Mit einem Steuerfreibetrag bleibt Einkommen bis zu einer bestimmen Höhe steuerfrei. Davon profitieren vor allem für Menschen mit kleinerem Geldbeutel und in besonderen Lebenssituationen. Welche Freibeträge es gibt, und wie hoch sie sind, zeigt der folgende Ratgeber mit übersichtlicher Tabelle.
- Bis zur Höhe des Steuerfreibetrags müssen Einkünfte nicht versteuert werden.
- Steuerfreibeträge senken das zu versteuernde Einkommen, sodass weniger Steuern anfallen.
- Im deutschen Steuerrecht gibt es verschiedene Freibeträge, wie z.B. für Rente, Schwerbehinderung oder den Grundfreibetrag für alle Steuerzahler.
Die 25 wichtigsten Steuerfreibeträge in einer Tabelle
Wir haben für Sie die 25 wichtigsten Freibeträge übersichtlich zusammengefasst: Sortiert nach Themen wie Rente, Arbeitnehmer, Kinder, Geldanlage oder bestimmte Lebensumstände. Die folgenden Tabellen enthalten die Zahlen für 2024, 2025 und 2026.
Freibeträge für Rentner
| Abzugsbetrag | 2026 | 2025 | 2024 |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € ledig 24.696 € verheiratet | 12.096 € ledig 24.192 € verheiratet | 11.784 € ledig 23.568 € verheiratet |
| Besteuerungsanteil Rente | Besteuerung: 84,0 % Freibetrag: 16,0 % | Besteuerung: 83,5 % Freibetrag: 16,5 % | Besteuerung: 83,0 % Freibetrag: 17,0 % |
| Werbungskosten-Pauschale | unverändert: 102 € pro Person 204 € für Eheleute | ||
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | unverändert: 36 € ledig 72 € verheiratet | ||
Für Arbeitnehmer
| Abzugsbetrag | 2026 | 2025 | 2024 |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € ledig 24.696 € verheiratet | 12.096 € ledig 24.192 € verheiratet | 11.784 € ledig 23.568 € verheiratet |
| Pendlerpauschale | 0,38 € ab dem ersten Kilometer | 0,30 € bis 20 Kilometer 0,38 € ab 21. Kilometer | 0,30 € bis 20 Kilometer 0,38 € ab 21. Kilometer |
| Altersvorsorge-Aufwendungen | Singles 30.826 € Paare 61.652 € | Singles 29.344 € Paare 58.688 € | Singles 27.566 € Paare 55.132 € |
| Alters-Entlastungsbetrag | 12,8 % der Einkünfte > 608 € | 13,2 % der Einkünfte > 627 € | 13,6 % der Einkünfte > 646 € |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | unverändert: 36 € ledig 72 € verheiratet | ||
| Werbungskosten-Pauschale | seit 2023 unverändert: 1.230 € ledig 2.460 € verheiratet | ||
| Umzugskosten-Pauschale | seit März 2024 unverändert: 964 € Singles & Alleinerziehende 1.928 € mit Ehepartner + 643 € für weitere Person | ||
| Verpflegungs-Mehraufwand | seit 2020 unverändert: 28,00 € voller Tag 14,00 € halber Tag | ||
Für Eltern und Kinder
| Abzugsbetrag | 2026 | 2025 | 2024 |
|---|---|---|---|
| Kinderfreibetrag | 6.828 € pro Kind | 6.672 € pro Kind | 6.612 € pro Kind |
| Erziehungsfreibetrag (BEA) | seit 2021 unverändert: 2.928 € pro Kind | ||
| Ausbildungsfreibetrag | seit 2023 unverändert: 1.200 € pro Kind | ||
| Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag | seit 2023 unverändert: 4.260 € + 240 € für jedes weitere Kind | ||
Besondere Lebenssituationen
| Abzugsbetrag | Höhe |
|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag | seit 2021 unverändert: GdB (Grad der Behinderung) ab 20: 384 € ab 30: 620 € ab 40: 860 € ab 50: 1.140 € ab 60: 1.440 € ab 70: 1.780 € ab 80: 2.120 € ab 90: 2.460 € ab 100: 2.840 € hilflos / blind: 7.400 € |
| Pflegepauschbetrag | seit 2021 unverändert: Pflegegrad 2: 600 € Pflegegrad 3: 1.100 € Pflegegrad 4: 1.800 € Pflegegrad 5: 1.800 € Merkzeichen H: 1.800 € |
| Hinterbliebenen-Pauschbetrag | unverändert: 370 € |
Für Geldanlagen
| Abzugsbetrag | Höhe |
|---|---|
| Sparerpauschbetrag | seit 2023 unverändert: 1.000 € ledig 2.000 € verheiratet |
| Einkommensgrenze Arbeitnehmersparzulage | seit 2024 unverändert: 40.000 € ledig 80.000 € verheiratet |
| Einkommensgrenze Wohnungsbauprämie | seit 2021 unverändert: 35.000 € ledig 70.000 € verheiratet |
Sonstige
| Abzugsbetrag | 2026 | 2025 | 2024 |
|---|---|---|---|
| Ehrenamtsfreibetrag | 960 € | 840 € | 840 € |
| Übungsleiterfreibetrag | 3.300 € | 3.000 € | 3.000 € |
| Erbschaftsteuer | seit 2009 unverändert: Ehe-/Lebenspartner: 500.000 € Kinder: 400.000 € Enkel: 200.000 € Urenkel: 100.000 € Eltern: 100.000 € Großeltern: 100.000 € Geschwister: 20.000 € Nicht-Verwandte: 20.000 € | ||
| Gewerbesteuer | unverändert: 24.500 € | ||
Was ist ein Steuerfreibetrag?
