Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, stößt schnell auf zwei sehr beliebte Möglichkeiten: den ETF-Sparplan und die ETF-Rentenversicherung. Beide Varianten nutzen kostengünstige Indexfonds, und bieten hohe Renditechancen. Darüber hinaus gibt es jedoch erhebliche Unterschiede. Wir haben verglichen und nachgerechnet.
- Der ETF-Sparplan bietet maximale Flexibilität bei niedrigen Kosten, während man mit der ETF-Rentenversicherung gezielt und steueroptimiert fürs Alter vorsorgen kann.
- Die Versicherung ist meist teurer als ein Sparplan, bei modernen Online-Policen sind die Kosten jedoch wesentlich niedriger als früher.
- Für Sparer mit dem Ziel Altersvorsorge bietet die Rentenversicherung klare Vorteile.
ETF-Rentenversicherung vs. ETF-Sparplan auf einen Blick
In der folgenden Übersicht stellen wir die beiden Vorsorgevarianten ETF-Rentenversicherung und ETF-Sparplan systematisch gegenüber. Der Vergleich zeigt, wie sich die Produkte bei Ablauf, Kosten, Steuern, Flexibilität und Sicherheit unterscheiden und für welche Zielgruppe sie jeweils geeignet sind. Eine detaillierte Berechnung mit grafischer Darstellung beider Varianten finden Sie hier.

Ablauf
Rendite
Kosten
Steuern
Flexibilität
Sicherheit
Staatliche Förderung
Zielgruppe
Was ist eine ETF-Rentenversicherung?
Eine ETF-Rentenversicherung ist eine moderne Weiterentwicklung der fondsgebundenen Altersvorsorge. Hierbei investiert die Versicherung die monatlichen Beiträge des Sparers in kostengünstige Indexfonds. Das angesparte Kapital wächst mit der Wertentwicklung des zugrunde liegenden Index, wie z.B. dem Dax oder dem MSCI World. Die Auszahlung erfolgt mit Eintritt in den Ruhestand, entweder als Einmalzahlung oder monatliche Rente.
Durch ETFs sinken Kosten der Rentenversicherung deutlich
Die Idee, sich bei einer Altersvorsorgepolice die langfristige Entwicklung von Investmentfonds zunutze zu machen, ist nicht neu. Doch klassische aktiv gemanagte Fonds verursachen meist hohe Kosten. Durch die Verwendung von ETFs sinken diese deutlich, und das, ohne Abstriche bei der Performance zu machen. Dennoch fallen, wie bei solchen Finanzprodukten üblich, andere Gebühren an, wie z.B. Abschlussprovisionen oder Verwaltungsentgelte. Im Gegenzug können Anleger steuerliche Vorteile nutzen, die insbesondere bei längeren Laufzeiten zur Geltung kommen. Unsere Favoriten für eine ETF-Police sind myPension* mit einer Effektivkostenquote von nur 0,69 % und Growney* mit 0,85 %.
Was ist ein ETF-Sparplan?
Ein ETF-Sparplan ist heutzutage die einfachste Form, in Wertpapiere zu investieren. In regelmäßigen Abständen, meist monatlich, wird ein fester Betrag in einen oder mehrere ETFs eingezahlt. So lässt sich schon mit kleinen Beträgen Schritt für Schritt Vermögen aufbauen (siehe auch: Vermögensaufbau mit ETFs). Der größte Vorteil dieser Variante sind die niedrigen Kosten. Außer geringen Depot- und Ordergebühren fallen i. d. Regel keine weiteren Ausgaben an. Gleichzeitig profitieren Anleger jederzeit von voller Transparenz. Der Sparplan ist somit das richtige Produkt für alle Anleger, die ihr Geld stets unter Kontrolle haben, und gleichzeitig unabhängig von Banken oder Versicherungen bleiben möchten. Unsere favorisierten Anbieter für ETF-Sparpläne sind Tradersplace* und Scalable*.
Renditepotential
Beim Sparplan sind die Erträge nahezu identisch mit der Marktentwicklung, ohne durch hohe Kosten negativ beeinflusst zu werden. Die Erträge werden jedoch entweder durch eine Vorabpauschale während der Laufzeit oder spätestens beim Verkauf mit der Abgeltungsteuer belastet. Die Rendite der Rentenversicherung bewegt sich ebenfalls in starker Korrelation zum Markt. Das Gesamtergebnis wird jedoch negativ durch Gebühren belastet. Auf der anderen Seite können steuerliche Vorteile diesen Nachteil abfedern oder sogar komplett ausgleichen.
