• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
  • Zur Fußzeile springen
vermoegenswirksame-leistungen.de

vermoegenswirksame-leistungen.de

    • Beantragen
    • Vergleichen
      • Anlageformen im Vergleich
      • VL-Depot
      • VL-Rechner
    • Anlegen
      • frei sparen
        • VL-Fondssparen
        • ETF
        • VL-Banksparplan
      • Bauen & Wohnen
        • Bausparvertrag
        • Baukredit tilgen
        • Genossenschaftsanteile
      • Rente
        • AVWL
        • Riester-Rente
        • betriebliche Altersvorsorge
        • Lebensversicherung
    • Informieren
      • Basiswissen
        • Vorteile und Nachteile
        • Höhe
        • Sperrfrist
        • Auszahlung
        • Kündigung
        • VWL-Vertrag: FAQ
      • Erweitert
        • Infos für Arbeitgeber
        • 5. Vermögensbildungsgesetz
        • aufstocken / selbst zahlen
        • Steuererklärung
        • Lohnabrechnung
    • Anspruch
      • nach Arbeitsverhältnis
        • öffentlicher Dienst
        • Beamte
        • Azubis
        • Minijob
        • Rentner
      • nach Situation
        • Krankheit und Krankengeld
        • Elternzeit und Elterngeld
        • VL rückwirkend erhalten
        • Arbeitgeberwechsel
    • Förderung
      • Staatliche Förderung
      • Arbeitnehmersparzulage
      • Wohnungsbauprämie
      • Riester-Zulagen
      • Einkommensgrenzen
    • Blog

    VL-Bausparvertrag: Vergleich, Ablauf und Kündigung

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 12. August 2025

    Wer in einigen Jahren den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie plant, kann seine vermögenswirksamen Leistungen gezielt in einen Bausparvertrag anlegen. Wie es funktioniert, und worauf zu achten ist, erläutern wir im folgenden Ratgeber. Mit dem folgenden Vergleichsrechner können Sie schnell und einfach einen passenden Tarif für Ihren VL-Bausparvertrag finden.

    Seiteninhalt
    1. Was ist ein VL-Bausparvertrag?
    2. Zinsen im Vergleich
    3. Laufzeit
    4. Einzahlung
    5. Bausparsumme
    6. Was passiert nach 7 Jahren?
    7. Auszahlung und Kündigung
    8. Wann ist VL-Bausparen sinnvoll?
    9. Staatliche Förderung
    10. FAQ
    Bausparvertrag online abschließen
    • 1. Bausparziel auswählen
    • 2. Anbieter vergleichen (auf "jetzt vergleichen" klicken.)
    • 3. Vertrag online abschließen.
    • 4. Arbeitgeber VL-Bescheinigung übergeben.
    ➥ Das Wichtigste in Kürze
    • Ein Bausparvertrag kombiniert das Ansparen von Eigenkapital mit einem zinsgünstigen Darlehen für Wohneigentum.
    • Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber können zur Zahlung der monatlichen Beiträge genutzt werden.
    • VL-Bausparen wird mit der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie staatlich gefördert.

    Was ist ein VL-Bausparvertrag?

    Der VL-Bausparvertrag oder VwL-Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Sparplan und einem Kredit. Ziel ist, mithilfe kleiner monatlicher Raten Eigenkapital aufzubauen. Gleichzeitig erwirbt man gegenüber der Bausparkasse einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Beides zusammen kann dann für den Kauf, Bau oder die Renovierung einer Immobilie verwendet werden. Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) hilft Ihr Arbeitgeber beim Ansparen des Eigenkapitals, indem er bis zu 40 Euro monatlich dazugibt. Die Einzahlungsdauer beträgt mindestens 7 Jahre. Danach gibt es mehrere Möglichkeiten, wie z.B. Darlehen beantragen, Guthaben auszahlen lassen, oder weiter sparen. Der Staat beteiligt sich zudem mit einer Förderung, der sogenannten Arbeitnehmersparzulage.

    Wie funktioniert ein VL-Bausparvertrag?

