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    Wohnungsbauprämie: Antrag, Höhe und Einkommensgrenzen

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 21. April 2026

    Bis zu 70 € pro Jahr vom Staat erhalten: Die Wohnungsbauprämie unterstützt Sie beim Sparen für Wohneigentum. Hier erfahren Sie, wer Anspruch hat und wie Sie die Förderung beantragen.

    Seiteninhalt
    1. Was ist die Wohnungsbauprämie?
    2. Höhe und Berechnung
    3. Voraussetzungen
    4. Einkommensgrenzen
    5. Beantragung
    6. Auszahlung
    7. Rückzahlung
    8. Wann lohnt sich die WoP?
    9. WoP + ANSpZ kombinieren
    10. FAQ
    ➥ Das Wichtigste in Kürze
    • Höhe: Bis zu 70 € pro Jahr (140 € für Verheiratete)
    • 10 % Förderung auf maximal 700 € Sparleistung jährlich (1.400 € bei Verheirateten)
    • Einkommensgrenzen: 35.000 € (Singles) / 70.000 € (Verheiratete)
    • Beantragung: einmal jährlich über Bausparkasse (bis zu 2 Jahre rückwirkend möglich)
    • Auszahlung: Nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist.

    Was ist die Wohnungsbauprämie?

    Die Wohnungsbauprämie – kurz WoP – ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die Menschen dabei unterstützt, sich eine eigene Immobilie leisten zu können. Voraussetzung ist, dass das Geld für den Kauf, Bau oder die Renovierung eines selbst genutzten Hauses oder einer Wohnung verwendet wird. Den Zuschuss erhält man z.B. über einen Bausparvertrag oder Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Wohnungsbauprämiengesetz geregelt.

    Die Wohnungsbauprämie auf einen Blick

    Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

    Die Wohnungsbauprämie beträgt immer 10 Prozent der Summe, die während eines Kalenderjahres in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Der Staat fördert Sparleistungen bis zu einer Höhe von 700 Euro. Ledige Sparer bekommen somit maximal 70 Euro jährlich an Förderung. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Beträge, siehe folgende Tabelle.

    So wird gefördertLedigeVerheiratete
    Maximale Prämie pro Jahr70 €140 €
    Geförderter Höchstbetrag700 €1.400 €
    Fördersatz10 % der Einzahlungen

    Wie kann ich die Wohnungsbauprämie berechnen?

    Wie die Berechnung in der Praxis funktioniert, erläutern wir an folgendem Beispiel. Ein alleinstehender Arbeitnehmer zahlt innerhalb eines Kalenderjahres 700 Euro in einen Bausparvertrag ein. Er bekommt hierfür 10 % Wohnungsbauprämie, das ergibt 70 Euro. Ein verheiratetes Paar spart im gleichen Zeitraum 1.400 Euro an. 10 Prozent von 1.400 Euro sind 140 Euro.

    Familienstandalleinstehendverheiratet
    Sparleistung700 €1.400 €
    Fördersatz10 %10 %
    ausgezahlte Prämie70 €140 €

    Wer hat Anspruch auf Wohnungsbauprämie?

    Wer regelmäßig Geld in einen (Bau)Sparvertrag einzahlt, hat grundsätzlich Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Die genauen Voraussetzungen im Überblick:

    • Verwendung nur für wohnwirtschaftliche Zwecke
    • Selbstnutzung der Immobilie (keine Vermietung)
    • Gefördert werden
      • 1. Beiträge an Bausparkassen
      • 2. Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
      • 3. Sparpläne zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums
      • 4. Beiträge an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen (Kapitalansammlung)
    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Mindesteinzahlung: 50 € pro Jahr
    • Mindestlaufzeit: 7 Jahre (Sperrfrist).
    • Keine parallele Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage für dieselben Einzahlungen
    • Einhaltung der jährlichen Einkommensgrenzen.

    Was sind wohnwirtschaftliche Zwecke?

    Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie nur, wenn Sie das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Die genaue Definition ergibt sich aus dem Bausparkassengesetz (§ 1 Abs. 3 BSpKG).

    Zulässig für die Nutzung ist:

    Nicht zulässig wäre:

    • Bau, Kauf oder Modernisierung einer selbst genutzten Immobilie
    • Erwerb eines Grundstücks oder Wohnrechts
    • Umschuldung einer Baufinanzierung
    • Freie Verwendung des Geldes
    • Konsum (z. B. Auto oder Urlaub)
    • Investitionen in vermietete Immobilien

    Ausnahme: Unter 25-Jährige dürfen die Prämie einmalig frei verwenden.

    Welche Einkommensgrenzen gelten?

    Entscheidend für den Anspruch auf die Prämie ist Ihr jährliches Einkommen. Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Dieses liegt oft darunter, da Steuerfreibeträge, etwa für Kinder, abgezogen werden. Dadurch kann auch bei einem Brutto von rund 40.000 € eine Förderung möglich sein. Für Verheiratete gelten die doppelten Beträge, siehe folgende Tabelle.

    JahrEinkommensgrenze
    2021 bis 202635.000 € / 70.000 €
    202025.600 € / 51.200 €

    Wie kann ich die Wohnungsbauprämie beantragen?

    Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie über die Bausparkasse, bei der Sie Ihren Bausparvertrag abgeschlossen haben. Sie erhalten hierfür einmal jährlich ein Formular (online oder per Post). Eine Beantragung ist bis zu 2 Jahre rückwirkend möglich. Die Frist beginnt und endet immer am 31.12. des entsprechenden Jahres. Beispiel: Die Prämie für 2026 gibt es also noch bis zum 31.12.2028.

