Wer vermögenswirksame Leistungen in Fonds oder ETFs anlegen möchte, benötigt hierfür ein spezielles VL-Depot. Wir erläutern, wie es funktioniert, und was es kostet. Unser Vergleich zeigt, welche Anbieter sich im Jahr 2024 lohnen.
- 1. Erkundigen Sie sich bei Ihren Vorgesetzten oder der Personalabteilung nach VL. Bekommen Sie weniger als 40 Euro monatlich, stocken Sie die Differenz möglichst privat auf. Sie profitieren dann von höheren Renditechancen.
- 2. Eröffnen Sie Ihr Depot. In der folgenden Übersicht finden Sie verschiedene Anbieter zur Auswahl.
- 3. Wählen Sie dann aus einer Liste Ihren gewünschten Fondssparplan aus.
- 4. Übergeben Sie Ihrem Arbeitgeber die Bescheinigung der Depotbank.
Die besten VL-Depot für 2024 im Vergleich
Fondssparen kann man bei so ziemlich bei jeder Bank. Die Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen erlauben jedoch nur wenige Anbieter, wie die folgende Übersicht zeigt. Achten Sie bei Ihrem VL-Depot auf eine große Auswahl an Fonds sowie einen möglichst niedrigen Ausgabeaufschlag. Das beste Gesamtpaket in unserem Vergleich bieten derzeit Finvesto und Oskar.
Finvesto (Ebase)
- Kontoführung: 10 € / Jahr
- Ausgabeaufschlag: 1,25%
- Kosten für ETF: 0,20% p.a.
- online eröffnen: ja
- Fondssparpläne: ca. 1000
- ETF: ca. 500
- Mindest-Sparrate: ab 1 Euro
- staatliche Förderung: ✓︎
- Mindestlaufzeit: 7 Jahre
- eigene Fondsauswahl möglich: ✓︎
- nachhaltige Investments wählbar: ✓︎
- Wechsel des Fonds während der Laufzeit: ✗︎
- weitere Sparpläne im gleichen Depot: ✓︎
- gemeinsame Einzahlung mit Ehepartner: ✗︎
- vorzeitige Kündigung: 10 Euro
Oskar
- Kontoführung: 1,0% der Anlagesumme p.a. (bei 2.000 € entsprechend 20,00 € / Jahr)
- Kosten für ETF: 0,14% p.a.
- online eröffnen: ja
- Fondssparpläne: 0
- ETF: 6
- Mindest-Sparrate: 25,00 €
- staatliche Förderung: ✗︎
- Mindestlaufzeit: keine (Sperrfrist entfällt)
- eigene Fondsauswahl möglich: ✗︎
- nachhaltige Investments: ✓︎
- Wechsel des Fonds während der Laufzeit: ✓︎
- weitere Sparpläne im gleichen Depot: ✓︎
- gemeinsame Einzahlung mit Ehepartner: ✗︎
- vorzeitige Kündigung: 0,00 €
ComDirect
- Kontoführung: 12 € / Jahr
- Ausgabeaufschlag: 2,50%
- Kosten für ETF: 0,20% p.a.
- online eröffnen: ja
- Fondssparpläne: ca. 600
- ETFs: 500
- Mindest-Sparrate: 25,00 €
- staatliche Arbeitnehmersparzulage: ✓︎
- Mindestlaufzeit: 7 Jahre
- eigene Fondsauswahl: ✓︎
- nachhaltige Investments wählbar: ✓︎
- Wechsel der Anlage während der Laufzeit: ✗︎
- weitere Sparpläne im gleichen Depot: ✗︎
- gemeinsame Einzahlung mit Ehepartner: ✗︎
- vorzeitige Kündigung: 10 €
Evergreen
- Gesamtkosten: 0,9% der Anlagesumme p.a. (bei 2.000 € entsprechend 18 € / Jahr)
- online abschließen: ja
- Fondssparpläne: 1
- ETFs: 0
- Mindest-Sparrate: 1,00 €
- Arbeitnehmersparzulage: ✗︎
- Mindestlaufzeit: keine
- eigene Fondsauswahl: ✗︎
- nachhaltige Investments: ✓︎
- Wechsel der Anlage während der Laufzeit: ✗︎
- weitere Sparpläne im gleichen Konto: ✗︎
- gemeinsame Einzahlung mit Ehepartner: ✗︎
- vorzeitige Auflösung: 0,00 €
Deka
- Kontoführung: 12,50 € / Jahr
- Ausgabeaufschlag: Ø 4%
- online verfügbar: nein
- Fondssparpläne: 13
- ETFs: 0
- Mindest-Sparrate: 26,00 €
- Arbeitnehmersparzulage: ✓︎