    Zinsen für VL-Bausparverträge im Vergleich

    Der nachfolgende Vergleich bietet eine große Auswahl an Tarifen bekannter Bausparkassen, wie z.B. LBS, Schwäbisch Hall oder BHW. Wählen Sie Ihr Sparziel (Verwendungszweck) aus, z.b. ob Sie Ihren VL-Bausparvertrag lieber als sichere Geldanlage mit garantierter Verzinsung nutzen, oder später ein Darlehen mit günstigen Zinsen in Anspruch nehmen möchten. Es werden entsprechende Angebote, die zu Ihren Plänen passen, in einer Tabelle angezeigt. Starten Sie über den orangenen Button „jetzt vergleichen“.

    Bausparvertrag online abschließen
    • 1. Bausparziel auswählen
    • 2. Anbieter vergleichen (auf "jetzt vergleichen" klicken.)
    • 3. Vertrag online abschließen.
    • 4. Arbeitgeber VL-Bescheinigung übergeben.

    Welcher Bausparvertrag eignet sich für vermögenswirksame Leistungen?

    Generell gilt, dass man bei den großen Bausparkassen, wie z.B. Schwäbisch Hall, LBS oder BHW, solide Angebote findet. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich in der Höhe der Guthabenzinsen, Darlehenszinsen sowie der Gebühren. Welcher Bausparvertrag sich am besten eignet, hängt von Ihren Zielen und Bedürfnissen als Sparer ab. Hier auf vermoegenswirksame-leistungen.de können Sie die Konditionen verschiedener Anbieter gegenüberstellen. In unserem ausführlichen Bausparvertrag-Vergleich finden Sie aktuelle Konditionen, Rechenbeispiele und Tipps für den Abschluss.

    Wie wähle ich den richtigen Tarif?

    Möchten Sie das Geld später für die Finanzierung von Wohneigentum nutzen, schließen Sie am besten einen Tarif mit günstigen Darlehenszinsen ab. Im Gegenzug müssen Sie meist Abstriche bei den Anlagezinsen machen. Wollen Sie Bausparen als solide Geldanlage nutzen, wählen Sie in dem Fall einen Anbieter mit hohen Guthabenzinsen. Empfehlenswert sind zudem sogenannte Flextarife, bei denen man später noch die Konditionen ändern kann, wenn man sich bezüglich der Nutzung umentscheidet. Zudem sollte der Vertrag flexible Optionen bieten, falls Sie über die vermögenswirksamen Leistungen hinaus Einzahlungen tätigen möchten. Achten Sie auch auf die Höhe der Abschlussgebühren.

    Wie lange läuft ein VL-Bausparvertrag?

    Ein Bausparvertrag durchläuft üblicherweise drei Phasen, welche unterschiedlich lange dauern: die Ansparphase, die Zuteilungsphase sowie die Darlehensphase. Vermögenswirksame Leistungen haben eine Mindestlaufzeit (Sperrfrist) von 7 Jahren. Wir erläutern, wie VL in die Phasen des Bausparens integriert werden können, und worauf zu achten ist.

    1. Ansparphase

    Die Ansparphase beträgt in der Regel 7 bis 10 Jahre. Das ist abhängig vom gewählten Tarif, und wie schnell das erforderliche Mindestsparguthaben (oft 40 – 50% der Bausparsumme) erreicht wird. Die VwL vom Arbeitgeber unterstützen den Arbeitnehmer beim Ansparen des Guthabens. Ist nach 7 Jahren noch nicht genug Geld im Topf, können die Sparraten auch einfach fortgesetzt werden, bis die erforderliche Summe hoch genug ist. VL-Sparen lässt sich übrigens auch mit zusätzlichen eigenen Einzahlungen kombinieren.

    2. Zuteilungsphase

    Um den Bausparvertrag nutzen zu können, muss dieser zuteilungsreif sein. Für die Zuteilungsreife müssen zunächst drei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Die vereinbarte Mindestlaufzeit ist vorüber, 2. das Mindestguthaben wurde angespart. 3. die sogenannte Bewertungszahl ist erreicht. Die Bewertungszahl entscheidet, in welcher Reihenfolge Bausparer ihr Geld aus dem Topf erhalten. Während der Zuteilungsphase, die meist ein paar Monate dauert, können Sie entscheiden, ob Sie:

    • den zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen.
    • sich das Guthaben auszahlen lassen.
    • oder erstmal weiter einzahlen möchten.

