Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Arbeitnehmer von staatlichen Förderungen profitieren. Welche Zuschüsse es gibt, welche Sparformen gefördert werden und wer Anspruch hat, erfahren Sie hier.
- Es gibt zwei VL-Förderungen: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.
- Staatlich gefördert werden nur bestimmte Sparformen, wie z.b. Bausparen, Fondssparen oder die Tilgung von Baukrediten.
- Für den Bezug gelten bestimmte jährliche Einkommensgrenzen.
- Die Arbeitnehmersparzulage wird über die Steuererklärung beantragt, die Wohnungsbauprämie über die Bausparkasse.
Vermögenswirksame Leistungen: Staatliche Förderung im Überblick
Für vermögenswirksame Leistungen stehen zwei staatliche Förderungen zur Verfügung. Welche davon Sie erhalten können, richtet sich nach der gewählten Sparform. Verheiratete erhalten jeweils die doppelten Beträge. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede im Überblick.
| Förderung | Geförderte Sparform | jährlicher Höchstbetrag | Beantragung |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmer-Sparzulage | Fonds und ETFs | 80 € (ledig) / 160 € (verheiratet) | Über Steuererklärung |
| Bausparvertrag | 43 € (ledig) / 86 € (verheiratet) | ||
| Tilgung Baukredit | 43 € (ledig) / 86 € (verheiratet) | ||
| Wohnungsbauprämie | Bausparvertrag | 70 € (ledig) / 140 € (verheiratet) | Über Bausparkasse |
| Quellen: § 1 5. Vermögensbildungsgesetz und § 3 Wohnungsbauprämiengesetz (Stand: Juli 2026) | |||
Mehr erfahren: Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Details zu Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie einschließlich Förderbedingungen, Einkommensgrenzen und Beantragung.
Hinweis: Die Wohnungsbauprämie wird nicht für Sparleistungen gewährt, für die bereits Arbeitnehmersparzulage bezogen wurde. Mit zusätzlichen Einzahlungen in einen Bausparvertrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch beide Zulagen nutzen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier: Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gleichzeitig erhalten.
Welche Sparformen werden bei VL staatlich gefördert?
Nicht jede Anlageform für vermögenswirksame Leistungen ist förderfähig. Während für Fondssparen, Bausparen und die Tilgung von Baukrediten eine Förderung möglich ist, gibt es für Banksparpläne und Lebensversicherungen keine Zuschüsse.
| Sparform | Mögliche staatliche Förderungen |
|---|---|
| ETF und Fondssparen | ✅ Arbeitnehmersparzulage |
| Bausparvertrag | ✅ Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie |
| Tilgung eines Baukredits | ✅ Arbeitnehmersparzulage |
| Banksparplan | ❌ nicht förderfähig |
| Lebensversicherung | ❌ nicht förderfähig |
Weiterlesen: Sie möchten mehr über die Anlageformen erfahren? In unseren Ratgebern finden Sie ausführliche Informationen zu VL-ETF und Fondssparen, VL-Bausparen, der Tilgung eines Baukredits, Lebensversicherungen und VL-Banksparplänen.
Wer hat Anspruch auf die staatliche VL-Förderung?
Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem eine förderfähige Sparform, die geltenden Höchstgrenzen beim Einkommen sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Sperrfrist.
- Anspruch auf VL: Der Arbeitgeber gewährt vermögenswirksame Leistungen. Arbeitnehmer können den Sparbetrag auch aus dem Nettogehalt aufstocken oder komplett selbst zahlen.
- Buchung über Lohnabrechnung: Die VL müssen über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers abgewickelt werden. Das gilt auch für aufgestockte oder selbst gezahlte Beiträge.
- Förderfähiger VL-Vertrag: Einzahlung nur in passende Anlageformen.
- Höchstgrenze beim Einkommen: Der Sparer darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Maßgeblich ist das zu versteuerende Einkommen.
- Einhaltung der Sperrfrist: Das Guthaben bleibt bis zum Ablauf der Sperrfrist angelegt.
Wie kann man die staatlichen Zulagen beantragen?
Die staatliche Förderung wird nicht automatisch ausgezahlt. Damit Sie die Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie erhalten, sind in der Regel folgende Schritte erforderlich:
1.
VL-Vertrag abschließenSchließen Sie einen VL-Vertrag ab und legen Sie Ihrem Arbeitgeber die Bescheinigung Ihres Anbieters vor. Sie enthält die erforderlichen Vertragsdaten für die Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen.
2.
VL einzahlenIhr Arbeitgeber überweist das Geld monatlich auf Ihr VL-Konto. Fehlen Beträge bis zum gewünschten Sparziel, können Sie diese durch eigene Einzahlungen ergänzen.
3.
Förderung beantragenBeantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage über Ihre Einkommensteuererklärung. Der Antrag auf Wohnungsbauprämie wird über die Bausparkasse gestellt.
Ausführlichere Infos hierzu finden Sie auf unseren Seiten zur Arbeitnehmersparzulage und zur Wohnungsbauprämie.
4.
Zulagen erhaltenNach erfolgreicher Prüfung werden die staatlichen Förderungen Ihrem Vertrag gutgeschrieben, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- 1. Anlageform auswählen.
- 2. Anbieter vergleichen.
- 3. Vertrag online abschließen.


