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    Alle Steuerfreibeträge 2025 / 2024 in einer Tabelle

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 28. August 2025

    Mit einem Steuerfreibetrag bleibt Einkommen bis zu einer bestimmen Höhe steuerfrei. Davon profitieren vor allem für Menschen mit kleinerem Geldbeutel und in besonderen Lebenssituationen. Welche Freibeträge es gibt, und wie hoch sie sind, zeigt der folgende Ratgeber mit übersichtlicher Tabelle.

    Seiteninhalt
    1. Alle Steuerfreibeträge in einer Tabelle
    2. Was ist ein Steuerfreibetrag?
    3. Wie funktioniert ein Steuerfreibetrag?
    4. Unterschied: Freibetrag und Pauschbetrag
    5. Unterschied: Freibetrag und Freigrenze
    6. Häufig gestellte Fragen
    ➥ Das Wichtigste im Kürze
    • Bis zur Höhe des Steuerfreibetrags müssen Einkünfte nicht versteuert werden.
    • Steuerfreibeträge senken das zu versteuernde Einkommen, sodass weniger Steuern anfallen.
    • Im deutschen Steuerrecht gibt es verschiedene Freibeträge, wie z.B. für Rente, Schwerbehinderung oder den Grundfreibetrag für alle Steuerzahler.

    Die 25 wichtigsten Steuerfreibeträge in einer Tabelle

    Wir haben für Sie die 25 wichtigsten Freibeträge übersichtlich zusammengefasst: Sortiert nach Themen wie Rente, Arbeitnehmer, Kinder, Geldanlage oder bestimmte Lebensumstände. Die folgenden Tabellen enthalten die Zahlen für 2024 und 2025, und soweit bekannt auch schon für 2026.

    Freibeträge für Rentner

    Abzugsbetrag
    2026
    2025
    2024
    Grundfreibetrag
    2026
    12.348 € ledig
    24.696 € verheiratet
    2025
    12.096 € ledig
    24.192 € verheiratet
    2024
    11.784 € ledig
    23.568 € verheiratet
    Besteuerungsanteil Rente
    2026
    Besteuerung: 84,0 %
    Freibetrag: 16,0 %
    2025
    Besteuerung: 83,5 %
    Freibetrag: 16,5 %
    2024
    Besteuerung: 83,0 %
    Freibetrag: 17,0 %
    Werbungskosten-Pauschale
    unverändert:
    102 € pro Person
    204 € für Eheleute
    Sonderausgaben-Pauschbetrag
    unverändert:
    36 € ledig
    72 € verheiratet

    Für Arbeitnehmer

    Abzugsbetrag
    2026
    2025
    2024
    Grundfreibetrag
    2026
    12.348 € ledig
    24.696 € verheiratet
    2025
    12.096 € ledig
    24.192 € verheiratet
    2024
    11.784 € ledig
    23.568 € verheiratet
    Pendlerpauschale
    2026
    0,38 € ab dem ersten Kilometer
    2025
    0,30 € bis 20 Kilometer
    0,38 € ab 21. Kilometer
    2024
    0,30 € bis 20 Kilometer
    0,38 € ab 21. Kilometer
    Altersvorsorge-
    Aufwendungen
    2026
    noch nicht bekannt
    2025
    Singles 29.344 €
    Paare 58.688 €
    2024
    Singles 27.566 €
    Paare 55.132 €
    Alters-Entlastungsbetrag
    2026
    12,8 % der Einkünfte
    > 608 €
    2025
    13,2 % der Einkünfte
    > 627 €
    2024
    13,6 % der Einkünfte
    > 646 €
    Sonderausgaben-Pauschbetrag
    unverändert:
    36 € ledig
    72 € verheiratet
    Werbungskosten-Pauschale
    seit 2023 unverändert:
    1.230 € ledig
    2.460 € verheiratet
    Umzugskosten-Pauschale
    seit März 2024 unverändert:
    964 € Singles & Alleinerziehende
    1.928 € mit Ehepartner
    + 643 € für weitere Person
    Verpflegungs-Mehraufwand
    seit 2020 unverändert:
    28,00 € voller Tag
    14,00 halber Tag

    Für Eltern und Kinder

    Abzugsbetrag
    2026
    2025
    2024
    Kinderfreibetrag
    2026
    6.828 € pro Kind
    2025
    6.672 € pro Kind
    2024
    6.612 € pro Kind
    Erziehungsfreibetrag (BEA)
    seit 2021 unverändert:
    2.928 € pro Kind
    Ausbildungsfreibetrag
    seit 2023 unverändert:
    1.200 € pro Kind
    Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag
    seit 2023 unverändert:
    4.260 € + 240 € für jedes weitere Kind

