Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Rente ab. Statt einer starren Beitragsgarantie setzt der Staat künftig auf ein flexibles Wertpapierdepot, in das Arbeitnehmer, Beamte und erstmals auch Selbstständige mit staatlicher Förderung in ETFs, Fonds und Anleihen investieren können. Hier erfahren Sie, wie das neue Modell funktioniert, wie hoch die Förderung ausfällt und worauf Sie bei der Auszahlung achten sollten.
- Start: 1. Januar 2027 als Nachfolger der Riester-Rente
- Förderung: bis zu 540 EUR Grundzulage pro Jahr, zusätzlich bis zu 300 EUR Kinderzulage je Kind
- Mindesteigenbeitrag: 120 EUR pro Jahr (10 EUR monatlich) für den vollen Zulagenanspruch
- Anlage: ETFs, Fonds und Anleihen, wahlweise ohne Beitragsgarantie mit bis zu 100 % Aktienquote
- Kostendeckel: maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr für Standardprodukte
- Auszahlung: frühestens ab dem 65. Lebensjahr, als Auszahlplan, lebenslange Rente oder Kombination
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot zur privaten Altersvorsorge. Es basiert auf dem am 27. März 2026 vom Bundestag verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetz und ersetzt die bisherige Riester-Rente vollständig. Anders als bei Riester-Verträgen gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Beitragsgarantie mehr – wer einen langen Anlagehorizont hat, kann sein Kapital wahlweise zu 100 % in Aktien-ETFs investieren.
Hintergrund der Reform ist der demografische Wandel: Da die gesetzliche Rente allein die Versorgungslücke im Alter kaum noch schließen kann, will die Bundesregierung die private Vorsorge attraktiver, kostengünstiger und einfacher zugänglich machen. Das Altersvorsorgedepot ist dabei das zentrale neue Instrument der sogenannten dritten Säule der Alterssicherung, neben gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersvorsorge.
Der Weg zum Gesetz: Zeitplan der Reform
Die Reform hat mehrere parlamentarische Stationen durchlaufen, bevor sie endgültig feststand:
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 27. März 2026 | Bundestag verabschiedet das Altersvorsorgereformgesetz |
| 8. Mai 2026 | Bundesrat stimmt der Reform zu |
| 29. Mai 2026 | Verkündung im Bundesgesetzblatt |
| 2. Halbjahr 2026 | Erste Anbieter kündigen Produkte an und öffnen Vormerklisten |
| 1. Januar 2027 | Start des Altersvorsorgedepots, Anbieter dürfen Verträge abschließen |
Wichtig: Ein Standarddepot des Staates, wie es in früheren Entwürfen diskutiert wurde, wird zum Start 2027 nicht zur Verfügung stehen. Konkrete Produkte kommen ausschließlich von privaten Anbietern wie Banken, Direktbrokern und Fondsgesellschaften.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Das Prinzip ähnelt einem klassischen Wertpapierdepot mit Sparplan, ist jedoch fest an die altersvorsorgespezifische Förderung und Zweckbindung gekoppelt. Der Gesetzgeber sieht drei Produktvarianten vor, zwischen denen Sie sich bei Vertragsabschluss entscheiden:
- Ohne Beitragsgarantie: freie Anlage in ETFs und Fonds mit bis zu 100 % Aktienquote, höchste Renditechance bei vollem Marktrisiko.
- Mit Beitragsgarantie (80 % oder 100 %): ein Teil des eingezahlten Kapitals ist gegen Kursverluste abgesichert, dafür fällt die Aktienquote und damit die Renditechance geringer aus.
- Standarddepot: eine voreingestellte Anlage in zwei Fonds für alle, die sich nicht aktiv mit der Fondsauswahl beschäftigen möchten.
Ihre Einzahlungen sowie die staatlichen Zulagen fließen automatisch in die gewählte Anlagestrategie. Während der Ansparphase bleibt das Geld zweckgebunden investiert; eine vorzeitige freie Verfügung ist – anders als bei einem normalen ETF-Depot – nicht ohne Weiteres möglich.
Wer Wert auf Sicherheit legt, muss dabei nicht zwingend in Aktien investieren: Neben dem Depot ohne Garantie stehen auch die Varianten mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie sowie das Standarddepot mit voreingestellter, konservativerer Anlage zur Verfügung.
Wer ist förderberechtigt?
