Ein Vertrag über vermögenswirksame Leistungen endet nicht automatisch mit dem Renteneintritt. Daher müssen sich Rentner entscheiden, wie es mit den VL weitergeht. Wir erläutern, welche Möglichkeiten es gibt, und worauf zu achten ist.
- Wer aus dem Arbeitsleben ausscheidet, hat keinen Anspruch mehr auf vermögenswirksame Leistungen.
- Rentner die einen Nebenjob ausüben, können diese jedoch weiterhin bekommen.
- Anstatt vorzeitig zu kündigen, kann man auch die Beiträge privat weiterzahlen, oder den Vertrag ruhen lassen.
- Wer mit Rente und Hinzuverdienst unterhalb der Einkommensgrenze liegt, kann auch die Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Vermögenswirksame Leistungen bei Renteneintritt
Vermögenswirksame Leistungen werden arbeitsrechtlich wie Lohn behandelt. Deshalb endet mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben auch der Anspruch auf VL gegenüber dem Arbeitgeber. Wichtig zu wissen: Der Sparvertrag bleibt jedoch bestehen. Für das weitere Vorgehen können Rentner zwischen mehreren Möglichkeiten wählen. Außer es handelt sich um eine private oder betriebliche Altersvorsorge: Hier kommt es mit dem Renteneintritt ohnehin zur Auszahlung des Geldes.
1.
Vertrag kündigen
2.
Beiträge privat weiterzahlen
3.
Sparrate reduzieren
4.
Vertrag ruhen lassen
Können auch Rentner vermögenswirksame Leistungen erhalten?
VwL sind keine Frage des Alters. Der Eintritt in den Ruhestand allein ist daher kein Ausschlussgrund. Man erhält nur dann keine mehr, wenn man komplett aus dem Berufsleben ausscheidet. Wer jedoch einen Nebenjob, wie z.B. einen Minijob ausübt, kann die Leistung auch weiterhin beziehen, wenn dies vom Arbeitgeber unterstützt wird.
Sollte man VL kurz vor dem Renteneintritt abschließen?
Da es sich bei vermögenswirksamen Leistungen um geschenktes Geld vom Arbeitgeber handelt, sollte man grundsätzlich jeden Euro mitnehmen. Ein Abschluss kurz vor dem Renteneintritt lohnt sich in jedem Fall dann, wenn Sie später die monatlichen Beiträge privat weiterzahlen. Wer dagegen seine VL mit dem Rentenbeginn wieder kündigt, muss einige Nachteile in Kauf nehmen.
Werden VL als Hinzuverdienst bei der Rente angerechnet?
Die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen sind Teil des Lohns, und erhöhen damit das Einkommen eines Arbeitnehmers. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gelten sie daher grundsätzlich als meldepflichtiger Hinzuverdienst, was bei der Ausübung eines Nebenjobs beachtet werden muss. Allerdings wurden die Hinzuverdienstgrenzen bei normaler Altersrente und Frührente komplett aufgehoben. Seit dem 01.01.2023 kann man unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Bezüge vom Staat gekürzt werden. Nur wer eine Erwerbsminderungs- oder Witwenrente bezieht, muss hierbei weiterhin Höchstgrenzen beachten.
Was gilt für Beamte im Ruhestand?
Es gelten dieselben Regelungen wie für normale Rentner. Mit der Pensionierung endet für Beamte der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen gegenüber dem Dienstherrn. Auch die Möglichkeiten beim Eintritt in den Ruhestand sind dieselben: Also vorzeitig kündigen, privat weiter sparen, oder den Vertrag bis zum Ende der Sperrfrist stilllegen. Ruhestandsbeamte können weiterhin VL bekommen, wenn sie eine Nebentätigkeit als Arbeitnehmer ausüben, und der Arbeitgeber die Leistung gewährt.
Können Rentner auch Arbeitnehmersparzulage erhalten?
Wie der Begriff Arbeitnehmersparzulage schon vermuten lässt, können diese nur Erwerbstätige bekommen. Wer jedoch trotz Rente einen Nebenjob ausübt, und VWL bezieht, kann in dem Fall auch die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass die Renteneinkünfte zusammen mit dem Hinzuverdienst die Einkommensgrenzen für die Sparzulage nicht übersteigen.
- 1. Im Betrieb nach VL erkundigen
- 2. Anlageprodukt auswählen
- 3. Vertrag online abschließen.
- 4. Arbeitgeber VL-Bescheinigung übergeben.