- Mindestlaufzeit: 7 Jahre
- eigene Fondsauswahl: ✓︎
- nachhaltige Investments wählbar: ✓︎
- Wechsel der Anlage während der Laufzeit: ✗︎
- weitere Sparpläne im gleichen Konto: ✗︎
- gemeinsame Einzahlung mit Ehepartner: ✓︎
- vorzeitige Auflösung: 25 €
Union-Investment
- Kontoführung: 13,50 € / Jahr
- Ausgabeaufschlag: Ø 4%
- online verfügbar: nein
- Fondssparpläne: 8
- ETFs: 0
- Mindest-Sparrate: 7,50 €
- Arbeitnehmersparzulage: ✓︎
- Mindestlaufzeit: 7 Jahre
- eigene Fondsauswahl: ✓︎
- nachhaltige Investments wählbar: ✓︎
- Wechsel der Anlage während der Laufzeit: ✗︎
- weitere Sparpläne im gleichen Konto: ✗︎
- gemeinsame Einzahlung mit Ehepartner: ✗︎
- vorzeitige Auflösung: 12,50 €
Was ist ein VL-Depot?
Ein Depot ist ein Konto, mit dem man Wertpapiere wie z.B. Aktien oder Fonds an der Börse kaufen und verkaufen kann. Um ein VL-Depot handelt es sich dann, wenn dort auch die Einzahlung vermögenswirksamer Leistungen vom Arbeitgeber möglich ist. Dies erlaubt jedoch nicht jeder Anbieter. Der Arbeitnehmer eröffnet es entweder bei einer Bank oder direkt bei einer Fondsgesellschaft. Mit dem Geld werden jeden Monat Anteile an einem Investmentfonds erworben. Man bezeichnet dies auch als VL-Fondssparen, welches zudem vom Staat mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage gefördert wird.
Wie kann ich ein VL-Depot eröffnen?
Wie Sie ein Depot für VL eröffnen, entnehmen Sie bitte der folgenden Anleitung. Der Ablauf gleicht etwa der Eröffnung eines Girokontos über das Internet. Wir haben die Schritte für Sie zusammengefasst:
- 1. Wählen Sie Ihren Favoriten aus unserer Tabelle (oben) aus. Über den Button „Antrag“ gelangen Sie zur Webseite.
- 2. Geben Sie dort bitte die gefragten Daten in das Antragsformular ein. Es erfolgt eine Prüfung Ihrer Identität über einen Video-Chat (Video-Ident-Verfahren). Halten Sie bitte hierfür Ihren Personalausweis bereit.
- 3. Senden Sie die Unterlagen (falls erforderlich) ausgedruckt und unterschrieben an die angegebene Adresse zurück.
- 4. In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihre Zugangsdaten auf dem Postweg. Melden Sie sich damit in Ihrem Konto an.
- 5. Wählen Sie Ihren gewünschten VL-Sparplan aus, entweder über eine Auswahlliste oder die Suchfunktion.
- 6. Ihr Arbeitgeber benötigt dann noch die Bescheinigung der Depotbank, um das Geld auf den Sparplan zu überweisen.
Welche Kosten fallen bei der Anlage an?
Bei einem Depot für vermögenswirksame Leistungen unterscheidet man zwischen laufenden und einmaligen Gebühren. Laufende Kosten sind z.B. die jährliche Pauschale für die Depotführung. Einmalig fallen dagegen Ordergebühren beim Kauf und Verkauf (Transaktionskosten) sowie der sogenannte Ausgabeaufschlag (Agio) an. Während die Grundpauschale heutzutage eher zu vernachlässigen ist, kann das Agio den Kauf eines Fonds um bis zu 5 Prozent verteuern. Dies muss durch eine positive Wertentwicklung an den Börsen erst wieder hereingeholt werden. Die Kosten im Überblick:
- jährliche Depotführungsgebühr
- Management- oder Verwaltungsgebühren
- Ausgabeaufschlag (bei aktiv gemanagten Fonds)
- Transaktionsgebühren für Kauf und Verkauf
Gibt es auch ein kostenloses VL-Depot?