Kosten
Ein ETF-Sparplan ist eine der kostengünstigsten Möglichkeiten, vom Wachstum der Finanzmärkte zu profitieren. Neben vergleichsweise geringen Orderentgelten und den ETF-Gebühren (Gesamtkostenquote) fallen meist keine weiteren Ausgaben an. Im Gegenteil: Es gibt sogar Broker und Direktbanken, welche sogar die Ordergebühren für Sparpläne komplett streichen. Im Gegensatz dazu fallen bei der ETF-Rentenversicherung durch den „Versicherungsmantel“ spezielle Kosten an, etwa durch Abschlussprovisionen und Verwaltungsentgelte. Bei einigen Policen schlagen zudem sogenannte Garantien zu Buche, nämlich wenn die Versicherung bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge gewährleisten soll. Der ETF an sich ist ebenso günstig wie in der Sparplan-Variante.
Steuern
Wenn es um steuerliche Aspekte beim ETF-Sparplan geht, landet man schnell beim Begriff Thesaurierung. Damit ist gemeint, dass die Erträge aus dem angelegten Kapital (z.B. Dividenden bei Aktien oder Zinsen bei Renten nicht ausgezahlt, sondern wieder mit angelegt werden. Bei dieser Art Fonds berechnet das Finanzamt eine sogenannte Vorabpauschale, welche dem Depot jährlich belastet wird. Deren Höhe richtet sich nach dem sogenannten Basiszins. Dies ist variabler Zinssatz, der zweimal jährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt, und z.B. von Gerichten für die Berechnung von Verzugszinsen genutzt wird. Beim Verkauf der Anteile wird schließlich die Abgeltungsteuer auf den Gewinn fällig (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), die um den Betrag der gezahlten Vorabpauschale gemindert wird. Bei ausschüttenden ETF-Sparplänen werden Erträge meist jährlich an die Anleger ausbezahlt und direkt mit der Abgeltungsteuer belastet. Die direkte Besteuerung bei ETF-Sparplänen hat den Nachteil, dass dem Fonds Kapital entzogen wird, welches sich nicht mehr vermehren kann. Der Zinseszinseffekt fällt entsprechend geringer aus.
Bei der ETF-Rentenversicherung fallen während der gesamten Ansparphase keine Steuern an. Dadurch kann das Kapital ungestört wachsen und der Zinseszinseffekt kommt zur Entfaltung. Die Besteuerung erfolgt erst später mit dem Renteneintritt. Versteuert werden bei einer ETF-Versicherung ebenfalls die Erträge, also die Differenz zwischen den geleisteten Beiträgen und der Auszahlungssumme. Wird der Vertrag insgesamt mindestens 12 Jahre gehalten und startet die Auszahlung erst nach dem 62. Lebensjahr (sogenannte die 62 + 12-Regel), muss nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Da dieser Steuersatz im Rentenalter meist niedriger ist als während der Ansparphase, ergibt sich hier ein zusätzlicher Vorteil für die Anleger. Wer statt der Komplettauszahlung eine lebenslange, monatliche Rente aus der Versicherung beziehen möchte, muss lediglich den sogenannten Ertragsanteil versteuern. Dieser wird individuell und altersabhängig berechnet. Beispiel: Wer mit 62 in Rente geht, muss 21 Prozent seiner Erträge versteuern. Bei einem Renteneintritt mit 67 sind es lediglich 17 Prozent, siehe komplette Übersicht der steuerpflichtigen Ertragsanteile in § 22 Einkommensteuergesetz.
Flexibilität und Entnahme
Es kann verschiedene Gründe geben, warum man früher als geplant über das angelegte Geld verfügen möchte. Andererseits kann es aber auch sein, dass man nachträglich Änderungen an der Einzahlung vornehmen möchte. Je nach Anlageform ist ein solches Vorgehen einfach oder mit gewissen Hürden verbunden. Beim ETF-Sparplan sind Auszahlungen sehr flexibel und an jedem Börsentag möglich – von geringen Beträgen bis zur vollen Auflösung. Auch Änderungen an der Einzahlung wie eine Erhöhung oder Senkung der Sparrate oder eine Pausierung der Einzahlung sind ohne Probleme möglich.
