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    Vermögenswirksame Leistungen (VL) Einkommensgrenzen

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 4. August 2025

    Vermögenswirksame Leistungen erhalten Arbeitnehmer unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Bei der staatlichen Förderung für VL gelten dagegen bestimmte jährliche Einkommensgrenzen. Die Regelungen für Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie im Überblick.

    Seiteninhalt
    1. Keine Einkommensgrenzen bei vermögenswirksamen Leistungen
    2. Arbeitnehmersparzulage
    3. Wohnungsbauprämie
    4. Zu versteuerndes Einkommen vs Bruttoeinkommen
    5. Für welche VL-Verträge gelten die neuen Grenzen?
    6. Einkommensgrenze überschritten: Was nun?
    ➥ Das Wichtigste im Kürze
    • Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage wurde in 2024 deutlich erhöht, und beträgt seitdem 40.000 € für Singles und 80.000 € für Eheleute.
    • Grundlage für die Berechnung ist das zu versteuernde Jahreseinkommen.
    • Das Brutto eines Arbeitnehmers kann also auch deutlich darüber liegen.

    Keine Einkommensgrenzen bei vermögenswirksamen Leistungen

    Eine weit verbreitete Annahme ist, dass man vermögenswirksame Leistungen nur bis zu einem bestimmten Einkommen erhält. Das stimmt jedoch nicht. Denn bei VL handelt es sich nicht um eine staatliche Leistung. Vielmehr sind vermögenswirksame Leistungen ein freiwilliger Beitrag des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens – beim Aufbau von Vermögen unterstützt. Einkommensgrenzen gibt es jedoch im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung für VL, nämlich der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie.

    Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage?

    Bis 2023 galten für die Arbeitnehmersparzulage unterschiedlich hohe Einkommensgrenzen, je nachdem ob die vermögenswirksamen Leistungen in Fonds, Bausparen oder einen laufenden Baukredit eingeflossen sind. Am 01.01.2024 wurden die Grenzen im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes deutlich erhöht, und zudem für alle Anlageprodukte vereinheitlicht. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können jeweils die doppelten Grenzen ausnutzen, siehe folgende Übersicht.

    JahrFonds und ETFsBausparen und Baukredit
    202640.000 € / 80.000 €
    (ledig / verheiratet)
    40.000 € / 80.000 €
    (ledig / verheiratet)
    202540.000 € / 80.000 €40.000 € / 80.000 €
    202440.000 € / 80.000 €40.000 € / 80.000 €
    202320.000 € / 40.000 €17.900 € / 35.800 €
    202220.000 € / 40.000 €17.900 € / 35.800 €
    202120.000 € / 40.000 €17.900 € / 35.800 €

    Welche Einkommensgrenze gilt für die Wohnungsbauprämie?

    Sparer die z.B. ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen, dürfen seit dem 01.01.2021 deutlich mehr verdienen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gelten ebenfalls die doppelten Grenzen.

    JahrEinkommensgrenze
    202635.000 € / 70.000 €
    (ledig / verheiratet)
    202535.000 € / 70.000 €
    202435.000 € / 70.000 €
    202335.000 € / 70.000 €
    202235.000 € / 70.000 €
    202135.000 € / 70.000 €
    202025.600 € / 51.200 €

    Zu versteuerndes Einkommen vs Bruttoeinkommen

    Maßgeblich für die Verdienstgrenzen ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das sogenannte zu versteuernde Einkommen (zvE) des Arbeitnehmers. Der Unterschied liegt in den Abzügen, die vom Brutto vorgenommen werden, bevor die Steuer berechnet wird. Das zvE ist daher in der Regel deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen. Für VL-Sparer bedeutet das, dass man mit seinem Brutto über der festgelegten Einkommensgrenze liegen kann, und trotzdem die staatliche Förderung bekommt.

    Wie ermittelt man das zu versteuernde Einkommen?

    Das zu versteuernde Einkommen erhält man, indem man von den Gesamteinkünften, wie z.B. dem Bruttolohn, bestimmte steuerlich anerkannte Ausgaben abzieht, siehe auch Berechnung: zu versteuerndes Einkommen.

    • Einkünfte: Diese stammen z.B. aus nichtselbstständiger Arbeit (Monatsgehalt), Kapitalvermögen (z.B. Zinsen) oder Vermietung und Verpachtung (z.B. Mieteinnahmen).
    • Werbungskosten: sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, wie z.B. Fahrtkosten, Arbeitskleidung oder Weiterbildungen. Pauschal werden 1.230 € angesetzt. Höhere Kosten müssen belegt werden.
    • Sonderausgaben: Beispiele hierfür sind Spenden, Ausgaben für Berufsausbildung und Kinderbetreuung, geleistete Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen.
    • Vorsorgeaufwendungen: sind z.B. Beiträge für bestimmte Versicherungen und (Alters)-Vorsorge
    • Außergewöhnliche Belastungen: sind z.B. Krankheits, Pflege- oder Bestattungskosten
    • Steuerfreibeträge: sind z.B. der Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag oder Behindertenpauschbetrag

    Wie viel darf man für die VL-Förderung brutto verdienen?

    Im folgenden Beispiel berechnen wir das erlaubte Bruttoeinkommen ausgehend vom maximal möglichen zu versteuernden Einkommen: für eine alleinstehende Person, ein kinderloses Paar sowie eine Familie mit 2 Kindern. Der angegebene Kinderfreibetrag enthält bereits den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. 5.000 Euro pro Arbeitnehmer werden für die private Altersvorsorge aufgewendet. Hinweis: Es handelt sich hierbei um überschlägige und gerundete Beträge, die lediglich der Veranschaulichung dienen. Jeder Fall erfordert eine individuelle Betrachtung.

    BetragSinglePaar ohne KinderFamilie 2 Kinder
    Maximal mögliches
    zu versteuerndes Einkommen
    40.000 €80.000 €80.000 €
    Werbungskostenpauschale+ 1.230 €+ 2.460 €+ 2.460 €
    Sonderausgabenpauschale+ 36 €+ 72 €+ 72 €
    Vorsorgeaufwendungen+ 5.000 €+ 10.000 €+ 10.000 €
    Kinderfreibetrag+ 0,00 €+ 0,00 €+ 19.200 €
    erlaubtes Bruttoeinkommen= 46.266 €= 92.532 €= 111.732 €

    Für welche VL-Verträge gelten die neuen Grenzen?

    Die neuen Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage gelten für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31.12.2023 abgeschlossen wurden. Die höheren Grenzen für die Wohnungsbauprämie gelten für Verträge mit Abschlussdatum nach dem 31.12.2020.

    Einkommensgrenze überschritten: Was nun?

    Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen über der gesetzlichen Grenze liegt, verliert den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie. Doch was bedeutet das konkret für laufende Verträge? Zunächst einmal: Der Sparvertrag selbst bleibt bestehen, die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers fließen weiterhin. Nur die staatliche Förderung kann im betroffenen Kalenderjahr nicht beantragt werden. Wer die Förderung versehentlich beantragt, obwohl das Einkommen über der Fördergrenze liegt, muss sich ebenfalls keine Sorgen machen: Es drohen weder Strafen noch Rückforderungen. Es wird nur eben schlicht keine Zulage gewährt. Das Finanzamt prüft nämlich im Rahmen der Steuerveranlagung automatisch, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

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