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    Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und Leistungen in 2026

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 12. Dezember 2025

    Mehr Lohn heißt leider nicht automatisch mehr Netto: Denn ein großer Teil davon geht direkt an das Finanzamt und die Krankenkasse. Eine Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung bieten steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse. Welche Leistungen in 2026 steuerfrei sind, und worauf zu achten ist.

    Seiteninhalt
    1. Was sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse?
    2. Welche steuerfreien Zuschüsse gibt es?
    3. Vorteile und Nachteile
    4. Wann ist ein Zuschuss steuerfrei?
    5. Höchstbetrag überschritten: Was nun?
    6. Steuerfrei vs Pauschalversteuerung
    7. FAQ
    ➥ Das Wichtigste in Kürze
    • Mit steuerfreien Arbeitgeberleistungen können Unternehmen ihre Mitarbeiter finanziell unterstützen, ohne das eigentliche Gehalt zu erhöhen.
    • Arbeitnehmer profitieren davon, weil der Wert vollständig netto ankommt, während Arbeitgeber geringere Lohnnebenkosten tragen.
    • Es gelten bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. ein eindeutiger Zusammenhang zur Arbeit oder die Einhaltung bestimmter Höchstbeträge.
    • Beispiele sind Zuschüsse zur Kinderbetreuung, ein Dienstfahrrad oder Gutscheine.

    Was sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse?

    Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zusätzlich zum Gehalt gewährt, ohne dass darauf Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen. Die Grundidee ist einfach: Während bei einer Lohnerhöhung das Finanzamt mitkassiert, bleiben die vom Unternehmen gewährten Waren und Dienstleistungen vollständig beim Arbeitnehmer. Dieser erhält Unterstützung im Alltag, wie z.B. für Mobilität, Gesundheit oder Kinderbetreuung. Auch Arbeitgeber profitieren, z.B. durch geringere Lohnnebenkosten oder eine höhere Attraktivität im Werben um Fachkräfte. Die Zuschüsse sind grundsätzlich steuerfrei, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe. Wird der erlaubte Höchstbetrag überschritten, muss entweder die Differenz oder der gesamte Betrag versteuert werden.

    Welche steuerfreien Zuschüsse kann der Arbeitgeber zahlen?

    Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten steuerfreien Arbeitgeberleistungen auf einen Blick. Alphabetisch sortiert: Von A bis Arbeitgeberdarlehen bis Z wie Zuschläge für Sonn- und Feiertage. Wir erläutern Voraussetzungen und Höchstbeträge, unter denen die Leistung unversteuert bleibt. Es wird zwischen Steuerfreibeträgen und Steuerfreigrenzen unterschieden.

