Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) bezieht, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Förderung, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Je nach Anlageform sind weitere Prämien möglich.
➥ Das Wichtigste im Kürze
- Anspruch und Höhe der Förderung richten sich nach der Anlageform sowie den monatlichen Einzahlungen.
- Arbeitnehmer können die VL-Beiträge vom Arbeitgeber privat aufstocken, um die maximalen Zulagen zu erhalten.
- Für den Bezug dürfen Sparer bestimmte jährliche Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Wer Geld in einen Bausparvertrag einzahlt, kann zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen.
Vermögenswirksame Leistungen: Staatliche Förderung im Überblick
Welche staatliche Förderung es für vermögenswirksame Leistungen gibt, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Nicht alle Anlageformen sind förderfähig. Verheiratete erhalten die doppelten Beträge. Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen.
ledig / verheiratet
ledig / verheiratet
Fonds / ETFs
ledig / verheiratet
(20 % der eingezahlten Summe,
max. 400 € / 800 €)
Bausparvertrag
ledig / verheiratet
(9 % der eingezahlten Summe,
max. 470 € / 940 €)
ledig / verheiratet
(10 % der eingezahlten Summe,
max. 700 € / 1.400 €)
Tilgung Baukredit
ledig / verheiratet
(9 % der eingezahlten Summe,
max. 470 € / 940 €)
Banksparplan
Lebensversicherung
Wie werden vermögenswirksame Leistungen staatlich gefördert?
Der Vermögensaufbau in Deutschland wird mit mehreren Programmen staatlich gefördert. Die finanziellen Zuwendungen sollen insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen dabei helfen, Rücklagen zu bilden, eine eigene Immobilie zu erwerben, oder für die Rente vorzusorgen. Die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen werden vom Staat mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) unterstützt. Für Bausparer setzt der Staat mit der Wohnungsbauprämie (WoP) einen zusätzlichen Anreiz. Wer von seinem Betrieb AVWL bekommt, erhält bei Anlage in eine Riester-Rente die üblichen Riester-Zulagen.
Wer bekommt die staatliche Förderung für VL?
Voraussetzung für den Bezug der Arbeitnehmersparzulage ist, dass der Beschäftigte die VL in eine der geförderten Sparformen anlegt. Hierzu gehören der Bausparvertrag, der Fondssparplan sowie die zusätzliche Tilgung eines bestehenden Baukredits. Andere Sparformen wie die Lebensversicherung oder der klassische Banksparplan sind dagegen nicht förderfähig. Die Wohnungsbauprämie wird nicht für VL-Zahlungen gewährt, für die man bereits ANSpZ bekommen hat. Wer beide Förderungen beziehen möchte, muss also über die vermögenswirksamen Leistungen hinaus Geld in einen Bausparvertrag einfließen lassen. Für beide Prämien gilt, dass die bei VWL übliche siebenjährige Sperrfrist eingehalten wird. Eine weitere Bedingung ist, dass der Arbeitnehmer mit seinem Jahreseinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Unerheblich ist dagegen, von wem die Sparbeiträge kommen. Beteiligt sich der Arbeitgeber nicht, kann der Arbeitnehmer den kompletten Betrag selbst übernehmen, und so die Sparzulage trotzdem erhalten.
Wie hoch ist die staatliche Förderung bei VWL (Höhe in 2023)?
Für die VL-Förderung gelten bestimmte Höchstbeträge. So ist die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen auf neun Prozent der jährlichen Einzahlungen begrenzt, wobei maximal 470 Euro (940 für Eheleute) berücksichtigt werden. Dies entspricht 43 Euro Prämie für Alleinstehende bzw. 86 Euro für Paare. Bei VL-Fondssparen gibt es 20 Prozent auf maximal 400 (800 €), also bis zu 80 (160 €). Wer die Wohnungsbauprämie kassieren möchte, erhält auf jährliche Beiträge von bis zu 700 (1.400 €) einen Bonus in Höhe von zehn Prozent, also immerhin 70 (140 Euro). Übrigens: Auch wenn der Arbeitgeber nicht die vollen 40 € VWL zahlt, können Sie die maximalen Zulagen erhalten, indem Sie als Arbeitnehmer die Differenz aus Ihrem eigenen Netto aufstocken.
Wie kann man die Förderungen vom Staat beantragen?
Die Arbeitnehmersparzulage wird über die jährliche Steuererklärung beantragt. Hierzu ist auf Seite 1 des Mantelbogens ganz oben „Festsetzung der Sparzulage“ anzukreuzen. Auf Seite 2 ist im Feld „Antrag auf Festsetzung der Sparzulage“ eine „1“ einzutragen. Die Beantragung der Bausparprämie erfolgt hingegen über die Bausparkasse. Von dieser erhalten Sie ein Formular, welches Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Der Antrag kann jedes Jahr separat, oder einmalig per Dauerzulage gestellt werden.
Was sind sogenannte Einkommensgrenzen?
Der Staat fördert bei VL-Sparen bewusst nur Personen mit niedrigen Einkommen. Aus diesem Grund wurden für die einzelnen Prämien bestimmte Höchstgrenzen festgelegt. So gilt für die Arbeitnehmersparzulage auf Aktienfonds eine Einkommensgrenze von 20.000 bei Singles oder 40.000 Euro für Verheiratete. Für Bausparen gilt dagegen eine Grenze von 17.900 (35.800 €). Bei der Wohnungsbauprämie ist das maximale Jahreseinkommen auf 35.000 (70.000 €) festgelegt. Tipp: Die Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag kann sich für denjenigen lohnen, der die Einkommensgrenzen für die ANSpZ überschreitet, jedoch mit den Einkünften unterhalb der Grenze für die WoP liegt.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Bei den genannten Höchstbeträgen handelt es sich nicht um das Jahresbrutto, sondern das sogenannte zu versteuernde Einkommen. Worin liegt hier der Unterschied? Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich, wenn man vom Bruttoeinkommen Werbungskosten, sonstige Aufwendungen und Freibeträge abzieht. Somit ist der Betrag geringer als das Brutto. Wer also mit seinem Brutto über der Grenze liegt, kann also trotzdem noch Anspruch auf die Prämien haben, wenn das versteuernde Einkommen darunter liegt.
Bekommt man auch ohne staatliche Förderung VL?
Die staatlichen Fördermittel sind zwar an die vermögenswirksamen Leistungen gekoppelt. Dasselbe gilt jedoch nicht umgekehrt. Man kann also das Geld vom Arbeitgeber beziehen, ohne zulagenberechtigt zu sein.
Hey Leute,
mich würde mal folgendes interessieren: Im Moment bin ich in Ausbildung, und bin mit dem Einkommen unterhalb der Grenze. Was passiert nun, wenn ich ausgelernt habe, und dann zu viel verdiene? Bekomme ich die Förderung dann nur für die Zeit, in der ich weniger verdiene, oder zählt der Anfangsverdienst für die komplette Laufzeit der VL?
Vielen Dank
Hallo,
man wird als Arbeitnehmer nur für den Zeitraum staatlich gefördert, in dem man unterhalb der Einkommensgrenzen liegt. Die Beantragung der Förderung erfolgt einmal im Jahr über die Steuererklärung, in der folgerichtig auch das zu versteuernde Einkommen festgestellt wird. Das Finanzamt gewährt die Zulage nur dann, wenn die Grenze nicht überschritten wird. Sobald man mehr verdient, fällt man automatisch raus.
Freundliche Grüße