    3. Darlehensphase

    Die Darlehensphase beinhaltet die Aus- und Rückzahlung des Bauspardarlehens. Dieses können Sie für wohnwirtschaftliche Zwecke, also im Zusammenhang mit einer Immobilie, nutzen. Die meist sehr günstigen Zinsen wurden bereits bei Vertragsabschluss festgelegt, was entsprechende Planungssicherheit bietet. Die Tilgung (Rückzahlung) erfolgt in festen monatlichen Raten. Meist wird ein Bauspardarlehen innerhalb von 10 Jahren zurückgezahlt. Tipp: Auch in dieser Phase können VL genutzt werden, um die Tilgung zu unterstützen. Mehr dazu im Ratgeber: Mit vermögenswirksamen Leistungen Baukredit tilgen.

    Wie viele VL sollte man in einen Bausparvertrag einzahlen?

    Bausparkassen erlauben grundsätzlich Einzahlungen in jeder Höhe. Jedoch gibt es konkrete Empfehlungen, um die gesteckten Sparziele zu erreichen. Damit der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, also das Darlehen ausgezahlt werden kann, muss ein bestimmtes Mindestsparguthaben erzielt werden. Dieses beträgt je nach gewähltem Tarif 40 – 50 % der gesamten Bausparsumme. Der sogenannte Regelsparbeitrag ist wiederum wichtig, um das Mindestsparguthaben innerhalb einer bestimmten Zeit zu erreichen: Je nach Tarif 3 – 5 Promille der Bausparsumme pro Monat. Auch bei vermögenswirksamen Leistungen empfiehlt sich ein Mindestbeitrag, um von den staatlichen Fördermöglichkeiten zu profitieren. Wie das Ganze in der Praxis aussieht, zeigt das folgende Beispiel.

    Hinweis: Zum einfacheren Verständnis bleiben weitere Faktoren, wie Abschlussgebühr, Guthabenzinsen, Verrechnung der Förderbeträge etc. außen vor.

    Ausgangslage

    Herr Arbeitnehmer Müller möchte in ca. 7 Jahren seine Eigentumswohnung renovieren. Die Kosten hierfür schätzt er auf ca. 25.000 €, welche er mit Bausparen finanzieren möchte. Die gesamte Bausparsumme in Höhe von 25.000 € setzt sich wie üblich aus dem angesparten Guthaben und einem Darlehen zusammen. Das Mindestsparguthaben in unserem Beispiel beträgt 40 %, also 10.000 €. Um in den 7 Jahren genügend Guthaben zu erreichen, zahlt Herr Müller einen Regelsparbeitrag in Höhe von 5 Promille der Bausparsumme, also 125 € pro Monat (120 * 12 * 7 = 10.500 €). Die 125 € setzen sich in unserem Beispiel aus vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber und einem zusätzlichen privaten Eigenanteil zusammen.

    Schritt 1

    Herr Müller bekommt von seinem Arbeitgeber 26 € VwL pro Monat. Diese sind ein guter Anfang, jedoch nicht genug, um sein Sparziel zu erreichen. Mit den 26 € kann er weder den Regelsparbeitrag bedienen, noch die volle staatliche Förderung ausnutzen.

    Schritt 2

    Um die komplette Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, muss Herr Müller mindestens 470 € pro Jahr (ca. 40 € pro Monat) vermögenswirksame Leistungen einzahlen. Deshalb stockt er seine VL aus eigener Tasche um 14 € auf. Die 14 € zieht der Arbeitgeber von seinem Netto ab, und überweist sie ebenfalls auf den Bausparvertrag. Jetzt spart Herr Müller immerhin schon 40 € monatlich (26 € + 14 €). Damit hat er sein erstes Ziel erreicht: nämlich den Anspruch auf die volle Arbeitnehmersparzulage.

    Schritt 3

    Herr Müller kann über zusätzliche Sparleistungen eine weitere staatliche Förderung, die sogenannte Wohnungsbauprämie erhalten. Um auch hier den Förderhöchstbetrag auszunutzen, sind mindestens 700 € pro Jahr (58,83 pro Monat) notwendig, welche Herr Müller aus seinem laufenden Einkommen bestreitet. Die monatliche Gesamtrate beträgt nun schon 98,33 € (26,00 + 14,00 + 58,33)

    Schritt 4

    Um den Regelsparbeitrag von 125 € zu erreichen, fehlen noch 26,67 €, die Herr Müller ebenfalls aus seinem Einkommen ergänzt (26,00 + 14,00 + 58,33 + 26,67 = 125 €). Eine staatliche Förderung bekommt er für die 26,67 € nicht mehr, da er alle bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat.