    Zuwendung
    Erläuterung
    Voraussetzung & Höhe
    Arbeitgeber-Darlehen
    Erläuterung
    Darlehen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer mit vergünstigtem Zinssatz
    Voraussetzungen
    Zinsvorteil bleibt steuerfrei, solange Restschuld (nicht ursprüngliche Kreditsumme) 2.600 Euro nicht übersteigt. Steuerfreigrenze: Bei Überschreitung wird gesamter Vorteil steuerpflichtig.
    Arbeitnehmer-Sparzulage
    Erläuterung
    Nicht rückzahlbare staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen
    Voraussetzungen
    Steuerfrei ohne Höchstbetrag, Zulagenhöhe gemäß 5. Vermögensbildungsgesetz auf 80 Euro pro Jahr begrenzt
    Arbeitskleidung
    Erläuterung
    Typische Berufsbekleidung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden unentgeltlich oder vergünstigt zur Verfügung stellt.
    Voraussetzungen
    Von der Steuer befreit nach § 3 Nr. 31 EStG, kein Höchstbetrag
    Aufmerksamkeiten
    Erläuterung
    Kleine Geschenke zu persönlichen Anlässen
    Voraussetzung
    Steuerfreigrenze bis 60 € pro Anlass (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Bei Überschreitung wird gesamter Betrag steuerpflichtig.
    Auslagenersatz
    Erläuterung
    Erstattung beruflich veranlasster Kosten, wie z.B. Telefonate, Einkäufe, Parkgebühren usw.
    Voraussetzung
    Steuerfrei nach § 3 Nr. 50 EStG, keine Höchstgrenze, Erstattung tatsächlicher Kosten.
    Betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung)
    Erläuterung
    Beiträge des Arbeitgebers in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds
    Voraussetzung
    Steuerfreibetrag bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG), sozialversicherungsfrei bis 4 %.
    Dienstfahrrad / E-Bike
    Erläuterung
    Überlassung eines betrieblichen Fahrrads
    Voraussetzungen
    Von der Steuer befreit nach § 3 Nr. 37 EStG, kein Höchstbetrag.
    Dienstwohnung
    Erläuterung
    Vergünstigte oder unentgeltliche Überlassung einer Wohnung oder Werkswohnung
    Voraussetzung
    Steuerbegünstigt, wenn Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Kein klassischer Freibetrag oder Freigrenze (Bewertungsvorschriften § 8 Abs. 2 EStG)
    Doppelte Haushaltsführung
    Erläuterung
    Erstattung beruflich bedingter Zweitwohnungs- oder Fahrtkosten
    Voraussetzung
    Steuerfreibetrag innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen (§ 3 Nr. 16 EStG)
    Essenszuschüsse
    Erläuterung
    Zuschüsse zu Mahlzeiten, z.B. Kantinenessen oder Essensgutscheine
    Voraussetzung
    Steuerfreibetrag bis 3,80 € pro Mahlzeit plus amtlicher Sachbezugswert. Höhere Zuschüsse sind pauschal versteuerbar.
    Fort- und Weiterbildung
    Erläuterung
    Kosten für beruflich veranlasste Fortbildungen, Seminare oder Lehrgänge, die der Arbeitgeber übernimmt.
    Voraussetzung
    Steuerfrei ohne Höchstbetrag, wenn die Maßnahme überwiegend im Arbeitgeberinteresse erfolgt (§ 3 Nr. 19 EStG).
    Gesundheitsförderung
    Erläuterung
    Präventionskurse, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, wie z.B. Fitnessstudio
    Voraussetzungen
    Steuerfreibetrag bis 600 € pro Jahr (§ 3 Nr. 34 EStG), Maßnahmen müssen zertifiziert sein.
    Gutscheine
    Erläuterung
    Sachbezug in Form von Waren- oder Dienstleistungsgutscheinen, z. B. für Einkäufe, Tanken oder Online-Shops.
    Voraussetzung
    Gutscheine müssen die gesetzlichen Kriterien für Sachlohn erfüllen (keine Barauszahlung, nur Waren / Dienstleistungen). Steuerfreigrenze bis 50 € monatlich (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
    Heimarbeitsmittel
    Erläuterung
    Ausstattung für das Arbeiten im Homeoffice, z. B. Laptop, Monitor oder Bürostuhl.
    Voraussetzung
    Steuerfrei ohne Höchstbetrag, wenn sie im überwiegenden Arbeitgeberinteresse überlassen werden.
    Jobticket & Deutschlandticket
    Erläuterung
    Zuschuss oder vollständige Übernahme von Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr, z.B. Jobticket oder Deutschlandticket.
    Voraussetzungen
    Abzugsfrei ohne Höchstbetrag, wenn die Leistung zusätzlich zum Lohn gewährt wird (§ 3 Nr. 15 EStG), ansonsten 15 % Pauschalsteuer möglich.
    Kinderbetreuung
    Erläuterung
    Zuschuss zu Kosten der Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder, z. B. Kita, Tagesmutter, Hort
    Voraussetzung
    Abzugsfrei ohne Höchstgrenze (§ 3 Nr. 33 EStG), wenn zusätzlich zum Gehalt gewährt und für nachgewiesene Betreuungskosten verwendet.
    Mitarbeiter-Rabatte
    Erläuterung
    Preisnachlässe an Mitarbeiter für eigene Produkte oder Dienstleistungen des Arbeitgebers
    Voraussetzungen
    Steuerfreigrenze für Preisvorteil bis 1.080 € pro Jahr (§ 8 Abs. Nr. 3 EStG)
    Parkplatzüberlassung
    Erläuterung
    Unentgeltliche oder vergünstigte Nutzung eines Parkplatzes am Arbeitsplatz.
    Voraussetzung
    Steuerfrei ohne Höchstbetrag soweit es sich um einen üblichen Parkplatz am Arbeitsort handelt (R 19.3 LStR).
    Reisekosten
    Erläuterung
    Ersatz von beruflichen Reiseaufwendungen
    Voraussetzung
    Abzugsfrei innerhalb gesetzlicher Pauschalen, Fahrtkosten und Übernachtung voll erstattbar (§ 3 Nr. 13, 16 EStG)
    Umzugskosten
    Erläuterung
    Erstattung von Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug.
    Voraussetzungen
    Steuerfreibetrag: Erstattung in Höhe der Umzugskostenpauschalen oder nachgewiesener tatsächlicher Kosten (§ 3 Nr. 13 EStG).
    Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
    Erläuterung
    Zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zuschläge für Arbeit zu besonderen Zeiten, z. B. nachts oder an Sonn- und Feiertagen.
    Voraussetzung
    Steuerfrei bis zu den gesetzlichen Prozentsätzen (§ 3b EStG), z.B. 25 % für Nachtarbeit, 50 % für Sonntagsarbeit, 125 % und mehr an Feiertagen

