Auch das Jahr 2026 bringt in Sachen Finanzen wieder zahlreiche Änderungen mit sich. Viele Beschäftigte und Rentner dürfen sich über steuerliche Entlastungen freuen. Gleichzeitig steigen Abgaben an anderer Stelle. Wir zeigen kompakt und verständlich, was sich ändert, und wen es betrifft.
- Höhere Steuerfreibeträge sorgen für mehr Netto bei vielen Arbeitnehmern.
- Mindestlohn, Kindergeld und Minijob-Grenze steigen.
- Dagegen erhöhen viele Krankenkassen ihre Beiträge.
- Rentner profitieren insgesamt, und dürfen zudem mehr steuerfrei hinzuverdienen.
Die Änderungen 2026 im Überblick
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Vergleich zu Vorjahr. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Punkten finden sich in den nachfolgenden Abschnitten.
24.696 € verheiratet
24.192 € verheiratet
0,38 € ab 21. Kilometer
84 % Besteuerung
83,5 % Besteuerung
gesetzliche Krankenkasse
5.812,50 € / Monat
5.512,50 € monatlich
8.450 € / Monat
8.050 € monatlich
Änderungen bei Steuern
Zum Jahreswechsel 2026 erhöhen sich viele Steuerfreibeträge– und Pauschalen. Diese machen sich auf der nächsten Gehaltsabrechnung oder spätestens bei der Steuererklärung bemerkbar.
Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro
Der Grundfreibetrag bezeichnet den Teil des Einkommens, auf den keine Steuern anfallen. Zum Jahreswechsel wurde dieser erneut angehoben. Statt bislang 12.096 Euro liegt die Grenze nun bei 12.348 Euro. Konkret bedeutet das: Wer z.B. 12.300 Euro im Jahr verdient, bezahlt 2026 keine Einkommensteuer. Zuvor wäre ein kleiner Betrag steuerpflichtig gewesen.
Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem 1. Kilometer
Die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit steigt dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher galten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und erst danach 38 Cent. Für Pendler heißt das: Sie können mehr Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Wichtig zu wissen: Die Pauschale gilt weiterhin ausschließlich für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, nicht für Hin- und Rückweg.
Kinderfreibetrag erhöht sich auf 9.756 Euro
Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich. Dieser mindert das zu versteuernde Einkommen von Eltern. Bisher lag die Entlastung für beide Eltern bei 9.600 € im Jahr, künftig sind es 9.756 €. Besonders Familien mit höherem Einkommen sparen so mehr Steuern.
Umsatzsteuer in der Gastronomie wird ermäßigt
Auf Speisen in Restaurants, Cafés, Kantinen und bei Lieferungen gilt wieder ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 % statt 19 %. Diese Senkung galt schon einmal während der Corona-Pandemie und soll die Branche dauerhaft entlasten. Ob die Preise für Gäste wirklich sinken, hängt davon ab, ob und in welcher Form Betriebe die Entlastung weitergeben.
Rentenbesteuerung steigt auf 84 %
Wer 2026 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, muss 84 % seiner Bruttorente versteuern. Der verbleibende Freibetrag liegt entsprechend bei 16 %, und bleibt lebenslang festgeschrieben. Für Neurentner in 2025 lag der Besteuerungsanteil nur bei 83,5 %, entsprechend waren noch 16,5 % der Rente steuerfrei.
Das ändert sich bei Lohn und Gehalt
2026 bringt einige Änderungen, die sich direkt auf das monatliche Einkommen auswirken. Während z.B. Mindestlohn und Kindergeld angehoben werden, holt sich der Staat einen Teil davon durch höhere Krankenkassenbeiträge wieder zurück.
Eltern bekommen mehr Kindergeld
Ab 1. Januar 2026 bekommen Eltern mehr Kindergeld. Während es im Jahr 2025 monatlich noch 255 € pro Kind aufs Konto gab, sind es künftig 259 €. Durch diesen Mehrbetrag entstehen höhere Einnahmen für Familien in Höhe von 48 € pro Kind und Jahr.
Mindestlohn wird auf 13,90 € pro Stunde angehoben
Der gesetzliche Mindestlohn wird deutlich angehoben. Nachdem bisher eine Untergrenze von 12,82 € pro Stunde galt, müssen Arbeitgeber künftig mindestens 13,90 € pro Stunde zahlen. Gerade für Menschen, die wenig verdienen und Vollzeit arbeiten, bedeutet das spürbar mehr Geld auf dem Konto.
Bürgergeld wird zur Grundsicherung
Das Bürgergeld wird 2026 in „Grundsicherung“ umbenannt. Verbunden mit der Namensänderung sind auch neue Regeln dafür, wann diese Leistungen in Anspruch genommen werden dürfen und welche Sanktionen gelten. Wer z. B. Termine im Jobcenter wiederholt versäumt oder eine Ausbildung ohne Grund abbricht, muss mit Leistungskürzungen von bis zu 30 % oder sogar kompletten Streichungen rechnen.
