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    VL-Bausparvertrag: So funktioniert Bausparen mit VL

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 7. März 2026

    Ein VL-Bausparvertrag verbindet vermögenswirksame Leistungen (VL) mit klassischem Bausparen und ermöglicht so den Aufbau von Eigenkapital für eine Immobilie – oft unterstützt durch staatliche Förderungen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie das Modell funktioniert und für wen es sich lohnt. Einen Überblick über aktuelle Zinsen und Konditionen bietet die folgende Tarifauswahl.

    Seiteninhalt
    1. Was ist ein VL-Bausparvertrag?
    2. Ablauf
    3. Staatliche Förderung
    4. Für wen sinnvoll?
    5. Einzahlung
    6. Bausparsumme
    7. Bausparkassen
    8. Zinsen
    9. Kündigung
    10. FAQ
    Bausparvertrag online abschließen
    • 1. Bausparziel auswählen
    • 2. Anbieter vergleichen (auf "jetzt vergleichen" klicken.)
    • 3. Vertrag online abschließen.
    • 4. Arbeitgeber VL-Bescheinigung übergeben.
    ➥ Das Wichtigste in Kürze
    • Mit einem VL-Bausparvertrag können Arbeitnehmer mithilfe ihres Arbeitgebers Kapital für eine eigene Immobilie ansparen.
    • Der Arbeitgeber zahlt monatlich bis zu 40 Euro, aufstockbar durch eigene Beträge.
    • Bausparen wird mit Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie staatlich gefördert.
    • Ein Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen ist sinnvoll, wenn Sie in den nächsten 7–10 Jahren bauen, kaufen oder renovieren möchten.

    Was ist ein VL-Bausparvertrag?

    Ein VL-Bausparvertrag kombiniert einen Sparplan mit der Option auf ein späteres Darlehen. Ziel ist es, durch regelmäßige Einzahlungen Eigenkapital aufzubauen und sich gleichzeitig einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen bei der Bausparkasse zu sichern. Beides zusammen kann später z. B. für den Kauf, Bau oder die Renovierung einer Immobilie genutzt werden.

    Der Unterschied zum klassischen Bausparvertrag besteht darin, dass dort die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers einfließen. Bis zu 40 Euro monatlich können so direkt zum Eigenkapitalaufbau genutzt werden. Der Staat beteiligt sich zudem mit einer Förderung, der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Ein VL-Bausparvertrag verbindet damit drei Elemente:

    • regelmäßiges Sparen
    • mögliche staatliche Zuschüsse
    • Option auf planbare Darlehenszinsen

    Wie funktioniert Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen konkret?

    Beim VL-Bausparen überweist der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen direkt an die Bausparkasse. Diese Zahlungen erfolgen in der Regel über mindestens sieben Jahre.

    Funktionsweise eines VL-Bausparvertrags mit Ansparphase und Darlehen

    Die Ansparphase

    Während dieser Zeit wächst das Guthaben durch:

    • Arbeitgeberleistungen
    • ggf. eigene Aufstockungen
    • mögliche staatliche Zulagen
    • vertraglich vereinbarte Guthabenzinsen

    Ziel ist es, einen bestimmten Anteil der vereinbarten Bausparsumme anzusparen, um die sogenannte Zuteilungsreife zu erreichen. Ist nach 7 Jahren noch nicht genug Geld im Topf, können die Sparraten auch einfach fortgesetzt werden, bis die erforderliche Summe hoch genug ist.

    Nach Ablauf der 7 Jahre

    Nach Ablauf der typischen VL-Laufzeit bestehen mehrere Möglichkeiten:

    • Auszahlung des angesparten Guthabens
    • Beantragung des Bauspardarlehens
    • oder Fortführung des Vertrags

    Wird das Darlehen genutzt, darf es ausschließlich wohnwirtschaftlich verwendet werden – etwa für Kauf, Bau, Renovierung oder Umschuldung einer Immobilie.

    Welche Förderung ist beim VL-Bausparvertrag möglich?

    Neben dem Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat am VL-Bausparen. Es gibt folgende Förderungen:

    Arbeitnehmersparzulage

    Die Arbeitnehmersparzulage wird auf die vermögenswirksamen Leistungen gewährt, die in den Bausparvertrag fließen. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Sparers bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Der Staat beteiligt sich prozentual an den jährlichen Einzahlungen. Die Zulage wird dem Vertrag gutgeschrieben und erhöht das angesparte Kapital zusätzlich. Aktuelle Einkommensgrenzen, Fördersätze und Berechnungsbeispiele finden Sie hier: → Arbeitnehmersparzulage.

