Vermögenswirkamen Leistungen vom Arbeitgeber gibt es nur bis zu 40 Euro im Monat? Diese Aussage stimmt, und stimmt gleichzeitig auch wieder nicht. Was es mit dem Mythos auf sich hat, und wie man definitiv auch mehr als 40 Euro VL anlegen kann.
- Eine betragliche Obergrenze gibt es bei vermögenswirksamen Leistungen – entgegen vieler anders lautender Meinungen – nicht.
- Tatsächlich können VL – zumindest theoretisch – in unbegrenzter Höhe angelegt werden.
- Hierbei müssen jedoch alle Beteiligten, wie Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie der Anbieter „mitspielen“.
Was ist der 40-Euro-Mythos bei vermögenswirksamen Leistungen?
Hartnäckig hält sich die Annahme, dass vermögenswirksame Leistungen (VL) auf maximal 40 Euro im Monat begrenzt sind. Doch dies ist ein weitverbreiteter Irrtum. Tatsächlich gibt es keinen vorgeschriebenen Höchstbetrag für VL. Das 5. Vermögensbildungsgesetz regelt lediglich, welche Anlageformen es gibt, welche Fristen gelten sowie den Anspruch auf staatliche Förderung. Ein Hinweis auf die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen findet man dort jedoch nicht.
Woher stammt der 40 Euro Mythos bei VL?
Sparen ohne Eigenleistung, mit Unterstützung von Chef und Staat: So oder so ähnlich werben Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften für vermögenswirksame Leistungen. Oft ist dabei von bis zu 40 Euro im Monat die Rede. Kein Wunder also, dass sich über die Jahre der Eindruck verfestigt, dass es sich um eine feste Obergrenze handelt, die nicht überschritten werden darf. Doch neben der Werbung tragen auch andere Faktoren dazu bei, dass sich der Mythos bis heute hartnäckig hält.
- Arbeitgeber: Wie viele VL ein Betrieb seinen Mitarbeitern zahlt, ist heutzutage oft in Tarifverträgen geregelt. Ist dieser an einen Tarifvertrag angeschlossen, muss er sich nach dessen Vorgaben richten, und kann den Betrag daher nicht frei bestimmen.
- Anlageinstitut / Anbieter: Die zweite „Hürde“ besteht darin, dass die meisten Anlageinstitute in ihren Geschäftsbedingungen keine höheren Leistungen akzeptieren. Hierbei wird von den Anbietern eine Anpassung an die sogenannte Fördergrenze vorgenommen. Die meisten VL-Verträge wie z.B. Bausparen oder Fondssparen werden standardmäßig mit dem Ziel abgeschlossen, die staatliche Förderung optimal auszuschöpfen. Höhere Beträge bringen keinen Vorteil mehr bei der Förderung, machen die Verträge jedoch komplizierter.
- Arbeitnehmer: Den meisten Arbeitnehmern ist unbekannt, dass man VL auch freiwillig aufstocken, oder auch 2 Verträge abschließen kann, die sogar beide staatlich gefördert werden.
Wann sind tatsächlich mehr als 40 Euro möglich?
Arbeitnehmer können von zusätzlichen vermögenswirksamen Leistungen profitieren, wenn alle Beteiligten „mitspielen“. Diese müssen 1. die Möglichkeit dazu haben, und 2. es auch wollen. So kann z.B. ein Arbeitgeber ohne Bindung an einen Tarifvertrag freiwillig mehr VL zahlen, wenn gleichzeitig der gewählte Anbieter höhere Einlagen erlaubt, siehe folgende Beispiele.
1. Arbeitgeber und Anbieter sind zu höheren Zahlungen bereit
Ausgangslage: Frau Becker arbeitet bei einem mittelständischen Unternehmen, das nicht tarifgebunden ist. Ihr Arbeitgeber möchte die Vermögensbildung der Mitarbeiter fördern und ist bereit, monatlich 60 € als vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Frau Becker entscheidet sich für einen Fondsparplan bei einem Anbieter, der entsprechende Einzahlungen erlaubt. Sie schließt den Vertrag ab, woraufhin der Arbeitgeber die 60 € direkt auf den Sparplan überweist. Auf die ersten 400 € Einzahlungen pro Jahr (ca. 33,33 €/Monat) erhält Frau Becker die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 % (20 % von 400 € = 80 €). Die darüber hinausgehenden 26,67 € sind nicht förderfähig, fließen aber trotzdem in den Sparplan ein.