    Fazit

    In einen VwL-Bausparvertrag können grundsätzlich beliebig hohe Einzahlungen geleistet werden. Entscheidend sind jedoch die richtigen Beträge, um den monatlichen Regelsparbeitrag zu bedienen, und dabei gleichzeitig die staatlichen Zuschüsse optimal auszuschöpfen. Dies kann durch geschicktes Kombinieren der VL vom Arbeitgeber mit eigenen Sparleistungen erreicht werden.
    Hinweis: Die Konditionen der Bausparkassen, wie z.B. Mindestsparguthaben, Regelsparbeitrag oder Zinsen unterscheiden sich voneinander. Daher ist es ratsam, verschiedene Tarife miteinander zu vergleichen.

    Wie hoch sollte die Bausparsumme sein?

    Die Höhe der Bausparsumme sollte sich nach dem jeweiligen Sparziel richten, also ob man ein konkretes Bauvorhaben plant, oder lediglich die staatlichen Fördermöglichkeiten ausnutzen möchte. Häufig kann man auch beides sinnvoll kombinieren. In unserem Rechenbeispiel wird davon ausgegangen, dass innerhalb von 7 Jahren ein Mindestsparguthaben von 40 % erreicht wird, welches zur Auszahlung der kompletten Bausparsumme (inklusive Darlehen) berechtigt. Hinweis: Die Zusammenhänge werden zum besseren Verständnis bewusst vereinfacht dargestellt.

    Arbeitnehmer-Sparzulage

    Damit Herr Müller die komplette Arbeitnehmersparzulage beantragen kann, muss er 470 € vermögenswirksame Leistungen pro Jahr in den Bausparvertrag einzahlen. Nach 7 Jahren hat Herr Müller 3.290 € angespart (470 * 7). Die 3.290 € entsprechen 40 % der Bausparsumme. Der Gesamtbetrag lässt sich nun einfach mit einem Dreisatz ermitteln (3.290 / 40 * 100 = 8.225 €). Um hier noch Guthabenzinsen sowie die Förderbeträge unterzubringen, empfiehlt sich eine Bausparsumme von ca. 10.000 €.

    zusätzlich Wohnungsbau-Prämie

    Um zusätzlich noch die komplette Wohnungsbauprämie ausnutzen, muss Herr Müller weitere 700 € pro Jahr in den Bausparer einfließen lassen. Dadurch erreicht er eine jährliche Sparleistung von insgesamt 1.170 € (470 + 700). In 7 Jahren entsteht dadurch ein Guthaben in Höhe von 8.190 € (1.170 * 7). Auch hier entsprechen die 8.190 € den 40 %. Daher kommen wir nun auf einen Gesamtbetrag von 20.475 € (8.190 / 40 * 100). Inklusive Zinsen und Förderbeträge empfiehlt sich eine Bausparsumme von ca. 22.000 €.

    Finanzierung Bauvorhaben

    In dem Fall richtet sich die Höhe in erster Linie nach den voraussichtlichen Finanzierungskosten. Bei kleineren Bauvorhaben kann es sich jedoch lohnen, die Bausparsumme etwas großzügiger anzusetzen, um auch hier die staatlichen Zuschüsse mitzunehmen.
    Hinweis: Die Konditionen der Bausparkassen, wie z.B. Mindestsparguthaben, Regelsparbeitrag oder Zinsen unterscheiden sich voneinander. Daher ist es ratsam, verschiedene Tarife miteinander zu vergleichen.

    Was passiert mit dem VL-Bausparvertrag nach 7 Jahren?

