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    Vermögenswirksame Leistungen (VL) im öffentlichen Dienst

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 28. September 2023

    Für Personen die in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis (öffentlicher Dienst) stehen, gelten beim Bezug vermögenswirksamer Leistungen einige Besonderheiten. Wir erläutern Beantragung, Höhe, Voraussetzungen und Anlagemöglichkeiten.

    Seiteninhalt
    1. Beantragung
    2. Höhe
    3. Wer hat Anspruch?
    4. Anlagemöglichkeiten
    5. Staatliche Förderung
    6. Werden VL im ö.D. vom Gehalt abgezogen?
    7. Was ist der TVöD?


    €
    Der Betrag muss zwischen 0.01 und 40.00 € liegen.
    Vermögenswirksame Leistungen online abschließen
    • 1. Im Betrieb nach VL erkundigen
    • 2. Anlageprodukt auswählen
    • 3. Vertrag online abschließen.
    • 4. Arbeitgeber VL-Bescheinigung übergeben.
    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick
    • Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ist im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) geregelt.
    • Die meisten Angestellten bekommen 6,65 Euro pro Monat, ein kleiner Teil 13,29 oder 40,00.
    • Liegt der Arbeitgeberanteil unter 40 Euro, können Arbeitnehmer diesen aus dem eigenen Netto aufstocken.
    • Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Geld anzulegen, wie z.B. Fonds, Bausparen oder eine Altersvorsorge.

    Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst?

    Einen gesonderten schriftlichen Antrag müssen Sie nicht stellen. Es reicht aus, der Personalabteilung die VL-Bescheinigung des fertig abgeschlossenen Sparvertrags vorzulegen. Den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte der folgenden Anleitung.

    ➥ So beantragen Sie VL

    Schritt 1: Beim Personalamt nach VL erkundigen
    Beim Personalamt nach VL erkundigen.
    Schritt 2: Auswahl der Anlageform
    Anlageform wählen, und Sparvertrag abschließen.
    Schritt 3: VL-Bescheinigung abgeben
    VL-Bescheinigung abgeben.
    Schritt 4: Staatliche Förderung beantragen
    Staatliche Förderung beantragen.

    Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst?

    Die Höhe richtet sich nach der Berufsgruppe, den Regelungen im Tarifvertrag sowie den geleisteten Arbeitsstunden pro Woche. Für die meisten Angestellten im öD betragen die vermögenswirksamen Leistungen 6,65 Euro pro Monat. Davon gibt es einige Ausnahmen, siehe nachfolgende Übersicht. Mitarbeiter in Teilzeit profitieren anteilig von den VL. Wer also z.B. 30 von 40 Wochenstunden arbeitet, bekommt entsprechend Dreiviertel der Zahlung. Das Bundesland in dem sich der Arbeitgeber befindet, spielt dagegen keine Rolle. Beschäftigte in Berlin erhalten genauso viel wie ihre Kollegen in NRW, Bayern oder Sachsen.

    VL-Betrag
    Berechtigter
    0,00 €
    ehrenamtliche Richter, Ehrenbeamte und entpflichtete Hochschullehrer
    6,65 €
    Berechtigter
    Die meisten Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst (TVöD)
    13,29 €
    Berechtigter
    Azubis (TVAöD) sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Bezüge monatlich 971,45 Euro nebst Familienzuschlag der Stufe 1 nicht übersteigen (VermLG).
    40,00 €
    Berechtigter
    Angestellte für die der Tarifvertrag der Sparkassen gilt (TVöD-S)

    Wer hat im öffentlichen Dienst Anspruch auf VL?