    Besondere Lebenssituationen

    Abzugsbetrag
    Behinderten-
    Pauschbetrag
    seit 2021 unverändert:
    GdB (Grad der Behinderung)
    ab 20: 384 €
    ab 30: 620 €
    ab 40: 860 €
    ab 50: 1140 €
    ab 60: 1.440 €
    ab 70: 1.780 €
    ab 80: 2.120 €
    ab 90: 2.460 €
    ab 100: 2.840 €
    hilflos / blind: 7.400 €
    Pflegepauschbetrag
    seit 2021 unverändert:
    Pflegegrad 2: 600 €
    Pflegegrad 3: 1.100 €
    Pflegegrad 4: 1.800 €
    Pflegegrad 5: 1.800 €
    Merkzeichen H: 1.800 €
    Hinterbliebenen-Pauschbetrag
    unverändert:
    370 €

    Für Geldanlagen

    Abzugsbetrag
    Sparerpauschbetrag
    seit 2023 unverändert:
    1.000 € ledig
    2.000 € verheiratet
    Einkommensgrenze Arbeitnehmer-Sparzulage
    seit 2024 unverändert:
    40.000 € ledig
    80.000 € verheiratet
    Einkommensgrenze Wohnungsbauprämie
    seit 2021 unverändert:
    35.000 € ledig
    70.000 € verheiratet

    Sonstige

    Abzugsbetrag
    Erbschaftssteuer
    seit 2009 unverändert:
    Ehe-/ Lebenspartner: 500.000 €
    Kinder: 400.000 €
    Enkel: 200.000 €
    Urenkel: 100.000 €
    Eltern: 100.000 €
    Großeltern: 100.000 €
    Geschwister: 20.000 €
    Nicht-Verwandte: 20.000 €
    Ehrenamtsfreibetrag
    seit 2021 unverändert:
    840 €
    Übungsleiterfreibetrag
    seit 2021 unverändert:
    3.000 €
    Gewerbesteuer
    unverändert:
    24.500 €

    Was ist ein Steuerfreibetrag?

    Einkünfte bis zu einer festgelegten Obergrenze müssen nicht versteuert werden. Diese Grenze wird als Steuerfreibetrag bezeichnet. Nur auf Beträge, die darüber hinausgehen, fallen Steuern an. In Deutschland gibt es verschiedene Steuerfreibeträge. Diese haben das Ziel, Steuern gerechter zu verteilen. So soll z.B. der Grundfreibetrag Geringverdiener finanziell entlasten und das Existenzminimum sichern. Mit dem Kinderfreibetrag können Eltern Aufwendungen für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Die Pendlerpauschale ermöglicht Arbeitnehmern, Fahrtkosten zur Arbeit über die Steuererklärung zurückzuholen.

    Wie funktioniert ein Steuerfreibetrag?

    Ein Steuerfreibetrag wird vom Bruttolohn eines Arbeitnehmers oder vom Gewinn eines Selbstständigen abgezogen. Dadurch sinkt sein zu versteuerndes Einkommen (zvE), also die Summe, auf deren Basis das Finanzamt die Einkommensteuer erhebt. Je höher der Freibetrag, desto weniger Steuern fallen an. Hierzu ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 60.000 € brutto pro Jahr. Er kann Steuerfreibeträge von insgesamt 22.000 € geltend machen. Es werden also nur 38.000 € als zvE angesetzt. Ohne den Freibetrag müssten die vollen 60.000 € versteuert werden, siehe Vergleich in folgender Tabelle.

    Position
    ohne Abzug
    mit Abzug
    Ersparnis
    Bruttoeinkommen
    ohne Abzug
    60.000 €
    mit Abzug
    60.000 €
    Ersparnis
    –
    Steuerfreibetrag
    ohne Abzug
    –
    mit Abzug
    22.000 €
    Ersparnis
    –
    zu versteuerndes Einkommen
    ohne Abzug
    60.000 €
    mit Abzug
    38.000 €
    Ersparnis
    –
    Steuersatz (30 %)
    ohne Abzug
    18.000 €
    mit Abzug
    11.400 €
    Ersparnis
    –
    Steuerlast gesamt
    ohne Abzug
    18.000 €
    mit Abzug
    11.400 €
    Ersparnis
    6.600 €

    Unterschied: Steuerfreibetrag und Pauschbetrag

    Der Steuerfreibetrag ist ein bestimmter Betrag, bis zu dem Einkünfte steuerfrei bleiben. Nur was darüber hinausgeht, wird besteuert. Der Freibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen.

