• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
  • Zur Fußzeile springen
vermoegenswirksame-leistungen.de

vermoegenswirksame-leistungen.de

  • Beantragen
  • Vergleichen
    • Anlageformen im Vergleich
    • VL-Depot
    • VL-Rechner
  • Anlegen
    • frei sparen
      • VL-Fondssparen
      • VL-ETF
      • VL-Banksparplan
    • Bauen & Wohnen
      • Bausparvertrag
      • Baukredit tilgen
      • Genossenschaftsanteile
    • Rente
      • AVWL
      • Riester-Rente
      • betriebliche Altersvorsorge
      • Lebensversicherung
  • Informieren
    • Basiswissen
      • Vorteile und Nachteile
      • Höhe
      • Sperrfrist
      • Auszahlung
      • Kündigung
      • VWL-Vertrag: FAQ
    • Erweitert
      • Infos für Arbeitgeber
      • 5. Vermögensbildungsgesetz
      • aufstocken / selbst zahlen
      • Steuererklärung
      • Lohnabrechnung
  • Anspruch
    • nach Arbeitsverhältnis
      • öffentlicher Dienst
      • Beamte
      • Azubis
      • Minijob
      • Rentner
    • nach Situation
      • VL für Angehörige
      • Krankheit und Krankengeld
      • Elternzeit und Elterngeld
      • VL rückwirkend erhalten
      • Arbeitgeberwechsel
  • Förderung
    • Staatliche Förderung
    • Arbeitnehmersparzulage
    • Wohnungsbauprämie
    • Riester-Zulagen
    • Einkommensgrenzen
  • Blog

Alle Steuerfreibeträge 2026 / 2025 in einer Tabelle

Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
Experte für Finanzen

Stand: 2. Januar 2026

Mit einem Steuerfreibetrag bleibt Einkommen bis zu einer bestimmen Höhe steuerfrei. Davon profitieren vor allem für Menschen mit kleinerem Geldbeutel und in besonderen Lebenssituationen. Welche Freibeträge es gibt, und wie hoch sie sind, zeigt der folgende Ratgeber mit übersichtlicher Tabelle.

Seiteninhalt
  1. Alle Steuerfreibeträge in einer Tabelle
  2. Was ist ein Steuerfreibetrag?
  3. Wie funktioniert ein Steuerfreibetrag?
  4. Unterschied: Freibetrag und Pauschbetrag
  5. Unterschied: Freibetrag und Freigrenze
  6. Häufig gestellte Fragen
➥ Das Wichtigste im Kürze
  • Bis zur Höhe des Steuerfreibetrags müssen Einkünfte nicht versteuert werden.
  • Steuerfreibeträge senken das zu versteuernde Einkommen, sodass weniger Steuern anfallen.
  • Im deutschen Steuerrecht gibt es verschiedene Freibeträge, wie z.B. für Rente, Schwerbehinderung oder den Grundfreibetrag für alle Steuerzahler.

Die 25 wichtigsten Steuerfreibeträge in einer Tabelle

Wir haben für Sie die 25 wichtigsten Freibeträge übersichtlich zusammengefasst: Sortiert nach Themen wie Rente, Arbeitnehmer, Kinder, Geldanlage oder bestimmte Lebensumstände. Die folgenden Tabellen enthalten die Zahlen für 2024, 2025 und 2026.

Freibeträge für Rentner

Abzugsbetrag 2026 2025 2024
Grundfreibetrag 12.348 € ledig
24.696 € verheiratet
12.096 € ledig
24.192 € verheiratet
11.784 € ledig
23.568 € verheiratet
Besteuerungsanteil Rente Besteuerung: 84,0 %
Freibetrag: 16,0 %
Besteuerung: 83,5 %
Freibetrag: 16,5 %
Besteuerung: 83,0 %
Freibetrag: 17,0 %
Werbungskosten-Pauschale unverändert:
102 € pro Person
204 € für Eheleute
Sonderausgaben-Pauschbetrag unverändert:
36 € ledig
72 € verheiratet

Für Arbeitnehmer

Abzugsbetrag 2026 2025 2024
Grundfreibetrag 12.348 € ledig
24.696 € verheiratet
12.096 € ledig
24.192 € verheiratet
11.784 € ledig
23.568 € verheiratet
Pendlerpauschale 0,38 € ab dem ersten Kilometer 0,30 € bis 20 Kilometer
0,38 € ab 21. Kilometer
0,30 € bis 20 Kilometer
0,38 € ab 21. Kilometer
Altersvorsorge-Aufwendungen Singles 30.826 €
Paare 61.652 €
Singles 29.344 €
Paare 58.688 €
Singles 27.566 €
Paare 55.132 €
Alters-Entlastungsbetrag 12,8 % der Einkünfte
> 608 €
13,2 % der Einkünfte
> 627 €
13,6 % der Einkünfte
> 646 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag unverändert:
36 € ledig
72 € verheiratet
Werbungskosten-Pauschale seit 2023 unverändert:
1.230 € ledig
2.460 € verheiratet
Umzugskosten-Pauschale seit März 2024 unverändert:
964 € Singles & Alleinerziehende
1.928 € mit Ehepartner
+ 643 € für weitere Person
Verpflegungs-Mehraufwand seit 2020 unverändert:
28,00 € voller Tag
14,00 € halber Tag

