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    Kann man Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gleichzeitig erhalten?

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 17. April 2026

    Wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie kombinieren?Viele Arbeitnehmer verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie entweder nur die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie nutzen. Dabei ist es oft möglich, beide Förderungen gleichzeitig zu erhalten. Wir erläutern, wie es funktioniert und welche Voraussetzungen gelten.

    Seiteninhalt
    1. Kann man ANSpZ und WoP kombinieren?
    2. Voraussetzungen
    3. Mögliche Kombinationen
    4. Höhe und Berechnung
    5. WoP und ANSpZ beantragen
    6. Für wen lohnt sich die doppelte Förderung?

    ➥ Das Wichtigste in Kürze
    • Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage können gleichzeitig genutzt werden, entweder in einem Vertrag, oder über zwei getrennte Verträge.
    • Die ANSpZ wird auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers gewährt, die WoP auf eigene Einzahlungen in einen Bausparvertrag.
    • Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. die Nutzung förderfähiger Verträge oder die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.
    • In der Praxis sind bis zu 150 € pro Jahr (300 € für Verheiratete) möglich.

    Kann man Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie kombinieren?

    Ja, Sie können beide staatlichen Förderungen gleichzeitig beziehen. Das ist entweder innerhalb eines Vertrags oder über zwei getrennte Verträge möglich. Entscheidend ist, dass Sie die jeweiligen Förderbedingungen erfüllen und die Beiträge korrekt zugeordnet sind. Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie auf vermögenswirksame Leistungen (VL) Ihres Arbeitgebers, die Wohnungsbauprämie bekommen Sie zusätzlich auf Ihre eigenen Sparleistungen in einen Bausparvertrag. Da beide Förderungen unterschiedliche Einzahlungen betreffen, lassen sich diese kombinieren.

    Das Grundprinzip der Kombination

    Das Grundprinzip ist einfach: Der Staat fördert zwei unterschiedliche Geldquellen. Das sind zum einen die VL-Zahlungen Ihres Arbeitgebers (Arbeitnehmersparzulage), zum anderen Ihre privaten Einzahlungen (Wohnungsbauprämie). Diese Kombination können Sie auf zwei Arten nutzen:

    Ein Vertrag

    Sie besparen einen VL-Bausparvertrag mit den vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers und stocken diesen zusätzlich aus eigener Tasche auf. Die VL werden mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert, Ihre privaten Einzahlungen mit der Wohnungsbauprämie.

    Zwei Verträge

    Sie nutzen VL-Fondssparen (oder einen anderen VL-Vertrag) für die Arbeitnehmersparzulage und besparen parallel einen separaten Bausparvertrag mit eigenen Beiträgen. In diesem Fall erhalten Sie die ANSpZ auf den Fondssparplan und die WoP für Bausparen.


    Wichtig: Die Wohnungsbauprämie gibt es ausschließlich für Bausparverträge. Die Arbeitnehmersparzulage hingegen kann auch für andere VL-Anlagen wie Fonds oder VL-ETF gewährt werden. Genau diese Trennung ermöglicht es, beide Förderungen parallel zu nutzen.

    Voraussetzungen für die doppelte Förderung

    Um die doppelte Förderung zu erhalten, müssen auch die Bedingungen beider Förderprogramme erfüllt sein. Dazu gehört z.B. die richtige Anlageform, die Aufteilung der Einzahlungen und Ihr Einkommen.

    Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage

    Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Wichtig ist:

    • Sie sind Arbeitnehmer mit VL-Anspruch.
    • Die VL fließen in einen förderfähigen Vertrag (z.B. Fonds oder Bausparvertrag).
    • Ihr Einkommen liegt unter einer bestimmten Höchstgrenze.
    • Die Beantragung erfolgt über die Steuererklärung.

    Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie

    Die Wohnungsbauprämie wird auf Ihre Eigenbeiträge in einen Bausparvertrag gewährt:

    • Sie zahlen eigenes Geld in einen Bausparvertrag ein.
    • Ihr Einkommen liegt unter der erlaubten Höchstgrenze.
    • Das Guthaben wird später wohnwirtschaftlich verwendet.
    • Die Beantragung erfolgt über die Bausparkasse.

    Die Einkommensgrenzen im Überblick

    Beide Förderungen sind an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, siehe folgende Tabelle. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers:

    FörderungAlleinstehendeVerheiratete
    Arbeitnehmersparzulagebis 40.000 €bis 80.000 €
    Wohnungsbauprämiebis 35.000 €bis 70.000 €

    Wichtig: Um beide Fördertöpfe zu nutzen, müssen auch beide Grenzen gleichzeitig eingehalten werden. Mehr zum Thema: VL-Einkommensgrenzen.

    Wann ist eine Kombination möglich und wann nicht?

    Ob Sie beide Förderungen gleichzeitig nutzen können, hängt vor allem von der gewählten Anlageform sowie Ihren Einzahlungen ab. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen beider Programme erfüllt sind und die Beträge sauber getrennt den jeweiligen Förderarten zugeordnet werden können.

    Funktionierende Kombinationen

    Am einfachsten funktioniert die Kombination über einen VL-Bausparvertrag. Dabei fließen sowohl die vermögenswirksamen Leistungen als auch Ihre eigenen Einzahlungen in denselben Vertrag.