Die Verwendung des Begriffs kostenlos bezieht sich immer auf die Jahresgebühr. Gemeint ist also, dass die Bank keine feste jährliche Pauschale verlangt. Eine Jahresgebühr von 0 Euro ist heutzutage bei vielen standardmäßigen Onlinedepots üblich. Ein komplett kostenloses VL-Fondsdepot gibt es jedoch nicht. Das liegt daran, dass die Abwicklung der vermögenswirksamen Leistungen mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Auf unserer Webseite finden Sie jedoch preiswerte Angebote, bei denen nur ein geringer Betrag von z.B. 10 Euro pro Jahr anfällt. Wird zudem noch ein Rabatt auf das Agio gewährt, fallen für Sie im Prinzip keine hohen Kosten an. Bei ETFs werden zudem Transaktionsgebühren von durchschnittlich 0,18 Prozent pro Kauf fällig.
Kann man VL auch in ETFs anlegen?
Seit einiger Zeit können Arbeitnehmer das Geld vom Arbeitgeber auch in sogenannte Exchange Traded Funds – kurz ETF – anlegen. Die Besonderheit dieser Fonds besteht darin, dass hierbei ein bekannter Börsenindex wie z.B. den Dax, Dow-Jones oder MSCI-World nachbildet wird. Der große Vorteil für den Anleger besteht darin, dass die Gebühren besonders niedrig sind. Auf unserer Webseite finden Sie eine Übersicht mit entsprechenden Anbietern für ETF.
Kann man ein VL-Depot auch direkt bei Ebase eröffnen?
Nein, leider kann man direkt bei Ebase kein Depot für vermögenswirksame Leistungen eröffnen. Ebase bietet generell keine Dienstleistungen für Endkunden an. Der Anbieter ist ausschließlich im B2B-Bereich tätig, und verwaltet Depots für Banken, Versicherungen, Finanzvertriebe und Vermögensverwalter. Verbraucher können das Angebot jedoch indirekt über Kooperationspartner nutzen. VL-Sparen ist z.B. über den Partner Finvesto möglich, den Sie auch in unserem Vergleich finden.
Warum benötigt man für vermögenswirksame Leistungen ein extra Depot?
Vermögenswirksame Leistungen dürfen nicht mit anderen Geldanlagen vermischt werden. Das gilt zumindest bei einer Anlage in Wertpapieren. Der Grund ist, dass während der festen Laufzeit der VWL keine Änderungen am Vertrag vorgenommen werden dürfen. Während dieser sogenannten Sperrfrist können also auf dem Depot keine zusätzlichen Käufe oder Verkäufe von Fonds stattfinden. Das liegt wiederum an der staatlichen Förderung, welche ausschließlich für VL-Sparen gewährt wird. Hierbei muss eine exakte Zuordnung zwischen der VL-Anlage und der Arbeitnehmersparzulage gegeben sein. Nach Ablauf der Sperrfrist werden die gesperrten Fondsanteile in „freie“ umgewandelt. Der Sparer kann diese nun verkaufen, oder auch mit anderen Anlagen vermischen. Wird jedoch ein weiterer Vertrag angeschlossen, verlängert sich auch die Sperrfrist entsprechend.
VL-Depot kündigen: Wie funktioniert das?
Zunächst muss unterschieden werden, ob Sie lediglich Ihren Sparvertrag oder tatsächlich das komplette Depot kündigen möchten. Mit einer Kündigung endet die komplette Bankverbindung. Es sind dann keine weiteren Einzahlungen mehr möglich. Die enthaltenen Fonds werden zum aktuellen Börsenkurs verkauft, und der entsprechende Gegenwert ausgezahlt. Der Kündigungswunsch ist der Bank schriftlich unter Angabe von Vertragsnummer, Zeitpunkt sowie Ihrer Bankverbindung mitzuteilen. Möchten Sie sich lediglich Ihre VL auszahlen lassen, erteilen Sie Ihrer Depotbank über Ihr Online-Banking einen Verkaufsauftrag. Die Anteile werden verkauft, das eigentliche Konto bleibt jedoch bestehen.
Kann man das Depot auch vorzeitig auflösen?
Ja, eine vorzeitige Auflösung ist natürlich jederzeit möglich. Jedoch ist hierbei die Mindestlaufzeit – auch genannt Sperrfrist – zu beachten. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen vor Ablauf der sieben Jahre kündigt, kann hierdurch seinen Anspruch auf die staatliche Förderung verlieren. Verweist der Anbieter bei Ihrem vorzeitigen Auflösungswunsch auf die übliche Sperrfrist, teilen Sie im Antwortschreiben mit, dass Sie ausdrücklich eine prämienschädliche Verfügung wünschen. Ihre Kündigung wird dann bestätigt, und der Auszahlungsbetrag aus den verkauften Fonds auf Ihr Girokonto überwiesen. Falls Sie aufgrund Ihres Einkommens keine Arbeitnehmersparzulage erhalten, hat eine vorzeitige Auflösung keine Nachteile.