Einkünfte bis zu einer festgelegten Obergrenze müssen nicht versteuert werden. Diese Grenze wird als Steuerfreibetrag bezeichnet. Nur auf Beträge, die darüber hinausgehen, fallen Steuern an. In Deutschland gibt es verschiedene Steuerfreibeträge. Diese haben das Ziel, Steuern gerechter zu verteilen. So soll z.B. der Grundfreibetrag Geringverdiener finanziell entlasten und das Existenzminimum sichern. Mit dem Kinderfreibetrag können Eltern Aufwendungen für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Die Pendlerpauschale ermöglicht Arbeitnehmern, Fahrtkosten zur Arbeit über die Steuererklärung zurückzuholen.
Wie funktioniert ein Steuerfreibetrag?
Ein Steuerfreibetrag wird vom Bruttolohn eines Arbeitnehmers oder vom Gewinn eines Selbstständigen abgezogen. Dadurch sinkt sein zu versteuerndes Einkommen (zvE), also die Summe, auf deren Basis das Finanzamt die Einkommensteuer erhebt. Je höher der Freibetrag, desto weniger Steuern fallen an. Hierzu ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 60.000 € brutto pro Jahr. Er kann Steuerfreibeträge von insgesamt 22.000 € geltend machen. Es werden also nur 38.000 € als zvE angesetzt. Ohne den Freibetrag müssten die vollen 60.000 € versteuert werden, siehe Vergleich in folgender Tabelle.
Ohne Abzug
60.000 €
–
60.000 €
18.000 €
Mit Abzug
60.000 €
– 22.000 €
38.000 €
11.400 €
Unterschied: Steuerfreibetrag und Pauschbetrag
Der Steuerfreibetrag ist ein bestimmter Betrag, bis zu dem Einkünfte steuerfrei bleiben. Nur was darüber hinausgeht, wird besteuert. Der Freibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen.
- Beispiel Ausbildungsfreibetrag: Eltern können für ein volljähriges Kind, das sich in Ausbildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt, einen Freibetrag von 1.200 € pro Jahr geltend machen. Hierdurch reduziert sich das zvE der Eltern entsprechend um 1.200 €. Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer also lediglich auf die verbleibenden 58.800 €.
Der Steuerpauschbetrag ist dagegen ein fester Abzugsbetrag, der bei der Steuer automatisch berücksichtigt wird. Er gilt unabhängig davon, ob Ausgaben in dieser Höhe angefallen sind. Der Pauschbetrag reduziert ebenfalls das zu versteuernde Einkommen, allerdings pauschal.
- Beispiel Werbungskostenpauschbetrag: Diesen können Arbeitnehmer bis zu 1.230 € pro Person und Jahr in Anspruch nehmen. Das Finanzamt zieht den Betrag bei jedem Arbeitnehmer automatisch ab: Egal ob, und in welcher Höhe Ausgaben getätigt wurden. Wer höhere Kosten hat, kann diese statt der Pauschale geltend machen.
Unterschied: Freibetrag und Freigrenze
Bei einem Steuerfreibetrag bleibt der Teil der Einkünfte bis zur festgelegten Grenze steuerfrei. Nur der Betrag, der darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Wird die Freigrenze überschritten, ist dagegen der komplette Betrag steuerpflichtig. Also auch der Teil, der unterhalb der Grenze liegt.
- Beispiel für Freibetrag: Liegt dieser bei 10.000 € und man verdient 12.000 €, sind 10.000 € steuerfrei. Man muss lediglich für die 2.000 € Steuern zahlen.
- Beispiel für Freigrenze: Liegt die Freigrenze bei 10.000 € und man verdient 12.000 €, werden dagegen die gesamten 12.000 € versteuert.


