Wie viele Steuern man in Deutschland zahlt, richtet sich nicht nach dem Bruttolohn, sondern dem sogenannten zu versteuernden Einkommen. Wir erläutern, wie man das zvE berechnet, und mit welchen Abzugsmöglichkeiten man die Steuerlast senken kann.
- Auf Basis des zu versteuernden Einkommens wird die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer berechnet.
- Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Bruttolohn, vermindert um bestimmte Abzüge wie z.B. Werbungskosten und Steuerfreibeträge.
- Das zvE findet man im jährlichen Steuerbescheid des Finanzamts.
- Es dient auch als Einkommensgrenze für bestimmte staatliche Förderungen.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist der Betrag, auf dessen Basis das Finanzamt die Höhe der Einkommensteuer erhebt. Es ist nicht gleichzusetzen mit dem Bruttoeinkommen, sondern deutlich niedriger. Das zvE erhält man, indem man vom Brutto bestimmte Abzüge vornimmt. Die gesetzlichen Regelungen hierzu findet man in § 2 EStG (Einkommensteuergesetz).
Wie berechnet man das zu versteuernde Einkommen?
Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Dabei wird die tatsächliche wirtschaftliche Leistungskraft eines Steuerzahlers berücksichtigt. Wer weniger verdient, oder hohe abzugsfähige Ausgaben hat, wird steuerlich entlastet. Grundlage ist das gesamte Jahreseinkommen, welches Schritt für Schritt um verschiedene Kosten und Freibeträge gekürzt wird. Welche Positionen dabei eine Rolle spielen, zeigt die folgende Übersicht.
Berechnung zu versteuerndes Einkommen mit Beispiel
In unserer Berechnung verdient das Ehepaar Müller 90.000 € brutto pro Jahr und hat 2 Kinder. Die Müllers sparen 5.000 € für Ihre Altersvorsorge, und setzen zudem Kosten für eine Beerdigung von der Steuer ab. Hinweis: Es handelt sich hierbei um überschlägige und gerundete Beträge, die lediglich der Veranschaulichung dienen. Jeder Fall erfordert eine individuelle Betrachtung.
1. Summe der Einkünfte
Zunächst werden alle Einkünfte zusammenzählt. Die Müllers in unserem Beispiel verdienen insgesamt 90.000 Euro pro Jahr aus normalem Arbeitslohn, und haben sonst keine Einnahmen.
2. Werbungskosten
Für beruflich bedingte Ausgaben, die sogenannten Werbungskosten, kann in der Steuererklärung eine jährliche Pauschale angegeben werden. Die Werbungskostenpauschale beträgt im Jahr 2025 1.230 €, und kann bei Eheleuten doppelt ausgenutzt werden. In unserem Beispiel sind dies also 2.460 €.
3. Summe / Gesamtbetrag der Einkünfte
Wenn man vom Brutto die Werbungskosten abzieht, erhält man die sogenannte Summe der Einkünfte. Da es in dem Fall keine Entlastungsbeträge für Alleinerziehende oder Senioren gibt, entspricht dies gleichzeitig dem Gesamtbetrag der Einkünfte.
3. Sonderausgaben
Auch für sogenannte Sonderausgaben, wie z.B. Mitgliedsbeiträge oder Spenden, kann eine Pauschale angesetzt werden. Diese beträgt in 2025 36 € für Singles und 72 € für Verheiratete. Die Müllers können also 72 € vom Brutto abziehen.
4. Vorsorgeaufwendungen
Bei den Vorsorgeaufwendungen, wie z.B. Beiträge für Versicherungen und Altersvorsorge, gibt es keine Pauschalen, sondern Höchstbeträge. In 2025 können Singles 29.344 € und Verheiratete 58.688 € ausnutzen. In unserem Beispiel sparen die Müllers für ihre Altersvorsorge und machen hierfür Aufwendungen in Höhe von 5.000 € geltend.
4. Außergewöhnliche Belastungen
Damit gemeint sind Kosten, die aus besonderen Lebensumständen heraus entstehen. Beispiele sind Aufwendungen für Krankheit, Pflege oder eine Bestattung. Absetzbar sind außergewöhnliche Belastungen nur dann, wenn sie die sogenannte zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Diese richtet sich nach dem Bruttoeinkommen. In dem Fall können die Müllers ein Viertel der Beerdigungskosten von 10.000 €, also 2.500 €, von der Steuer absetzen.
5. Einkommen
Wenn wir vom Gesamtbetrag der Einkünfte Entlastungsbeträge, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen abziehen, erhalten wir einen Betrag, der im Steuerrecht als Einkommen bezeichnet wird.
5. Kinderfreibetrag
Eltern können in 2025 – inklusive Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf – einen Kinderfreibetrag von 9.600 € pro Kind geltend machen. Die Müllers haben 2 Kinder, und können daher 19.200 € ansetzen.
5. ZvE ermitteln
Das zu versteuernde Einkommen erhält man, indem man vom Posten „Einkommen“ die Kinderfreibeträge abzieht.
Wie kann ich mein steuerpflichtiges Einkommen senken?
Wer bestimmte Ausgaben geltend macht, kann sein steuerpflichtiges Einkommen, und damit seine steuerliche Belastung deutlich senken. Der Gesetzgeber ermöglicht hierfür zahlreiche Abzugsmöglichkeiten. Diese reichen von beruflichen Aufwendungen über Vorsorgebeiträge bis hin zu Freibeträgen, z.B. für Kinder. Voraussetzung ist die jährliche Abgabe einer Steuererklärung. Hierfür hat man in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Wer einen Steuerberater damit beauftragt, für den gelten längere Fristen. Wichtig zu wissen: Viele Abzüge werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn man diese nachweisen kann. Möglichkeiten hierfür sind z.B. Quittungen, Rechnungen oder genaue Kilometerangaben bei den Fahrtkosten zur Arbeit.
Wo finde ich mein zu versteuerndes Einkommen?
Das steuerpflichtige Einkommen wird vom Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung ermittelt. Man findet es im Steuerbescheid auf einer der hinteren Seiten.
ZvE als Einkommensgrenze für staatliche Leistungen
Das zu versteuernde Einkommen wird nicht nur zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen. Es dient auch als maßgebliche Größe für die Beantragung verschiedener staatlicher Leistungen und Förderungen. So gelten z.B. für Elterngeld, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie jährliche Einkommensgrenzen, bei denen das zvE zugrunde gelegt wird.
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