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    Vermögenswirksame Leistungen (VL) in Bausparvertrag anlegen

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 3. Februar 2023

    Wer in absehbarer Zeit den Kauf oder die Renovierung einer Immobilie plant, kann vermögenswirksame Leistungen (VL) in einen Bausparvertrag anlegen. Wir erläutern, wie es funktioniert, und welche Anbieter sich lohnen.

    ➥ Online abschließen in 3 Schritten

    • 1. Erkundigen Sie sich in Ihrem Betrieb nach vermögenswirksamen Leistungen. Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als 40 Euro monatlich, können Sie die Differenz aus Ihrem Netto aufstocken. So wächst das Guthaben schneller an.
    • 2. Einen Bausparvertrag erhalten Sie bei einer Bausparkasse, siehe folgende Übersicht.
    • 3. Sie können den Vertrag direkt online abschließen. Im letzten Schritt legen Sie Ihrem Chef die Vertragsbestätigung vor, damit er weiß, wohin er die VL überweisen muss.

    Vermögenswirksame Leistungen: Tarife für Bausparvertrag im Vergleich

    Der nachfolgende Vergleich bietet eine große Auswahl an Tarifen bekannter Bausparkassen, wie z.B. LBS, BHW oder Alte Leipziger. Wählen Sie Ihr Sparziel (Verwendungszweck) aus, z.b. ob Sie Ihren VL-Bausparvertrag lieber als sichere Geldanlage mit garantierter Verzinsung nutzen, oder später ein Darlehen mit günstigem Zins in Anspruch nehmen möchten. Es werden entsprechende Angebote die zu Ihren Plänen passen, angezeigt. Über den orangenen Button gelangen Sie direkt zum Online-Antrag.

    Ist ein Bausparvertrag eine vermögenswirksame Leistung?

    Ja, der Bausparvertrag ist eine von mehreren Möglichkeiten, wie man seine vermögenswirksamen Leistungen anlegen kann. Mit dem monatlichen Extra vom Arbeitgeber können Sie als Arbeitnehmer den Kauf einer Immobilie, eine Renovierung oder eine Wohnungseinrichtung günstiger finanzieren. Alternativen zu Bausparen sind z.B. Fonds, der klassische Banksparplan, eine Altersvorsorge oder die zusätzliche Tilgung einer schon bestehenden Baufinanzierung.

    Vermögenswirksame Leistungen und Bausparvertrag: Wie funktioniert das?

    Der Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Sparplan und einem Kredit. Ziel des Bausparens ist es, sich mithilfe kleiner monatlicher Raten Eigenkapital aufzubauen, welches dann für den Kauf oder Bau einer Immobilie verwendet werden kann. Gleichzeitig erwirbt man gegenüber der Bausparkasse einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Die gesamte Bausparsumme setzt sich also aus dem angesparten Guthaben sowie dem Darlehensanspruch zusammen. Mit vermögenswirksamen Leistungen kann Ihr Arbeitgeber beim Sparen helfen: Bis zu 40 Euro sind als zusätzliche Unterstützung vom Chef möglich. Da bei VL-Sparen kleinere Summen üblich sind, lohnt sich eher die Anschaffung einer neuen Wohnungseinrichtung oder eine Renovierung. Möchten Sie das Darlehen später nicht in Anspruch nehmen, können Sie sich das Guthaben einfach auszahlen lassen, und für beliebige Zwecke verwenden.

    Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag

    Wie lange läuft ein Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen?

    Vermögenswirksame Leistungen unterliegen bestimmten Regeln. Eine der wichtigsten ist die feste Laufzeit: Sechs Jahre lang wird angespart, anschließend folgt ein weiteres Jahr, in dem der Vertrag ruht. Bausparen wird ebenso mit einer bestimmten Dauer abgeschlossen. Hierbei erfolgt eine Gliederung in drei zeitliche Abschnitte: 1. die Ansparphase-, 2. die Zuteilungsphase sowie 3. die Darlehensphase. Die Laufzeit der Ansparphase kann so gewählt werden, dass sie der Einzahlungsdauer der VL entspricht. Die Zuteilungsphase stimmt im Optimalfall mit dem Ruhejahr überein, siehe auch nächster Abschnitt.

    Wann ist ein VL-Bausparvertrag zuteilungsreif?

