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    VL-Bausparvertrag: So funktioniert Bausparen mit VL

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 16. Juni 2026

    Ein VL-Bausparvertrag verbindet vermögenswirksame Leistungen (VL) mit klassischem Bausparen und ermöglicht so den Aufbau von Eigenkapital für eine Immobilie – oft unterstützt durch staatliche Förderungen. Wann sich VL-Bausparen lohnt und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie hier.

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    Seiteninhalt
    1. Wann lohnt sich VL-Bausparen?
    2. Staatliche Förderung
    3. Beispielrechnung 7 Jahre
    4. Bausparvertrag oder ETF?
    5. Funktionsweise & Ablauf
    6. Zinsen & Vergleich
    7. Auszahlung & Kündigung
    8. Online abschließen
    9. FAQ
    ➥ Das Wichtigste in Kürze
    • Mit einem VL-Bausparvertrag können Arbeitnehmer mithilfe ihres Arbeitgebers Kapital für eine eigene Immobilie ansparen.
    • Der Arbeitgeber zahlt monatlich bis zu 40 Euro, aufstockbar durch eigene Beträge.
    • VL-Bausparen wird mit Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie staatlich gefördert.
    • Ein Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen ist sinnvoll, wenn Sie in den nächsten 7–10 Jahren bauen, kaufen oder renovieren möchten.

    Wann lohnt sich VL-Bausparen?

    Ein VL-Bausparvertrag kann besonders interessant sein, wenn vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers mit staatlichen Förderungen kombiniert werden können.

    VL-Bausparvertrag ist sinnvoll

    Andere VL-Anlagen sind besser

    • wenn Sie später bauen, kaufen oder renovieren möchten.
    • Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber erhalten.
    • Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie besteht.
    • Sie die vollen 40 € VL bekommen oder die Differenz selbst aufstocken.
    • wenn Sie keine konkreten Immobilienpläne haben.
    • Sie keine VL vom Arbeitgeber bekommen.
    • Sie nur geringe Zahlungen erhalten und diese nicht aufstocken möchten.
    • Kein Anspruch auf staatliche Förderung besteht.

    Unsere Einschätzung: VL-Bausparen lohnt sich, wenn Arbeitgeberleistungen und staatliche Förderungen optimal genutzt werden können (siehe Beispielrechnung). Da VL-Zahlungen meist auf maximal 40 Euro monatlich begrenzt sind, entsteht damit in der Regel kein vollständiges Eigenkapital für eine Immobilie. Wer jedoch ohnehin für spätere Wohnwünsche sparen möchte, kann mit den VL zumindest den Grundstein legen. Kleinere VL-Beträge sollten durch eigene Einzahlungen aufgestockt werden.

    Die allgemeine Frage, wann sich ein Bausparvertrag unabhängig von vermögenswirksamen Leistungen lohnt, erläutern wir ausführlich hier: Wann ist ein Bausparvertrag sinnvoll?

    Wie wird ein VL-Bausparvertrag staatlich gefördert?

    Ein großer Vorteil von VL-Bausparen sind die staatlichen Förderungen. Je nach Einkommen und Sparleistung können Arbeitnehmer von der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie profitieren. Beide Zuschüsse erhöhen das Guthaben und verbessern die Rendite des Vertrags.

    Arbeitnehmersparzulage

    Die Arbeitnehmersparzulage wird auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Voraussetzung sind die geltenden Einkommensgrenzen und Förderbedingungen. Mehr dazu im Ratgeber zur Arbeitnehmersparzulage.

    Wohnungsbauprämie

    Die Wohnungsbauprämie kann für eigene Einzahlungen in den Bausparvertrag beantragt werden. Sie ist unabhängig von den vermögenswirksamen Leistungen. Mehr dazu im Ratgeber zur Wohnungsbauprämie.

    Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich beide Förderungen kombinieren.

    Förderhöhen und Fördersätze 2026

    Die folgende Übersicht zeigt die Fördersätze, Förderhöchstbeträge und maximal geförderten Sparleistungen für Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage (Stand 2026).

    FörderungWohnungsbauprämieArbeitnehmersparzulage
    SinglesEheleuteSinglesEheleute
    max. geförderte Sparleistung700 €1.400 €470 €940 €
    Fördersatz10,0 %10,0 %9,0 %9,0 %
    Förderhöchstbetrag70,00 €140,00 €43,00 €86,00 €

    Unserer Erfahrung nach ist die staatliche Förderung heutzutage einer der wichtigsten Gründe, die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzuzahlen. Ohne Förderanspruch bleibt vor allem die spätere Darlehensoption inklusive Zinssicherheit als Vorteil bestehen.

    Was bringt ein VL-Bausparvertrag nach 7 Jahren?

    Die folgenden Beispiele zeigen, welches Guthaben durch vermögenswirksame Leistungen, eigene Einzahlungen und mögliche Zuschüsse nach Ablauf der Sperrfrist erreicht werden kann.

    Beispiel 1: 40 Euro VL pro Monat

    Ein Arbeitnehmer erhält monatlich 40 € VL vom Arbeitgeber und hat Anspruch auf die komplette Arbeitnehmersparzulage. Nach 7 Jahren entsteht ein Gesamtguthaben von 3.661 €.

