Bis zu 70 € pro Jahr vom Staat erhalten: Die Wohnungsbauprämie unterstützt Sie beim Sparen für Wohneigentum. Hier erfahren Sie, wer Anspruch hat und wie Sie die Förderung beantragen.
- Höhe: Bis zu 70 € pro Jahr (140 € für Verheiratete)
- 10 % Förderung auf maximal 700 € Sparleistung jährlich (1.400 € bei Verheirateten)
- Einkommensgrenzen: 35.000 € (Singles) / 70.000 € (Verheiratete)
- Beantragung: einmal jährlich über Bausparkasse (bis zu 2 Jahre rückwirkend möglich)
- Auszahlung: Nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist.
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie – kurz WoP – ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die Menschen dabei unterstützt, sich eine eigene Immobilie leisten zu können. Voraussetzung ist, dass das Geld für den Kauf, Bau oder die Renovierung eines selbst genutzten Hauses oder einer Wohnung verwendet wird. Den Zuschuss erhält man z.B. über einen Bausparvertrag oder Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Wohnungsbauprämiengesetz geregelt.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie beträgt immer 10 Prozent der Summe, die während eines Kalenderjahres in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Der Staat fördert Sparleistungen bis zu einer Höhe von 700 Euro. Ledige Sparer bekommen somit maximal 70 Euro jährlich an Förderung. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Beträge, siehe folgende Tabelle.
| So wird gefördert | Ledige | Verheiratete |
|---|---|---|
| Maximale Prämie pro Jahr | 70 € | 140 € |
| Geförderter Höchstbetrag | 700 € | 1.400 € |
| Fördersatz | 10 % der Einzahlungen | |
Wie kann ich die Wohnungsbauprämie berechnen?
Wie die Berechnung in der Praxis funktioniert, erläutern wir an folgendem Beispiel. Ein alleinstehender Arbeitnehmer zahlt innerhalb eines Kalenderjahres 700 Euro in einen Bausparvertrag ein. Er bekommt hierfür 10 % Wohnungsbauprämie, das ergibt 70 Euro. Ein verheiratetes Paar spart im gleichen Zeitraum 1.400 Euro an. 10 Prozent von 1.400 Euro sind 140 Euro.
| Familienstand | alleinstehend | verheiratet |
|---|---|---|
| Sparleistung | 700 € | 1.400 € |
| Fördersatz | 10 % | 10 % |
| ausgezahlte Prämie | 70 € | 140 € |
Wer hat Anspruch auf Wohnungsbauprämie?
Wer regelmäßig Geld in einen (Bau)Sparvertrag einzahlt, hat grundsätzlich Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Die genauen Voraussetzungen im Überblick:
- Verwendung nur für wohnwirtschaftliche Zwecke
- Selbstnutzung der Immobilie (keine Vermietung)
- Gefördert werden
- 1. Beiträge an Bausparkassen
- 2. Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
- 3. Sparpläne zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums
- 4. Beiträge an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen (Kapitalansammlung)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Mindesteinzahlung: 50 € pro Jahr
- Mindestlaufzeit: 7 Jahre (Sperrfrist).
- Keine parallele Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage für dieselben Einzahlungen
- Einhaltung der jährlichen Einkommensgrenzen.
Was sind wohnwirtschaftliche Zwecke?
Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie nur, wenn Sie das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Die genaue Definition ergibt sich aus dem Bausparkassengesetz (§ 1 Abs. 3 BSpKG).
Zulässig für die Nutzung ist:
Nicht zulässig wäre:
- Bau, Kauf oder Modernisierung einer selbst genutzten Immobilie
- Erwerb eines Grundstücks oder Wohnrechts
- Umschuldung einer Baufinanzierung
- Freie Verwendung des Geldes
- Konsum (z. B. Auto oder Urlaub)
- Investitionen in vermietete Immobilien
Ausnahme: Unter 25-Jährige dürfen die Prämie einmalig frei verwenden.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Entscheidend für den Anspruch auf die Prämie ist Ihr jährliches Einkommen. Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Dieses liegt oft darunter, da Steuerfreibeträge, etwa für Kinder, abgezogen werden. Dadurch kann auch bei einem Brutto von rund 40.000 € eine Förderung möglich sein. Für Verheiratete gelten die doppelten Beträge, siehe folgende Tabelle.
| Jahr | Einkommensgrenze |
|---|---|
| 2021 bis 2026 | 35.000 € / 70.000 € |
| 2020 | 25.600 € / 51.200 € |
Wie kann ich die Wohnungsbauprämie beantragen?
Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie über die Bausparkasse, bei der Sie Ihren Bausparvertrag abgeschlossen haben. Sie erhalten hierfür einmal jährlich ein Formular (online oder per Post). Eine Beantragung ist bis zu 2 Jahre rückwirkend möglich. Die Frist beginnt und endet immer am 31.12. des entsprechenden Jahres. Beispiel: Die Prämie für 2026 gibt es also noch bis zum 31.12.2028.
➥ So stellen Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie in 3 Schritten:
1.
Einkommen bestätigenSie bestätigen, dass Sie die Einkommensgrenze für das entsprechende Jahr von 35.000 Euro für Alleinstehende oder 70.000 Euro für Verheiratete nicht überschreiten.
2.
Daten prüfenIhre persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum sind bereits eingetragen. Kontrollieren Sie die Angaben und aktualisieren Sie diese bei Bedarf.
3.
UnterschriftUnterschreiben Sie das Formular (ggf. beide Partner) und senden Sie es an Ihre Bausparkasse zurück.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Prämie wird nicht sofort gutgeschrieben, sondern nach Genehmigung des Antrags durch die Bausparkasse zunächst auf dem Bausparkonto vorgemerkt. Ob sie genehmigt wurde, können Sie bereits auf Ihrem jährlichen Kontoauszug sehen. Die Auszahlung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit dem angesparten Guthaben. Die Voraussetzungen im Überblick:
- Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist
- Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung
- Sparer unter 25: Förderung auch ohne Nachweis möglich
- Gewährung der Prämie nur für Jahre, in denen Einkommensgrenzen eingehalten wurden
- Bei Nutzung des Bauspardarlehens fließt sie als Eigenkapital in die Finanzierung ein.
Wann muss die Prämie zurückgezahlt werden?
Die Wohnungsbauprämie muss – als zweckgebundener staatlicher Zuschuss – normalerweise nicht zurückgezahlt werden. Der Bausparer verliert jedoch seinen Anspruch, wenn er eine der Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt. Beispiele hierfür sind wenn:
- Man das Geld nicht wohnwirtschaftlich verwendet.
- Die Mindestlaufzeit von sieben Jahren nicht eingehalten wird.
- Oder die Einkommensgrenzen überschritten wurden.
Jedoch gelten bestimmte Ausnahmen: So muss z.B. jemand, der mehr als 12 Monate arbeitslos ist, und deshalb den Bausparvertrag vorzeitig kündigt, die Prämie nicht zurückzahlen. Dasselbe gilt, wenn der Sparer oder sein Ehepartner stirbt, oder nach Vertragsabschluss dauerhaft erwerbsunfähig wird.
Wann lohnt sich die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie ist vor allem dann attraktiv, wenn Sie sich für Bausparen entscheiden, die Förderung voll ausschöpfen und diese tatsächlich für Wohneigentum nutzen.
Lohnt sich besonders, wenn:
Ist weniger sinnvoll, wenn:
- Sie konkret den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie planen.
- Sie ohnehin einen Bausparvertrag besparen.
- Sie unter der Einkommensgrenze liegen.
- Sie die maximale Zulage ausschöpfen.
- Sie flexibel bleiben und frei über Ihr Geld verfügen möchten.
- Sie die Förderung nicht oder nur teilweise nutzen.
- Sie den Sparvertrag vorzeitig kündigen.
- Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen.
Unsere Einschätzung: Die Prämie ist eine gute Ergänzung, ersetzt aber kein eigenes Sparen.
Kann man Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage kombinieren?
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen (VL), die über den Arbeitgeber gezahlt werden. Ja, Sie können beide Förderungen gleichzeitig erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie zwei getrennte Sparleistungen erbringen. Für dieselben Einzahlungen ist keine doppelte Förderung möglich. Typische Kombinationen sind:
- Alles in einem Vertrag: VL in Bausparvertrag → Arbeitnehmersparzulage, dazu eigene Einzahlungen → Wohnungsbauprämie
- Zwei getrennte Verträge: VL in ETF → Arbeitnehmersparzulage, parallel dazu eigener Bausparvertrag → Wohnungsbauprämie
Häufig gestellte Fragen
Wie oft bekommt man die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie bekommen Sie einmal pro Jahr, solange Sie die Voraussetzungen, wie z.B. eine wohnwirtschaftliche Verwendung oder die Einhaltung der Einkommensgrenzen erfüllen.


