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    Freistellungsauftrag: Höhe, Ablauf & Tipps

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 20. August 2025

    In Deutschland sind Kapitalerträge, wie z.B. Zinsen, grundsätzlich steuerpflichtig. Jedoch lassen sich diese bis zur Höhe des sogenannten Sparerpauschbetrags „freistellen“. Wir erläutern, wie ein Freistellungsauftrag funktioniert, wie man ihn einrichtet, und auf mehrere Banken aufteilt.

    Seiteninhalt
    1. Was ist ein Freistellungsauftrag?
    2. Höhe
    3. Einrichtung
    4. Überblick verloren?
    5. Rückwirkend stellen
    6. Freistellungsaufträge zu hoch
    7. Sparerpauschbetrag
    8. NV-Bescheinigung
    9. Freistellung bei VL
    10. FAQ
    11. Quellen
    ➥ Das Wichtigste in Kürze
    • Ein Freistellungsauftrag wird bei der Bank hinterlegt und verhindert, dass automatisch Steuern einbehalten werden.
    • Im Jahr 2025 sind Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro (2.000 Euro für Paare) steuerfrei.
    • Freistellungsaufträge können bei mehreren Banken gestellt werden. Alle zusammen dürfen jedoch die erlaubte Höhe nicht überschreiten.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Kapitalerträge, wie z.B. Zinsen, Kursgewinne oder Dividenden sind steuerpflichtig, und unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Allerdings gibt es einen Freibetrag, den sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Bis zu dieser Grenze bleiben solche Erträge steuerfrei. Damit die Bank diesen Freibetrag gleich berücksichtigt und nicht unnötig Steuern an das Finanzamt abführt, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Freistellungsauftrag zu erteilen. Darin legen Sie fest, bis zu welcher Höhe Ihre Kapitalerträge ohne Abzug bleiben sollen. Fehlt ein solcher Freistellungsauftrag, behält die Bank automatisch Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag nicht (vollständig) ausgenutzt haben.

    Der Freistellungsauftrag auf einen Blick

    Wie hoch ist ein Freistellungsauftrag?

    Ein Freistellungsauftrag kann bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags erteilt werden. Seit 2023 gilt ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person. Ehe- und Lebenspartner, die gemeinsam steuerlich veranlagt werden, können Erträge bis insgesamt 2.000 € freistellen. Vor der Erhöhung lag der Freibetrag über viele Jahre bei 801 € für Singles und 1.602 € für Eheleute. Hinweis: Bestehende Freistellungsaufträge wurden bei der Umstellung automatisch prozentual an die neue Höhe angepasst, also z.B. von 801 auf 1.000 €. Gut zu wissen: Zu viel gezahlte Steuern lassen sich mit der nächsten Steuererklärung zurückholen. Hierzu muss die Anlage KAP ausgefüllt werden. Die Abzüge sieht man in der Jahressteuerbescheinigung, die jede Bank einmal im Jahr ihren Kunden zur Verfügung stellt.

    Jahr
    Singles
    Verheiratete

    2025

    Singles
    2.000 €
    Verheiratete
    1.000 €

    2024

    Singles
    2.000 €
    Verheiratete
    1.000 €

    2023

    Alleinstehende
    2.000 €
    Paare
    1.000 €

    2022

    Alleinstehende
    801 €
    Paare
    1.602 €

    2021

    Alleinstehende
    801 €
    Paare
    1.602 €

    2020

    Alleinstehende
    801 €
    Paare
    1.602 €

    Wie stellt man einen Freistellungsauftrag bei der Bank?

    Die folgenden Schritte zeigen, wie Sie einen Freistellungsauftrag korrekt einrichten und bei Bedarf ändern. Der Sparerpauschbetrag wird passend zu den erwarteten Erträgen auf Ihre Konten und Depots verteilt.

    1.

    Sparer-Pauschbetrag überprüfen

    • In 2025 gelten 1.000 € pro Jahr und Person, auch bei Kindern.
    • Verheiratete: 2.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung)
    • Der Betrag gilt für alle Banken zusammen. Bei mehreren Bankverbindungen muss der Pauschbetrag aufgeteilt werden.

    2.

    Kapitalerträge schätzen und aufteilen

    • Legen Sie eine Übersicht Ihrer Banken und Konten an.
    • Schätzen Sie, wie hoch Ihre voraussichtlichen Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne pro Jahr sind. Z.b. Festgeld 10.000 €, Laufzeit 12 Monate, zu 2,5 Prozent = 250 € Zinsen.
    • Überlegen Sie, wo die höchsten Erträge anfallen, um dort den größten Anteil des Freistellungsauftrags zu platzieren, z.B.
      • Bank A: 450 €
      • Bank B: 300 €
      • Bank C: 250 €
    • Tipp: Bei Ehepaaren ist auch ein gemeinsamer Auftrag möglich, der den Gesamtbetrag flexibel auf beide Partner verteilt.

    3.

