionen
    • Kontoführungsgebühr: 13,50 € / Jahr
    • Ausgabeaufschlag: Ø 4%
    • Mindest-Sparrate: 7,50 €
    • online verfügbar: nein
    Auswahl
    • Fondssparpläne: 4
    • ETFs: 0
    staatliche förderung
    ja

    Deka

    Logo von Deak

    Konditionen
    • Kontoführungsgebühr: 12,50 € / Jahr
    • Ausgabeaufschlag: Ø 4%
    • Mindest-Sparrate: 26,00 €
    • online verfügbar: nein
    Auswahl
    • Fondssparpläne: 10
    • ETFs: 0
    staatliche förderung
    ja

    Was ist ein VL-Depot?

    Anleger die ihr Geld in Fonds oder Aktien investieren möchten, benötigen hierfür ein Wertpapierdepot. Dies ist ein Konto, mit dem man Wertpapiere kaufen, verkaufen und verwahren kann. Um ein VL-Depot handelt es sich dann, wenn dort auch vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber eingezahlt werden können. Dies ist nicht bei jedem Anbieter möglich. Das Depot wird entweder bei einer Bank oder einer Fondsgesellschaft eröffnet. Der Arbeitnehmer schließt einen Sparplan ab, mit dem jeden Monat Anteile an einem Investmentfonds erworben werden. VL-Fondssparen wird vom Staat mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage gefördert.

    Wie kann ich ein VL-Depot eröffnen?

    Wie Sie Ihr Depot für VL-Sparen eröffnen, entnehmen Sie bitte der folgenden Anleitung. Der Ablauf gleicht etwa einem Girokonto, welches Sie online abschließen. Wir haben die Schritte für Sie zusammengefasst:

    • 1. Wählen Sie Ihren Favoriten aus unserer Übersicht aus. Über den Button „Antrag“ gelangen Sie zur Webseite.
    • 2. Geben Sie dort bitte die gefragten Daten ein. Es erfolgt eine Prüfung Ihrer Identität über einen Video-Chat (Video-Ident-Verfahren). Halten Sie bitte hierfür Ihren Personalausweis bereit.
    • 3. Drucken Sie bitte den ausgefüllten Antrag aus, unterschreiben ihn, und senden ihn an die angegebene Adresse zurück.
    • 4. In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihre Zugangsdaten auf dem Postweg. Melden Sie sich damit in Ihrem Konto an.
    • 5. Wählen Sie Ihren gewünschten VL-Sparplan aus, entweder über eine Auswahlliste oder die Suchfunktion.
    • 6. Ihr Arbeitgeber benötigt dann noch die Bescheinigung der Depotbank, um das Geld auf den Sparplan zu überweisen.

    Welche Kosten und Gebühren gibt es bei Fonds?

    Hohe Kosten schmälern auch bei Fondssparen die Rendite. Bei Fonds unterscheidet man zwischen laufenden und einmaligen Gebühren. Laufende Kosten sind z.B. die jährliche Pauschale für die Depotführung sowie Management- oder Verwaltungsgebühren. Einmalig fallen dagegen Ordergebühren beim Kauf und Verkauf (Transaktionsgebühr) sowie der sogenannte Ausgabeaufschlag an. Dieser wird auch als Agio bezeichnet. Während die jährliche Grundpauschale heutzutage eher zu vernachlässigen ist, kommt dem Agio eine besondere Bedeutung zu. Denn hierdurch kann sich der Kauf des Fonds um bis zu 5 Prozent verteuern, was durch eine positive Wertentwicklung an den Börsen erst wieder ausgeglichen werden muss.

    Gibt es auch ein VL-Depot kostenlos?

    Die Verwendung des Begriffs kostenlos bezieht sich immer auf die Jahresgebühr. Gemeint ist also, dass die Bank keine feste jährliche Pauschale verlangt. Eine Jahresgebühr von 0 Euro ist heutzutage bei vielen standardmäßigen Onlinedepots üblich. Ein komplett kostenloses VL-Fondsdepot gibt es jedoch nicht. Das liegt daran, dass die Abwicklung der vermögenswirksamen Leistungen mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Auf unserer Webseite finden Sie jedoch preiswerte Angebote, bei denen nur ein geringer Betrag von z.B. 12 Euro pro Jahr anfällt. Wird zudem noch ein Rabatt auf das Agio gewährt, fallen für Sie im Prinzip keine hohen Kosten an. Bei ETFs werden zudem Transaktionsgebühren von durchschnittlich 0,25 Prozent pro Kauf fällig.

    Ist auch eine Anlage in ETF möglich?