    PositionBetrag
    Monatliche VL40 €
    Einzahlungen in 7 Jahren3.360 €
    Arbeitnehmersparzulage301 € (43 € x 7 Jahre)
    Gesamtguthaben*3.661 €

    *Vereinfachte Beispielrechnung ohne Berücksichtigung von Guthabenzinsen. Tatsächliche Guthaben können je nach Tarif und Verzinsung höher ausfallen.

    Beispiel 2: 40 Euro VL + 60 Euro Eigenleistung

    Zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen werden monatlich 60 € privat eingezahlt. Dadurch können neben der Arbeitnehmersparzulage häufig auch die Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie erfüllt werden. Bei voller Förderung kommen nach 7 Jahren insgesamt 9.191 € zusammen.

    PositionBetrag
    Monatliche Sparrate100 €
    Einzahlungen in 7 Jahren8.400 €
    Arbeitnehmersparzulage301 € (43 € x 7 Jahre)
    Wohnungsbauprämie490 € (70 € x 7 Jahre)
    Gesamtguthaben*9.191 €

    *Vereinfachte Beispielrechnung ohne Berücksichtigung von Guthabenzinsen. Tatsächliche Guthaben können je nach Tarif und Verzinsung höher ausfallen.

    Tipp: Erhalten Arbeitnehmer weniger als 40 Euro vom Arbeitgeber, kann die Sparrate auch durch eigene Beiträge ergänzt werden.

    VL-Bausparen oder VL-ETF: Was ist besser?

    Bausparverträge und ETFs verfolgen unterschiedliche Ziele. Während beim Bausparen die Förderung und eine spätere Immobilienfinanzierung im Vordergrund stehen, bietet die Anlage in ETFs langfristig höhere Renditechancen. Die wichtigsten Unterschiede zeigt die folgende Übersicht.

    KriteriumVL-BausparvertragVL-ETF
    RenditechancenNiedrig bis mittelLangfristig hoch
    WertschwankungenKeineMöglich
    Staatliche FörderungArbeitnehmersparzulage + Wohnungsbauprämie möglichArbeitnehmersparzulage
    ImmobilienfinanzierungBauspardarlehen möglichNicht vorgesehen
    FlexibilitätEher geringHoch
    Geeignet fürImmobilienkäufer und sicherheitsorientierte SparerRenditeorientierte Anleger

    Besonderheiten von VL-Bausparen

    Ein Bausparvertrag mit VL eignet sich besonders für Arbeitnehmer, die in den nächsten Jahren eine Immobilie kaufen, bauen oder modernisieren möchten. Staatliche Förderungen und die Möglichkeit, sich frühzeitig günstige Darlehenskonditionen zu sichern, bieten attraktive Vorteile.

    Besonderheiten von VL-ETF

    Steht der langfristige Vermögensaufbau im Vordergrund, bieten VL-ETF häufig die besseren Renditechancen. Trotz möglicher Kursschwankungen liegen die Erträge breit gestreuter Aktienanlagen langfristig deutlich über den Guthabenzinsen von Bausparverträgen.

    Fazit: Wer vermögenswirksame Leistungen später für eine Immobilie nutzen möchte, findet im Bausparvertrag die bessere Lösung. Geht es dagegen ausschließlich um den Vermögensaufbau, sind Fondsparpläne langfristig die attraktivere Alternative.

    Wie funktioniert ein Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen?

    Ein VwL-Bausparvertrag besteht aus einer Ansparphase und der späteren Möglichkeit, ein Bauspardarlehen zu nutzen. Während der Sparphase überweist der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen direkt an die Bausparkasse. Zusätzlich können eigene Einzahlungen geleistet werden, um das Sparguthaben schneller aufzubauen oder weitere Förderungen zu nutzen.

    Funktionsweise eines VL-Bausparvertrags mit Ansparphase und Darlehen

    Die Ansparphase

    Ziel ist es, einen bestimmten Anteil der vereinbarten Bausparsumme anzusparen. Anders als bei anderen VL-Anlagen enden die Einzahlungen beim VL-Bausparvertrag nicht nach sechs Jahren mit anschließendem Ruhejahr, sondern erfolgen durchgehend über die kompletten 7 Jahre. Ist anschließend noch nicht genügend Guthaben vorhanden, können in vielen Tarifen die Sparraten einfach fortgesetzt werden.

    Die Zuteilungsphase

    Der Vertrag wird zuteilungsreif, wenn die Voraussetzungen des gewählten Tarifs erfüllt sind. Dazu gehören:

    • eine bestimmte Mindestansparsumme
    • eine festgelegte Mindestlaufzeit
    • eine ausreichende Bewertungszahl

    Nach Ablauf der typischen VL-Laufzeit gibt es mehrere Möglichkeiten:

    • Auszahlung des angesparten Guthabens
    • Beantragung des Bauspardarlehens
    • Fortführung des Vertrags

    Die Darlehensphase

    Nach der Zuteilung kann das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Die Darlehenskonditionen werden bereits bei Vertragsabschluss festgelegt und bleiben während der kompletten Laufzeit konstant. Hinweis: Das Darlehen darf ausschließlich für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden – etwa für Kauf, Bau, Renovierung oder Umschuldung einer Immobilie.

