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    Riester-Rente oder Altersvorsorgedepot – wechseln oder nicht?

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 18. September 2026

    Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente im Neugeschäft ab. Bestehende Riester-Verträge bleiben mit Bestandsschutz gültig. Niemand muss kündigen. Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, stehen Ihnen grundsätzlich drei Wege offen:

    Seiteninhalt
    1. Riester-Vertrag weiterführen
    2. Riester-Guthaben in ein AV-Depot übertragen
    3. Riester beitragsfrei stellen und AV-Depot neu besparen
    4. Wann ein Wechsel sinnvoll sein kann

    1. Riester-Vertrag weiterführen

    Sie zahlen weiter in den bestehenden Vertrag ein. Vertragsbedingungen, Garantien und die alte Förderung bleiben: Grundzulage bis 175 Euro im Jahr, Kinderzulage 185 Euro (Geburt vor 2008) bzw. 300 Euro (Geburt ab 2008). Für die volle Zulage gilt weiter der Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos (mindestens 60 Euro, höchstens 2.100 Euro gefördert inkl. Zulagen). Das kann sinnvoll sein bei günstigen Altverträgen, hohen Garantien oder kurzer Restlaufzeit.

    2. Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen

    Sie übertragen das geförderte Guthaben förderunschädlich. Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten; sie müssen nicht zurückgezahlt werden. Eine Kündigung wäre dagegen förderschädlich. Die Anbieter wickeln den Übertrag ab. Kosten sind gesetzlich gedeckelt:

    • Bisheriger Anbieter: in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 Euro, danach kostenlos
    • Neuer Anbieter: einmalig höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale
    • Das übertragene, bereits geförderte Kapital darf nicht erneut mit Abschluss- oder Vertriebskosten belastet werden.

    Mit der Übertragung wechseln Sie ins neue Fördersystem. Eine gleichzeitige Zulagenförderung nach altem und neuem Recht für denselben neuen Vertrag ist nicht möglich. Künftig gilt unter anderem: Grundzulage bis 540 Euro (50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Prozent auf weitere 1.440 Euro), Kinderzulage bis 300 Euro je Kind (beitragsproportional), Mindesteigenbeitrag 120 Euro im Jahr, zulagengefördert bis 1.800 Euro Eigenbeitrag, Einzahlung bis 6.840 Euro im Jahr. Es gibt keine Pflicht zur Beitragsgarantie. Auszahlungen des geförderten Kapitals bleiben nachgelagert steuerpflichtig.

    3. Riester beitragsfrei stellen und Altersvorsorgedepot neu besparen

    Das bisherige Guthaben bleibt im Riester-Vertrag. Neue Einzahlungen fließen ins Altersvorsorgedepot und unterliegen dem neuen Fördersystem. Ob und wie sich Zulagen, Sonderausgabenabzug und spätere Besteuerung dann aufteilen, sollten Sie vorab prüfen – insbesondere bei Kinderzulagen.

    Bestehenden Vertrag genau prüfen

    Riester-Verträge unterscheiden sich stark bei Kosten, Garantien, Rentenfaktoren und Auszahlung. Ältere Verträge enthalten oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Neue Produkte sind nicht automatisch besser. Entscheidend sind Effektivkosten, Garantieniveau, Rentenfaktor und was nach einem Wechsel von der Beitragsgarantie übrig bliebe.

    Darum ist die Restlaufzeit wichtig

    Kapitalmarktanlagen entfalten ihre Wirkung vor allem über lange Zeiträume. Wer noch 15 Jahre und mehr bis zur Rente hat, kann Kursschwankungen besser aussitzen. Wer nur noch wenige Jahre hat, sollte Garantien und zugesagte Rentenleistungen des Altvertrags besonders genau gegen das Marktrisiko des Depots halten. Die Restlaufzeit ist ein zentraler Faktor, aber nicht der einzige.

    Welche Rolle Kinder und Zulagen spielen

    Familien sollten Alt- und Neusystem rechnen, nicht nur die Maximalbeträge vergleichen:

    • Riester: Kinderzulage oft schon voll, sobald der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag erreicht ist
    • Altersvorsorgedepot: Kinderzulage bis 300 Euro je Kind, aber 1 Euro Zulage je 1 Euro Eigenbeitrag (volle Kinderzulage erst ab 300 Euro Eigenbeitrag je Kind, zusätzlich zur Grundzulagen-Staffel)

    Beispiel ohne Steuer-Günstigerprüfung: Zwei Kinder ab 2008, 600 Euro Eigenbeitrag im Jahr:

    • Riester (volle Zulage vorausgesetzt): 175 + 2 × 300 = 775 Euro
    • Altersvorsorgedepot: Grundzulage 240 Euro (180 + 60) plus Kinderzulage bis 600 Euro – die genaue Summe hängt davon ab, wie der Eigenbeitrag auf Grund- und Kinderzulage angerechnet wird. Deshalb die Förderung konkret durchrechnen, nicht nur die 540-Euro-Überschrift nutzen

    Zusätzlich möglich: einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag beginnt.

    Wann ein Wechsel sinnvoll sein kann

    Das Altersvorsorgedepot kommt vor allem infrage, wenn noch viele Jahre bis zur Rente bleiben, der bisherige Vertrag teuer ist und Sie Renditechancen ohne Garantiepflicht nutzen wollen. Bei kurzer Restlaufzeit, hoher Garantie oder für Familien mit bereits voller Riester-Kinderzulage bei kleinem Eigenbeitrag kann das Weiterführen oder Ruhenlassen besser passen.

    Prüfen Sie insbesondere:

    • Kosten des bestehenden Riester-Vertrags (Effektivkosten, Restprovision)
    • Garantien, Rentenfaktor und Auszahlungsform
    • Restlaufzeit bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn (in der Regel 62, bei Altverträgen vor 2012 oft 60)
    • Kinderzulagen und Eigenbeitrag im Alt- und Neusystem
    • Wechselkosten (bis 150 + 150 Euro)
    • Kosten und Anlageregeln des neuen Depots (Standarddepot: gesetzliche Kostengrenze von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr)
    • Beitragsfreistellung als Alternative zur Übertragung
    • Auszahlungsphase: lebenslange Rente vs. flexiblerer Auszahlplan im neuen Recht

    Lassen Sie sich die Zahlen schriftlich geben und vergleichen Sie gleichen Eigenbeitrag, gleiche Laufzeit, gleiche Kinderzahl. Erst dann ist klar, ob ein Wechsel mehr Förderung und Rendite bringt – oder nur die Sicherheit des Altvertrags aufgibt.

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