Eine der größten Neuerungen gegenüber Riester betrifft den Kreis der Förderberechtigten. Waren bisher im Wesentlichen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte zulagenberechtigt, öffnet die Reform die Förderung deutlich:
Förderberechtigt sind unter anderem
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamtinnen und Beamte
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
- Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende (neu)
- mittelbar berechtigte Ehepartner
Damit erhalten erstmals auch Selbstständige und Freiberufler vollen Zugang zu einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen – ein Personenkreis, der bei Riester weitgehend außen vor blieb.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Förderung erfolgt nicht mehr einkommensabhängig wie bei Riester, sondern beitragsproportional: Je mehr Sie selbst einzahlen, desto höher fällt die Zulage aus – unabhängig vom Einkommen.
Grundzulage in zwei Stufen
| Eigenbeitrag pro Jahr | Fördersatz | Zulage |
|---|---|---|
| bis 360 EUR | 50 % je eingezahltem Euro | bis zu 180 EUR |
| weitere bis 1.800 EUR | 25 % je eingezahltem Euro | bis zu 360 EUR |
| Gesamt bei 1.800 EUR Eigenbeitrag | bis zu 540 EUR Grundzulage |
Voraussetzung für jede Zulage ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 EUR pro Jahr (10 EUR monatlich). Wird dieser nicht erreicht, entfällt die Förderung vollständig – auch nicht anteilig.
Kinderzulage
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhält ein Zulage-berechtigter Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage: 100 % Matching auf die ersten 300 EUR Eigenbeitrag, also maximal 300 EUR pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage ist damit bereits ab einem Eigenbeitrag von 25 EUR monatlich erreicht. Die Kinderzulage steht nur einem Elternteil zu; bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sollte die Zuordnung vorab geklärt werden.
Berufseinsteigerbonus
Wer vor dem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot eröffnet, erhält zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR, der direkt ins Depot fließt.
Zulage für mittelbar berechtigte Ehepartner
Für Ehepartner, die selbst nicht unmittelbar förderberechtigt sind, ist eine Grundzulage von höchstens 175 EUR vorgesehen.
Hinweis: In vielen älteren Beiträgen kursiert ein „Geringverdiener-Bonus“ von 175 EUR für Einkommen unter 26.250 EUR. Diesen gibt es im final verkündeten Gesetz nicht – der Betrag stammt aus einem früheren Reformentwurf und wurde durch die jetzige Ehegattenzulage ersetzt. Kleinere Einkommen profitieren stattdessen von der hohen 50-Prozent-Förderstufe und dem niedrigen Mindesteigenbeitrag.
Rechenbeispiel
Eine Familie mit zwei Kindern zahlt 1.800 EUR Eigenbeitrag im Jahr ein und erreicht die volle Kinderzulage für beide Kinder. Rechnerisch ergibt sich:
| Baustein | Betrag |
|---|---|
| Eigenbeitrag | 1.800 EUR |
| Grundzulage (max.) | 540 EUR |
| Kinderzulage (2 Kinder × 300 EUR) | 600 EUR |
| Gesamtförderung | 1.140 EUR |
Das entspricht einer Förderquote von über 60 % auf den Eigenbeitrag – deutlich mehr, als Riester in vergleichbaren Fällen bot.
Steuerliche Behandlung
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung:
- Ansparphase: Kapitalerträge im Depot bleiben steuerfrei, es fällt keine Abgeltungsteuer auf Zwischengewinne an.
- Sonderausgabenabzug: Zusätzlich zu den Zulagen können Eigenbeiträge bis 1.800 EUR pro Jahr im Rahmen einer Günstigerprüfung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerersparnis für Sie günstiger ausfällt.
- Auszahlphase: Der aus geförderten Beiträgen, Zulagen und Erträgen stammende Teil der Rente wird im Ruhestand vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Ungeförderte, zusätzliche Einzahlungen oberhalb der Fördergrenze werden dagegen günstiger behandelt.
Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens, ist die nachgelagerte Besteuerung für die meisten Sparer vorteilhaft.
Kosten und Kostendeckel
Ein zentrales Kritikpunkt an Riester-Verträgen waren die oft hohen laufenden Kosten. Die Reform reagiert darauf mit einem gesetzlichen Kostendeckel von maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr für Standardprodukte – ursprünglich waren 1,5 % im Gesetzentwurf vorgesehen, der Wert wurde im parlamentarischen Verfahren gesenkt.
Diese Effektivkostenquote umfasst alle laufenden Kosten: Depotführung, Verwaltung und die Kostenquote (TER) der enthaltenen Fonds oder ETFs. Der Unterschied wirkt sich über lange Laufzeiten erheblich aus:
Beispielrechnung: Wer 40 Jahre lang 150 EUR monatlich bei 7 % Bruttorendite anspart, kommt bei 1,0 % Kosten auf rund 299.000 EUR, bei 1,5 % Kosten dagegen nur auf rund 261.000 EUR. Der Kostenunterschied von einem halben Prozentpunkt kostet über die Laufzeit also rund 38.000 EUR Rendite.