Minijob-Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro
Die Grenze, bis zu der ein Minijob steuer- und beitragsfrei bleibt, steigt. Vor dem Hintergrund der Mindestlohnerhöhung ist dies ein logischer Schritt. Galt in 2025 noch ein Verdienst von maximal 556 € im Monat als Minijob, dürfen nun bis zu 603 € pro Monat ohne Abzüge hinzuverdient werden. Entscheidend dabei ist: Es handelt sich rechtlich um eine Jahresverdienstgrenze. Schwankt das Einkommen, darf in einzelnen Monaten also auch mehr als 603 € verdient werden, solange der Gesamtverdienst im Jahr die zulässige Grenze nicht überschreitet. Höhere Monatsverdienste können somit durch niedrigere Einnahmen in anderen Monaten ausgeglichen werden. Tipp: Wer aus einem Minijob vermögenswirksame Leistungen bezieht, sollte auch hier an die Obergrenze denken.
Viele Krankenkassen erhöhen Zusatzbeitrag
Auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt kräftig an. Versicherte zahlen je nach Krankenkasse einen etwas höheren Anteil ihres Bruttolohns für die Krankenversicherung. Das wirkt sich direkt auf das Netto-Gehalt aus, da der Zusatzbeitrag vom Arbeitnehmer finanziert, und damit unmittelbar vom Lohn einbehalten wird. Zum Vergleich: In 2025 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag noch bei 2,5 %, 2026 sind es 2,9 %. Auch wenn der Anstieg gering erscheint, macht er sich über das Jahr hinweg im Portemonnaie bemerkbar.
Höhere Bemessungsgrenzen für Renten- und Krankenversicherung
Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge – z. B. Renten- und Krankenversicherung – steigen die Beitragsbemessungsgrenzen. Das bedeutet: Gutverdiener zahlen Beiträge bis zu dieser höheren Grenze, Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. So gilt in der Kranken- und Pflegeversicherung jetzt eine Grenze von 69.750 € / Jahr (5.812,50 € / Monat). Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um monatlich 300 €. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze auf 101.400 € jährlich (8.450 € monatlich). Das sind 400 € mehr als 2025.
Verbesserungen für alle Rentner
Im Juli steigen die Renten für alle Bezieher. Die neue Aktivrente schafft zusätzliche Anreize, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten. Gleichzeitig soll die für dieses Jahr geplante Frühstartrente die private Altersvorsorge jüngerer Generationen stärken.
Mehr Rente durch allgemeine Rentenanpassung
Auch in diesem Jahr werden die regulären Renten angehoben. Nach ersten Schätzungen steigt der Rentenbetrag zum 1. Juli 2026 um rund 3,7 %. Der genaue Betrag ist abhängig von der Entwicklung der Löhne sowie der konjunkturellen Lage. Eine Rente von 1.400 € / Monat würde in diesem Fall um etwa 52 € steigen.
Aktivrente: Bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen
Ein Kernpunkt der Rentenreform ist die Aktivrente. Sie wurde zum 1. Januar 2026 ins Leben gerufen und schafft einen steuerlichen Vorteil für Menschen, die nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters (meist 67) weiterarbeiten. Und das sieht so aus: Zusatzeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit bis 2.000 € / Monat ist steuerfrei. Früher wäre dieser Hinzuverdienst regulär steuerpflichtig gewesen. Das heißt: Wer als Rentner weiterarbeitet und z. B. 1.800 € im Monat dazuverdient, zahlt darauf keine Einkommensteuer mehr. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen jedoch weiterhin an. Die Aktivrente ist also kein zusätzlicher Rentenbetrag, sondern ein Steuerbonus für Menschen, die trotz Rentenbezugs weiter erwerbstätig sind. Damit soll Arbeit im Alter attraktiver gemacht und dem Fachkräftemangel begegnet werden.
Frühstartrente: ein Plan für junge Generationen
Ein weiteres Projekt ist die sogenannte Frühstartrente: Kinder sollen monatlich 10 € vom Staat für einen langfristigen Altersvorsorge-Topf erhalten. Ziel ist es, frühzeitig einen Grundstock für die private Altersvorsorge aufzubauen. Der Plan sieht vor, dass Kinder ab dem 6. Lebensjahr profitieren und das Geld bis zum Rentenalter angesammelt wird. Die Bundesregierung möchte, dass dieses Vorhaben im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten kann, und dann rückwirkend ab 1. Januar gilt. Erträge aus den Anlagen sollen während der Ansparphase steuerfrei bleiben, das Kapital erst zum Rentenbeginn auszahlbar sein. Dieser Betrag ist demnach nicht Teil der gesetzlichen Rentenzahlung, sondern ein staatlicher Zuschuss zur privaten Vorsorge.
Fazit: Was bringt 2026?
Das Jahr 2026 bringt für viele Menschen in Deutschland spürbare finanzielle Vorteile. Gleichzeitig müssen Beschäftigte an einigen Stellen mit etwas höheren Abgaben rechnen. Unterm Strich bleibt für viele dennoch mehr Netto vom Brutto (hier 20 Tipps). Klar ist jedoch auch: Steigende Lebenshaltungskosten relativieren einen Teil dieser Entlastungen. Höhere Ausgaben für Wohnen, Energie oder den täglichen Bedarf sorgen dafür, dass der zusätzliche Spielraum nicht bei allen gleichermaßen ankommt. Umso wichtiger ist es, die neuen Regelungen gezielt zu nutzen sowie die eigenen Finanzen bewusst zu planen.




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