    Auftrag einrichten

    • Formular oder Online-Antrag nutzen:
    • Bei der Hausbank: Formulare liegen meist in der Filiale aus oder sind im Online-Banking abrufbar.
    • Bei Direktbanken / Brokern: Antrag direkt im Kundenportal ausfüllen.
    • Neobanken: Antrag in der App ausfüllen
    • Es werden folgende Angaben benötigt:
    • vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum
    • Kontonummern / IBAN
    • Steuer-Identifikationsnummer (Pflichtangabe seit 2011)
    • Höhe des gewünschten Freistellungsbetrags
    • Gültigkeitszeitraum (meist unbefristet oder ab bestimmtem Datum)
    • Unterschrift(en): Bei einem Gemeinschaftskonto müssen beide Partner unterschreiben.

    4.

    Bank berücksichtigt Freibetrag

    So lange die Erträge innerhalb des Freistellungsbetrags liegen, werden nun keine Abzüge mehr vorgenommen. Bei Überschreitung behält die Bank auf den Differenzbetrag automatisch Abgeltungssteuer ein. Ein Freistellungsauftrag gilt immer rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in dem er gestellt wird. Er ist unbefristet gültig, solange bis er widerrufen oder durch einen neuen Auftrag ersetzt wird.

    5.

    Kontrolle / Änderung

    Prüfen Sie regelmäßig im Online-Banking oder in der Jahressteuerbescheinigung, ob die Freistellung korrekt berücksichtigt wurde. Den Auftrag können Sie jederzeit ändern oder widerrufen.

    Überblick über Freistellungsaufträge verloren: Was tun?

    Hat man über die Jahre bei mehreren Banken einen Freistellungsauftrag eingerichtet, kann man schon mal schnell den Überblick verlieren. Das kann dazu führen, dass der Sparer-Pauschbetrag versehentlich überschritten wird, oder teilweise ungenutzt bleibt. Mit den folgenden Tipps bringen Sie wieder Ordnung in Ihre Finanzen und vermeiden unnötige Steuerabzüge.

    1.

    Überblick verschaffen

    Verschaffen Sie sich zuerst Klarheit über alle bestehenden Bankverbindungen. Gehen Sie dazu Ihre Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen und Onlinebanking-Zugänge durch, oder prüfen Sie alte Vertragsunterlagen.

    Tipp: Wer für seine Steuererklärung Elster nutzt, kann sich die Arbeit mit folgender Übersicht erleichtern (Link im eingeloggten Zustand erreichbar). Wichtig zu wissen: Man sieht dort jedoch nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Freibeträge. Banken bei den keine Kapitalerträge angefallen sind, erscheinen dort nicht. Hilfreich ist es dennoch, da man immerhin weiß, wo welche Erträge angefallen sind.

    Hinweis: Die verbreitete Annahme, dass man beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Übersicht über seine Freibeträge anfordern kann, ist leider falsch. Das wurde uns auf Anfrage mitgeteilt.

    2.

    Freibeträge anfragen

    Holen Sie bei jeder Bank, bei der Sie ein Konto oder Depot führen, Informationen zum hinterlegten Freistellungsbetrag ein. Oft finden Sie diese Angaben direkt im Onlinebanking oder in der App. Alternativ hilft der Kundenservice weiter, entweder telefonisch oder schriftlich.

    3.

    Aufträge anpassen

    Sind einzelne Beträge zu hoch, zu niedrig, oder doppelt vergeben, korrigieren Sie diese. Fehlt ein Freistellungsauftrag sogar komplett, richten Sie ihn nachträglich ein. Er gilt rückwirkend für das laufende Jahr.

    4.

    Übersicht anlegen

    Erfassen Sie alle Banken, Konten und Depots in einer Tabelle, z.B. über Excel, Google Sheets oder auf Papier. Notieren Sie für jedes Institut: Bankname, IBAN, erteilter Freistellungsbetrag, Gültigkeitsdatum. Tragen Sie jede Änderung sofort ein, um künftiges Suchen zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass die Gesamtsumme maximal dem Pauschbetrag entspricht (2025: 1.000 € pro Person / 2.000 € für Paare).

    Kann man einen Freistellungsauftrag rückwirkend stellen?

    Ja, ein Freistellungsauftrag gilt immer rückwirkend zum 01. Januar des Jahres, in dem er erstmalig gestellt wird. Hierzu ein Beispiel: Herr Müller richtet am 23.07.2025 bei seiner Hausbank einen Auftrag ein. Hiermit kann er alle Kapitalerträge freistellen, die seit dem 01.01.2025 angefallen sind.

    Höhe aller Freistellungen überschreitet Sparerpauschbetrag

    Hat man versehentlich zu hohe Freistellungsaufträge erteilt, stellt sich schnell die Frage, ob dies zu Problemen mit dem Finanzamt führen kann. Seit 1999 melden Banken dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nicht mehr die Aufträge selbst, sondern nur die tatsächlich ausgenutzten Freibeträge. Nur wenn die Summe dieser Erträge über dem zulässigen Pauschbetrag (1.000 € für Singles bzw. 2.000 € für Paare) liegt, wird der Vorgang automatisch an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Dort fordert man Sie in der Regel auf, Ihre Kapitalerträge in der Anlage KAP offenzulegen. Gut zu wissen: Haben Sie zwar insgesamt zu hohe Aufträge erteilt, die Freibeträge aber gar nicht ausgenutzt, entstehen keine Nachteile. Relevant ist immer nur, wie viele Einkünfte tatsächlich erzielt wurden.