    Die meisten Beschäftigten von Bund, Länder und Kommunen können vermögenswirksame Leistungen beziehen. Beamte, Richter und Soldaten sind nach dem VermLG anspruchsberechtigt. Bei Angestellten sind die Voraussetzungen in unterschiedlichen Tarifverträgen geregelt. Keine VWL bekommen dagegen ehrenamtliche Richter, Ehrenbeamte und entpflichtete Hochschullehrer. Der Anspruch beginnt mit dem Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer seinem Dienstherrn das erste Mal einen fertig abgeschlossenen VWL-Vertrag vorlegt. Ein rückwirkender Bezug ist nur für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres möglich. Das Dienstverhältnis muss zudem seit mindestens 6 Monaten bestehen.

    Welche Anlagemöglichkeiten gibt es für meine VL?

    Es gelten dieselben Bedingungen wie für normale Arbeitnehmer. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Anlage, wie z.B. Fonds, ETF, ein Bausparvertrag oder eine Altersvorsorge. Welche Sparform die richtige ist, hängt vom eigenen Sparziel ab. Eine Übersicht aller Anlageformen sowie deren Vor- und Nachteile finden Sie im Kapitel: vermögenswirksame Leistungen anlegen.

    Bekomme ich auch eine staatliche Förderung?

    VL-Sparen wird mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage staatlich gefördert. Diese wird für folgende Sparformen gewährt: Fondssparen, ETF, Bausparen, sowie die Tilgung von Baukrediten. Nicht förderfähig sind dagegen der klassische Banksparplan sowie die Lebensversicherung. Zudem sind Höchstgrenzen beim Einkommen zu beachten. Alle Zahlen und Fakten zur staatlichen Förderung finden Sie im Kapitel: Arbeitnehmersparzulage.

    Werden VL im ö.D. vom Gehalt abgezogen?

    Die vermögenswirksamen Leistungen werden vom Arbeitgeber grundsätzlich immer vom Nettogehalt eines Arbeitnehmers entnommen, und von dort auf den Sparvertrag überwiesen. Vorher werden sie jedoch wie ein zusätzlicher Arbeitslohn zum Bruttoeinkommen hinzuaddiert. Hiervon werden – wie vom übrigen Gehalt – Steuern und Sozialabgaben einbehalten. Den kompletten Vorgang können Sie anhand der folgenden Lohnabrechnung nachvollziehen.

    Was ist der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)?

    Ein Tarifvertrag ist eine zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern geschlossene Vereinbarung, in der die Einzelheiten eines Arbeitsverhältnisses geregelt sind. Dazu gehören z.B. Arbeitszeit, Gehälter, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kündigungsfristen. Auch bestimmte Zulagen wie z.B. Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen findet man dort. Beim TVöD handelt es sich um den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Dieser ist am 01.10.2005 in Kraft getreten, und hat den früheren BAT (Bundesangestelltentarif) abgelöst. Der TVöD gliedert sich in mehrere Bereiche. So gilt der TVöD-Bund für Angestellte des Bundes und der TVöD-VKA für Beschäftigte von Kommunen. Dann gibt es eine Aufteilung nach Branchen oder Berufsgruppen. Beispiele sind der TVöD-S für Sparkassen, der TVöD-E für Entsorgungsbetriebe sowie der TVAöD für Auszubildende.

    Leser-Interaktionen

    Kommentare

    1. Dirk meint

      22. August 2024 um 8:59

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mein Arbeitgeber (TVÖD) teilte mir mit, daß ich die vermögenswirksamen Leistungen nur erhalte, wenn ich einen Eigenbeitrag von mindestens 13€ leiste. Ist das rechtlich so richtig?

      Antworten
      • Martin Sohn meint

        24. August 2024 um 11:48

        Hallo,

        wie das rechtlich aussieht, kann ich Ihnen nicht beantworten. Aber mir ist eine solche Regelung nicht bekannt, und kommt mir auch recht ungewöhnlich vor. Es gibt einige VL-Anbieter, die einen monatlichen Mindestbeitrag verlangen. Jedoch können Sie sich den Anbieter ja frei aussuchen. Am besten fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nochmal genauer nach, was der Hintergrund dieser Regelung sein soll.

        Freundliche Grüße

        Antworten

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    7. Was ist der TVöD?
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