Manche Arbeitgeber bieten statt einer klassischen Gehaltserhöhung vermögenswirksame Leistungen (VL) an oder lassen ihren Mitarbeitern die Wahl. Doch welche Variante ist finanziell attraktiver? Wir vergleichen beide Möglichkeiten anhand konkreter Beispiele.
- Eine Gehaltserhöhung steigert Ihr monatliches Einkommen, muss aber vollständig versteuert und mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden.
- Vermögenswirksame Leistungen sind zwar ebenfalls steuer- und beitragspflichtig. Der finanzielle Vorteil liegt in den Zinserträgen sowie der Arbeitnehmersparzulage.
- Wer Anspruch auf staatliche Förderung hat, fährt mit VL häufig besser.
- Wer das Geld sofort benötigt, profitiert meist stärker von einer Lohnerhöhung.
Worin unterscheiden sich Gehaltserhöhung und vermögenswirksame Leistungen?
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Lohnerhöhung und vermögenswirksamen Leistungen auf einen Blick.
| Merkmal | Gehaltserhöhung | Vermögenswirksame Leistungen |
|---|---|---|
| Auszahlung | Mit der nächsten Lohnabrechnung | Monatliche Überweisung in VL-Vertrag |
| Verfügbarkeit | Sofort | Nach Ablauf der Sperrfrist |
| Ziel | Höheres Einkommen | Langfristiger Vermögensaufbau |
| Staatliche Förderung | Keine | Arbeitnehmersparzulage möglich |
| Erträge | Nur bei eigener Geldanlage | Ja |
| Verwendung | Frei verfügbar | Einzahlung in Sparvertrag |
Rechenbeispiel: 40 Euro mehr Gehalt oder 40 Euro VL?
Welcher Zuschuss finanziell attraktiver ist, richtet sich danach, welche Ziele Sie mit dem zusätzlichen Geld verfolgen, und ob Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Das folgende Beispiel zeigt einen typischen Vergleich. Es gelten folgende (vereinfachte) Annahmen:
- Arbeitgeber gewährt entweder mehr Lohn oder VL in Höhe von 40 € pro Monat.
- Laufzeit: 7 Jahre (6 Jahre Einzahlung + 1 Ruhejahr).
- Anlage der VL in einen ETF mit durchschnittlich 6 % Rendite pro Jahr.
- Anspruch auf die volle Arbeitnehmersparzulage.
| Leistung | 40 € Gehaltserhöhung | 40 € VL (ETF) |
|---|---|---|
| Monatlicher Zuschuss | 40,00 € | 40,00 € |
| Einzahlungen (6 Jahre) | 2.880,00 € | 2.880,00 € |
| Staatliche Förderung | – | 560,00 € |
| Erträge (Ø 6 % p. a.) | – | 881,99 € |
| Vermögen nach 7 Jahren | Abhängig davon, wie das Geld verwendet wird * | 4.321,99 € |
* Das zusätzliche Geld aus einer Gehaltserhöhung können Sie natürlich ebenfalls sparen oder investieren.
Hinweis: Warum wir im Beispiel einen ETF zugrunde gelegt haben und weshalb diese Anlageform langfristig häufig die höchsten Renditechancen bietet, erfahren Sie im Ratgeber VL-ETF.
Fazit und Einschätzung
Eine Gehaltserhöhung verschafft Ihnen sofort mehr finanziellen Spielraum, kann aber ebenfalls angelegt werden. Der Vorteil vermögenswirksamer Leistungen besteht darin, dass der Arbeitgeber die Beiträge zweckgebunden einzahlt. Das heißt: Man bildet in jedem Fall Rücklagen, während man die Lohnerhöhung auch ausgeben kann. Zusätzlich ist bei VL eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage möglich.
Wann lohnt sich eine Gehaltserhöhung und wann VL?
Je nach persönlicher Situation kann sich eine Gehaltserhöhung oder vermögenswirksame Leistungen mehr lohnen. Die folgende Übersicht hilft bei der Entscheidung.
| Mehr Gehalt ist sinnvoller, wenn | VL lohnen sich eher, wenn |
|---|---|
| Sie Ihr Nettoeinkommen erhöhen möchten. | Ihr Arbeitgeber VL zusätzlich zum Gehalt zahlt. |
| Sie das Geld sofort benötigen. | Sie langfristig Vermögen aufbauen möchten. |
| Sie keine staatliche Förderung bekommen. | Sie Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben. |
| Sie frei über das Geld verfügen möchten. | Sie das Geld mehrere Jahre anlegen können. |
| Sie selbst über die Geldanlage entscheiden möchten. | Sie von Förderung und Kapitalerträgen profitieren möchten. |
Wie werden Gehaltserhöhung und vermögenswirksame Leistungen versteuert?
Sowohl eine Gehaltserhöhung als auch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers zählen grundsätzlich zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn.
Lohnerhöhung
Bei einer Lohnerhöhung wird der zusätzliche Betrag zusammen mit Ihrem Gehalt ausgezahlt. Darauf fallen wie üblich Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge an. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Ihrer persönlichen Steuer- und Abgabensituation ab.
Vermögenswirksame Leistungen
Auch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Der Unterschied besteht darin, dass die Beiträge direkt in einen VL-Vertrag eingezahlt werden. Mehr zur Besteuerung von VL erfahren Sie im Kapitel: Vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung.
Wichtig zu wissen
Nicht die Besteuerung entscheidet darüber, welche Variante attraktiver ist. Ausschlaggebend sind vielmehr die staatliche Förderung, die Rendite der gewählten Anlage und Ihre persönlichen finanziellen Ziele.
Tipp: Wie sich vermögenswirksame Leistungen auf das Brutto oder Netto eines Arbeitnehmers auswirken, haben wir im Ratgeber VL in der Lohnabrechnung erläutert.
Kann man mehr Gehalt und vermögenswirksame Leistungen kombinieren?
Da es sich um zwei verschiedene Leistungen handelt, können Arbeitgeber VL und Gehaltserhöhung unabhängig voneinander gewähren, also auch beides anbieten. Ob und in welcher Höhe dies möglich ist, richtet sich nach bestimmten Vereinbarungen wie z.B. in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers.
| Situation | Möglich? |
|---|---|
| Lohnerhöhung und VL gleichzeitig | Ja |
| Nur Gehaltserhöhung | Ja |
| Nur vermögenswirksame Leistungen | Ja |
| VL durch Eigenleistung aufstocken | Ja |
Tipp: Bekommen Sie sowohl eine Gehaltserhöhung als auch vermögenswirksame Leistungen, profitieren Sie von mehr finanziellem Spielraum und können gleichzeitig Vermögen aufbauen. Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als den maximalen VL-Betrag von 40 € pro Monat, können Sie den Differenzbetrag aus Ihrem Netto ergänzen. Mehr dazu erfahren Sie unter „VL aufstocken“.
Fazit: Was lohnt sich mehr?
Eine Gehaltserhöhung und vermögenswirksame Leistungen verfolgen unterschiedliche Ziele. Wer sein verfügbares Einkommen erhöhen möchte, profitiert stärker von einer monatlichen Auszahlung. Vermögenswirksame Leistungen eignen sich dagegen besonders für den langfristigen Vermögensaufbau und können durch die Arbeitnehmersparzulage zusätzlich an Attraktivität gewinnen. Ideal ist es, wenn Ihr Arbeitgeber beides anbietet.


