Viele Azubis haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, nutzen sie aber nicht. Doch gerade während der Ausbildung können VL durch Arbeitgeberzuschüsse und staatliche Förderung besonders attraktiv sein. Wie du davon profitieren kannst, erfährst du hier.
- Auszubildende können VL über eine Vereinbarung im Tarifvertrag, Ausbildungsvertrag oder einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers erhalten.
- Durch das geringe Einkommen ist meist eine zusätzliche staatliche Förderung möglich.
- Für junge Leute eignen sich zur Anlage am besten lukrative und kostengünstige ETF.
- Schon mit kleinen monatlichen Beträgen lässt sich so ein solides Startkapital aufbauen.
Kann ich als Azubi vermögenswirksame Leistungen bekommen?
Du bekommst als Azubi vermögenswirksame Leistungen nicht automatisch. Meist ist dies schriftlich geregelt, etwa im Tarifvertrag deiner Branche oder im Ausbildungsvertrag. Ansonsten kann dir dein Arbeitgeber auch freiwillig VL zahlen. Ob dir die Leistung zusteht, kannst du einfach herausfinden:
- Vorgesetzten ansprechen: Geht am einfachsten und schnellsten.
- In Personalabteilung nachfragen: Hier erhältst du eine direkte und kompetente Antwort.
- Ausbildungsvertrag prüfen: steht meist unter Arbeitsentgelt oder Zulagen zum Gehalt.
- Im Tarifvertrag nachsehen: steht häufig im Absatz Vermögensbildung, Zusatzvergütungen oder Sozialleistungen des Arbeitgebers.
Tipp: Zahlt dein Betrieb keine VL, kannst du verlangen, dass ein Teil deines Nettogehalts als VL umgewandelt wird. Welchen Vorteil das hat, dazu später.
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung?
Wie viel VL du in der Ausbildung erhältst, hängt von deinem Arbeitgeber ab. In vielen Branchen ist die Höhe im Tarifvertrag geregelt. Ohne Tarifbindung kann der Betrieb den Betrag selbst festlegen. Die meisten Auszubildenden bekommen monatlich zwischen 6,65 € und 40 €.
Wie hoch die vermögenswirksamen Leistungen je nach Branche und Arbeitgeber ausfallen können, erfährst du hier: ➥ Höhe der vermögenswirksamen Leistungen
Wichtig zu wissen: Auch kleinere Beträge können sich lohnen. Denn du bekommst die VL zusätzlich zum Gehalt, also quasi geschenkt. Du kannst sie übrigens durch die staatliche Arbeitnehmersparzulage zusätzlich erhöhen, siehe nächster Abschnitt.
Wann Azubis eine staatliche Förderung erhalten
Viele Auszubildende erfüllen die Voraussetzungen für die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Damit unterstützt der Staat vermögenswirksame Leistungen zusätzlich mit einer jährlichen Förderung.
Je nach Anlageform sind aktuell bis zu 80 € Arbeitnehmersparzulage pro Jahr möglich. Wie hoch der Zuschuss genau ausfällt, hängt unter anderem davon ab:
- welche VL-Anlage du nutzt
- wie viel eingezahlt wird
- und wie hoch dein Einkommen ist
Gerade während der Ausbildung liegen viele Arbeitnehmer unter den Einkommensgrenzen und können die Förderung deshalb oft vollständig nutzen.
Wichtig: Die Arbeitnehmersparzulage erhältst du nicht automatisch. Du musst sie später über deine Steuererklärung beantragen.
Staatliche Förderung im Überblick
- Arbeitnehmersparzulage bei Fonds: bis zu 80 € pro Jahr, bei Bausparen: bis zu 43 € pro Jahr
- Einkommensgrenze: 40.000 € (Singles) / 80.000 € (Verheiratete)
- Laufzeit meist: 7 Jahre (6 Jahre Sparphase + 1 Ruhejahr)
- Gesetzliche Regelungen: 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
Welche Anlageform ist für Auszubildende sinnvoll?
Für viele Auszubildende sind Fonds besonders interessant, da sie langfristig attraktive Renditechancen bieten. Wer möglichst sicher sparen möchte, fährt mit einem VL-Banksparplan oft besser. Soll später eine Immobilie finanziert werden, kann auch ein VL-Bausparvertrag sinnvoll sein.
Unsere Einschätzung: Viele klassische VL-Fonds sind vergleichsweise teuer und schmälern die Rendite. Gerade für junge Leute sind kostengünstige VL-ETF deshalb eine gute Wahl.