    Sie können das Geld vom Arbeitgeber auch in sogenannte Exchange Traded Funds – kurz ETF – anlegen. Dies ist bei einigen Depots möglich, siehe Übersicht oben. Das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet auch hier Finvesto.

    Warum benötigt man für vermögenswirksame Leistungen ein extra Depot?

    Vermögenswirksame Leistungen dürfen nicht mit anderen Geldanlagen vermischt werden. Das gilt zumindest bei einer Anlage in Wertpapieren. Der Grund ist, dass während der festen Laufzeit der VWL keine Änderungen am Vertrag vorgenommen werden dürfen. Während dieser sogenannten Sperrfrist können also auf dem Depot keine zusätzlichen Käufe oder Verkäufe von Fonds stattfinden. Das liegt wiederum an der staatlichen Förderung, welche ausschließlich für VL-Sparen gewährt wird. Hierbei muss eine exakte Zuordnung zwischen der VL-Anlage und der Arbeitnehmersparzulage gegeben sein. Nach Ablauf der Sperrfrist werden die gesperrten Fondsanteile in „freie“ umgewandelt. Der Sparer kann diese nun verkaufen, oder auch mit anderen Anlagen vermischen. Wird jedoch ein weiterer VL-Vertrag angeschlossen, verlängert sich auch die Sperrfrist entsprechend.

    VL-Depot kündigen: Wie geht das?

    Zunächst muss unterschieden werden, ob Sie nur Ihren Sparvertrag kündigen, oder tatsächlich das Depot auflösen möchten. Mit einer Auflösung endet die komplette Bankverbindung. Es sind dann keine weiteren Einzahlungen mehr möglich. Die enthaltenen Fonds werden zum aktuellen Börsenkurs verkauft, und der entsprechende Gegenwert ausgezahlt. Der Kündigungswunsch ist der Bank schriftlich unter Angabe von Vertragsnummer, Zeitpunkt sowie Ihrer Bankverbindung mitzuteilen. Möchten Sie sich lediglich Ihre VL auszahlen lassen, erteilen Sie Ihrer Depotbank über Ihr Online-Banking einen Verkaufsauftrag. Die Anteile werden verkauft, das eigentliche Depot bleibt jedoch bestehen. Auch hier ist Sperrfrist zu beachten. Eine vorzeitige Verfügung ist zwar möglich. Sie verlieren jedoch eventuell den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, siehe auch Kapitel zur Kündigung.

    Kann ich meine Fonds zu einer anderen Bank übertragen?

    Grundsätzlich können Sie Ihre Fonds immer zu einem anderen Anbieter übertragen. Hierzu eröffnen Sie zuerst ein neues Depot für Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Über den kostenlosen Umzugsservice Ihrer neuen Bank wird die Übertragung der Wertpapiere automatisch für Sie abgewickelt. Ein Umzug innerhalb der Sperrfrist kann nur „prämienschädlich“ erfolgen. Das bedeutet, dass der Anspruch auf die staatliche Förderung verloren gehen kann. Eine Depotübertragung wird daher erst nach Ablauf der sieben Jahre empfohlen. Falls Sie aufgrund Ihres Einkommens keine Förderung erhalten, hat ein vorzeitiger Wechsel keine Nachteile.

    Leser-Interaktionen

    Kommentare

    1. Eric meint

      14. November 2021 um 18:12

      Guten Tag,

      ich habe ein VWL-Depot bei der Deutschen Bank. Mein Berater schrieb mir, dass er aufgrund der Sperrfrist die erworbenen Wertpapiere nicht veräußern bzw. mir das Geld nicht auszahlen kann. Ist er damit im Recht? Vielen Dank im Voraus.

      Antworten
      • admin meint

        18. November 2021 um 11:29

        Hallo,

        der Berater handelt grundsätzlich richtig, indem er Sie auf die Sperrfrist hinweist. Wenn Sie die Wertpapiere vorzeitig veräußern, verlieren Sie den Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage. Wenn Sie allerdings keine Förderung erhalten, oder Sie nehmen eine Rückzahlung einer erhaltenen Förderung in Kauf, können Sie sich die VL auch schon vor der Sperrfrist auszahlen lassen. Sie müssen nur Ihren Berater darauf hinweisen. Er darf dann die Auszahlung nicht mehr verweigern.

        Freundliche Grüße

        Antworten

    Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Footer

    vermoegenswirksame-leistungen.de

    Kontakt

    • Kontakt / Impressum
    • Über uns

    Daten & Haftung

    • Disclaimer
    • Datenschutz

    Copyright

    © 2022 - vermoegenswirksame-leistungen.de