Die Rentenversicherung ist hier weniger flexibel. Das Kapital ist i.d. Regel bis zum Rentenbeginn gebunden. Vorzeitige Kündigungen oder Entnahmen sind möglich, aber oft mit Nachteilen und Kosten verbunden. Dies ist aber auch genau so gewollt, bzw. kann sich als Vorteil erweisen. Denn schließlich ist das Geld so besser vor dem eigenen Konsum geschützt. Der eigentliche Zweck, nämlich der Aufbau einer Altersvorsorge bleibt damit gewahrt. Ein weiterer Punkt ist das sogenannte Langlebigkeitsrisiko, also das Risiko länger zu leben, als das eigene Vermögen ausreicht. Auch hier ist die Rentenversicherung im Vorteil, da diese eine lebenslange Rente garantiert, während beim Sparplan das Risiko, dass das Geld nicht ausreicht, vollständig beim Anleger liegt.
Sicherheit und Risiken
Bei beiden Anlageformen sind Kursschwankungen möglich, ebenso wie ein kompletter (jedoch unwahrscheinlicher) Totalverlust. Der Sparplan ist diesen Risiken ohne Einschränkung ausgesetzt. Jedoch ist er vor Insolvenz der ausgebenden Bank geschützt, denn ETFs gelten als Sondervermögen und werden getrennt vom restlichen Kapital verwaltet. Auch die Rentenversicherung ist Schwankungen unterworfen. Allerdings können hier Garantien wie z.B. eine Mindestauszahlung bei Rentenbeginn vereinbart werden. Solche Regelungen sorgen zwar für eine gewisse Sicherheit, gehen aufgrund der Kosten jedoch zulasten der Rendite. Zudem gelten diese Anlagen nicht als Sondervermögen. Im Falle einer Insolvenz der Versicherung besteht also das Risiko, dass das angesparte Kapital den Gläubigern zum Opfer fällt.
Staatliche Förderung
Der ETF-Sparplan kann z.b. mit sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL) kombiniert werden. Hierbei zahlt der Arbeitgeber monatlich Geld in einen speziell dafür vorgesehenen VwL-Vertrag ein. Bei einer Rentenversicherung sind je nach Vertrag ebenfalls staatliche Förderungen möglich. Das können zum Beispiel Riester-Zulagen oder eine Rürup-(Basisrenten)-Förderung sein. Diese erhöhen die Einzahlungen des Sparers, oder bieten steuerliche Vorteile während der Ansparphase. Oft gelten hier aber eigene Regeln wie Mindestbeiträge, Voraussetzungen für die Auszahlung und spezielle Nachweispflichten. Einen Überblick der Möglichkeiten finden Sie im Ratgeber: Staatliche Förderung von ETFs.
Berechnung: Die Unterschiede in Zahlen
Um die Unterschiede zwischen beiden Anlageformen zu verdeutlichen, lohnt sich nun ein Blick auf die Zahlen. In unserem Beispiel sparen zwei Personen jeweils 30 Jahre lang 200 € pro Monat über einen ETF-Sparplan und über eine ETF-Rentenversicherung. Für beide Varianten unterstellen wir eine Bruttorendite von 6 % pro Jahr. Die Auszahlung bei Renteneintritt erfolgt als Einmalbetrag. Dargestellt wird jeweils das Endkapital vor und nach Steuern. Zu erkennen ist, dass der Sparplan aufgrund der niedrigeren Kosten brutto das höhere Ergebnis erzielt, während die Rentenversicherung aufgrund des Steuervorteils netto besser abschneidet. Wer sich für Versicherung entscheidet, erhält am Ende 5.850 € mehr.

Zielgruppe / Fazit:
Der ETF-Sparplan ist ideal für alle, die flexibel, günstig und unabhängig Vermögen aufbauen wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Ziel der Hauskauf, die finanzielle Freiheit oder eben die Altersvorsorge ist. Grundsätzlich gilt: Je länger der Anlagehorizont, desto besser für die Wertentwicklung. Wer also volle Kontrolle, niedrige Kosten und maximale Freiheit sucht, ist mit dem Sparplan gut beraten. Die ETF-Rentenversicherung ist hingegen für Anleger geeignet, die gezielt fürs Alter vorsorgen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten. Lautet das Sparziel Altersvorsorge, geht unsere Empfehlung klar in Richtung Rentenversicherung. Das gilt sowohl beim Blick auf die nackten Zahlen als auch für andere Argumente wie z.B. das Langlebigkeitsrisiko, oder den besseren Schutz vor Konsum.
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