    Wohnungsbauprämie

    Zusätzlich kann – bei eigenen Sparleistungen – die Wohnungsbauprämie beantragt werden. Diese Förderung ist unabhängig von den vermögenswirksamen Leistungen und bezieht sich auf selbst eingezahlte Beträge. Sie kann insbesondere dann interessant sein, wenn VL privat aufgestockt werden. Details zu Voraussetzungen und Höhe der Prämie finden Sie hier: → Wohnungsbauprämie.

    Kombination beider Förderungen

    Unter bestimmten Bedingungen ist eine Kombination aus Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie möglich. Dadurch kann sich die effektive Rendite eines VL-Bausparvertrags deutlich verbessern. Ob die doppelte Förderung infrage kommt, hängt von Einkommen, Sparleistung und Vertragsgestaltung ab. Eine vollständige Übersicht aller Fördermöglichkeiten rund um vermögenswirksame Leistungen finden Sie hier: → Staatliche Förderung bei VL

    Für wen lohnt sich ein VL-Bausparvertrag?

    Ein Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen kann je nach Situation Vor- oder Nachteile haben. Ob ein Abschluss sinnvoll ist, hängt vor allem von Förderanspruch, Zinsumfeld und persönlicher Planung ab. Die folgenden Fragen helfen bei der Einordnung.

    1. Planen Sie in den nächsten 5 bis 10 Jahren eine Immobilie?

    • Ja → Ein VL-Bausparvertrag kann sinnvoll sein, um Eigenkapital aufzubauen und sich gleichzeitig einen festen Darlehenszins für die spätere Finanzierung zu sichern.
    • Nein → Ohne konkreten Immobilienbezug verliert die Darlehensoption an Bedeutung. In diesem Fall können Alternativen wie z.B. eine Anlage in ETFs langfristig höhere Renditechancen bieten.

    2. Haben Sie Anspruch auf staatliche Förderung?

    • Ja → Die Arbeitnehmersparzulage – ggf. kombiniert mit der Wohnungsbauprämie – kann die effektive Rendite deutlich verbessern.
    • Nein → Ohne Förderung bleibt der Vertrag vor allem eine sichere Sparform mit vergleichsweise niedrigen Guthabenzinsen.

    3. Legen Sie mehr Wert auf Sicherheit oder Rendite?

  • Sicherheit wichtig → Das Guthaben unterliegt keinen Kursschwankungen und die Darlehenszinsen stehen bereits bei Vertragsabschluss fest.
  • Rendite im Vordergrund → Kapitalmarktorientierte Anlagen erzielen höhere Renditen, gehen jedoch mit stärkeren Wertschwankungen einher.
  • 4. Können Sie auf das Kapital für sieben Jahre verzichten?

    • Ja → Die gesetzliche Sperrfrist stellt kein Problem dar und unterstützt sogar einen disziplinierten Kapitalaufbau.
    • Nein → Die eingeschränkte Flexibilität kann ein Nachteil sein, da eine vorzeitige Verfügung häufig zum Verlust staatlicher Förderungen führt.

    Zusammengefasst: Ein VwL-Bausparvertrag eignet sich besonders für:

    • Arbeitnehmer mit Förderanspruch
    • Menschen mit konkreten Immobilienvorhaben
    • sicherheitsorientierte Sparer
    • Haushalte, die Zinssicherheit bevorzugen

    Weniger geeignet ist er für:

    • rein renditeorientierte Anleger
    • Personen ohne Immobilienpläne
    • Anleger mit hohem Flexibilitätsbedarf

    Die allgemeine Frage, wann sich ein Bausparvertrag unabhängig von vermögenswirksamen Leistungen lohnt, erläutern wir ausführlich hier: → Wann ist ein Bausparvertrag sinnvoll?

    VL-Bausparvertrag oder VL-ETF: Was ist besser?

    Ein Bausparvertrag steht vor allem für Sicherheit und Planbarkeit. Die Beiträge werden ohne Verlustrisiko angespart, während die Konditionen für ein späteres Darlehen von Anfang an feststehen. Bausparen eignet sich insbesondere für Arbeitnehmer, die ihre VL gezielt für ihr eigenes Zuhause einsetzen möchten.

    VL-Fondssparen oder kostengünstige VL-ETF bieten dagegen höhere Renditechancen, gehen aber mit Kursschwankungen einher. Sie sind vor allem dann interessant, wenn der langfristige Vermögensaufbau im Vordergrund steht, und über die Verwendung des Geldes erst später entschieden wird. Auch Fonds können mit staatlichen Förderungen kombiniert werden.