    • Beispiel Ausbildungsfreibetrag: Eltern können für ein volljähriges Kind, das sich in Ausbildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt, einen Freibetrag von 1.200 € pro Jahr geltend machen. Hierdurch reduziert sich das zvE der Eltern entsprechend um 1.200 €. Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer also lediglich auf die verbleibenden 58.800 €.

    Der Steuerpauschbetrag ist dagegen ein fester Abzugsbetrag, der bei der Steuer automatisch berücksichtigt wird. Er gilt unabhängig davon, ob Ausgaben in dieser Höhe angefallen sind. Der Pauschbetrag reduziert ebenfalls das zu versteuernde Einkommen, allerdings pauschal.

    • Beispiel Werbungskostenpauschbetrag: Diesen können Arbeitnehmer bis zu 1.230 € pro Person und Jahr in Anspruch nehmen. Das Finanzamt zieht den Betrag bei jedem Arbeitnehmer automatisch ab: Egal ob, und in welcher Höhe Ausgaben getätigt wurden. Wer höhere Kosten hat, kann diese statt der Pauschale geltend machen.

    Unterschied: Freibetrag und Freigrenze

    Bei einem Steuerfreibetrag bleibt der Teil der Einkünfte bis zur festgelegten Grenze steuerfrei. Nur der Betrag, der darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Wird die Freigrenze überschritten, ist dagegen der komplette Betrag steuerpflichtig. Also auch der Teil, der unterhalb der Grenze liegt.

    • Beispiel für Freibetrag: Liegt dieser bei 10.000 € und man verdient 12.000 €, sind 10.000 € steuerfrei. Man muss lediglich für die 2.000 € Steuern zahlen.
    • Beispiel für Freigrenze: Liegt die Freigrenze bei 10.000 € und man verdient 12.000 €, werden dagegen die gesamten 12.000 € versteuert.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie viel darf man 2025 steuerfrei verdienen?

    Im Jahr 2025 darf man in jedem Fall 12.096 € (24.192 € als Verheirateter) verdienen, ohne dass Steuern anfallen. Man spricht hier vom sogenannten Grundfreibetrag, der in Deutschland jedem Steuerzahler zusteht. Jedoch können auch Einkünfte, die darüber hinausgehen, steuerfrei sein. Dies hängt davon ab, welche weiteren Steuerfreibeträge man nutzen kann. Grundlage für die Besteuerung ist immer das sogenannte zu versteuernde Einkommen, also das Bruttoeinkommen, vermindert um bestimmte Abzüge, wie z.B. Werbungskosten, Pauschalen und Freibeträge. Erst wenn das gesamte zvE den Grundfreibeitrag übersteigt, wird Einkommensteuer fällig.

    Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Rentner?

    Rentner können wie alle anderen Steuerzahler den Grundfreibetrag nutzen. Hinzu kommt der prozentuale Steuerfreibetrag auf die Rente, der jedes Jahr sinkt, während der besteuerte Anteil entsprechend ansteigt. Beispiel: Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 % seiner Rente versteuern, nur noch 16,5 % sind steuerfrei. Darüber hinaus gibt es eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 € und 204 € für Paare, wenn beide Rentner sind sowie einen Sonderausgabenabzug über 36 € (72 €). Wie der gesamte Rentenfreibetrag berechnet wird, können Sie diesem Beispiel entnehmen.

    Wie hoch ist der Steuerpauschbetrag für Zinsen?

    Seit 2023 gilt ein sogenannter Sparerpauschbetrag von 1.000 € für Singles und 2.000 € für Ehe- und Lebenspartner bei gemeinsamer Veranlagung. Bist zu dieser Höhe können Sparer Kapitalerträge, wie z.B. Zinsen, Kursgewinne oder Dividenden von der Abgeltungssteuer freistellen.

    Muss ich einen Freibetrag beantragen, oder wird er automatisch berücksichtigt?​

    Die meisten Steuerfreibeträge werden automatisch vom Brutto abgezogen, wie z.B. der Grundfreibetrag oder die Werbungskostenpauschale bei Arbeitnehmern. Bei einigen muss man jedoch selbst aktiv werden, um diese nutzen zu können. So wird z.B. der Sparerpauschbetrag nur berücksichtigt, wenn der Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag eingereicht wird. Auch die Berechtigung zur Nutzung von Behinderten- und Pflegepauschbeträgen muss im Rahmen der Steuererklärung nachgewiesen werden.
    Seiteninhalt
    1. Alle Steuerfreibeträge in einer Tabelle
    2. Was ist ein Steuerfreibetrag?
    3. Wie funktioniert ein Steuerfreibetrag?
    4. Unterschied: Freibetrag und Pauschbetrag
    5. Unterschied: Freibetrag und Freigrenze
    6. Häufig gestellte Fragen
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