Für Eltern und Kinder

Abzugsbetrag 2026 2025 2024
Kinderfreibetrag 6.828 € pro Kind 6.672 € pro Kind 6.612 € pro Kind
Erziehungsfreibetrag (BEA) seit 2021 unverändert:
2.928 € pro Kind
Ausbildungsfreibetrag seit 2023 unverändert:
1.200 € pro Kind
Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag seit 2023 unverändert:
4.260 € + 240 € für jedes weitere Kind

Besondere Lebenssituationen

Abzugsbetrag Höhe
Behinderten-Pauschbetrag seit 2021 unverändert:
GdB (Grad der Behinderung)
ab 20: 384 €
ab 30: 620 €
ab 40: 860 €
ab 50: 1.140 €
ab 60: 1.440 €
ab 70: 1.780 €
ab 80: 2.120 €
ab 90: 2.460 €
ab 100: 2.840 €
hilflos / blind: 7.400 €
Pflegepauschbetrag seit 2021 unverändert:
Pflegegrad 2: 600 €
Pflegegrad 3: 1.100 €
Pflegegrad 4: 1.800 €
Pflegegrad 5: 1.800 €
Merkzeichen H: 1.800 €
Hinterbliebenen-Pauschbetrag unverändert:
370 €

Für Geldanlagen

Abzugsbetrag Höhe
Sparerpauschbetrag seit 2023 unverändert:
1.000 € ledig
2.000 € verheiratet
Einkommensgrenze Arbeitnehmersparzulage seit 2024 unverändert:
40.000 € ledig
80.000 € verheiratet
Einkommensgrenze Wohnungsbauprämie seit 2021 unverändert:
35.000 € ledig
70.000 € verheiratet

Sonstige

Abzugsbetrag 2026 2025 2024
Ehrenamtsfreibetrag 960 € 840 € 840 €
Übungsleiterfreibetrag 3.300 € 3.000 € 3.000 €
Erbschaftsteuer seit 2009 unverändert:
Ehe-/Lebenspartner: 500.000 €
Kinder: 400.000 €
Enkel: 200.000 €
Urenkel: 100.000 €
Eltern: 100.000 €
Großeltern: 100.000 €
Geschwister: 20.000 €
Nicht-Verwandte: 20.000 €
Gewerbesteuer unverändert:
24.500 €

Was ist ein Steuerfreibetrag?

Einkünfte bis zu einer festgelegten Obergrenze müssen nicht versteuert werden. Diese Grenze wird als Steuerfreibetrag bezeichnet. Nur auf Beträge, die darüber hinausgehen, fallen Steuern an. In Deutschland gibt es verschiedene Steuerfreibeträge. Diese haben das Ziel, Steuern gerechter zu verteilen. So soll z.B. der Grundfreibetrag Geringverdiener finanziell entlasten und das Existenzminimum sichern. Mit dem Kinderfreibetrag können Eltern Aufwendungen für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Die Pendlerpauschale ermöglicht Arbeitnehmern, Fahrtkosten zur Arbeit über die Steuererklärung zurückzuholen.

Wie funktioniert ein Steuerfreibetrag?

Ein Steuerfreibetrag wird vom Bruttolohn eines Arbeitnehmers oder vom Gewinn eines Selbstständigen abgezogen. Dadurch sinkt sein zu versteuerndes Einkommen (zvE), also die Summe, auf deren Basis das Finanzamt die Einkommensteuer erhebt. Je höher der Freibetrag, desto weniger Steuern fallen an. Hierzu ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 60.000 € brutto pro Jahr. Er kann Steuerfreibeträge von insgesamt 22.000 € geltend machen. Es werden also nur 38.000 € als zvE angesetzt. Ohne den Freibetrag müssten die vollen 60.000 € versteuert werden, siehe Vergleich in folgender Tabelle.

Ohne Abzug

Bruttoeinkommen
60.000 €
Steuerfreibetrag
–
zu versteuerndes Einkommen
60.000 €
Steuer (30 %)
18.000 €

Mit Abzug

Bruttoeinkommen
60.000 €
abzgl. Freibetrag
– 22.000 €
= zu versteuerndes Einkommen
38.000 €
Steuer (30 %)
11.400 €

Steuerersparnis: 6.600 €

Unterschied: Steuerfreibetrag und Pauschbetrag

Der Steuerfreibetrag ist ein bestimmter Betrag, bis zu dem Einkünfte steuerfrei bleiben. Nur was darüber hinausgeht, wird besteuert. Der Freibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen.