    Ein Bausparvertrag ist dann zuteilungsreif, wenn die Ansparphase endet, und die gesamte Summe zur Auszahlung bereit steht. Ein exaktes Datum lässt sich hierfür nicht nennen. Allerdings kann schon beim Vertragsabschluss ein ungefährer Zeitpunkt festgelegt werden. Ist die Einzahlung von VL geplant, sollte die Zuteilungsreife nach 7 Jahren erreicht werden. In jedem Vertrag gibt es eine bestimmte Mindestsparsumme sowie eine Mindestspardauer, welche sich je nach Tarif leicht unterscheidet. Zudem muss eine bestimmte Bewertungszahl erreicht sein, die unter anderem aus der Höhe des Guthabens sowie der liquiden Mittel, die der Bausparkasse zur Verfügung stehen, berechnet wird. Die Voraussetzungen im Überblick:

    • 1. Das vereinbarte (Mindest)-Guthaben wurde angespart, je nach Tarif ∅ 40 Prozent der gesamten Bausparsumme.
    • 2. Die vereinbarte Mindestlaufzeit ist abgelaufen.
    • 3. Die erforderliche Bewertungszahl wurde erreicht.

    Die Auszahlung steht an: Welche Möglichkeiten habe ich?

    Zum Ende der Laufzeit gibt es 3. Möglichkeiten, siehe folgende Übersicht: 1. die Inanspruchnahme des Darlehens, 2. die Auszahlung des Guthabens, sowie 3. die Entscheidung zu verschieben, und für weitere sechs Jahre einzuzahlen.

    1. Darlehen in Anspruch nehmen

    Sie möchten die angesparten Mittel zu Wohnzwecken nutzen, und benötigen zusätzliches Geld? Nehmen Sie hierfür das Bauspardarlehen in Anspruch. Finanzieren Sie mit dem Gesamtbetrag – bestehend aus Guthaben und Kredit – Ihr Vorhaben.

    2. Guthaben auszahlen lassen

    Sie haben kein Interesse an einer Verwendung des angesparten Kapitals zu Wohnzwecken? Lassen Sie sich Ihr Erspartes auszahlen, und verwenden es für beliebige andere Zwecke.

    3. einfach weiter sparen

    Sie sind nach Ende der Ansparphase unschlüssig, was Sie mit dem Geld machen möchten? Verschieben Sie die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt. Zahlen Sie einfach für weitere sechs Jahre VWL ein, um noch mehr Kapital anzusparen. Die Bausparsumme lässt sich nachträglich erhöhen, falls erforderlich.

    VL-Bausparvertrag kündigen: Wann und wie geht das?

    Nicht alles im Leben läuft so, wie man es plant: So können es die Umstände erfordern, dass man schon früher an sein Erspartes ran muss. Hierzu müssen Sie den Vertrag gegenüber der Bausparkasse schriftlich kündigen. Schreiben Sie dazu einen üblichen Zweizeiler unter Angabe Ihrer Bankverbindung. Gegen Berechnung einer geringen Gebühr wird das Geld meist innerhalb weniger Tage auf Ihr Girokonto ausgezahlt. Doch was passiert nun mit den VL, wenn der Bausparvertrag gekündigt wird? Man unterscheidet in dem Fall zwischen einer Kündigung vor und nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist.

    Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist

    Das Einhalten der üblichen Sperrfrist ist Voraussetzung, wenn man seinen Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage sowie die Wohnungsbauprämie (siehe nächstes Kapitel) nicht verlieren möchte. Kündigen Sie Ihren Bausparvertrag vorher, müssen Sie – bis auf bestimmte Ausnahmen – bereits erhaltene Zulagen wieder zurückzahlen. Man spricht hier von einer prämienschädlichen Kündigung. Letztere hat jedoch keinen Einfluss auf die eigentlichen vermögenswirksamen Leistungen. Das vom Arbeitgeber eingezahlte Geld erhalten Sie ohne Abzug und inklusive der aufgelaufenen Zinsen. Sind Sie nicht förderberechtigt, weil Sie z.B. die Einkommensgrenzen überschreiten, hat eine vorzeitige Vertragsauflösung gar keine Nachteile.

    Kündigung nach Ablauf der Sperrfrist

    Hierbei handelt es sich um eine ganz normale Vertragskündigung. Sie können über Ihre angesparten vermögenswirksamen Leistungen inklusiver der aufgelaufenen Zinsen sowie aller staatlichen Zulagen verfügen.

    Welche staatliche Förderung gibt es?