    Wie hoch sollte die monatliche Einzahlung sein?

    Einzahlungen in einen VL-Bausparvertrag sind grundsätzlich in beliebiger Höhe möglich. In der Praxis orientieren sich viele Sparer jedoch an bestimmten Beträgen, um Fördermöglichkeiten auszuschöpfen oder das notwendige Mindestsparguthaben für die spätere Darlehenszuteilung zu erreichen.

    • 26 € monatlich (nur Arbeitgeber-VL) – guter Einstieg, reicht jedoch weder für den Regelsparbeitrag noch für die volle staatliche Förderung.
    • 40 € monatlich – Mindestbetrag, um die volle Arbeitnehmersparzulage zu erhalten (ggf. durch private Aufstockung der VL).
    • ca. 100 € monatlich – Kombination aus VL und Eigenleistung, um zusätzlich die Wohnungsbauprämie auszuschöpfen und schneller Eigenkapital aufzubauen.
    • ca. 200 € monatlich – typischer Regelsparbeitrag (z. B. 5 ‰ der Bausparsumme), um innerhalb von etwa sieben Jahren das erforderliche Mindestsparguthaben zu erreichen.

    Wie hoch sollte die Bausparsumme sein?

    Die Höhe der Bausparsumme richtet sich nach dem Sparziel, also z.B. ob der Vertrag vor allem zur Nutzung staatlicher Förderungen oder als Baustein einer späteren Immobilienfinanzierung dienen soll. Sie setzt sich aus dem angesparten Guthaben und dem später möglichen Bauspardarlehen zusammen. Bei vielen Tarifen gilt vereinfacht folgende Aufteilung:

    • ca. 40 % Eigenkapital (angespartes Guthaben)
    • ca. 60 % Bauspardarlehen

    Bei einer Bausparsumme von 10.000 € müssen beispielsweise rund 4.000 € angespart werden. Dieser Betrag lässt sich gut mit vermögenswirksamen Leistungen erreichen: Für die volle Arbeitnehmersparzulage sind 40 € monatlich erforderlich. Über sieben Jahre ergibt das 3.360 € (40 € × 12 × 7), die sich zusammen mit Zinsen und Zulagen auf etwa 4.000 € addieren.

    Je nach Ziel kann die Bausparsumme daher unterschiedlich gewählt werden:

    • Volle Arbeitnehmersparzulage beantragen: Bausparsumme z. B. 10.000 €
    • Förderungen kombinieren (Sparzulage + Wohnungsbauprämie): z. B. 20.000 €
    • Konkretes Bau- oder Renovierungsvorhaben: z. B. 100.000 €

    Welche Bausparkassen kommen infrage?

    Passende Angebote gibt es bei allen bekannten Bausparkassen, wie z.B. Schwäbisch Hall, LBS oder BHW. Grundsätzlich können vermögenswirksame Leistungen in jeden Bausparvertrag angelegt werden. Allerdings verlangen manche Tarife einen höheren monatlichen Mindestbeitrag, als der Arbeitgeber über VL zahlt. In dem Fall können Arbeitnehmer die Sparrate aus eigenen Mitteln aufstocken.

    Bauspartarife unterscheiden sich zudem bei:

    • Konditionen des späteren Darlehens
    • Höhe der Guthabenzinsen
    • Abschlussgebühr
    • Mindestansparzeit
    • Möglichkeit zum Tarifwechsel

    Welche Bausparkassen aktuell infrage kommen und wie Sie den passenden Tarif finden, zeigen wir im detaillierten Bausparvertrag-Vergleich.

    VL-Bausparvertrag online abschließen

    Wenn Sie Ihre Entscheidung bereits getroffen haben und die Rahmenbedingungen zu Ihrer Planung passen, können Sie den Antrag auch hier direkt online stellen.

    Bausparvertrag online abschließen
    • 1. Bausparziel auswählen
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    Welche Zinsen gelten bei VL-Bausparen?

    Die Verzinsung eines VL-Bausparvertrags besteht aus zwei Komponenten:

    • Guthabenzins in der Ansparphase: Der Guthabenzins ist in vielen Tarifen vergleichsweise niedrig und liegt häufig unter langfristigen Kapitalmarktrenditen. Der eigentliche Vorteil liegt daher weniger in der laufenden Verzinsung als in der Kombination aus staatlicher Förderung und Zinssicherung für ein mögliches Darlehen.
    • Darlehenszins für das spätere Bauspardarlehen: Der Darlehenszins wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Das kann bei steigenden Bauzinsen vorteilhaft sein, verliert jedoch an Bedeutung, wenn das allgemeine Zinsniveau niedrig bleibt.

