Gute Nachrichten für Sparer: Seit dem 1. Januar 2024 gelten deutlich höhere Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage. Damit können nun wesentlich mehr Beschäftigte von den staatlichen Zuschüssen für vermögenswirksame Leistungen profitieren.
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Das dem Bundestag vorgelegte Gesetz zur „Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen“ (kurz: Zukunftsfinanzierungsgesetz) ist beschlossene Sache. Von den neuen Regelungen profitieren insbesondere Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie Arbeitnehmer.
