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    Staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 23. Juli 2026

    Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Arbeitnehmer von staatlichen Förderungen profitieren. Welche Zuschüsse es gibt, welche Sparformen gefördert werden und wer Anspruch hat, erfahren Sie hier.

    Seiteninhalt
    1. Staatliche Förderung im Überblick
    2. Geförderte Sparformen
    3. Voraussetzungen
    4. Beantragung
    5. Häufig gestellte Fragen
    ➥ Das Wichtigste in Kürze
    • Es gibt zwei VL-Förderungen: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.
    • Staatlich gefördert werden nur bestimmte Sparformen, wie z.b. Bausparen, Fondssparen oder die Tilgung von Baukrediten.
    • Für den Bezug gelten bestimmte jährliche Einkommensgrenzen.
    • Die Arbeitnehmersparzulage wird über die Steuererklärung beantragt, die Wohnungsbauprämie über die Bausparkasse.

    Vermögenswirksame Leistungen: Staatliche Förderung im Überblick

    Für vermögenswirksame Leistungen stehen zwei staatliche Förderungen zur Verfügung. Welche davon Sie erhalten können, richtet sich nach der gewählten Sparform. Verheiratete erhalten jeweils die doppelten Beträge. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede im Überblick.

    FörderungGeförderte Sparformjährlicher HöchstbetragBeantragung
    Arbeitnehmer-SparzulageFonds und ETFs80 € (ledig) / 160 € (verheiratet)Über Steuererklärung
    Bausparvertrag43 € (ledig) / 86 € (verheiratet)
    Tilgung Baukredit43 € (ledig) / 86 € (verheiratet)
    WohnungsbauprämieBausparvertrag70 € (ledig) / 140 € (verheiratet)Über Bausparkasse
    Quellen: § 1 5. Vermögensbildungsgesetz und § 3 Wohnungsbauprämiengesetz (Stand: Juli 2026)

    Mehr erfahren: Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Details zu Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie einschließlich Förderbedingungen, Einkommensgrenzen und Beantragung.

    Hinweis: Die Wohnungsbauprämie wird nicht für Sparleistungen gewährt, für die bereits Arbeitnehmersparzulage bezogen wurde. Mit zusätzlichen Einzahlungen in einen Bausparvertrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch beide Zulagen nutzen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier: Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gleichzeitig erhalten.

    Welche Sparformen werden bei VL staatlich gefördert?

    Nicht jede Anlageform für vermögenswirksame Leistungen ist förderfähig. Während für Fondssparen, Bausparen und die Tilgung von Baukrediten eine Förderung möglich ist, gibt es für Banksparpläne und Lebensversicherungen keine Zuschüsse.

    SparformMögliche staatliche Förderungen
    ETF und Fondssparen✅ Arbeitnehmersparzulage
    Bausparvertrag✅ Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
    Tilgung eines Baukredits✅ Arbeitnehmersparzulage
    Banksparplan❌ nicht förderfähig
    Lebensversicherung❌ nicht förderfähig

    Weiterlesen: Sie möchten mehr über die Anlageformen erfahren? In unseren Ratgebern finden Sie ausführliche Informationen zu VL-ETF und Fondssparen, VL-Bausparen, der Tilgung eines Baukredits, Lebensversicherungen und VL-Banksparplänen.

    Wer hat Anspruch auf die staatliche VL-Förderung?

    Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem eine förderfähige Sparform, die geltenden Höchstgrenzen beim Einkommen sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Sperrfrist.

    • Anspruch auf VL: Der Arbeitgeber gewährt vermögenswirksame Leistungen. Arbeitnehmer können den Sparbetrag auch aus dem Nettogehalt aufstocken oder komplett selbst zahlen.
    • Buchung über Lohnabrechnung: Die VL müssen über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers abgewickelt werden. Das gilt auch für aufgestockte oder selbst gezahlte Beiträge.
    • Förderfähiger VL-Vertrag: Einzahlung nur in passende Anlageformen.
    • Höchstgrenze beim Einkommen: Der Sparer darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Maßgeblich ist das zu versteuerende Einkommen.
    • Einhaltung der Sperrfrist: Das Guthaben bleibt bis zum Ablauf der Sperrfrist angelegt.

    Wie kann man die staatlichen Zulagen beantragen?

    Die staatliche Förderung wird nicht automatisch ausgezahlt. Damit Sie die Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie erhalten, sind in der Regel folgende Schritte erforderlich:

    1. 1.
      VL-Vertrag abschließen

      Schließen Sie einen VL-Vertrag ab und legen Sie Ihrem Arbeitgeber die Bescheinigung Ihres Anbieters vor. Sie enthält die erforderlichen Vertragsdaten für die Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen.

    2. 2.
      VL einzahlen

      Ihr Arbeitgeber überweist das Geld monatlich auf Ihr VL-Konto. Fehlen Beträge bis zum gewünschten Sparziel, können Sie diese durch eigene Einzahlungen ergänzen.

    3. 3.
      Förderung beantragen

      Beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage über Ihre Einkommensteuererklärung. Der Antrag auf Wohnungsbauprämie wird über die Bausparkasse gestellt.

      Ausführlichere Infos hierzu finden Sie auf unseren Seiten zur Arbeitnehmersparzulage und zur Wohnungsbauprämie.

    4. 4.
      Zulagen erhalten

      Nach erfolgreicher Prüfung werden die staatlichen Förderungen Ihrem Vertrag gutgeschrieben, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Bitte wählen Sie eine Option aus
    Vermögenswirksame Leistungen online abschließen
    • 1. Anlageform auswählen.
    • 2. Anbieter vergleichen.
    • 3. Vertrag online abschließen.

    Häufig gestellte Fragen

    Muss ich die staatliche Förderung jedes Jahr neu beantragen?

    Ja. Die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie für jedes Kalenderjahr erneut über die Einkommensteuererklärung beantragen. Die Wohnungsbauprämie wird ebenfalls jedes Jahr über die Bausparkasse gewährt.

    Wird die Förderung direkt ausgezahlt?

    Nein. Die Zulagen werden nicht sofort an Sie ausgezahlt, sondern Ihrem VL-Vertrag oder Bausparvertrag gutgeschrieben. Über das Guthaben können Sie grundsätzlich erst nach Ablauf der Sperrfrist verfügen.

    Kann ich beide Zulagen gleichzeitig erhalten?

    Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch beide Zulagen gleichzeitig erhalten. Erforderlich ist unter anderem, dass die Förderungen für unterschiedliche Einzahlungen genutzt werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Kombination beider Förderungen.

    Werden auch selbst gezahlte vermögenswirksame Leistungen gefördert?

    Ja. Zahlen Sie vermögenswirksame Leistungen ganz oder teilweise selbst ein, können auch diese Beiträge staatlich gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Einzahlung in eine förderfähige Sparform erfolgt und alle weiteren Bedingungen erfüllt sind.

    Kann ich VL auch ohne staatliche Förderung nutzen?

    Ja. Vermögenswirksame Leistungen und die staatliche Förderung sind voneinander unabhängig. Auch ohne Anspruch auf die Zulagen können Sie die VL vom Arbeitgeber anlegen.
    Seiteninhalt
    1. Staatliche Förderung im Überblick
    2. Geförderte Sparformen
    3. Voraussetzungen
    4. Beantragung
    5. Häufig gestellte Fragen
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