    Die Zinsen verschiedener Bausparkassen zeigen wir im aktuellen Bausparvergleich

    Auszahlung und Kündigung

    Einen Bausparvertrag kann man grundsätzlich jederzeit kündigen. Wurden darin vermögenswirksame Leistungen eingezahlt, gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Man unterscheidet bei VL zwischen der regulären Auszahlung nach 7 Jahren sowie einer vorzeitigen (prämienschädlichen) Kündigung vor Ablauf dieser Sperrfrist.

    Auszahlung nach Ablauf der 7 Jahre

    Nach sieben Jahren Einzahlung endet die gesetzliche Sperrfrist. Ab diesem Zeitpunkt ist das angesparte Guthaben grundsätzlich frei verfügbar. Wird kein Bauspardarlehen in Anspruch genommen, kann der Vertrag regulär beendet und das Kapital ausgezahlt werden. Alternativ ist auch eine Weiterführung möglich, etwa zum weiteren Kapitalaufbau oder zur späteren Nutzung des Darlehens.

    In dem Fall liegt keine „problematische Kündigung“ vor, sondern die ordnungsgemäße Beendigung nach Ablauf der Bindungsfrist. Staatliche Zulagen bleiben erhalten, sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen eingehalten wurden. Mehr zum Thema: vermögenswirksame Leistungen auszahlen.

    Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist

    Eine vorzeitige Kündigung ist grundsätzlich möglich, kann jedoch finanzielle Nachteile haben. Wird der Vertrag innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist beendet, kann:

    • die Arbeitnehmersparzulage ganz oder teilweise entfallen
    • die Wohnungsbauprämie zurückgefordert werden
    • der Anspruch auf das vereinbarte Darlehen verloren gehen
    • eine höhere Gebühr für die Kontoauflösung anfallen.

    Eine vorzeitige Beendigung sollte daher nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen, insbesondere wenn Fördermittel oder eine spätere Immobilienfinanzierung eingeplant sind. Mehr zum Thema: vermögenswirksame Leistungen kündigen.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wie lange läuft ein VL-Bausparvertrag?

    Ein VL-Bausparvertrag läuft über mindestens sieben Jahre. Während dieser Zeit überweist der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen direkt an die Bausparkasse. Ein separates Ruhejahr wie bei anderen VL-Anlagen muss nicht beachtet werden. Nach Ablauf der Frist kann das angesparte Guthaben ausgezahlt oder – sofern die Zuteilungsbedingungen erfüllt sind – ein Darlehen beantragt werden.

    Kann ich einen VwL-Bausparvertrag auch ohne Darlehen nutzen?

    Ja, ein VwL-Bausparvertrag kann auch ohne Darlehen genutzt werden. Viele Sparer verwenden ihn nur als Geldanlage. Das heißt: Zum Ende der Laufzeit kann das Guthaben ausgezahlt werden, ohne das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen.

    Kann ich vermögenswirksame Leistungen in einen bestehenden Bausparvertrag einzahlen?

    Die Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen in einen bestehenden Bausparvertrag ist möglich, wenn es die Geschäftsbedingungen der Bank oder Bausparkasse zulassen. Fragen Sie am besten direkt dort nach. Eventuell ist hierfür eine Erhöhung der Bausparsumme notwendig.

    Wann wird ein Bausparvertrag mit VL zuteilungsreif?

    Der Vertrag wird zuteilungsreif, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
    • Das erforderliche Mindestguthaben wurde angespart, in der Regel 40–50 % der vereinbarten Bausparsumme
    • Die Mindestansparzeit wurde erreicht, bei vermögenswirksamen Leistungen 7 Jahre
    • Die Bewertungszahl ist hoch genug (Kennzahl dafür, wie regelmäßig und lange eingezahlt wurde).

    Kann der Ehepartner mit in denselben Vertrag einzahlen?

    Ja. Eheleute können entweder einen gemeinsamen Bausparvertrag führen oder in den Vertrag des Partners einzahlen. In dem Fall verdoppeln sich übrigens die Förderbeträge und Einkommensgrenzen, sofern beide die Voraussetzungen erfüllen.
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    1. Was ist ein VL-Bausparvertrag?
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