    ➥ So stellen Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie in 3 Schritten:

    1. 1.
      Einkommen bestätigen

      Sie bestätigen, dass Sie die Einkommensgrenze für das entsprechende Jahr von 35.000 Euro für Alleinstehende oder 70.000 Euro für Verheiratete nicht überschreiten.

    2. 2.
      Daten prüfen

      Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum sind bereits eingetragen. Kontrollieren Sie die Angaben und aktualisieren Sie diese bei Bedarf.

    3. 3.
      Unterschrift

      Unterschreiben Sie das Formular (ggf. beide Partner) und senden Sie es an Ihre Bausparkasse zurück.

    Wann erfolgt die Auszahlung?

    Die Prämie wird nicht sofort gutgeschrieben, sondern nach Genehmigung des Antrags durch die Bausparkasse zunächst auf dem Bausparkonto vorgemerkt. Ob sie genehmigt wurde, können Sie bereits auf Ihrem jährlichen Kontoauszug sehen. Die Auszahlung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit dem angesparten Guthaben. Die Voraussetzungen im Überblick:

    • Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist
    • Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung
    • Sparer unter 25: Förderung auch ohne Nachweis möglich
    • Gewährung der Prämie nur für Jahre, in denen Einkommensgrenzen eingehalten wurden
    • Bei Nutzung des Bauspardarlehens fließt sie als Eigenkapital in die Finanzierung ein.

    Wann muss die Prämie zurückgezahlt werden?

    Die Wohnungsbauprämie muss – als zweckgebundener staatlicher Zuschuss – normalerweise nicht zurückgezahlt werden. Der Bausparer verliert jedoch seinen Anspruch, wenn er eine der Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt. Beispiele hierfür sind wenn:

    • Man das Geld nicht wohnwirtschaftlich verwendet.
    • Die Mindestlaufzeit von sieben Jahren nicht eingehalten wird.
    • Oder die Einkommensgrenzen überschritten wurden.

    Jedoch gelten bestimmte Ausnahmen: So muss z.B. jemand, der mehr als 12 Monate arbeitslos ist, und deshalb den Bausparvertrag vorzeitig kündigt, die Prämie nicht zurückzahlen. Dasselbe gilt, wenn der Sparer oder sein Ehepartner stirbt, oder nach Vertragsabschluss dauerhaft erwerbsunfähig wird.

    Wann lohnt sich die Wohnungsbauprämie?

    Die Wohnungsbauprämie ist vor allem dann attraktiv, wenn Sie sich für Bausparen entscheiden, die Förderung voll ausschöpfen und diese tatsächlich für Wohneigentum nutzen.

    Lohnt sich besonders, wenn:

    Ist weniger sinnvoll, wenn:

    • Sie konkret den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie planen.
    • Sie ohnehin einen Bausparvertrag besparen.
    • Sie unter der Einkommensgrenze liegen.
    • Sie die maximale Zulage ausschöpfen.
    • Sie flexibel bleiben und frei über Ihr Geld verfügen möchten.
    • Sie die Förderung nicht oder nur teilweise nutzen.
    • Sie den Sparvertrag vorzeitig kündigen.
    • Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen.

    Unsere Einschätzung: Die Prämie ist eine gute Ergänzung, ersetzt aber kein eigenes Sparen.

    Kann man Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage kombinieren?

    Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen (VL), die über den Arbeitgeber gezahlt werden. Ja, Sie können beide Förderungen gleichzeitig erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie zwei getrennte Sparleistungen erbringen. Für dieselben Einzahlungen ist keine doppelte Förderung möglich. Typische Kombinationen sind:

    • Alles in einem Vertrag: VL in Bausparvertrag → Arbeitnehmersparzulage, dazu eigene Einzahlungen → Wohnungsbauprämie
    • Zwei getrennte Verträge: VL in ETF → Arbeitnehmersparzulage, parallel dazu eigener Bausparvertrag → Wohnungsbauprämie

    Häufig gestellte Fragen

    Wie oft bekommt man die Wohnungsbauprämie?

    Die Wohnungsbauprämie bekommen Sie einmal pro Jahr, solange Sie die Voraussetzungen, wie z.B. eine wohnwirtschaftliche Verwendung oder die Einhaltung der Einkommensgrenzen erfüllen.

    Ist eine Beantragung auch rückwirkend möglich?

    Ja, eine Beantragung ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Maßgeblich ist dabei der 31.12. des jeweiligen Jahres. Beispiel: Die Prämie für 2026 kann noch bis zum 31.12.2028 beantragt werden.

    Können auch unter 25-Jährige die Wohnungsbauprämie nutzen?

    Ja, auch Personen unter 25 Jahren können die Wohnungsbauprämie nutzen. Sie profitieren sogar von einer besonderen Regelung: Nach Ablauf der Sperrfrist dürfen sie die Förderung einmalig auch dann behalten, wenn das angesparte Geld nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.

    Was passiert bei vorzeitiger Kündigung des Bausparvertrags?

    Wer seinen Bausparvertrag vorzeitig kündigt, verliert in der Regel den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Das liegt hauptsächlich daran, dass die siebenjährige Sperrfrist nicht eingehalten oder das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendet wird.

    Gibt es die Wohnungsbauprämie auch ohne Bausparen?

    Ja, die Prämie ist nicht ausschließlich an einen Bausparvertrag gebunden. Sie kann auch für andere wohnwirtschaftliche Sparformen gewährt werden, wie z.B. beim Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften.
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    1. Was ist die Wohnungsbauprämie?
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