  • Beispiel Ausbildungsfreibetrag: Eltern können für ein volljähriges Kind, das sich in Ausbildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt, einen Freibetrag von 1.200 € pro Jahr geltend machen. Hierdurch reduziert sich das zvE der Eltern entsprechend um 1.200 €. Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer also lediglich auf die verbleibenden 58.800 €.

Der Steuerpauschbetrag ist dagegen ein fester Abzugsbetrag, der bei der Steuer automatisch berücksichtigt wird. Er gilt unabhängig davon, ob Ausgaben in dieser Höhe angefallen sind. Der Pauschbetrag reduziert ebenfalls das zu versteuernde Einkommen, allerdings pauschal.

  • Beispiel Werbungskostenpauschbetrag: Diesen können Arbeitnehmer bis zu 1.230 € pro Person und Jahr in Anspruch nehmen. Das Finanzamt zieht den Betrag bei jedem Arbeitnehmer automatisch ab: Egal ob, und in welcher Höhe Ausgaben getätigt wurden. Wer höhere Kosten hat, kann diese statt der Pauschale geltend machen.

Unterschied: Freibetrag und Freigrenze

Bei einem Steuerfreibetrag bleibt der Teil der Einkünfte bis zur festgelegten Grenze steuerfrei. Nur der Betrag, der darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Wird die Freigrenze überschritten, ist dagegen der komplette Betrag steuerpflichtig. Also auch der Teil, der unterhalb der Grenze liegt.

  • Beispiel für Freibetrag: Liegt dieser bei 10.000 € und man verdient 12.000 €, sind 10.000 € steuerfrei. Man muss lediglich für die 2.000 € Steuern zahlen.
  • Beispiel für Freigrenze: Liegt die Freigrenze bei 10.000 € und man verdient 12.000 €, werden dagegen die gesamten 12.000 € versteuert.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel darf man 2026 steuerfrei verdienen?

Im Jahr 2026 darf man in jedem Fall 12.348 € (24.696 € als Verheirateter) verdienen, ohne dass Steuern anfallen. Man spricht hier vom sogenannten Grundfreibetrag, der in Deutschland jedem Steuerzahler zusteht. Jedoch können auch Einkünfte, die darüber hinausgehen, steuerfrei sein. Dies hängt davon ab, welche weiteren Steuerfreibeträge man nutzen kann. Grundlage für die Besteuerung ist immer das sogenannte zu versteuernde Einkommen, also das Bruttoeinkommen, vermindert um bestimmte Abzüge, wie z.B. Werbungskosten, Pauschalen und Freibeträge. Erst wenn das gesamte zvE den Grundfreibeitrag übersteigt, wird Einkommensteuer fällig.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Rentner?

Rentner können wie alle anderen Steuerzahler den Grundfreibetrag nutzen. Hinzu kommt der prozentuale Steuerfreibetrag auf die Rente, der jedes Jahr sinkt, während der besteuerte Anteil entsprechend ansteigt. Beispiel: Wer 2026 in Rente geht, muss 84,0 % seiner Rente versteuern, nur noch 16,0 % sind steuerfrei. Darüber hinaus gibt es eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 € und 204 € für Paare, wenn beide Rentner sind sowie einen Sonderausgabenabzug über 36 € (72 €). Wie der gesamte Rentenfreibetrag berechnet wird, können Sie diesem Beispiel entnehmen.

Wie hoch ist der Steuerpauschbetrag für Zinsen?

Seit 2023 gilt ein sogenannter Sparerpauschbetrag von 1.000 € für Singles und 2.000 € für Ehe- und Lebenspartner bei gemeinsamer Veranlagung. Bist zu dieser Höhe können Sparer Kapitalerträge, wie z.B. Zinsen, Kursgewinne oder Dividenden von der Abgeltungssteuer freistellen.

Muss ich einen Freibetrag beantragen, oder wird er automatisch berücksichtigt?​

Die meisten Steuerfreibeträge werden automatisch vom Brutto abgezogen, wie z.B. der Grundfreibetrag oder die Werbungskostenpauschale bei Arbeitnehmern. Bei einigen muss man jedoch selbst aktiv werden, um diese nutzen zu können. So wird z.B. der Sparerpauschbetrag nur berücksichtigt, wenn der Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag eingereicht wird. Auch die Berechtigung zur Nutzung von Behinderten- und Pflegepauschbeträgen muss im Rahmen der Steuererklärung nachgewiesen werden.
Seiteninhalt
  1. Alle Steuerfreibeträge in einer Tabelle
  2. Was ist ein Steuerfreibetrag?
  3. Wie funktioniert ein Steuerfreibetrag?
  4. Unterschied: Freibetrag und Pauschbetrag
  5. Unterschied: Freibetrag und Freigrenze
  6. Häufig gestellte Fragen
vermoegenswirksame-leistungen.de

Kontakt

  • Kontakt / Impressum
  • Über uns

© 2026 - vermoegenswirksame-leistungen.de

Daten & Haftung

  • Disclaimer
  • Datenschutz
Erfahrungen & Bewertungen zu Martin Sohn

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.