    Vor- und Nachteile steuerfreier Arbeitgeberleistungen

    Steuerfreie Arbeitgeberleistungen gelten heute als wichtiger Baustein moderner Personalpolitik. Sie ermöglichen Unternehmen, ihre Mitarbeitenden gezielt zu unterstützen. Gleichzeitig sind sie kein Allheilmittel. Denn sie sind meist zweckgebunden, passen nicht zu jeder Lebenssituation und unterliegen zum Teil strengen Vorgaben und Freigrenzen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Vor- und Nachteile aus der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberperspektive.

    Vorteile
    Nachteile

    Arbeitnehmer

    Vorteile
    • Im Ergebnis mehr netto, da steuerfreie Zuschüsse
    • Spürbare Entlastung in Alltag und Arbeitsleben
    • Keine Angabe in der Steuererklärung nötig
    • Motivation und Zufriedenheit steigen
    Nachteile
    • Zweckbindung: Nicht frei verfügbar wie Geld
    • Nicht alle Leistungen passen zu jedem Mitarbeiter
    • Bei Überschreitung der Freigrenzen fallen Steuern an

    Arbeitgeber

    Vorteile
    • Geringere Lohnnebenkosten als Gehaltserhöhungen
    • Als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar
    • Positive Auswirkungen auf das Unternehmensimage
    • Höhere Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte
    • Stärkere Mitarbeiterbindung & geringere Fluktuation
    Nachteile
    • Administrativer Aufwand (Dokumentation, Nachweise, Einhaltung von Grenzen)
    • Leistungen müssen zusätzlich zum Gehalt gewährt werden
    • Bei Überschreitung der Höchstbeträge fallen Sozialabgaben an

    Wann ist ein Arbeitgeberzuschuss steuerfrei?

    Damit ein Arbeitgeberzuschuss steuerfrei gewährt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört z.B., dass ein überwiegend betriebliches Interesse vorliegt, die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgt und gesetzliche Höchstbeträge eingehalten werden.

    • Nur zusammen mit Lohnzahlung: Viele Zuschüsse sind nur von der Steuer befreit, wenn sie zusätzlich zum regulären Lohn gewährt werden, wie z.B. Jobticket, Dienstfahrrad oder die Gesundheitsförderung.
    • Bis zu einem Höchstbetrag: Viele Leistungen sind nur bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich begünstigt, wie z.B. Gesundheitsförderung bis zu 600 € jährlich, Gutscheine bis zu 50 € monatlich oder Aufmerksamkeiten bis zu 60 € pro persönlichem Anlass.
    • Betriebliches Interesse: Die Leistung muss einem betrieblichen Zweck dienen und überwiegend im Interesse des Arbeitgebers sein. Beispiele hierfür sind die typische Berufskleidung oder ein dienstliches Telefonat vom Privathandy.
    • Erstattung tatsächlicher Kosten: Einige Arbeitgeberzuschüsse decken nur tatsächlich entstandene Kosten ab, wie z.b. Reisekosten, Fortbildungskosten oder der Auslagenersatz.

    Was passiert, wenn der steuerfreie Höchstbetrag überschritten wird?

    Wird der erlaubte Höchstbetrag überschritten, werden die Arbeitgeberleistungen wie normaler Lohn behandelt. Für Arbeitnehmer werden sie steuerpflichtig, für Arbeitgeber fallen Sozialabgaben an. Entscheidend ist hierbei, ob es sich um einen Freibetrag oder eine Freigrenze handelt.

    • Steuerfreibetrag: Bei Überschreitung eines Steuerfreibetrags fallen nur auf den darüber hinausgehenden Teil Steuern an. Mehr zu Steuerfreibeträgen
    • Steuerfreigrenze: Bei Überschreitung einer Freigrenze wird die komplette Leistung steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Mehr zu Steuerfreigrenzen

    Unterschied: Steuerfreie und pauschalversteuerte Arbeitgeberleistungen

    Arbeitgeber können ihren Beschäftigten die Zuschüsse entweder steuerfrei oder pauschalversteuert anbieten. Beide Modelle entlasten den Arbeitnehmer, funktionieren jedoch unterschiedlich. Die steuerfreien Zuwendungen unterliegen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben. Bei der Pauschalversteuerung übernimmt der Betrieb die Steuern. Hierfür gilt jedoch ein ermäßigter fester Steuersatz, wie z.B. 15 % oder 25 %. Für Unternehmen sind die pauschalversteuerten Leistungen immer noch günstiger als eine reguläre Gehaltserhöhung. Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele mit entsprechenden Freibeträgen.