Da viele breit gestreute Welt-ETFs bereits eine Kostenquote von 0,05 bis 0,25 % p. a. aufweisen, lässt sich der Kostendeckel bei ETF-basierten Altersvorsorgedepots in der Praxis meist deutlich unterschreiten.
Auszahlung ab dem 65. Lebensjahr
Ein wichtiger Unterschied zu Riester betrifft den Zeitpunkt der Auszahlung: Während Riester-Verträge teils bereits ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden konnten, beginnt die Auszahlphase beim Altersvorsorgedepot frühestens mit 65 Jahren. Der genaue Leistungsbeginn liegt in einem Wahlfenster zwischen 65 und 70 Jahren.
Auszahlungsoptionen
- Teilkapitalauszahlung zu Rentenbeginn: Bis zu 30 % des angesparten Kapitals können Sie sich beim Übergang in die Auszahlphase einmalig auszahlen lassen.
- Auszahlplan: Das restliche Kapital wird in monatlichen Raten ausgezahlt, mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Da das verbleibende Guthaben weiter investiert bleibt, kann die monatliche Rate im Zeitverlauf steigen oder sinken.
- Lebenslange Rente (Verrentung): Alternativ wird das Kapital in eine lebenslange Rente umgewandelt, die bis zum Lebensende gezahlt wird.
- Kombination: Beide Modelle lassen sich auch miteinander verbinden.
- Kleinbetragsrenten: Liegt die errechnete monatliche Rente unter rund 35 EUR, ist ausnahmsweise eine vollständige Einmalauszahlung möglich.
Wichtig: Wer vor dem 65. Geburtstag Kapital aus dem Altersvorsorgedepot entnimmt, muss – analog zur bisherigen Riester-Regelung – die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückzahlen (schädliche Verwendung).
Vererbung
Beim Tod des Sparers kann das Guthaben steuerneutral auf den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner übertragen werden, sofern dieser es in ein eigenes Altersvorsorgedepot einbringt; die Förderung bleibt dabei erhalten. Wird das Kapital an andere Erben ausgezahlt, müssen diese den Betrag als sonstige Einkünfte versteuern, behalten aber die bereits erhaltenen Zulagen.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Sparer müssen nicht zwingend handeln. Für Verträge, die vor der Reform abgeschlossen wurden, bestehen im Wesentlichen zwei Optionen:
- Vertrag fortführen: Läuft der bestehende Riester-Vertrag weiter, lässt er sich in vielen Fällen auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen umstellen und profitiert dann von der höheren Förderung.
- Kapital übertragen: Alternativ kann das angesparte Riester-Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen werden.
Ob eine Umstellung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von den bisherigen Vertragskonditionen und der verbleibenden Sparzeit bis zur Rente.
Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente im Vergleich
| Merkmal | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Maximale Grundzulage | 175 EUR pro Jahr | 540 EUR pro Jahr |
| Kinderzulage | 185–300 EUR pro Kind | bis zu 300 EUR pro Kind |
| Förderberechtigte | Arbeitnehmer, Beamte | zusätzlich Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende |
| Beitragsgarantie | gesetzlich vorgeschrieben | optional (0 %, 80 % oder 100 %) |
| Maximale Aktienquote | stark eingeschränkt | bis zu 100 % möglich |
| Kostendeckel | keiner (oft hohe Kosten) | max. 1,0 % Effektivkosten p. a. |
| Auszahlbeginn | ab 60 Jahren möglich | frühestens ab 65 Jahren |
| Mindesteigenbeitrag | einkommensabhängig (ca. 4 % des Bruttoeinkommens) | pauschal 120 EUR pro Jahr |
Fazit und Einschätzung
Das Altersvorsorgedepot behebt mehrere zentrale Schwachstellen der Riester-Rente auf einmal: eine deutlich höhere und einfachere Förderung, niedrigere Kosten durch den gesetzlichen Kostendeckel und höhere Renditechancen durch den Verzicht auf die verpflichtende Beitragsgarantie. Besonders profitieren dürften junge Sparer mit langem Anlagehorizont, Familien mit Kindern sowie erstmals auch Selbstständige und Freiberufler.
Wer die Zeit bis zum offiziellen Start 2027 sinnvoll nutzen möchte, kann bereits heute mit einem regulären ETF-Sparplan den Grundstein legen und später prüfen, ob eine Umschichtung in ein Altersvorsorgedepot sinnvoll ist. Entscheidend bleibt dabei, wie bei jeder langfristigen Geldanlage: Je früher der Einstieg, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt über die Jahrzehnte bis zur Rente.


