Für Personen die in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis (öffentlicher Dienst) stehen, gelten beim Bezug vermögenswirksamer Leistungen einige Besonderheiten. Wir erläutern Beantragung, Höhe, Voraussetzungen und Anlagemöglichkeiten.
- Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ist im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) geregelt.
- Die meisten Angestellten bekommen 6,65 Euro pro Monat, ein kleiner Teil 13,29 oder 40,00.
- Liegt der Arbeitgeberanteil unter 40 Euro, können Arbeitnehmer diesen aus dem eigenen Netto aufstocken.
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Geld anzulegen, wie z.B. Fonds, Bausparen oder eine Altersvorsorge.
Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst?
Einen gesonderten schriftlichen Antrag müssen Sie nicht stellen. Es reicht aus, der Personalabteilung die VL-Bescheinigung des fertig abgeschlossenen Sparvertrags vorzulegen. Den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte der folgenden Anleitung.
➥ So beantragen Sie VL
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst?
Die Höhe richtet sich nach der Berufsgruppe, den Regelungen im Tarifvertrag sowie den geleisteten Arbeitsstunden pro Woche. Für die meisten Angestellten im öD betragen die vermögenswirksamen Leistungen 6,65 Euro pro Monat. Davon gibt es einige Ausnahmen, siehe nachfolgende Übersicht. Mitarbeiter in Teilzeit profitieren anteilig von den VL. Wer also z.B. 30 von 40 Wochenstunden arbeitet, bekommt entsprechend Dreiviertel der Zahlung. Das Bundesland in dem sich der Arbeitgeber befindet, spielt dagegen keine Rolle. Beschäftigte in Berlin erhalten genauso viel wie ihre Kollegen in NRW, Bayern oder Sachsen.
Wer hat im öffentlichen Dienst Anspruch auf VL?
Die meisten Beschäftigten von Bund, Länder und Kommunen können vermögenswirksame Leistungen beziehen. Beamte, Richter und Soldaten sind nach dem VermLG anspruchsberechtigt. Bei Angestellten sind die Voraussetzungen in unterschiedlichen Tarifverträgen geregelt. Keine VWL bekommen dagegen ehrenamtliche Richter, Ehrenbeamte und entpflichtete Hochschullehrer. Der Anspruch beginnt mit dem Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer seinem Dienstherrn das erste Mal einen fertig abgeschlossenen VWL-Vertrag vorlegt. Ein rückwirkender Bezug ist nur für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres möglich. Das Dienstverhältnis muss zudem seit mindestens 6 Monaten bestehen.
Welche Anlagemöglichkeiten gibt es für meine VL?
Es gelten dieselben Bedingungen wie für normale Arbeitnehmer. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Anlage, wie z.B. Fonds, ETF, ein Bausparvertrag oder eine Altersvorsorge. Welche Sparform die richtige ist, hängt vom eigenen Sparziel ab. Eine Übersicht aller Anlageformen sowie deren Vor- und Nachteile finden Sie im Kapitel: vermögenswirksame Leistungen anlegen.
Bekomme ich auch eine staatliche Förderung?
VL-Sparen wird mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage staatlich gefördert. Diese wird für folgende Sparformen gewährt: Fondssparen, ETF, Bausparen, sowie die Tilgung von Baukrediten. Nicht förderfähig sind dagegen der klassische Banksparplan sowie die Lebensversicherung. Zudem sind Höchstgrenzen beim Einkommen zu beachten. Alle Zahlen und Fakten zur staatlichen Förderung finden Sie im Kapitel: Arbeitnehmersparzulage.
Werden VL im ö.D. vom Gehalt abgezogen?
Die vermögenswirksamen Leistungen werden vom Arbeitgeber grundsätzlich immer vom Nettogehalt eines Arbeitnehmers entnommen, und von dort auf den Sparvertrag überwiesen. Vorher werden sie jedoch wie ein zusätzlicher Arbeitslohn zum Bruttoeinkommen hinzuaddiert. Hiervon werden – wie vom übrigen Gehalt – Steuern und Sozialabgaben einbehalten. Den kompletten Vorgang können Sie anhand der folgenden Lohnabrechnung nachvollziehen.
Was ist der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)?