Alle Anlageformen mit Vor- und Nachteilen findest du hier: ➥ Vermögenswirksame Leistungen anlegen
So startest du mit VL in der Ausbildung
Um vermögenswirksame Leistungen zu nutzen, benötigst du zunächst einen passenden VL-Vertrag. Danach erhält dein Arbeitgeber lediglich die Vertragsdaten bzw. VL-Bescheinigung. Die monatlichen Einzahlungen laufen anschließend automatisch.
➥ Jetzt passenden VL-Vertrag online auswählen
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du hier: ➥ VL beantragen
Der VL-Vertrag ist eingerichtet: Wie geht´s weiter?
In der Regel zahlt dein Arbeitgeber die VL sechs Jahre lang regelmäßig in den Vertrag ein. Danach folgt meist ein Ruhejahr. Anschließend kannst du das Guthaben auszahlen lassen, weiter sparen oder den Vertrag beenden. Ausführliche Infos findest du hier: VL auszahlen und VL kündigen.
Beispielrechnung: So können VL wachsen
Schon kleine monatliche Beträge können über mehrere Jahre einiges ausmachen. Zahlst du beispielsweise 40 € vermögenswirksame Leistungen pro Monat in einen ETF mit durchschnittlich 6 % Rendite ein, sind zusammen mit staatlicher Förderung über 4.000 € möglich.
Dabei ergeben sich ungefähr:
- 480 € Einzahlung pro Jahr (40 x 12)
- 2.880 € Einzahlungen nach 6 Jahren (480 x 6)
- ca. 880 € mögliche Rendite (Anlage 7 Jahre zu 6 % mit Zinseszinseffekt)
- plus 560 € staatliche Förderung (80 x 7)
- Gesamt: rund 4.300 € (2.880 + 880 € + 560)
Mit unserem VL-Rechner kannst du das ganz einfach selbst nachrechnen.
Wichtig: Die angenommene Rendite von 6 % pro Jahr ist nur ein Beispiel und nicht garantiert. Fonds und ETFs unterliegen Kursschwankungen, wodurch Wertverluste möglich sind. Die tatsächliche Entwicklung kann deshalb höher oder niedriger ausfallen.
Lohnt sich VL auch ohne Arbeitgeberzuschuss?
Auch wenn dein Arbeitgeber keine VL gewährt, kannst du diese trotzdem nutzen. Das funktioniert über sogenannte Eigenleistungen. Dabei wird der monatliche Betrag nicht zusätzlich gezahlt, sondern direkt von deinem Nettogehalt in den VL-Vertrag überwiesen.
Das kann sich besonders für dich lohnen, wenn du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast. Denn trotz fehlendem Arbeitgeberzuschuss kannst du die Förderung beziehen. Hierzu ein Beispiel:
- Du zahlst selbst 40 € monatlich in einen VL-Vertrag ein
- Der Betrag wird über die Gehaltsabrechnung abgeführt
- Zusätzlich kannst du – je nach Anlageform und Einkommen – die Sparzulage erhalten
Wichtig zu wissen: Bietet dein Ausbildungsbetrieb keine VL an, ist er trotzdem verpflichtet, die Umwandlung aus dem Netto vorzunehmen.
Fazit: Warum sich VL für Azubis oft lohnen
Gerade für Azubis kann sich der frühe Einstieg in vermögenswirksame Leistungen lohnen. Denn schon kleine monatliche Beträge können über viele Jahre hinweg zu einem spürbaren Betrag wachsen. Das gilt besonders dann, wenn gute Renditen und staatliche Förderung hinzukommen. Aufgrund des niedrigen Einkommens erfüllen Auszubildende in der Regel die Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage.
Tipp: Um kein Geld zu verschenken, solltest du VL gleich zu Beginn der Ausbildung abschließen.
- 1. Im Betrieb nach VL erkundigen
- 2. Anlageprodukt auswählen
- 3. Vertrag online abschließen.
- 4. Arbeitgeber VL-Bescheinigung übergeben.
Häufig gestellte Fragen
Können minderjährige Azubis vermögenswirksame Leistungen erhalten?
Was passiert mit den VL nach der Ausbildung?
Gibt es die Leistung auch im dualen Studium?
Muss ich als Azubi meine VL versteuern?
Was passiert bei einem Ausbildungswechsel?
Offizielle Quellen
- Finanzverwaltung NRW: Arbeitnehmersparzulage
- Bundesfinanzministerium: Anwendung des 5. Vermögensbildungsgesetzes