    Zuwendung
    Erläuterung
    Voraussetzung & Höhe
    Betriebsveranstaltungen
    Erläuterung
    Firmenfeiern wie Weihnachtsfeiern, Sommerfeste oder Teamevents
    Voraussetzung
    Steuerfreibetrag bis 110 € pro teilnehmender Person und Veranstaltung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Nur der übersteigende Teil wird steuerpflichtig und wird mit 25 % pauschal durch Arbeitgeber versteuert. Für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei
    Erholungsbeihilfe
    Erläuterung
    Zuschüsse z.B. für Kuraufenthalte oder Wellnessbehandlungen
    Voraussetzungen
    Pauschalversteuerung durch Arbeitgeber mit 25 % nach § 40 Abs. 2 EStG. Für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei bis max.: 156 € AN / 104 € Ehegatte / 52 € pro Kind
    Telefon / Internetanschluss
    Erläuterung
    Zuschuss für beruflich genutzten Privatanschluss
    Voraussetzung
    Pauschalversteuerung durch AG mit 25 % (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG), für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Gibt es auch steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung?

    Ein Betrieb ist verpflichtet, sich mit 50% an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse zu beteiligen. Der Beitrag ist also kein freiwilliger Zuschuss, sondern Teil der normalen Sozialabgaben. Deshalb gibt es auch keine steuerliche Begünstigung. Schließt der Arbeitgeber jedoch eine betriebliche Krankenversicherung für seine Mitarbeiter ab, und zahlt die Beiträge zusätzlich zum Lohn, ist die Leistung aufgrund der Sachbezugsregelung nach § 3 Nr. 1 EStG bis zu 50 € im Monat steuerfrei.

    Müssen Arbeitgeberzuschüsse in der Steuererklärung angegeben werden?

    Nein, die Arbeitgeberzuschüsse müssen nicht in der privaten Steuererklärung eingetragen werden. Diese gehören nicht zum regulären Arbeitslohn und haben somit auch keine Auswirkung auf die Einkommensteuer.

    Darf der Arbeitgeber mehrere steuerfreie Leistungen kombinieren?

    Ja, Arbeitgeber dürfen verschiedene steuerfreie Zuschüsse nebeneinander gewähren. Jede Leistung wird hierbei grundsätzlich separat betrachtet. Es gelten die jeweiligen Voraussetzungen und Höchstbeträge. So dürfen z.B. bis 600 € Gesundheitsförderung pro Jahr und bis 50 € Sachbezüge pro Monat kombiniert werden. Bei mehreren Sachbezügen, wie z.B. mehreren Gutscheinen, gilt jedoch die monatliche Freigrenze von 50 € für alle Gutscheine zusammen. Wird diese überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden.

    Sind vermögenswirksame Leistungen ein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss?

    Nein, vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns, und deshalb steuer- und sozialabgabenpflichtig. Ohne Abzüge ist jedoch die staatliche Förderung, die Arbeitnehmer zusätzlich zu den VL beantragen können.

    Gibt es noch die Inflationsausgleichsprämie?

    Nein, die Inflationsausgleichsprämie gibt es in der Form heute nicht mehr. In der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 konnten Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung gewähren, um diese wegen der stark gestiegenen Preise finanziell zu entlasten. Insgesamt waren bis zu 3.000 € möglich: Entweder als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen. Der Freibetrag galt nicht jährlich, sondern einmalig für den kompletten Zeitraum. Unternehmen dürfen auch heute noch Zahlungen leisten, die sie als „Inflationsausgleich“ bezeichnen, jedoch nicht mehr steuerbegünstigt.
    Seiteninhalt
    1. Was sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse?
    2. Welche steuerfreien Zuschüsse gibt es?
    3. Vorteile und Nachteile
    4. Wann ist ein Zuschuss steuerfrei?
    5. Höchstbetrag überschritten: Was nun?
    6. Steuerfrei vs Pauschalversteuerung
    7. FAQ
    vermoegenswirksame-leistungen.de

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