    Neben dem Arbeitgeber hilft auch der Staat beim Bausparen mit: Es gibt verschiedene staatliche Förderungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können, siehe folgende Übersicht:

    Arbeitnehmer-Sparzulage

    Liegt Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen als Single unter 17.900 Euro bzw. als Ehepaar unter 35.800 Euro, haben Sie Anspruch auf die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Hier zahlt der Staat neun Prozent auf Ihre jährliche Sparleistung obendrauf. Maximal gefördert werden 470 Euro, was einer Prämie von 43 Euro entspricht. Bei Verheirateten gelten jeweils die doppelten Beträge.

    Wohnungsbauprämie

    Mit einem Fördersatz von 10 Prozent auf die jährliche Einzahlung (bis maximal 700 Euro als Alleinstehender und 1.400 Euro als Ehepaar) setzt der Staat mit der Wohnungsbauprämie weitere Anreize für Wohneigentum. Die jährliche Einkommensgrenze für diese Förderung liegt bei 35.000 Euro für Singles bzw. 70.000 Euro für Verheiratete. Tipp: Liegt Ihr Einkommen innerhalb beider Grenzen, können Sie sogar beide staatliche Prämie beantragen. Allerdings benötigen Sie dafür zwei separate Bausparverträge.

    Welche Bausparkasse ist die beste für vermögenswirksame Leistungen?

    Hier auf vermoegenswirksame-leistungen.de finden Sie bekannte Bausparkassen, wie z.B. LBS, Schwäbisch Hall oder BHW. Der gewählte Tarif sollte sowohl für die Einzahlung von VWL geeignet sein, als auch zu den eigenen Plänen passen. Wichtig ist, dass die Anspardauer der Laufzeit der VL entspricht. Zudem sollte der Anbieter auch niedrigere Gesamtbeträge (z.B. 10.000 Euro) ermöglichen, wenn in den Bausparvertrag lediglich vermögenswirksame Leistungen eingezahlt werden. Achten Sie auch darauf, dass man später die Bausparsumme unkompliziert aufstocken kann. Möchten Sie den Sparvertrag lediglich als sichere Geldanlage nutzen, ist ein hoher Guthabenzins sowie eine geringe Abschlussgebühr von Vorteil. Bei einer Verwendung als Baufinanzierung ist dagegen ein niedriger Sollzins wichtig. Empfehlenswert sind auch sogenannte Flextarife, bei denen man später noch die Konditionen ändern kann, wenn man sich bezüglich der Nutzung umentscheidet. Alle genannten Punkte finden Sie in unserem Vergleich unter Tarifdetails.

    Erhalte ich auch für einen bestehenden Bausparvertrag VWL?

    Eventuell haben Sie schon vor einiger Zeit einen Bausparvertrag abgeschlossen, und möchten die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber dort investieren. Dies ist möglich, wenn es die Geschäftsbedingungen der Bank oder Bausparkasse zulassen. Fragen Sie am besten direkt dort nach. Eventuell wird hierfür eine Erhöhung der Bausparsumme notwendig. Ihr Betrieb benötigt zudem noch die Arbeitgeberbescheinigung mit den Kontodaten, um die VL zu überweisen.

    Wo wird VL-Bausparen in der Steuererklärung eingetragen?

    Seit 2017 müssen Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen nicht mehr über die Anlage-VL in der Steuererklärung angeben. Stattdessen übermittelt der Anbieter automatisch alle nötigen Daten direkt an das Finanzamt. Man bezeichnet dies auch als elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.

    Für wen lohnt sich ein VL-Bausparvertrag?

    Dieser lohnt sich für Arbeitnehmer, die in Wohneigentum investieren möchten, wie z.B. den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie. Viele Bausparer finanzieren sich mit dem Geschenk vom Chef auch eine neue Wohnungseinrichtung. Ein Vorteil sind auch die umfangreichen Zulagen vom Staat, wenn man aufgrund seines Einkommens förderberechtigt ist.

    Was ist besser für VL: Bausparen oder Fonds?

    Bausparen ist weniger sinnvoll, wenn man sich erst später entscheidet, was man mit dem Geld machen möchte. Hier eigenen sich andere Anlageformen eher, wie z.B. Fondssparen oder ETFs. Das regelmäßige Sparen in Wertpapiere – insbesondere Fonds – bietet zahlreiche Vorteile – allen voran gute Renditechancen. Da die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber kommen, geht man hierbei auch kein großes Risiko ein. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es für VL-Fondssparen ebenfalls.