    Die Mindestlaufzeit (Sperrfrist) bei VL-Bausparen beträgt 7 Jahre. Danach haben Sie – je nach Situation – verschiedene Möglichkeiten, siehe folgende Auflistung:

    • Darlehen beantragen und Bauvorhaben umsetzen: Haben Sie nach 7 Jahren die Mindestsparsumme erreicht, geht der Bausparvertrag in die Zuteilung. Sie können nun wenig später das Darlehen beantragen, und Ihr Bauvorhaben in die Tat umsetzen.
    • Weitersparen bei zu niedrigem Guthaben: Das angesparte Eigenkapital reicht nicht aus, um das Darlehen zu beantragen? Lassen Sie die VL vom Arbeitgeber nach den 7 Jahren einfach weiterlaufen, bis die notwendige Mindestsparsumme erreicht ist.
    • Bausparsumme erhöhen: Ihre Investition fällt höher aus als geplant? In dem Fall können Sie die Bausparsumme nachträglich erhöhen, und Ihr VL-Sparen ebenso fortsetzen.
    • Auszahlen und kündigen: Ihre Pläne haben sich geändert und Sie möchten das Geld für etwas anderes verwenden? In dem Fall können Sie den Bausparvertrag auflösen und sich das Guthaben auszahlen lassen, siehe nächster Abschnitt.

    VL-Bausparvertrag kündigen: Wann und wie geht das?

    Einen Bausparvertrag kann man grundsätzlich jederzeit kündigen. Wurden darin vermögenswirksame Leistungen eingezahlt, gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Man unterscheidet bei VL zwischen der regulären Auszahlung nach 7 Jahren sowie einer vorzeitigen (prämienschädlichen) Kündigung vor Ablauf dieser Sperrfrist.

    Reguläre Auszahlung nach 7 Jahren

    Wenn möglich, sollte ein VL-Bausparvertrag immer erst nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist gekündigt werden. Nur so können Sie ohne Nachteile über Ihr angespartes Guthaben inklusiver der staatlichen Zulagen verfügen. Wichtig zu wissen: Die Bausparkasse informiert nicht automatisch über die anstehende Fälligkeit der VL. Entnehmen Sie den Termin am besten Ihren Unterlagen. Um Ihren Vertrag zu kündigen, schreiben Sie einen üblichen Zweizeiler unter Angabe Ihrer vollständigen Daten, Vertragsnummer sowie Ihrer Bankverbindung. Je nach Tarif sind Kündigungsfristen zwischen drei und sechs Monaten üblich. Wer nicht so lange warten möchte, kann auch eine schnellere Auszahlung veranlassen. Hierfür verlangen die Bausparkassen jedoch i.d. Regel einen sogenannten Zinsausgleich, also eine Gebühr, die entstandene Kosten abdeckt. Über die genaue Höhe sollte man sich vorher informieren.

    Vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist

    Steigen Sie vor Ablauf der 7 Jahre aus Ihrem Vertrag aus, verlieren Sie meist Ihren Anspruch auf die staatlichen Zulagen. Man spricht deshalb auch von einer prämienschädlichen Kündigung. Erklären Sie in Ihrem Kündigungsschreiben, dass Sie ausdrücklich eine prämienschädliche Auflösung wünschen. Ansonsten weist die Bausparkasse Ihren Kündigungswunsch mit Hinweis auf die Sperrfrist erstmal zurück. Beachten Sie auch hier die üblichen Fristen und eventuell zusätzliche Gebühren.

    Wann ist VL-Bausparen sinnvoll?

    Ein VL-Bausparvertrag ist sinnvoll, wenn Sie in Wohneigentum investieren, und ihr Vorhaben in den nächsten 7 – 10 Jahren umsetzen möchten. Oder Sie haben bereits eine Immobilie, und möchten diese in absehbarer Zeit renovieren. Sie sollten natürlich Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben, und diese im Optimalfall noch mit staatlichen Förderungen ergänzen können. Die Zinsen für das Bauspardarlehen werden bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. So werden Sie als Sparer vor möglichen Zinssteigerungen geschützt, was entsprechende Planungssicherheit bietet. Bausparen eignet sich unter bestimmten Voraussetzungen auch als Geldanlage. Mehr dazu in unserem ausführlichen Ratgeber: Wann ist ein Bausparvertrag sinnvoll?

    Was ist besser für VL: Bausparen oder Fonds?

    Bausparen lohnt sich nicht, wenn man keinen konkreten Immobilienwunsch hat, finanziell eher flexibel bleiben möchte, oder für seine Anlage eine höhere Rendite anstrebt. Hier eignen sich andere Anlageformen eher, wie z.B. Fonds oder ETFs. Das regelmäßige Sparen in Wertpapiere bietet zahlreiche Vorteile, allen voran gute Renditechancen. Da das Geld vom Arbeitgeber kommt, geht man auch kein allzu großes Risiko ein. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es für VL-Fondssparen ebenfalls.