    Hinweis: Die verbreitete Annahme, dass man beim BZSt eine Übersicht seiner Freistellungsaufträge anfordern kann, ist leider falsch. Das wurde uns auf Anfrage mitgeteilt. Man sieht jedoch die tatsächlich ausgenutzten Freibeträge im eingeloggten Zustand bei Elster.

    Unterschied: Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

    Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag im deutschen Steuerrecht, der Anlegern ermöglicht, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe nicht versteuern zu müssen. Der Freistellungsauftrag ist dagegen eine Anweisung an die Bank, den Freibetrag gleich zu nutzen, also die Steuern gar nicht erst einzubehalten.

    Die Nichtveranlagungsbescheinigung als Alternative

    Alternativ zum Freistellungsauftrag kann auch durch eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – kurz NV-Bescheinigung – ein Steuerabzug vermieden werden. Die Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, und der Bank vorgelegt. Das Institut wird damit angewiesen, keine Abgeltungssteuer einzubehalten. Eine NV-Bescheinigung können Personen beantragen, deren zu versteuerndes Einkommen so niedrig ist, dass Sie ohnehin keine Steuern zahlen müssen. Davon profitieren z.B. Geringverdiener, Rentner mit kleiner Rente oder Auszubildende. Mit der NV-Bescheinigung bleiben übrigens auch Kapitalerträge, die über den Sparerpauschbetrag hinausgehen, steuerfrei. Die Bescheinigung ist immer für 3 Jahre gültig. Erhöht sich das Einkommen, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.

    Die Freistellung bei vermögenswirksamen Leistungen

    Auch bei vermögenswirksamen Leistungen fallen Kapitalerträge an, wie z.B. Guthabenzinsen beim VL-Bausparvertrag oder Kursgewinne bei Fondssparplänen. VL-Sparer sollten daher ihrem Anlageinstitut (Bausparkasse, Fondsgesellschaft etc.) unbedingt einen Freistellungsauftrag einreichen.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wann benötige ich einen Freistellungsauftrag?

    Einen Freistellungsauftrag benötigt man dann, wenn man in Deutschland Geld anlegt, und mit seiner Anlage Einkünfte - sogenannte Kapitalerträge - erzielt.

    Was zählt zu den Kapitalerträgen?

    Zu den Kapitalerträgen zählen im deutschen Steuerrecht:
    • Zinsen aus Sparbüchern, Tages- oder Festgeldkonten
    • Dividenden aus Aktien
    • Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (z. B. Aktien, Fonds, ETFs)
    • Zinsen aus Anleihen oder Schuldverschreibungen
    • Gutschriften aus Genussrechten, stillen Beteiligungen oder Zertifikaten

    Was passiert bei fehlendem oder zu niedrigem Freistellungsauftrag?

    • Kein Freistellungsauftrag hinterlegt: Es werden auf alle Einkünfte automatisch Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt.
    • Freistellungsbetrag wurde überschritten: Der Freibetrag wird zwar berücksichtigt, aber nur bis zur beantragten Höhe. Der Differenzbetrag wird versteuert.

    Gut zu wissen: Zu viel gezahlte Steuern lassen sich mit der nächsten Einkommensteuererklärung zurückholen. Hierzu muss die Anlage KAP ausgefüllt werden. Die Abzüge sieht man in der Jahressteuerbescheinigung, die jede Bank einmal im Jahr ihren Kunden zur Verfügung stellt.

    Muss ich die Freistellung jedes Jahr neu beantragen?​

    Nein, ein Freistellungsauftrag muss lediglich einmalig beantragt werden und ist so lange gültig, bis man ihn ändert, oder widerruft.

    Muss ich trotz Freistellung meine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

    Eine Angabe in der Steuererklärung ist nur dann notwendig, wenn die erzielten Einkünfte den Sparerpauschbetrag überschreiten, oder kein pauschaler Steuerabzug möglich ist, wie z.B. bei Erträgen aus dem Ausland.

    Weiterführende Links und Quellen

    • bundesfinanzministerium.de Einzelfragen zur Abgeltungssteuer
    • bzst.de: Kontrollverfahren für Freistellungsaufträge
    • verwaltung.bund.de: Nichtveranlagungsbescheinigung
    Seiteninhalt
    1. Was ist ein Freistellungsauftrag?
    2. Höhe
    3. Einrichtung
    4. Überblick verloren?
    5. Rückwirkend stellen
    6. Freistellungsaufträge zu hoch
    7. Sparerpauschbetrag
    8. NV-Bescheinigung
    9. Freistellung bei VL
    10. FAQ
    11. Quellen
    vermoegenswirksame-leistungen.de

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