Ein Tarifvertrag ist eine zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern geschlossene Vereinbarung, in der die Einzelheiten eines Arbeitsverhältnisses geregelt sind. Dazu gehören z.B. Arbeitszeit, Gehälter, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kündigungsfristen. Auch bestimmte Zulagen wie z.B. Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen findet man dort. Beim TVöD handelt es sich um den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Dieser ist am 01.10.2005 in Kraft getreten, und hat den früheren BAT (Bundesangestelltentarif) abgelöst. Der TVöD gliedert sich in mehrere Bereiche. So gilt der TVöD-Bund für Angestellte des Bundes und der TVöD-VKA für Beschäftigte von Kommunen. Dann gibt es eine Aufteilung nach Branchen oder Berufsgruppen. Beispiele sind der TVöD-S für Sparkassen, der TVöD-E für Entsorgungsbetriebe sowie der TVAöD für Auszubildende.
Guten Abend,
ich habe folgende Frage: Ich bekomme wie wohl die meisten hier nur die mickrigen 6,65 Euro vermögenswirksame Leistungen im Monat. Können Sie mir einen Tipp geben, wo ich das Geld am besten investieren sollte? Welche Anlageform hat die Chance zu wachsen bei diesem Betrag? Auch wegen Vertragskosten und Steuern….
Danke für Ihre Hilfe
Hallo,
1. Sie können als Arbeitnehmer immer die Differenz bis zu 40 Euro im Monat privat aufstocken (mehr unter dem Link). Durch den höheren Sparbetrag rentieren sich auch lukrative Fonds oder ETF, da die entstehenden Vertragskosten nicht mehr so ins Gewicht fallen. Was die Steuern betrifft, müssten Sie (wie bei jeder Geldanlage) einen Freistellungsauftrag einreichen. Der Anbieter stellt dafür ein fertiges Formular zur Verfügung.
2. Sie stocken die Differenz nicht auf, legen also nur die 6,65 pro Monat an. In dem Fall lohnt sich nur ein klassischer VL-Banksparplan (Beispiele unter dem Link). Dies ist meines Wissens die einzige Anlagemöglichkeit ohne dass Gebühren anfallen.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich bin seit August 2022 Auszubildende in der kommunalen Verwaltung. Ich habe heute das erste Mal vermögenswirksame Leistungen dort angesprochen. Mir wurde gesagt, dass Azubis keine VWL bekommen. Laut eurer Website würde ich jedoch 13 € pro Monat erhalten. Ist das richtig? Oder gilt das nur für bestimmte Bundesländer etc.? Außerdem wurde mir gesagt, dass selbst wenn ich VL erhalten sollte, diese nur in einen Bausparvertrag investieren könnte, und nirgendwo sonst ansparen kann. Können einzelne Kommunen sowas bestimmen bzw. festlegen oder ist das „Quatsch“?
FG
Jana
Hallo,
Auszubildende können VL bekommen, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind. Das gilt grundsätzlich auch im öffentlichen Dienst. Jedoch kann dies im jeweiligen Tarifvertrag unterschiedlich geregelt sein. Sie müssten also im Tarifvertrag Ihrer Kommune bzw. Bundesland nachsehen. Die Aussage, dass das Geld nur in einen Bausparvertrag fließen kann, halte ich dagegen für falsch.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich bin Beamter, und erhalte einen Arbeitergeberanteil von 6,65 Euro. Ich gehe in 2026 in Rente, möchte jedoch das angesparte Geld schon vorher nutzen. Gibt es Nachteile für mich, wenn ich bereits jetzt kündige? Aus meiner Sicht ist der Betrag so niedrig, dass die anfallenden Fondskosten bei weitem darüber liegen. Eine Weiterführung der VWL erscheint mir deshalb nicht sinnvoll.
Hallo,
einen Nachteil besteht für Sie nur dann, wenn Sie Anspruch auf die staatliche Förderung haben, welcher bei einer vorzeitigen Kündigung verloren geht. Um die Förderung zu beantragen, müssten Sie jedoch unter der erlaubten Einkommensgrenze liegen, siehe Regelungen zur Arbeitnehmersparzulage im Überblick.
Freundliche Grüße