    Ist VL-Bausparen mit der Riester-Rente kombinierbar?

    Die sogenannte Eigenheimrente wird umgangssprachlich auch als Wohn-Riester bezeichnet. Diese lässt sich jedoch nicht mit VL-Bausparen kombinieren. Sie können entweder die Riester-Zulagen oder die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Beides in Kombination mit noch weiteren Förderungen ist nicht möglich.

    Was passiert bei Elternzeit, Krankheit oder Arbeitslosigkeit?

    Gehen Sie in Elternzeit, erhalten Sie in diesem Zeitraum kein Gehalt – und damit auch keine vermögenswirksamen Leistungen. Vielleicht ist Ihr Arbeitgeber jedoch freiwillig bereit, die Zahlung während Ihrer Abwesenheit fortzusetzen. Ansonsten ermöglichen die Bausparkassen, die Einzahlungen während dieser Zeit selbst vorzunehmen, oder alternativ den Bausparvertrag für einige Zeit beitragsfrei zu stellen. Kommt keine dieser Möglichkeiten infrage, bleibt nur die Kündigung. Dieselben Optionen bestehen, wenn Sie bei Krankheit die Sechs-Wochen-Frist für die Entgeltfortzahlung überschreiten, oder arbeitslos werden.

    Leser-Interaktionen

    Kommentare

    1. Robert meint

      10. Juli 2021 um 17:05

      Meine Bausparkasse will aufgrund neuerdings eingehender vermögenswirksamer Leistungen den Regelsparbeitrag (3 von Tausend) um die Höhe der VWL kürzen. So dass in der Summe (mein Sparbeitrag plus VWL) die 3 von Tausend bleiben.

      Ist dies so erlaubt?

      Antworten
      • admin meint

        14. Juli 2021 um 11:12

        Hallo,

        es kommt darauf an. Wenn in den allgemeinen Bedingungen zum Bausparvertrag (ABB) steht, dass Sonderzahlungen oder Änderungen der Sparbeiträge nur mit Zustimmung der Bausparkasse möglich sind, kann diese die Erhöhung verweigern, und den Betrag wieder auf die ursprüngliche Höhe zurücksetzen.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    2. Konstantin meint

      20. September 2022 um 11:58

      Hallo,

      unser Bausparvertrag war vor 16 Monaten zuteilungsreif. Nach der Auszahlung vor 16 Monaten überweist der Arbeitgeber immer noch die 40€. Wohin geht das Geld nun? Bekomme ich es zurück?

      Danke

      Antworten
      • admin meint

        23. September 2022 um 10:51

        Hallo,

        es scheint mir so, als gäbe es das Bausparkonto noch. Sonst hätten Sie bereits eine Rücküberweisung oder ein Anschreiben von der Bausparkasse bekommen. Ich würde an Ihrer Stelle mal dort anrufen. Wenn das Geld tatsächlich auf ein nicht mehr existentes Konto gegangen ist, sollten Sie es auch schnell zurückbekommen.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    3. Susi meint

      31. Dezember 2022 um 13:11

      Muss ich meinen Arbeitgeber, der die VL monatlich auf den Bausparvertrag einzahlt, bei Kündigung sofort informieren? Und was passiert dann mit den bisher gezahlten 40 Euro? Werden sie zum Lohn dazu gerechnet?

      Antworten
      • admin meint

        2. Januar 2023 um 11:59

        Hallo,

        ja Sie müssten Ihren Betrieb von der Kündigung informieren, da die Zahlungen sonst weiterlaufen. Sie können die 40 Euro pro Monat nur dann weiter beziehen, wenn Sie einen neuen VL-Vertrag abschließen. Eine Auszahlung mit dem Lohn ist nicht möglich.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    4. Ines meint

      11. Januar 2023 um 12:03

      Hallo,

      mir wurde gerade telefonisch von meiner Bausparkasse mitgeteilt, dass ich nicht mehr wie bisher üblich alle 7 Jahre einen neuen Vertrag abschließen muss, sondern dass der Arbeitgeber auch über die 7 Jahre weiterhin die VL überweisen kann. Stimmt das? Finde im Netz nichts zu dieser Neuregelung ab September 2021.

      Vielen Dank.

      Antworten
      • admin meint

        13. Januar 2023 um 9:46

        Hallo,

        ja das stimmt. Dies richtet sich nach dem Produkt. Bei Bausparverträgen geht es.

        Freundliche Grüße

        Antworten

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