    Welche Zinsen bieten Bausparverträge?

    Die Höhe der Guthaben- und Darlehenszinsen richtet sich nach dem gewählten Tarif. Während Guthabenzinsen heute meist nur eine untergeordnete Rolle spielen, achten viele Sparer vor allem auf die Konditionen eines möglichen Bauspardarlehens.

    Beim Bausparen mit VL sind jedoch nicht nur die Zinsen entscheidend. Je nach Tarif unterscheiden sich die Angebote beispielsweise bei Abschlussgebühren, Mindestansparzeit, monatlichem Sparbeitrag, Flexibilität beim Tarifwechsel und den Voraussetzungen für die Zuteilung. Manche Tarife verlangen höhere Sparraten, als über die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers eingezahlt werden. In diesem Fall kann die Sparleistung durch eigene Einzahlungen aufgestockt werden.

    Tipp: Für viele Arbeitnehmer lohnt sich vor dem Abschluss ein Vergleich verschiedener Tarife. Einen Überblick über aktuelle Konditionen finden Sie in unserem Bausparvertrag-Vergleich, weitere Details im Ratgeber zu Bausparvertrag-Zinsen.

    Auszahlung und Kündigung

    Ein Bausparvertrag kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Wurden darin vermögenswirksame Leistungen eingezahlt, ist jedoch zwischen der regulären Auszahlung nach Ablauf der Sperrfrist und einer vorzeitigen (prämienschädlichen) Kündigung zu unterscheiden.

    Auszahlung nach Ablauf der 7 Jahre

    Nach sieben Jahren endet die Sperrfrist. Das angesparte Guthaben ist dann grundsätzlich frei verfügbar. Wird kein Bauspardarlehen in Anspruch genommen, kann der Vertrag beendet und das Guthaben ausgezahlt werden. Alternativ ist eine Weiterführung möglich, etwa zum weiteren Vermögensaufbau oder zur späteren Nutzung des Darlehens. Staatliche Zulagen bleiben erhalten, sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt wurden. Mehr zum Thema: VL auszahlen.

    Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist

    Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, kann jedoch finanzielle Nachteile haben. Wird der Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist beendet, kann:

    • die Arbeitnehmersparzulage ganz oder teilweise entfallen
    • die Wohnungsbauprämie zurückgefordert werden
    • der Anspruch auf das vereinbarte Darlehen verloren gehen
    • eine höhere Gebühr für die Kontoauflösung anfallen.

    Eine vorzeitige Beendigung sollte daher sorgfältig geprüft werden, insbesondere wenn Fördermittel oder eine spätere Immobilienfinanzierung eingeplant sind. Mehr zum Thema: VL kündigen.

    Unsere Einschätzung: In den meisten Fällen lohnt es sich, den VL-Bausparvertrag bis zum Ende der regulären Laufzeit fortzuführen. Nur so bleibt der Förderanspruch vollständig erhalten.

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    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Kann ich einen VwL-Bausparvertrag auch ohne Darlehen nutzen?

    Ja, viele Sparer nutzen einen VL-Bausparvertrag ausschließlich als sichere Geldanlage und nehmen das spätere Bauspardarlehen nicht in Anspruch. Nach Ende der Laufzeit kann das angesparte Guthaben ausgezahlt oder der Vertrag weitergeführt werden.

    Kann ich vermögenswirksame Leistungen in einen bestehenden Bausparvertrag einzahlen?

    Ja, vermögenswirksame Leistungen können auch in einen bestehenden Bausparvertrag eingezahlt werden, sofern die Bausparkasse dies zulässt (am besten dort nachfragen). Je nach Tarif kann eine Anpassung der Bausparsumme erforderlich sein.

    Wie lange läuft ein VL-Bausparvertrag?

    Anders als bei anderen Anlageformen gibt es bei VL-Bausparen kein Modell aus sechs Sparjahren und einem anschließenden Ruhejahr. Die Einzahlungen erfolgen stattdessen durchgehend über die gesamte Laufzeit.

    Kann ich den Vertrag nach 7 Jahren weiter besparen?

    Ja. Ist die gewünschte Bausparsumme noch nicht erreicht oder wird das Bauspardarlehen erst später benötigt, kann der Vertrag häufig weitergeführt werden. Die genauen Möglichkeiten hängen von den Bedingungen der jeweiligen Bausparkasse ab.

    Verliere ich die Förderung bei einer Kündigung?

    Wird ein VL-Bausparvertrag vor Ablauf der Sperrfrist gekündigt, können staatliche Förderungen ganz oder teilweise verloren gehen. Zudem kann der Anspruch auf das spätere Bauspardarlehen entfallen.

    Kann der Ehepartner mit in denselben Vertrag einzahlen?

    Ja. Eheleute können einen gemeinsamen Bausparvertrag führen oder in den Vertrag des Partners einzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können dabei höhere Förderbeträge genutzt werden.
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