Normalerweise kann man vermögenswirksame Leistungen erst nach 7 Jahren kündigen. Eine vorzeitige Auflösung ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir erläutern, wie es funktioniert, und worauf zu achten ist.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- Vermögenswirksame Leistungen sind ein ganz normaler Vertrag, den man kündigen kann.
- Normalerweise enden VL nach 7 Jahren. Eine vorzeitige Kündigung durch den Arbeitnehmer ist jedoch möglich.
- Wer sich das Geld vorzeitig auszahlen lässt, verliert meist den Anspruch auf die staatliche Förderung.
Wann ist eine Kündigung der VL möglich?
Man unterscheidet den normalen Vertragsablauf nach 7 Jahren, die vorzeitige Kündigung innerhalb der Sperrfrist, sowie die Möglichkeit, den Vertrag nach Ende der Laufzeit weiter zu besparen.
- Ablauf unter Einhaltung der Sperrfrist: Sie zahlen die üblichen 6 Jahre Geld in den Vertrag ein, danach folgt ein Ruhejahr. Anschließend lassen Sie sich das Geld auszahlen.
- Kündigung innerhalb der Sperrfrist: Sie möchten vorzeitig aus dem Vertrag heraus, z.B. weil Sie dringend Geld benötigen, oder Ihren Arbeitsplatz verloren haben. Das ist auch möglich.
- Vertrag wird weiter bespart: Sie lassen den Vertrag stehen, und sparen nach Ablauf der 7 Jahre einfach weiter.
Wie kann man vermögenswirksame Leistungen kündigen?
Wer die Auszahlung seiner VL wünscht, muss sein Anlagekonto bei der Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft kündigen. Wie Sie dabei vorgehen, richtet sich nach dem Zeitpunkt der gewünschten Auflösung.
Die normale Kündigung nach 7 Jahren
Beendigung vor Ablauf der Sperrfrist
Möchten Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen vorzeitig kündigen, müssen Sie selbst aktiv werden. Schauen Sie zunächst, wo Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, z.B. bei einer Bausparkasse, Fondsgesellschaft oder einer Versicherung. Setzen Sie ein kurzes Schreiben mit folgendem Inhalt auf, siehe Auflistung unten. Versenden Sie anschließend das Dokument auf dem Postweg, am besten per Einschreiben.
- Absender und Empfänger: Ihre Adresse und die des Anbieters
- Betreffszeile: Kündigung vermögenswirksamer Leistungen mit Angabe der Vertragsnummer
- Text: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine VWL mit der Vertragsnummer xxx zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Auszahlung des Guthabens nehmen Sie bitte auf folgende Bankverbindung vor: Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Bestätigung in den nächsten Tagen. Die Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Beiträge endet entsprechend.
- Unterschrift: Unterschreiben Sie das Dokument.
Was passiert mit den VWL nach der Kündigung?
Sie erhalten vom Anbieter i.d. Regel eine Kündigungsbestätigung. Das angesparte Guthaben wird Ihnen innerhalb weniger Tage auf Ihr Girokonto überwiesen. Sie können nun frei über das Geld verfügen, und für Ihre geplanten Ausgaben verwenden. Da immer nur das komplette Konto gekündigt werden kann, steht es nicht mehr für zukünftige Einzahlungen zur Verfügung.
VL vorzeitig kündigen: Was gibt es zu beachten?
Eine vorzeitige Kündigung ist möglich. Experten raten jedoch aus unterschiedlichen Gründen davon ab. So vergibt man als Sparer die Chance auf eine attraktive Rendite. Denn eine nennenswerte Verzinsung kann erst nach einigen Jahren erwirtschaftet werden, nachdem bereits eine bestimmte Summe angespart wurde. Ein weiterer Grund ist der Verlust der staatlichen Förderung. Bei einer vorzeitigen Kündigung muss eine bereits erhaltene Arbeitnehmersparzulage an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, siehe folgender Abschnitt.
Sparzulage behalten trotz VL-Kündigung: Wann ist das möglich?
Normalerweise muss der VL-Sparer bei einer Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist die schon erhaltene Arbeitnehmersparzulage zurückzahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine sogenannte prämienunschädliche Verfügung erlauben. Das bedeutet: Wenn eine der folgenden Situationen eintritt, dürfen Sie als Arbeitnehmer die Förderung trotzdem behalten.
- Der Arbeitnehmer oder sein Ehe- oder Lebenspartner stirbt, oder wird vollständig erwerbsunfähig.
- Der Sparer ist mindestens 1 Jahr ununterbrochen arbeitslos.
- Die Person heiratet, und die Heirat besteht mindestens seit 2 Jahren.
- Der Auszahlungsbetrag aus den VL wird innerhalb von 3 Monaten für eine Weiterbildung eingesetzt.
- Der Arbeitnehmer gibt seinen Job auf, um sich selbstständig zu machen.
Alternativen zur Kündigung
Vermögenswirksame Leistungen sind flexibler als man denkt, und können häufig an die geänderte Lebenssituation angepasst werden. Zur klassischen Kündigung gibt es die folgenden Alternativen:
Vertrag ruhen lassen
VL zu neuem Arbeitgeber mitnehmen
Vertrag privat besparen
Wer kündigt den Vertrag: der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber?
Auch wenn der Arbeitgeber das Geld monatlich einzahlt, ist dennoch immer der Arbeitnehmer der Vertragsinhaber. Somit muss auch der Arbeitnehmer den Vertrag auflösen.
Oliver meint
Ist es möglich, den Vertrag ruhen zu lassen, weil der AG keine Zulage bezahlt?
Martin Sohn meint
Ja, das ist grundsätzlich möglich.
Erkundigen Sie sich hierzu direkt bei Ihrem Anbieter über die genauen Bedingungen.
Freundliche Grüße
Andrea meint
Ich habe sechs Jahre eingezahlt, nun ruht der Vertrag noch neun Monate. Kann ich den Vertrag schadlos kündigen, um sofort an das Ersparte zu kommen? Arbeitnehmersparzulage erhalte ich nicht.
Freundliche Grüße
Martin Sohn meint
Hallo,
Sie können Ihren VL-Vertrag grundsätzlich jederzeit kündigen. Was die staatliche Förderung betrifft, haben Sie in dem Fall keine Nachteile. Sie müssten nur darauf achten, dass Ihnen kein Schlussbonus bei der Verzinsung verloren geht, oder möglicherweise eine hohe Gebühr für die vorzeitige Auflösung anfällt.
Freundliche Grüße
Ute meint
Hallo,
mein VL Vertrag endete im April, und wurde auch gekündigt, weil ich Ende des Jahres in Rente gehe. Jetzt wurde der Beitrag im Mai von meiner Lohnabrechnung abgezogen. Mein Arbeitgeber möchte von mir jetzt eine Kündigung für den Steuerberater. Meine Frage ist jetzt: Was muss alles in die Kündigung reingeschrieben werden?
mfG
Martin Sohn meint
Hallo,
normalerweise benötigen Sie keine separate Kündigung für den Steuerberater. Am besten legen Sie Ihrem Arbeitgeber die Kündigungsbestätigung Ihres Anbieters vor. Diese kann er dann seinem Steuerberater weiterreichen.
Freundliche Grüße