Fazit: Frau Becker profitiert insgesamt von höheren monatlichen Einzahlungen und damit einem schnelleren Vermögensaufbau, auch wenn nur ein Teil staatlich bezuschusst wird.
2. Anbieter ermöglicht höhere Einzahlungen, der Arbeitgeber jedoch nicht
Ausgangslage: Herr Schulze arbeitet in einem kleinen Unternehmen, welches monatlich 20 € vermögenswirksame Leistungen gewährt. Er möchte jedoch mehr für seine Vermögensbildung tun, und insgesamt 50 € monatlich sparen. Der Anbieter ist bereit, höheren Beiträge zu akzeptieren. Herr Schulze wählt entsprechend einen förderfähigen Fondssparplan mit einer Sparrate von 50 €. Er reicht den Vertrag in der Personalabteilung ein und bittet darum, dass 20 € vom Arbeitgeber als VL gezahlt, und weitere 30 aus seinem Nettogehalt einbehalten und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil überwiesen werden. Da auch der Eigenanteil über die Lohnabrechnung abgeführt wird, gilt auch dieser Teil zumindest bis zur Fördergrenze als förderfähig.
Fazit: Herr Schulze kann bei der Steuererklärung die Arbeitnehmersparzulage für bis zu 400 € jährlich beantragen – also für ca. 33,33 € pro Monat (20 % von 400 € = 80 €). Der verbleibende Anteil (rund 16,67 €) fließt ohne Förderung in seinen Sparvertrag ein, erhöht jedoch die spätere Auszahlung.
3. Weder Arbeitgeber noch Anbieter unterstützen höhere Sparraten
Ausgangslage: Frau Weber erhält monatlich 40 € VL. Das ist der maximale Betrag, den sowohl der Arbeitgeber bereitstellt als auch der Anbieter zulässt. Frau Weber möchte jedoch mehr investieren und gleichzeitig die staatlichen Zuschüsse voll ausschöpfen. Sie schließt zunächst einen VL-Bausparvertrag ab, auf den der Arbeitgeber die 40 € überweist. Hierfür erhält Frau Weber die volle Arbeitnehmersparzulage über 43 € pro Jahr (9 % von 470 € = 43 €). Die Beschränkung des Anbieters kann Frau Weber mit folgendem Trick umgehen, nämlich indem sie einfach einen zweiten VwL-Vertrag abschließt. Sie vereinbart, dass 34 € monatlich aus ihrem Netto-Gehalt über die Lohnbuchhaltung in einen ETF-Sparplan einfließen. Hierfür erhält sie weitere 80 € Sparzulage (20 % von 400 € = 80 €). Da es sich um zwei verschiedene Anlageformen handelt, kann Frau Weber in dem Fall die Förderung doppelt kassieren, also insgesamt 123 € (80 € + 43 €).
Fazit: Frau Weber nutzt alle Möglichkeiten optimal aus: Obwohl Arbeitgeber und Anbieter VL-Sparen auf 40 Euro monatlich begrenzen, stockt sie mit einem zweiten VL-Vertrag clever auf. Durch die Kombination aus Bausparen und VL-Fondssparen sowie die Abwicklung beider Verträge über die Lohnbuchhaltung sichert sie sich die volle staatliche Unterstützung über 123 € pro Jahr.
Die Arbeitnehmersparzulage auf einen Blick
Wer vermögenswirksame Leistungen anlegt, kann zusätzlich eine staatliche Förderung, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage beantragen. Bei Fonds- oder ETF-Sparplänen beträgt diese 20 % auf maximal 400 € VL-Einzahlungen pro Jahr (800 € bei Verheirateten). Das ergibt eine maximale Förderung von 80 € (160 €) jährlich. Für Bausparverträge sowie die Tilgung von Baukrediten liegt der Fördersatz bei 9 %. Hier werden maximal 470 € jährlich gefördert (bei Verheirateten 940 €), was einer Zulage von 43 € (86 €) entspricht. Für den Bezug gelten jährliche Einkommensgrenzen.
Fonds und ETFs
Bausparen
Tilgung Baukredit
Banksparplan
Woher weiß ich als Arbeitnehmer, wie viele VL ich bekomme?
Schauen Sie in Ihren Tarif- oder Arbeitsvertrag, welcher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht. Ansonsten erkundigen Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig VL, auch ohne Verpflichtung oder schriftliche Zusage.
- 1. Im Betrieb nach VL erkundigen
- 2. Anlageprodukt auswählen
- 3. Vertrag online abschließen.
- 4. Arbeitgeber VL-Bescheinigung übergeben.
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