Kann ich meine Fonds zu einer anderen Bank übertragen?
Ja, Sie können Ihre Fonds grundsätzlich immer zu einer anderen Bank übertragen. Hierzu schließen Sie zuerst Ihr neues Depot ab. Über den kostenlosen Umzugsservice Ihrer neuen Bank wird die Übertragung automatisch für Sie abgewickelt. Ein Umzug innerhalb der Sperrfrist kann nur „prämienschädlich“ erfolgen. Das bedeutet, dass der Anspruch auf die staatliche Förderung verloren gehen kann. Eine Depotübertragung wird daher – wenn man förderberechtigt ist – erst nach Ablauf der sieben Jahre empfohlen.
Hallo,
Als Depot empfehle ich Ihnen die Anbieter Finvesto oder Evergreen (siehe Tabelle oben). Bei Finvesto können Sie über die Fondssuche nachhaltige Investments gezielt filtern. Der Anbieter Evergreen investiert ausschließlich in solche Fonds. Sie können bei der Auswahl zudem auf das sogenannte FNG-Siegel achten. Dies ist ein Qualitätsstandard für nachhaltige Geldanlagen (Mehr Infos unter dem Link).
Freundliche Grüße
Hallo,
ich zahle zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen von meinem Arbeitgeber noch Geld mit in ein VL-Depot, sodass ich zusammen auf 40€ im Monat komme. Bin ich dann immer noch berechtigt für die 80€ Arbeitnehmersparzulage, da ich unter den 40000€ Einkommen liege?
Gruß Daniel
Hallo,
ja, Sie haben auch für selbst eingezahlte VL Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.
Freundliche Grüße
Hallo,
kann meine Frau (gleicher Nachname) ihre vermögenswirksamen Leistungen mit in mein bestehendes VWL-Depot einzahlen?
Bsp.:
Fondssparplan 1 – Ehemann
Fondssparplan 2 – Ehefrau
Hallo,
ich habe Ihre Frage zum Anlass genommen, das Thema „Einzahlung von Ehepartnern in dasselbe Depot“ mal grundlegend zu recherchieren. Theoretisch (gesetzlich) möglich ist es! Nur leider wird es praktisch kaum unterstützt. Der einzige Anbieter, der eine positive Rückmeldung dazu gegeben hat, ist die Deka, siehe Tabelle oben. Wir werden diesen Punkt zukünftig in unserem Vergleich unter Produktdetails mit aufführen. Ich bedanke mich somit bei Ihnen für den „Denkanstoss“.
Freundliche Grüße
Hallo,
hier eine ähnliche Situation: 100.000 Euro Jahreseinkommen, also nicht prämienrelevant. Laufzeit aktuell ca. 3 Jahre. Die Commerzbank stellt im Depot die Möglichkeit den Button „Anteile verkaufen“ zu drücken. Rücksprache mit der Bank. Das wäre möglich und hat keine weiteren Auswirkungen auf die weiteren Einzahlungen des Arbeitgebers und den Vertrag. Darf man dem Glauben schenken? Vermeiden möchte ich administrativen Aufwand (Neuvertrag etc.) Auf der anderen Seite liegt das Geld da quasi rum…
Hallo,
aus meiner Sicht nicht ganz richtig. Zwar hat eine vorzeitige Verfügung keine Nachteile in Bezug auf die Arbeitnehmersparzulage, da Sie aufgrund Ihres Einkommens keine bekommen. Allerdings gilt die Sperrfrist von 7 Jahren grundsätzlich trotzdem. Das heißt: Sie können zwar vorzeitig über das Geld verfügen, müssten hierfür jedoch den VL-Vertrag kündigen. Einfach ein paar Anteile verkaufen, und dann weiter sparen, wäre somit nicht möglich. Nach der Kündigung müssen Sie also erstmal einen neuen Fondssparplan abschließen, damit der Arbeitgeber weiter einzahlen kann. Das VL-Depot müssten Sie wiederum nicht auflösen, sondern können es – egal ob für den alten oder den neuen Sparplan – weiter nutzen.
Freundliche Grüße