    Welche staatliche Förderung gibt es?

    Neben dem Arbeitgeber hilft auch der Staat beim VL-Bausparen mit: Es gibt folgende Förderungen, die Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen erhalten können, siehe folgende Übersicht:

    Arbeitnehmer-Sparzulage

    Liegt Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen als Single unter 40.000 Euro bzw. als Ehepaar unter 80.000 Euro, haben Sie Anspruch auf die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Dabei unterstützt der Staat Ihre vermögenswirksamen Leistungen mit einer Prämie von 9 % auf Ihre jährliche Sparleistung. Gefördert werden dabei maximal 470 Euro pro Jahr, was einer Zulage von bis zu 43 Euro entspricht. Für Verheiratete gelten die doppelten Beträge: Hier werden bis zu 940 Euro jährlich gefördert, was eine maximale Prämie von 86 Euro ergibt.

    Wohnungsbauprämie

    Mit der sogenannten Wohnungsbauprämie gewährt der Staat eine weitere Förderung für Bausparer. Mit 10 Prozent auf die jährlichen Einzahlungen von maximal 700 Euro (1.400 Euro als Ehepaar) ergibt sich ein Höchstbetrag von 70 Euro pro Jahr (140 Euro für Verheiratete). Die jährlichen Einkommensgrenzen für diese Prämie liegt bei 35.000 Euro (70.000 Euro).

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Ist ein Bausparvertrag eine vermögenswirksame Leistung?

    Ein Bausparvertrag ist selbst keine vermögenswirksame Leistung. Umgekehrt ist Bausparen jedoch eine von mehreren Anlageformen, in die das Geld vom Arbeitgeber investiert werden kann. Daneben gibt es z.B. diese Alternativen.
    • Fondssparen
    • Banksparpläne
    • Tilgung von Baudarlehen
    • betriebliche Altersvorsorge

    Kann ich meine VL in einen bestehenden Bausparvertrag einzahlen?

    Eventuell haben Sie schon vor einiger Zeit einen Vertrag abgeschlossen, und möchten die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber dort anlegen. Dies ist möglich, wenn es die Geschäftsbedingungen der Bank oder Bausparkasse zulassen. Fragen Sie am besten direkt dort nach. Eventuell ist hierfür eine Erhöhung der Bausparsumme notwendig.

    Ist eine Kombination von VL-Bausparen mit der Riester-Rente möglich?

    Nein, VL-Bausparen und Riester-Rente kann man nicht direkt miteinander kombinieren. Man kann zwar verschiedene Fördermodelle parallel nutzen. Jedoch müssen dafür separate Verträge abgeschlossen werden:

    • 1. Ein Bausparvertrag, in den die vermögenswirksamen Leistungen einfließen. Hierfür kann man die Arbeitnehmersparzulage und / oder die Wohnungsbauprämie beantragen.
    • 2. Ein spezieller Riester-Vertrag, um die Riester-Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen zu erhalten.

    Wo werden vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung eingetragen?

    Seit 2018 müssen Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen nicht mehr gesondert über die Anlage-VL in der Steuererklärung angeben. Stattdessen übermittelt der Anbieter, in dem Fall die Bausparkasse, die Höhe der VL-Beiträge automatisch an das Finanzamt. Man bezeichnet dies auch als elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (eVBB). Die Arbeitnehmersparzulage muss dagegen jedes Jahr beim Finanzamt beantragt werden. Auch angefallene Erträge, wie z.B. Guthabenzinsen, sind grundsätzlich steuerlich relevant. Ausführliche Infos hierzu finden Sie im Kapitel zur Steuererklärung.
    Seiteninhalt
    1. Was ist ein VL-Bausparvertrag?
    2. Zinsen im Vergleich
    3. Laufzeit
    4. Einzahlung
    5. Bausparsumme
    6. Was passiert nach 7 Jahren?
    7. Auszahlung und Kündigung
    8. Wann ist VL-Bausparen sinnvoll?
    9. Staatliche Förderung
    10. FAQ
    vermoegenswirksame-leistungen.de

    Kontakt

    • Kontakt / Impressum
    • Über uns

    © 2025 - vermoegenswirksame-leistungen.de

    Daten & Haftung

    • Disclaimer
    • Datenschutz
    Martin Sohn ProvenExpert Erfahrungen und Bewertungen

    Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.