    • VL-Bausparvertrag → Arbeitnehmersparzulage + eigene Einzahlungen in Bausparvertrag → Wohnungsbauprämie

    Alternativ können Sie die Förderung auch auf zwei Verträge aufteilen:

    • VL-Fondssparen → Arbeitnehmersparzulage + zusätzliches Bausparen → Wohnungsbauprämie

    Fazit: Beide Förderungen lassen sich kombinieren, da sie unterschiedliche Geldquellen betreffen. Entscheidend sind die Einhaltung der Einkommensgrenzen und die richtige Aufteilung der Sparbeiträge.

    Nicht funktionierende Fälle

    In einigen Fällen ist keine Kombination möglich oder es greift nur eine Förderung:

    • Nur VL ohne eigene Einzahlungen: Es gibt ausschließlich die ANSpZ.
    • Kein Bausparvertrag: Ohne Bausparen entfällt die WoP.
    • Einkommensgrenzen überschritten: Die jeweilige Förderung entfällt.
    • Nicht förderfähige Anlagen: z.B. VL-Banksparpläne
    • Falsche Verwendung: Keine wohnwirtschaftliche Nutzung → keine WoP

    Fazit: Die Doppelförderung scheidet aus, sobald eine Bedingung nicht erfüllt ist: Z.B. bei falscher Anlageform, fehlender Sparleistungen oder bei zu hohem Einkommen.

    Wie hoch ist die Förderung insgesamt?

    Die Höhe der Förderung hängt von Ihren Einzahlungen und den jeweiligen Höchstbeträgen ab. Da beide Programme getrennt funktionieren, lässt sich die Gesamtförderung später einfach zusammenzählen.

    Höhe Arbeitnehmersparzulage

    Bei der Arbeitnehmersparzulage sind je nach Anlageform bis zu 80 € pro Jahr (ledig) bzw. 160 € (verheiratet) möglich.

    • 20 % Fördersatz auf bis 400 € VL-Sparleistung pro Jahr
    • → bis zu 80 € Förderung

    Mehr Infos hierzu finden Sie im Kapitel Arbeitnehmersparzulage.

    Höhe Wohnungsbauprämie

    Bei der Wohnungsbauprämie beträgt die maximale Förderung 70 € pro Jahr (ledig) bzw. 140 € (verheiratet).

    • 10% Fördersatz auf bis zu 700 € eigene Einzahlungen
    • → bis zu 70 € Förderung

    Mehr Infos hierzu finden Sie im Kapitel Wohnungsbauprämie.

    Gesamtförderung im Überblick (Kombinationsbeispiel)

    Werden beide Förderungen kombiniert, addieren sich die staatlichen Zuschüsse. Am meisten Geld gibt es mit der folgenden Anlage-Kombination:

    • VL-Fondssparen oder VL-ETF: → 80 € Arbeitnehmersparzulage
    • + Bausparvertrag (eigene Einzahlung): → 70 € Wohnungsbauprämie
    • = Gesamtförderung: 150 € pro Jahr

    Über mehrere Jahre ergibt sich so ein erheblicher Zugewinn. Bei einer typischen Laufzeit von 7 Jahren kann sich die Förderung auf insgesamt 1.050 € (ledig) 2.100 € (verheiratet) summieren.

    FörderartANSpZWoPGesamt
    Sparleistung400 € (VL)700 € (eigene Einzahlung)
    Fördersatz20 %10 %
    Förderung pro Jahr80 €70 €150 €
    Gesamt über 7 Jahre560 €490 €1.050 €

    Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage richtig beantragen

    Um beide Zulagen optimal zu nutzen, kommt es auf die richtige Vorgehensweise an. Mit den folgenden Schritten stellen Sie sicher, dass Sie kein Geld verschenken.

    • 1. VL-Vertrag wählen: vermögenswirksame Leistungen anlegen
    • 2. Bausparvertrag abschließen: (falls nicht vorhanden) z.B. Bausparvertrag-Vergleich
    • 3. Einzahlungen strukturieren: VL und Eigenanteil korrekt aufteilen
    • 4. Arbeitnehmersparzulage beantragen: einmal jährlich über die Steuererklärung
    • 5. Wohnungsbauprämie beantragen: einmal jährlich über die Bausparkasse

    Für wen lohnt sich die doppelte Förderung?

    Besonders attraktiv ist die Kombination für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen bekommen, unter den Einkommensgrenzen liegen und zusätzlich einen Immobilienwunsch haben.

    • Arbeitnehmer mit VL-Anspruch: Sie erhalten bereits Leistungen vom Arbeitgeber und können diese gezielt durch eigene Einzahlungen ergänzen.
    • Gering- bis Durchschnittsverdiener: Wer unter den Einkommensgrenzen liegt, kann beide Förderungen vollständig nutzen und eine überdurchschnittlich hohe Förderquote erreichen.
    • Sparer mit Immobilienwunsch: Die Wohnungsbauprämie eignet sich ideal zum Aufbau von Eigenkapital für Kauf, Bau oder Modernisierung.

    Weniger geeignet ist die Kombination für Personen ohne VL-Anspruch oder mit Einkommen oberhalb der Fördergrenzen, da dann nur eine oder gar keine Zulage greift.

    Kategorie: Ratgeber

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    6. Für wen lohnt sich die doppelte Förderung?
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